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Heimlich gefilmt: Vorgehen & Strafen

STAND 22.01.2024 | LESEZEIT 3 MIN

Ob in der Umkleide im Fitnessstudio, am Strand, im Freibad oder sogar im Hotelzimmer: Wer heimlich gefilmt wird, fühlt sich zu Recht in seiner Privatsphäre verletzt. Aber wann ist die heimliche Videoüberwachung eine Straftat und welche Rechte haben die Opfer? Hier gibt es Antworten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Heimliches Filmen von Personen im höchstpersönlichen Lebensbereich stellt eine Straftat dar.
  • Höchstpersönliche Lebensbereiche sind Orte, an denen Personen sich sicher und unbeobachtet fühlen, zum Beispiel Umkleide, Hotelzimmer, eigene Wohnungen oder WG-Zimmer oder auch die Toilette in öffentlichen Gebäuden.
  • Auf das Erstellen von heimlichen Videos steht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
  • Versteckte Kameras lassen sich mit ein wenig Geschick über Ihr Smartphone finden.

Welche Straftatbestände werden beim heimlichen Filmen verletzt?

Wer Personen heimlich filmt, verletzt unter Umständen gemäß § 201a Abs. 1, Nr. 1 StGB den höchstpersönlichen Lebensbereich dieser Person. Das ist immer dann der Fall, wenn Aufnahmen in einer Umgebung bzw. Situation erstellt werden, in der sich die betroffene Person sicher und nicht beobachtet fühlt. Das kann ein Hotelzimmer, die Toilette oder die eigene Wohnung sein. Es braucht aber keinen fest definierten Raum.

Das heimliche Filmen steht auch unter Strafe, wenn eine hilflose Person im öffentlichen Raum, beispielsweise nach einem Unfall oder in einem betrunkenen Zustand bewusst und gezielt gefilmt wird. Auch das Verbreiten solcher Aufnahmen über öffentliche Medien, soziale Netzwerke oder Chats sind strafbar, unabhängig davon, ob man sie selbst hergestellt hat. Dasselbe gilt, wenn einer Person nachgestellt wird, § 238 StGB. Werden private Aufnahmen des Stalking-Opfers, die sie in ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich zeigen, gegen ihren Willen veröffentlicht, ist auch dies strafbar.

Auch Medienunternehmen, Journalisten und Redakteure können sich strafbar machen: Wenn ein solches „Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau“ gestellt wird, greift unter Umständen § 33 Kunst UrhG.

Welche Strafen drohen bei heimlichen Filmen?

Wer Personen in ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich unerlaubt filmt, dem droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Ist die Person ein Stalking-Opfer und wird in diesem Kontext heimlich gefilmt, drohen dem Täter eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Auf besonders schwere Fälle steht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

So wurde ein Student zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und einer einjährigen Betreuung durch einen Bewährungshelfer verurteilt, nachdem er heimlich auf einer Toilette gefilmt hatte. In Bayern wurde ein Vermieter zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und rund 35 000 Euro Schmerzensgeld an die Opfer bzw. an soziale Einrichtungen verurteilt. Er hatte über drei Jahre lang seine jungen Mieterinnen heimlich gefilmt.

Ein häufiger Ort für die heimliche Videoüberwachung sind Umkleidekabinen, beispielsweise in Sportvereinen, Fitnessstudios oder dem Freibad. In Nordrhein-Westfalen wurde ein Mann zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe sowie 3000 Euro Geldstrafe und 80 Arbeitsstunden verurteilt. Er hatte heimlich in der Umkleide eines Freibades gefilmt und Geld gestohlen.

Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt auch immer von den Vorstrafen ab. So wurde in München ein Mann zu einer Haftstrafe über zwei Jahre und vier Monate verurteilt, nachdem er heimlich im Freibad gefilmt hatte. Zuvor hatte er bereits eine Bewährungsstrafe wegen sexueller Nötigung erhalten.

Wie kann ich versteckte Kameras finden?

Moderne Mikrokameras sind kaum größer als ein 1-Euro-Stück und deshalb mit bloßem Auge kaum zu entdecken. Wenn Sie einen Verdacht haben, können Sie nach Auffälligkeiten suchen.

Mikrokameras werden oft an solchen Orten eingebaut:

  • Rauch- und Bewegungsmelder
  • Wanduhren
  • Bilderrahmen
  • Lampen
  • Spiegel
  • Steckdosen

Außerdem können Sie Ihr Smartphone nutzen, um versteckte Kameras zu finden. Dunkeln Sie den Raum etwas ab und aktivieren Sie Ihre Handy-Kamera. Über den Bildschirm Ihres Smartphones können Sie nun den Raum absuchen und auf Lichtquellen achten. Kameras haben Infrarot-Lämpchen, die mit bloßem Auge nicht zu sehen sind, aber über die Kamera sichtbar werden.

Der Raum kann auch mit Blitz abfotografiert werden. Viele Kameras haben gläserne Linsen, die auf Fotos stark reflektieren und so sichtbar werden. Liegt der Verdacht vor, dass man heimlich am Strand gefilmt wurde, ist der Nachweis schwieriger.

Was kann ich tun, wenn ich bemerke, heimlich gefilmt worden zu sein?

Wenn Sie beispielsweise den Verdacht haben, heimlich im Urlaub gefilmt worden zu sein, sollten Sie die Ruhe bewahren. In keinem Fall sollten Sie Ihren Vermieter, den Pensionsbesitzer oder eine andere verdächtige Person mit dem Vorwurf konfrontieren. Damit geben Sie der Person die Möglichkeit, wichtiges Beweismaterial zu vernichten und andere Maßnahmen zu treffen.

Besser ist es, mit dem eigenen Handy Fotos oder ein Video von der versteckten Kamera zu erstellen, um Beweismaterial zu sichern. Anschließend gehen Sie damit zur nächsten Polizeistation und erstatten Anzeige.

Was kann ich tun, wenn die Videoaufnahmen im Internet landen?

Wer heimlich gefilmt wird, muss auch immer damit rechnen, dass das Videomaterial im Internet landet. Wer einen Anwalt für Strafrecht beauftragt, kann über diesen Akteneinsicht erhalten. So können Betroffene erfahren, welche Erkenntnisse durch die polizeilichen Ermittlungen gewonnen werden konnten. Als betroffene Person können Sie die Löschung der unerlaubten Aufnahmen verlangen, entweder von der Person, die sie veröffentlicht hat oder vom Websitebetreiber. Sie sollten aber wissen, dass es mit einem Urteil oftmals schneller geht.

Welche Ansprüche habe ich, wenn ich heimlich gefilmt wurde?

Betroffene Personen haben ein Recht auf die Löschung der Aufnahmen. Zudem kann sich ein Anspruch auf Schadensersatz ergeben, wenn dem Opfer etwaige persönliche oder berufliche Nachteile und Konsequenzen ergangen sind. Wenn Sie selbst betroffen sind, empfehlen wir Ihnen ein erstes Gespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt für Strafrecht, der mit Ihnen die weiteren Schritte bespricht.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.