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Kündigung der Wohnung nach Gewaltandrohung
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Fristlose Kündigung der Wohnung nach Gewaltandrohung

Eine fristlose Kündigung der Wohnung ist in Deutschland nicht ohne Weiteres möglich. Ein Mieter kann ohne schwerwiegende Gründe nicht gezwungen werden, seine Wohnung umgehend zu räumen. Droht der Mieter jedoch mit Gewalt, muss sich das ein Vermieter nicht gefallen lassen. Er hat dann eine rechtliche Handhabe und kann das Mietverhältnis früher – ohne Einhaltung einer Frist – beenden, wie ein Urteil des Amtsgerichts Berlin Tempelhof-Kreuzberg zeigt (Az.: 17 C 197/19).

Fristlose Kündigung der Wohnung ohne vorherige Abmahnung

In dem verhandelten Fall stritten sich der Vermieter und der Mieter um eine Mängelbeseitigung. In diesem Zusammenhang drohte der Mieter dem Hausmeister und einer Angestellten des Vermieters damit, ihnen „in die Fresse zu hauen“. Diese Drohung veranlasste den Hausmeister dazu, aus Vorsicht das Büro abzuschließen. Als der Mieter tatsächlich dort auftauchte und nicht hereingelassen wurde, wiederholte er seine Drohung und polterte an die verschlossene Tür. Der Hausmeister rief daraufhin die Polizei. Kurz nach dem Vorfall kündigte der Vermieter das Mietverhältnis fristlos – und rechtmäßig, denn bei einem solch extremen Verhalten darf der Vermieter auch ohne vorherige Abmahnung kündigen.

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Weshalb ist die fristlose Kündigung nach Gewaltandrohung gerechtfertigt?

Mieter haben in Deutschland viele Rechte, doch wenn ein Mieter andere Mieter oder auch den Vermieter massiv beleidigt oder mit Gewalt droht, muss ein Vermieter dies nicht tolerieren. Das friedliche Zusammenleben in der Hausgemeinschaft hat Vorrang, sodass ein aggressiver Mieter eine fristlose Kündigung der Wohnung riskiert.

Eine Drohung ist eine schwerwiegende Vertragsverletzung, die eine fristlose Kündigung der Wohnung ermöglicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg in einem Urteil aus dem Jahre 2019 bestätigt. Es ist dem Vermieter also nicht zuzumuten, dem Mieter erst eine Abmahnung zu schicken, er kann direkt ohne die Beachtung von Fristen kündigen.

Wenn Sie ein reguläres Mietverhältnis kündigen möchten, müssen Sie sich an gesetzlich festgelegte Fristen halten. Eine Kündigung der Wohnung, etwa wenn der Mieter mit mehreren Mieten in Verzug ist, muss mit einer vorherigen Abmahnung einhergehen. Die fristlose Kündigung der Wohnung resultiert also aus einem für den Vermieter und die anderen Mieter unzumutbaren Verhalten. Für Sie als Vermieter ist wichtig, dass dieses Verhalten durch Zeugen bestätigt und der Streitfall vor einem Gericht als zulässig bestätigt wird.

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