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Heizkosten und deren Berechnung
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Heizkosten und deren Berechnung

In kalten Wintern können die Heizkosten für Mieter zu einer großen Mehrbelastung werden. Besonders bei erhöhten Heizkosten sollte man einen genauen Blick auf die Kalkulation werfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Heizkosten sind ein wichtiger Bestandteil der Mietnebenkosten und daher ein großer Kostenfaktor für Mieter.
  • Heizkosten berechnen sich aus einem verbrauchsabhängigen und einem festen Anteil. Der fixe Anteil kann bis zu 50 % der Heizkosten ausmachen.
  • Damit die Heizkosten korrekt berechnet werden können, nutzen die meisten Vermieter einen Heizkostenverteiler.
  • Bei Unstimmigkeiten kommt es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter.
  • Die KLUGO Rechtsexperten und Partner-Anwälte prüfen für Sie zuverlässig und schnell Ihre Nebenkostenabrechnung, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Wie setzen sich Heizkosten zusammen?

Die Heizkosten stellen als Teil der Nebenkosten einen nicht unerheblichen Kostenfaktor für Mieter dar. Aufgrund unterschiedlichster Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter zur Berechnung und Abrechnung der Nebenkosten, kommt es hier häufig zu Unstimmigkeiten, obwohl in der Heizkostenverordnung umfassende Regelungen festgeschrieben sind.

Heizkostenabrechnung – Infografik
Heizkostenabrechnung – Infografik

Die Heizkostenabrechnung setzt sich aus einem verbraucherabhängigen Anteil und einem festen Anteil zusammen. Die prozentuale Verteilung schwankt zwischen 50 und 70 % individuellem und 30 bis 50 % festem Anteil. Für die korrekte Berechnung der Heizkosten ist daher ein Erfassungssystem vonnöten; in der Regel wird hierzu ein Heizkostenverteiler eingesetzt.

Auf den Punkt gebracht:

  • Heizkosten bestehen aus einem verbrauchsabhängigen und einem festen Anteil. Der fixe Teil kann bis zu 50 % der Kosten ausmachen.
  • Eine korrekte Berechnung setzt ein Erfassungssystem, wie beispielsweise einen Heizkostenverteiler voraus.
klugo tipp

Falls Sie Ihre Heizkosten überhöht finden oder eine nachvollziehbare Berechnung nicht stattfindet, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Mietrecht oder eine Informationsstelle für Mieter weiterhelfen.

Wann ist eine Heizkostenabrechnung erhöht?

Der Mieter hat einen Anspruch auf die Erfassung des Heizvolumens, um die Heizkosten später nachvollziehen und selbst berechnen zu können. Für die Anschaffung sowie den Austausch der entsprechenden Geräte ist der Vermieter verantwortlich. Er hat auch die dafür anfallenden Kosten zu tragen.

Liegen die Heizkosten innerhalb der Norm, besteht wenig Grund zum Unmut. Anders sieht es jedoch aus, wenn sich nach dem Berechnen der Heizkosten eine außerordentlich hohe Summe ergibt. Durch die Angabe von Heizart, Anzahl der Wohnung und Größe des eigenen Objektes lassen sich nach einem solchen Ergebnis erste Vergleichswerte besorgen. So kann nachgeprüft werden, ob etwaige Summen eventuell sogar der Normalität entsprechen und der persönliche Eindruck möglicherweise getrübt war.

Parameter, die die durchschnittlichen Heizkosten ungünstig beeinflussen und somit erhöhen können, sind beispielsweise nicht gedämmte Rohre. Auch ineffiziente Heizkessel oder -anlagen üben einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Höhe der Kosten aus. Dazu kommt das eigene Heizverhalten als zuweilen entscheidender Faktor.

Der Mieter hat Anspruch auf die genaue Erfassung der Heizkosten. Die Erfassung muss nachvollziehbar sein, um die Heizkosten selbst berechnen zu können. Der Vermieter hat die entsprechenden Geräte zu installieren und die dafür anfallenden Kosten zu tragen.

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Wie werden Heizkosten korrekt berechnet?

Als Mieter sollten Sie auf jeden Fall beim Ablesen der Zählerstände vor Ort sein und darauf achten, dass alle Werte richtig und ohne versehentliche Zahlendreher aufgenommen werden. Erhalten Sie dennoch eine über Ihrem Durchschnitt liegende Heizkostenabrechnung, kann es sich dabei um eine fehlerhafte Rechnung handeln. Werfen Sie in diesem Fall einen prüfenden Blick auf den Verteilungsschlüssel: Sind hier bereits Mängel oder Unklarheiten erkennbar, kontaktieren Sie Ihren Vermieter.

§ 4 Verordnung über Heizkostenabrechnung


Nach § 4 Abs. 1 der Verordnung über Heizkostenabrechnung ist der Eigentümer verpflichtet, Wärme und Warmwasser für jeden Abnehmer individuell zu erfassen. § 4 Abs. 2 schreibt vor, hierfür in den Räumen ein Verbrauchsabrechnungssystem zu installieren. Der Nutzer kann dies vom Eigentümer rechtlich einfordern.

Grundsätzlich lassen sich Heizkosten nicht bis ins kleinste Detail kalkulieren. Für die Berechnung wird daher in den meisten Fällen eine überschlägige Berechnung genutzt.

