Tipps für Arbeitgeber! Gehaltsverhandlung
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Gehaltsgespräche sind im Unternehmen für die Beteiligten in der Regel eine eher lästige, aber dennoch notwendige Angelegenheit. Dort, wo nicht automatisch Lohnanpassungen erfolgen, werden Gehaltserhöhungen in Gehaltsverhandlungen mit dem Arbeitgeber erörtert. Mit unseren Tipps sorgen Entscheider dafür, dass Gehaltsverhandlungen für alle Teilnehmer einen zufriedenstellenden Ausgang nehmen.
Wann werden Gehaltsverhandlungen geführt?
Gehaltsverhandlungen können ganz unterschiedliche Anlässe haben. In der Regel werden Sie dem Einstellungsbeginn vorgeschaltet und spielen als Kriterium bei der Entscheidung für oder gegen ein Arbeitsverhältnis eine wesentliche Rolle. Daneben gibt es Gehaltsgespräche aber auch in regelmäßigen Abständen, beispielsweise in sogenannten Jahresgesprächen. Diese finden vor allem dort statt, wo es keine automatische Lohnanpassung über einen Tarifvertrag gibt.
Gehaltsverhandlungen als Bestandteil des Recruiting-Prozesses
Vor und während des Einstellungsprozesses sind Gehaltsverhandlungen oft ein wichtiges Einstellungskriterium. Weicht die Gehaltsvorstellung der Bewerber deutlich vom vorher festgelegten Budget des Unternehmens ab, kommt eine Einstellung realistisch nicht zustande.
Dies gilt natürlich nur dort, wo die Lohnfindung nicht über einen Tarifvertrag gesteuert wird. Grundsätzlich werden tarifvertragliche Regelungen als höherrangiges Recht behandelt, so dass der individuelle Arbeitsvertrag nicht gegen den geltenden Tarifvertrag und seine Regelungen verstoßen darf.
Wichtig zu wissen: Ein Tarifvertrag nimmt entweder durch die sogenannte Tarifwirkung Einfluss, oder aber durch Einbindung in den Arbeitsvertrag per Einigung zwischen den Vertragsparteien. Zudem muss der Tarifvertrag vorher durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt worden sein. In bestimmten Fällen kann die Geltung der Rechtsnormen aus dem Tarifvertrag durch das Bundesministerium auch im Wege einer Rechtsverordnung verbindlich angeordnet werden.
Gehaltsverhandlungen im laufenden Arbeitsverhältnis
Auch im bestehenden Arbeitsverhältnis sind Gehaltsverhandlungen nicht ungewöhnlich. Dies gilt insbesondere dort, wo automatische Lohnanpassungen nicht dafür sorgen, dass sich der Verdienst dynamisch entwickelt. Bei der Gehaltsverhandlung zwischen Führungskräften und Mitarbeitern spielen sowohl die fachliche Expertise bzw. das Know-how eine Rolle, aber auch die Wirkung der Inflation auf die Kaufkraft insgesamt.
Wie die Gehaltsentwicklung konkret aussieht, hängt vom Verhandlungsgeschick auf beiden Seiten ab. Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber sind also gut beraten, ihr Gehaltsgespräch vorzubereiten und Argumente für die eigene Position bereitzuhalten.
Was ist wichtig für die Vorbereitung von Gehaltsverhandlungen?
Grundsätzlich sollte für ein Gehaltsgespräch ausreichend Zeit eingeplant werden. Das beinhaltet die Zeit für das Gespräch selbst, aber auch die Zeit, die für die Vor- und Nachbereitung in Anspruch genommen wird. Gehaltsverhandlungen „zwischen Tür und Angel“ oder in der Teeküche während der Frühstückspause zeigen mangelnden Respekt dem Mitarbeiter gegenüber und führen erfahrungsgemäß selten zu befriedigenden Ergebnissen.
Ebenfalls sorgfältig sollten Sie als Führungskraft das Für und Wider bezüglich einer Gehaltserhöhung abwägen. Sammeln Sie Parameter zur objektiven Leistungsbeurteilung und nutzen Sie Feedbackmethoden, um sachlich die Möglichkeit einer Lohnanpassung bewerten zu können.
Wann ist eine Gehaltserhöhung gerechtfertigt?
Eine Lohnanpassung nach oben ist immer dann gerechtfertigt, wenn der Mitarbeiter dafür sachliche und messbare Gründe anführen kann.
So ist eine Gehaltserhöhung in der Regel dann angezeigt, wenn:
die letzte Gehaltserhöhung länger als ein Jahr her ist;
dem Mitarbeiter ein größerer Verantwortungsbereich zugeordnet wird;
der Mitarbeiter mehr oder höherwertige Aufgaben zu erledigen hat und der Workload zunimmt;
der Mitarbeiter befördert wird oder intern die Stelle wechselt;
der Mitarbeiter ein Angebot durch die Konkurrenz bekommt und über einen Wechsel nachdenkt;
der Mitarbeiter erfolgreich ein Projekt zum Abschluss gebracht hat.
Zu beachten ist dabei immer auch das unternehmensinterne Lohnniveau. Willkürliche Lohnerhöhungen nach einer Gehaltsverhandlung können unter Umständen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, der sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (kurz: AGG) ergibt. Demnach ist eine Gehaltserhöhung unzulässig, die auf den durch das AGG besonders geschützten Merkmalen beruht.
So klappt die Gehaltsverhandlung! Checkliste für Entscheider und Führungskräfte
Mit den folgenden Tipps können Sie maßgeblich dazu beitragen, dass die Gehaltsverhandlung mit Ihren Mitarbeitern für beide Seiten zum Erfolg wird:
Vorbereitung: Bereiten Sie sich auf das Gehaltsgespräch vor und beziehen Sie dafür auch Leistungswerte ein sowie die Ergebnisse aus Feedbackgesprächen.
Kriterien: Gehaltserhöhungen müssen aus sachlichen Gründen erfolgen, die transparent kommuniziert werden sollten. Legen Sie diese im Vorfeld von Gehaltsverhandlungen fest und nutzen Sie diese auch während des Gesprächs.
Termin: Besteht der Wunsch nach einer Gehaltsverhandlung, sollten Sie als Führungskraft zeitnah einen Termin dafür anberaumen. Bedenken Sie, dass Sie damit auch Ihrem Mitarbeiter gegenüber Respekt zollen, wenn Sie ein so wichtiges Anliegen nicht unnötig herauszögern.
Vertraulichkeit: Gehaltsgespräche sind vertraulicher Natur. Das sollten Sie auch bei der Atmosphäre und der Wahl der Räumlichkeiten berücksichtigen. Tabu sind Gehaltsverhandlungen auf dem Flur oder am Schreibtisch des Mitarbeiters im Großraumbüro.
Strategie: Legen Sie sich sowohl Strategie als auch Leitfaden zurecht, mit dem Sie das Gespräch einleiten, durchführen und zum Ende bringen.
Alternativen: Wenn eine Lohnerhöhung realistisch ausscheidet, können Sie sich andere Benefits überlegen, mit denen Sie Ihre Mitarbeiter belohnen. Achtung: Auch diese sind als sogenannte geldwerte Vorteile Gehaltsbestandteile und unterliegen damit der Steuerpflicht!
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