Ermahnung
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Was bedeutet eine Ermahnung im Arbeitsrecht?

STAND 28.10.2022 | LESEZEIT 3 MIN

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben gegenseitige Rechte und Pflichten, denen sie nachkommen müssen. Verletzen Arbeitnehmer ihre im Arbeitsvertrag vereinbarten Pflichten, hat der Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Für leichte Pflichtverletzungen kommt eine arbeitsrechtliche Ermahnung in Betracht. Was die Ermahnung ist, welche Folgen sie hat und welcher Form sie entsprechen muss, können Sie hier nachlesen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitgeber können Arbeitnehmern bei leichten Pflichtverletzungen eine Ermahnung erteilen.
  • Die arbeitsrechtliche Ermahnung ist im Vergleich zur Abmahnung ein wesentlich milderes Mittel.
  • Auf eine Ermahnung kann bei Wiederholung des Fehlverhaltens nicht wie bei einer Abmahnung eine Kündigung folgen.
  • Eine Ermahnung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erteilt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Abmahnung und einer Ermahnung im Arbeitsrecht?

Eine arbeitsrechtliche Ermahnung unterscheidet sich von einer Abmahnung in ihrer Intensität als auch in ihrer Funktion. Im Vergleich zur Abmahnung ist die Ermahnung im Arbeitsrecht ein milderes Mittel, das der Arbeitgeber nutzen kann, um ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers zu beanstanden (Rügefunktion) und ihn dazu aufzufordern, das besagte Verhalten künftig zu unterlassen (Aufforderungsfunktion).

Was bei der Ermahnung – anders als bei der Abmahnung – allerdings fehlt, ist die sogenannte Warnfunktion: Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer darauf hin, dass er mit einer Kündigung rechnen muss, wenn er das Verhallen wiederholt. Statt der Warnfunktion hat die Ermahnung neben der Rüge- und der Aufforderungsfunktion die Funktion, die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers zu dokumentieren (Dokumentationsfunktion).

Welche Fälle einer arbeitsrechtlichen Ermahnung gibt es?

Üblicherweise wird eine Ermahnung im Arbeitsrecht bei kleineren Pflichtverletzungen ausgesprochen. Dazu zählen beispielsweise geringe Verspätungen, Flüchtigkeitsfehler und versehentlich begangene unbedeutende Pflichtverletzungen. Wichtig ist, dass das Fehlverhalten des Arbeitnehmers in der Ermahnung konkret benannt wird.

In der Regel kann eine Ermahnung sowohl schriftlich als auch mündlich erteilt werden. Arbeitgebern wird jedoch dringend geraten, eine Ermahnung aus Nachweisgründen immer schriftlich zu erteilen, um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer die Ermahnung auch erhalten hat.

Können Arbeitnehmer nach einer Ermahnung eine Kündigung erhalten?

Arbeitgeber sind nicht dazu berechtigt, einen Arbeitnehmer für ein Verhalten zu kündigen, für das sie ihm zuvor lediglich eine Ermahnung erteilt haben. Einer verhaltensbedingten Kündigung muss regelmäßig eine Abmahnung vorausgehen. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam. Wenn Sie eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung erhalten haben, kontaktieren Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht, um sich über die weiteren Schritte zu informieren.

Arbeitnehmer sollten eine erhaltene Ermahnung allerdings genau unter die Lupe nehmen. Unter Umständen versteckt sich in dem als Ermahnung bezeichneten Schreiben eine Kündigungsandrohung für den Wiederholungsfall. Dann handelt es sich trotz anderer Bezeichnung um eine Abmahnung – und auf diese kann durchaus eine Kündigung folgen, wenn der Arbeitnehmer der Aufforderung, das bemängelte Verhalten in Zukunft zu unterlassen, nicht nachkommt.

Wann ist eine Ermahnung unberechtigt?

Erhält ein Arbeitnehmer eine Ermahnung, obwohl die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht zutreffen, so ist die Ermahnung nicht berechtigt. In einem solchen Fall haben Arbeitnehmer das Recht, die Entfernung der Ermahnung aus ihrer Personalakte gemäß § 1004 Abs. 1 BGB zu verlangen.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Eine Ermahnung im Arbeitsrecht ist ein mildes Mittel, das Arbeitgebern zur Verfügung steht, um Arbeitnehmer für leichtere Pflichtverletzungen zurechtzuweisen. Obwohl eine Ermahnung keine kündigungsrechtlichen Konsequenzen hat, sollten Arbeitnehmer die Ermahnung ernst nehmen und prüfen, ob sie rechtens ist.

Wenn Sie genau das tun möchten oder Fragen zur Ermahnung im Arbeitsrecht haben, kontaktieren Sie einen unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten, die Sie dank ihrer Erfahrung und Expertise jederzeit umfassend beraten und unterstützen können. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Erstgespräch.

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