
So geht's Mietvertrag kündigen
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Bei Kündigung einer Wohnung sind die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Das Kündigungsschreiben muss schriftlich beim Vermieter eingehen und es muss alle wichtigen Informationen des Vertrages beinhalten.
Mietvertrag kündigen Das Wichtigste in Kürze
Kündigungsfristen einhalten: Achte auf die gesetzlichen Kündigungsfristen, die je nach Mietdauer variieren können (mindestens drei Monate).
Zugang der Kündigung: Das Kündigungsschreiben muss schriftlich und spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen.
Versand des Kündigungsschreibens: Sende das Kündigungsschreiben per Einschreiben oder übergebe es persönlich mit Quittierung, um den fristgerechten Zugang nachweisen zu können.
Inhalte des Kündigungsschreibens: Das Schreiben muss die vollständige Adresse der Wohnung, den Kündigungstermin, die Anforderung einer schriftlichen Kündigungsbestätigung, einen Termin zur Schlüsselübergabe und die Unterschriften aller Hauptmieter enthalten.
Schlüsselübergabe und Kaution: Vereinbare idealerweise am letzten Tag des Mietzeitraums die Schlüsselübergabe und ein gemeinsames Wohnungsübergabeprotokoll. Die Rückzahlung der Kaution kann bis zu sechs Monate dauern.
Wohnung richtig kündigen: Das musst du beachten
Die Kündigung der eigenen Wohnung kann viele Gründe haben: Familienzuwachs, berufliche Veränderung oder schlimmstenfalls Streit mit Nachbarn oder dem Vermieter. Damit der Umzug reibungslos über die Bühne gehen kann, findest du hier die wichtigsten Punkte, die bei der Kündigung einer Wohnung zu beachten sind.
Bei der Kündigung Ihres Mietvertrages müssen Sie die Kündigungsfristen im Auge behalten. Dabei variieren diese je nach Mietdauer. Die kürzeste Frist beträgt bei einer Zeitspanne von bis zu fünf Jahren 3 Monate. Wollen Sie Ihre Wohnung nach acht Jahren kündigen, müssen Sie eine Frist von 9 Monaten einhalten.
Jochen Dotterweich Rechtsanwalt![]()
Fristen und Termine bei Kündigung einer Mietwohnung
Nach § 573c Abs. 1 S. 1 BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate. In manchen Fällen, etwa bei befristeten Mietverträgen, kann eine kürzere Frist im Vertrag festgehalten werden.
Mietverhältnis | Frist |
---|---|
0-5 Jahre | 3 Monate |
5-8 Jahre | 6 Monate |
Ab 8 Jahren | 9 Monate |
Das Kündigungsschreiben muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen. Das Datum der Zustellung an den Vermieter ist dabei verbindlich für die Einhaltung der Frist.
Erfahre mehr zu den Kündigungsfristen für Mieter in unserem Beitrag dazu.
§ 573c BGB: Kündigungsfristen
Nach § 573c Abs. 1 BGB hat der Mieter die Möglichkeit, das Mietverhältnis bis zum Ende des übernächsten Monats zu beenden, wenn die Kündigung den Vermieter bis spätestens zum dritten Werktag des Monats erreicht.
Versand des Wohnungskündigungsschreibens
Der Versand des Kündigungsschreibens sollte per Einschreiben, am besten mit Einwurfbescheinigung oder persönlicher Übergabe, erfolgen. Das erspart dir als Mieter Diskussionen mit deinem Vermieter, falls dieser angibt, das Schreiben nicht rechtzeitig erhalten zu haben. Kannst du den fristgerechten Zugang beim Vermieter nicht nachweisen, droht eine Verlängerung des Mietvertrags mit entsprechenden Kosten.
Vorsicht: Falls du das Schreiben dem Vermieter persönlich übergeben möchtest, lass dir dies unbedingt schriftlich quittieren. Ein persönlicher Einwurf des Schreibens ist nicht ratsam, da kein schriftlicher Nachweis der Übergabe vorliegt. Dieser Weg sollte nur gewählt werden, wenn die Kündigungsfrist auf dem Versandweg nicht mehr eingehalten werden kann. Nimm in diesem Fall unbedingt Zeugen mit.
