In kalten Wintern können die Heizkosten zu einer großen Mehrbelastung werden. Besonders bei erhöhten Heizkosten muss auf die richtige Kalkulation der Kosten geachtet werden.
Die Heizkosten stellen als Teil der Nebenkosten einen nicht unerheblichen Kostenfaktor für Mieter dar. Aufgrund unterschiedlichster Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter zur Be- und Abrechnung der Nebenkosten, kommt es hier häufig zu Unstimmigkeiten, obwohl in der Heizkostenverordnung umfassende Regelungen festgeschrieben sind.
Die Heizkostenabrechnung setzt sich aus einem verbraucherabhängigen Anteil und einem festen Anteil zusammen. Die prozentuale Verteilung schwankt zwischen 50 und 70 % individuellem und 30 bis 50 % festem Anteil. Für die korrekte Berechnung der Heizkosten ist daher ein Erfassungssystem vonnöten; in der Regel wird hierzu ein Heizkostenverteiler eingesetzt.
Auf den Punkt gebracht:
Falls Sie Ihre Heizkosten überhöht finden oder eine nachvollziehbare Berechnung nicht stattfindet, kann Ihnen ein Rechtsanwalt oder eine Informationsstelle für Mieter weiterhelfen.
Der Mieter hat einen Anspruch auf diese Erfassung, um die Heizkosten später nachvollziehen und selbst berechnen zu können. Für die Anschaffung sowie den Austausch der entsprechenden Geräte ist der Vermieter verantwortlich. Er hat auch die dafür anfallenden Kosten zu tragen.
Liegen die Heizkosten innerhalb der Norm, besteht wenig Grund zum Unmut. Anders sieht es jedoch aus, wenn sich nach dem Berechnen der Heizkosten eine außerordentlich hohe Summe ergibt. Durch die Angabe von Heizart, Anzahl der Wohnung und Größe des eigenen Objektes lassen sich nach einem solchen Ergebnis erste Vergleichswerte besorgen. So kann nachgeprüft werden, ob etwaige Summen eventuell sogar der Normalität entsprechen und der persönliche Eindruck möglicherweise getrübt war.
Parameter, die die durchschnittlichen Heizkosten ungünstig beeinflussen und somit erhöhen können, sind beispielsweise nicht gedämmte Rohre. Auch ineffiziente Heizkessel üben einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Höhe der Kosten aus. Dazu kommt das eigene Heizverhalten als zuweilen entscheidender Faktor.
Als Mieter sollten Sie auf jeden Fall beim Ablesen der Zählerstände vor Ort sein und darauf achten, dass alle Werte richtig und ohne versehentliche Zahlendreher aufgenommen werden. Erhalten Sie dennoch eine über Ihrem Durchschnitt liegende Heizkostenabrechnung, kann es sich dabei um eine fehlerhafte Rechnung handeln. Werfen Sie in diesem Fall einen prüfenden Blick auf den Verteilungsschlüssel: Sind hier bereits Mängel oder Unklarheiten erkennbar, kontaktieren Sie Ihren Vermieter.
Nach § 4 Abs. 1 der Verordnung über Heizkostenabrechnung ist der Eigentümer verpflichtet, Wärme und Warmwasser für jeden Abnehmer individuell zu erfassen. § 4 Abs. 2 schreibt vor, hierfür in den Räumen ein Verbrauchsabrechnungssystem zu installieren. Der Nutzer kann dies vom Eigentümer rechtlich einfordern.
Folgende Heizkosten können unter anderem auf den Mieter umgelegt werden:
Die umlagefähigen Anteile bei der Berechnung der Heizkosten darf der Vermieter berücksichtigen, wenn er die Heizkosten für den einzelnen Haushalt berechnet. Für Mieter gilt derweil eine einfache Faustregel: Betragen die Heiznebenkosten mehr als 20 % der gesamten Heizkosten, ist Skepsis angebracht.
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