Bei der Berechnung von Heizkosten kommt in den meisten Fällen ein Heizkostenverteiler zum Einsatz. Bemerken Sie Unstimmigkeiten, weil beispielsweise der Zählerstand falsch abgelesen wurde, kann die Kontaktaufnahme zu Ihrem Vermieter bereits Abhilfe schaffen. "
Jochen Dotterweich
Rechtsanwalt

Viele Faktoren beeinflussen die Höhe der Nebenkostenabrechnung:

  • Außentemperatur
  • Individuelles Heizverhalten
  • Schwankende Rohstoffpreise
  • Heizkosten für die allgemein zugänglichen Bereiche des Wohnraums
  • Energieklasse des Hauses

Verfügt das Haus über einen Energieausweis, so lassen sich die durchschnittlichen Heizkosten anhand einer einfachen Formel berechnen:

Endenergiebedarf in Kilowattstunden / (Jahr und Quadratmeter) x Wohnfläche in qm x Rohstoffpreis in € pro Kilowattstunde = Heizkosten in Euro pro Jahr

Der durchschnittliche Energiebedarf lässt sich anhand des Energieausweises kalkulieren, da hier angegeben wird, wie viel Energie ein Haus oder eine Wohnung benötigt, um alle Räume auf die geheizte Durchschnittstemperatur zu bringen. Dennoch sollte man beachten, dass den meisten Energieausweisen nur standardisierte Nutzerdaten erfasst werden. Das eigene Heizverhalten nimmt also auch hier starken Einfluss auf die Berechnung der Heizkosten.

Noch einfacher ist die Berechnung, wenn sich in der Mietwohnung ein Wärmemengenzähler oder eine Gas-Etagenheizung befindet. Beide Geräte können jederzeit abgelesen werden und lassen so einen direkten Blick auf den Verbrauch zu. An einem Wärmemengenzähler kann die verbrauchte Heizenergie direkt in Kilowattstunden abgelesen werden, sodass hier lediglich eine Umrechnung zum Einkaufspreis stattfinden muss. Bei einer Gasheizung gibt es einen Gaszähler, der den Verbrauch in Kubikmeter anzeigt. Dadurch ist das Ablesen etwas komplizierter, denn zunächst muss eine Umrechnung in Kilowattstunden stattfinden, die dann mit dem derzeit üblichen Rohstoffpreis multipliziert werden.

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Gibt es feste Richtwerte zum Berechnen der Heizkosten?

Da die Berechnung der Heizkosten von so vielen Faktoren abhängt, ist eine durchschnittliche Berechnung nur schwer möglich. Dennoch hat sich die gemeinnützige Beratungsgesellschaft CO2online mit diesem Thema genauer befasst und die regelmäßigen Verbrauchsdaten tausender Wohneinheiten analysiert, um so eine durchschnittliche Berechnung der Heizkosten zu ermöglichen (Vergleichsjahr 2019, Heizspiegel 2020):

Wohnfläche Gesamtgebäude in qm Niedriger Verbrauch (in € pro qm/Jahr) Mittlerer Verbrauch (in € pro qm/Jahr) Hoher Verbrauch (in € pro qm/Jahr)
251–500 7,30 – 9,00 € 11,10 – 13,40 € 15,80 – 21,00 €
501–1000 6,90 – 8,60 € 10,30 – 12,70 € 14,70 – 19,70 €
>1000 6,70 – 8,30 € 9,90 – 12,20 € 14,00 – 18,80 €

Die angegebenen Werte beziehen sich dabei auf die durchschnittlichen Heizkosten in den Bereichen Erdöl, Erdgas und Fernwärme. Um mit diesen Werten die Heizkosten für die eigene Wohnung zu kalkulieren, muss der eigene Verbrauch grob erfasst und im Anschluss mit den Werten der eigenen Wohnfläche multipliziert werden.

Welche Heizkosten können auf den Mieter umgelegt werden?

Folgende Heizkosten können unter anderem auf den Mieter umgelegt werden:
  • Bedienung, Überwachung, Pflege und Reinigung der Anlage
  • Betriebsstrom
  • Ablesen am Heizkostenzähler inklusive notwendiger Wartung
  • Brennstoffkosten (allerdings besteht hier eine Verpflichtung zum möglichst günstigen Einkauf seitens des Vermieters)

Die umlagefähigen Anteile bei der Berechnung der Heizkosten darf der Vermieter berücksichtigen, wenn er die Heizkosten für den einzelnen Haushalt berechnet. Für Mieter gilt derweil eine einfache Faustregel: Betragen die Heiznebenkosten mehr als 20 % der gesamten Heizkosten, ist Skepsis angebracht.

Wie können die KLUGO Partner-Anwälte Ihnen bei der Prüfung Ihrer Heizkostenabrechnung helfen?

Sie sehen: Heizkostenabrechnungen bergen für beide Parteien so manche Schwierigkeiten. Bei Bedarf steht Ihnen daher unsere kostenlose telefonische Erstberatung zur Verfügung, bei der Sie wertvolle Tipps und Hinweise für Ihren individuellen Fall erhalten.

Unsere Checkliste fasst alles Wichtige zur Berechnung der Heizkosten zusammen:

  • Der Vermieter hat die Pflicht, Heizkosten nachvollziehbar abzurechnen und diese genau zu erfassen.
  • Die Heiznebenkosten sollten niemals über 20 % liegen.
  • Bei Heizkosten gibt es umlagefähige Kosten wie Wartung und Betrieb, die auf den Mieter umgelegt werden können.
  • Bei Problemen mit der Heizkostenabrechnung steht Ihnen eine telefonische Erstberatung offen.
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Nebenkostenabrechnung: Nebenkosten zur Miete

"Nebenkosten werden in der Regel auf den Mieter umgelegt – sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Es lohnt sich jedoch eine Überprüfung der Nebenkosten, da diese oft zu hoch angesetzt sind. "

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.