Zusammenfassung:
Ein Kündigungsschreiben sollte per Einschreiben versendet werden, da dies späteren Diskussionen über nicht erhaltene Kündigungsschreiben Einhalt gebietet. Bei einer persönlichen Übergabe der Kündigung sollte der Empfang quittiert werden bzw. Zeugen anwesend sein.
Wohnungskündigungsschreiben: Was steht drin?
Die Kündigung der Wohnung muss zwingend schriftlich erfolgen. Kündigungen per Telefon oder E-Mail sind unwirksam.
Wichtig ist jedoch, dass folgende Punkte im Kündigungsschreiben aufgeführt sind:
Vollständige Adresse der betreffenden Wohnung und Lage im Haus (zum Beispiel 1. OG links)
Kündigungstermin
Anforderung einer schriftlichen Kündigungsbestätigung
Bitte um Vereinbarung eines Termins zur Schlüsselübergabe mit Erstellung eines Übergabeprotokolls
Unterschriften aller (Haupt-)Mieter
Ein Muster für die Wohnungskündigung findest du hier:
Einen Grund für die Kündigung der Wohnung musst du als Mieter nicht angeben. Ein Verweis auf die Kündigungsfrist kann enthalten sein, ist aber nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist jedoch, dass alle im Mietvertrag genannten Personen die Kündigung unterzeichnen.
Achtung: Vergiss nicht, alle nötigen Angaben auf der Vorlage zu ändern!

Wohnung gekündigt – und dann?
Nach der Kündigung der Wohnung stehen noch die Schlüsselübergabe und die Rückzahlung der Kaution an. Im Idealfall erfolgt die Schlüsselübergabe am letzten Tag des Mietzeitraums. Es kann aber auch ein anderer Termin vereinbart werden. Bei dieser Gelegenheit sollten Mieter und Vermieter in jedem Fall gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellen. Dieses muss von Mieter und Vermieter unterschrieben werden und schützt den Mieter später davor, vom Vermieter nach dem Auszug für Schäden an der Wohnung haftbar gemacht zu werden. Schäden, die der Mieter nicht zu verantworten hat und die bei Auszug tatsächlich nicht vorhanden waren.
Eine Vorlage findest du hier:
Wird das Mietverhältnis ordnungsgemäß gekündigt, ist der Mieter berechtigt, seine vollständig geleistete Mietkaution inklusive Zinsen zurückzufordern. Vor Auszahlung der Kaution, ist dem Vermieter jedoch eine angemessene Frist zur Prüfung etwaiger Forderungen gegen den Mieter, die zur Einbehaltung eines Teils der Kaution führen könnten, einzuräumen. In der Praxis kann es daher drei bis sechs Monate dauern, bis die Rückzahlung deiner Kaution erfolgt. Beispielsweise bei einer noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung kann sich diese Frist sogar noch angemessen, je nach Einzelfall, verlängern. Sollte sich die Erstellung der Betriebskostenabrechnung noch länger als zunächst vermutet verzögern, darf der Vermieter nur noch einen Teil Ihrer Kaution einbehalten, der etwa drei bis vier monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen entspricht.
Mehr zum Thema Mietkaution einbehalten erfährst du in unserem Beitrag.
KLUGO Tipp:
Oftmals kommt es bei Auszug zu langen Wartezeiten bei der Kautionsrückzahlung. Unnötig lange Wartezeiten kannst du abmahnen und gegebenenfalls einen Anwalt für Mietrecht oder einen Mieterschutzbund betrauen.
Im Folgenden findest du noch einmal die wichtigsten Informationen zum Thema Wohnungskündigung:
Der Mieter kann jederzeit unter Wahrung der gesetzlichen Frist kündigen.
Zugang der Kündigung muss bis spätestens dem dritten Werktag des Monats erfolgen.
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Hierbei ist ein Einschreiben hilfreich, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Bei Auszug sollte die Schlüsselübergabe und Rückzahlung der Kaution vereinbart werden, um Zeit zu sparen.
Bei Fragen zum Thema Wohnungskündigung helfen wir dir gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte stehen dir dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen dich bei allen Anliegen.