Rechtlich absichern - Konflikte vermeiden Erstellung eines Wohnungsübergabeprotokolls
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In einem Übergabeprotokoll werden eventuelle Mängel und Schäden sowie die Zählerstände einer Wohnung festgehalten. Die Anfertigung eines solchen Protokolls ist nicht verpflichtend, aber durchaus ratsam, denn nur so lassen sich Streitereien im Nachhinein vermeiden. Im Fall eines Rechtsfalls liegt mit einem Übergabeprotokoll ein rechtswirksames Beweisstück vor, das Unklarheiten aus dem Weg räumt.
Wohnungsübergabeprotokoll Das Wichtigste in Kürze
Das Wohnungsübergabeprotokoll dient dazu, den Zustand der Wohnung genau festzuhalten.
Mieter und Vermieter sollten bestenfalls bei der Übergabe der Wohnung gemeinsam das Wohnungsübergabeprotokoll anfertigen.
Sobald das Wohnungsübergabeprotokoll unterschrieben wurde, ist es bindend.
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Das Wohnungsübergabeprotokoll und seine Bedeutung
Endlich ist es so weit: Der neue Mietvertrag ist unterschrieben und die Wohnungsübergabe steht an. Damit zukünftig alles klar geregelt ist, wird empfohlen, sowohl beim Ein- als auch Auszug ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Eventuelle Mängel der Wohnung werden schriftlich in diesem festgehalten.
Wird kein Protokoll über die Wohnungsübergabe und die besprochenen Punkte angefertigt, kann es im Nachhinein zu ungerechtfertigten Schadensersatzforderungen vonseiten des Mieters oder Vermieters kommen.
KLUGO Tipp!
Nicht selten resultieren Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter wegen Schadensersatzforderungen in einem handfesten Rechtsstreit. Ein Übergabeprotokoll wirkt dem entgegen und dient im Streitfall als Beweismittel.
Was steht im Wohnungsübergabeprotokoll?
Bei der Anfertigung eines Wohnungsübergabeprotokolls gilt es, einiges zu beachten: Zuerst müssen beide Parteien einen Termin vereinbaren, an dem sie ausreichend Zeit für eine umfassende Besichtigung der Wohnung haben. Die Wohnungsübergabe sollte zudem tagsüber stattfinden, damit die Wohnung bei Tageslicht besichtigt wird und keinerlei Mängel, wie etwa ein fleckiger Anstrich oder feuchte Stellen, verborgen bleiben. Bei der Besichtigung selbst sollte dann sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter ein identischer Vordruck eines Übergabeprotokolls vorliegen.
Nun folgt die Besichtigung der Wohnung, wobei Zimmer für Zimmer abgearbeitet wird. Im Übergabeprotokoll werden derweil alle Mängel festgehalten. Mieter sollten die Schäden dabei so detailliert wie möglich beschreiben.
Um im Fall eines Rechtsstreits auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich zudem, die Mängel zu fotografieren. Auf diese Weise können dem Mieter keine Schäden zur Last gelegt werden, für die er nicht verantwortlich ist.
Andererseits gewinnt auch der Vermieter durch das Übergabeprotokoll an Sicherheit, denn verursacht der Mieter einen Schaden, kann er nicht behaupten, dass dieser schon vor dem Einzug da gewesen sei. Außerdem lässt sich auf diesem Wege festhalten, wie viele Schlüssel im Zuge der Wohnungsübergabe den Besitzer gewechselt haben.
Übergabeprotokoll beim Auszug erstellen
Nicht nur beim Einzug, sondern auch beim Auszug kann ein Übergabeprotokoll potenzielle Konflikte zwischen Mieter und Vermieter vermeiden. Im Grunde läuft die Anfertigung des Übergabeprotokolls wie beim Einzug ab: Die Parteien vereinbaren einen Termin zur Besichtigung und begehen anschließend die einzelnen Zimmer. Die Wohnung sollte dabei in einem sauberen Zustand sein und den Vereinbarungen des Mietvertrags entsprechen.
Wurden weitere Räumlichkeiten, wie beispielsweise ein Kellerabteil oder eine Garage, angemietet, sollten auch diese auf etwaige Mängel überprüft werden. Nach genauer Dokumentation der Schäden werden die Zählerstände notiert. Im Anschluss unterzeichnen beide Parteien das Übergabeprotokoll. Sowohl Mieter als auch Vermieter erhalten ein Exemplar.
Sollte es jedoch zu Uneinigkeiten kommen, ob es sich bei den neuen, nicht bereits im Einzugsprotokoll festgehaltenen Mängel um Schäden oder Gebrauchsspuren handelt, sollten Beweisfotos gemacht werden. Außerdem ist ein Vermerk im Protokoll zu hinterlassen, damit im Nachhinein nicht gesagt werden kann, man sei sich über die Schwere des Schadens einig gewesen. Wird dieser Schritt vergessen oder erst gar kein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt, besteht die Gefahr, dass es für den Vermieter schwierig wird, Mängel dem Mieter zuzuweisen.
Was muss beim Wohnungsübergabeprotokoll beachtet werden?
Damit das Wohnungsübergabeprotokoll vollständig und rechtssicher ist, solltest du folgende Aspekte überprüfen und dokumentieren:
Wände: Gibt es Flecken, Schimmel oder andere Beschädigungen?
Fußboden: Achte auf Kratzer, Brandflecken oder fehlende Leisten.
Badfliesen: Prüfe auf Risse, poröse Fugen oder Verfärbungen.
Fenster und Türen: Sind diese dicht? Gibt es Anzeichen für Luftzug oder Feuchtigkeit?
Technische Einrichtungen: Funktionieren Heizungen, Wasserleitungen und Stromanschlüsse einwandfrei?
Schlüsselset: Wurde das komplette Schlüsselset übergeben (einschließlich Keller, Garage oder weiterer Räume)?
Mit einer gründlichen Kontrolle kannst du mögliche Streitpunkte von Anfang an vermeiden.
Hast du Fragen zum Übergabeprotokoll oder anderen Themen im Mietrecht? Unsere Fachanwälte für Mietrecht helfen dir in einer telefonischen Erstberatung weiter und zeigen dir kompetent und zuverlässig, welche rechtlichen Möglichkeiten du in einem Streitfall hast.