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Upskirting gilt bald als Straftat
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Neuer Gesetzentwurf: Upskirting gilt bald als Straftat

Upskirting beschreibt den Blick oder eine Bildaufnahme unter den Rock einer Person. Das neue Gesetz zum Upskirting soll die Rechte von Betroffenen stärken und weitreichende Änderungen im Umgang mit den Tätern bedeuten. Bislang fiel es schwer, auf rechtlichem Wege adäquat gegen die Täter vorzugehen. Dies ärgerte zehntausende Deutsche, die als Konsequenz eine Petition zur strafrechtlichen Verfolgung von Upskirting unterschrieben und die Politik folglich unter Zugzwang setzten. Nun folgt das entsprechende Gesetz.

Neues Gesetz gegen Upskirting

Der Bundestag hat am 3.7.2020 das bereits im November 2019 vom Bundeskabinett beschlossene „Gesetz zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen“ beschlossen. Nach der Neufassung des § 201a Nr. 4 StGB wird die Herstellung sowie die Verbreitung einer „Bildaufnahme von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterbekleidung“ unter Strafe gestellt.

Umgang mit Upskirtern am Beispiel anderer Länder

Per Definition handelt es sich beim Upskirting um das unerlaubte und heimliche Filmen oder Fotografieren des Intimbereichs einer Frau, indem eine Kamera unter ihren Rock gehalten wird. Frauen jeden Alters sind hiervon betroffen. Täter sind meist Männer mittleren oder höheren Alters.

In anderen Ländern, wie zum Beispiel Großbritannien, Belgien und Frankreich, fällt das Upskirting längst unter den Straftatbestand und wird entsprechend sanktioniert. In Deutschland hingegen galt es bis November 2019 lediglich als Ordnungswidrigkeit. Gegen diesen Zustand wehrten sich Regiestudentin Hanna Seide und TV-Redakteurin Ida Sassenberg, die eine entsprechende Petition zur Verschärfung des Gesetzes initiierten. Sie forderten, Upskirting unter Strafe zu stellen.

Bisheriger Umgang mit Upskirting-Vorfällen

Upskirting wurde bislang als Ordnungswidrigkeit geahndet. Allenfalls bei einer gleichzeitigen Beleidigung griff § 185 des Strafgesetzbuches. Wurden die Aufnahmen zudem in einem geschlossenen Raum getätigt, bestand die Möglichkeit, sich auf die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu berufen – und damit eine Verurteilung zu erreichen.

Insbesondere bei einer Verbreitung der Fotos oder Aufnahmen im Internet bestand bisher die Chance, eine Geld- oder Freiheitstrafe zu erwirken. Ausgenommen hiervon waren allerdings Bilder, auf denen der Intimbereich nicht klar zu erkennen ist. Bedingt durch die unsichere Rechtslage führten jedoch selbst ein beherztes Vorgehen und das Sammeln von Beweisen meist nicht zu einer Verurteilung.

Reaktion auf die Petition: Vorstoß aus NRW

Da die Petition zur Änderung des Gesetzes schnell zehntausende Unterschriften umfasste, sah sich auch die Politik zu einer Reaktion veranlasst. Um besser gegen das Upskirting vorgehen zu können, kündigte NRW-Justizminister Peter Biesenbach einen Gesetzentwurf an. Auch die Landesregierungen von Bayern und Baden-Württemberg beteiligten sich hieran, denn auch die Politiker bemängeln die gegenwärtige Rechtslage, durch die das Fotografieren unter Röcke und Kleider nicht direkt als Straftatbestand erfasst werden kann.

Die Bundesregierung nahm sich des Problems ebenfalls an. Die Justizministerin des Bundes, Christine Lambrecht von der SPD, veröffentlichte in diesem Zuge eine weitere Erklärung, in der sie von der Erarbeitung eines entsprechenden Entwurfs durch das Bundesjustizministerium sprach. Der Bundestag beschloss daraufhin am 3.7.2020 das bereits im November 2019 vom Bundeskabinett beschlossene „Gesetz zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen“.

Folgende Eckpunkte gelten bereits als sicher:

  • Upskirting als eigene Norm im Strafgesetzbuch
  • Verbot unbefugter Bildaufnahmen eines fremden Intimbereichs
  • Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
  • Verbreitung der Aufnahmen ebenfalls strafbar

Das sollten Sie tun, wenn Sie einen Täter beim Upskirting erwischen

Beim Upskirting handelt es sich um einen Eingriff in die Persönlichkeitsreche. Deshalb darf man dem Täter, während dieser fotografiert, das Smartphone aus der Hand schlagen oder es auch wegnehmen. Wichtig zu wissen: Sobald der Täter seinen „Angriff“ beendet, ist auch das Notwehrrecht der Frau beendet.

Nach der Tat, sollte man die Person zur Rede stellen und nach den Kontaktdaten fragen. Das Opfer hat das Recht einzufordern, dass die Fotos sofort und endgültig vom Smartphone gelöscht werden. Es wäre hilfreich Zeugen hinzuzuziehen, die den Vorfall im Falle eines Zivilprozesses bestätigen können. Mit dem Löschen der Fotos, werden nämlich auch gleichzeitig die Beweismittel vernichtet.

Rechtliche Beratung bei Upskirting-Vorfällen

Opfer von Upskirting haben mit dem neuen Gesetz mehr Optionen, um sich gegen die Täter zu wehren. Wichtig ist dabei, die richtigen Schritte unter Berücksichtigung der sich verändernden Rechtslage einzuleiten. Im Rahmen einer Erstberatung erhalten Betroffene bei KLUGO aktuelle Informationen und individuelle Tipps. Treten Sie mit uns in Kontakt!

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