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Hohe Abfindung
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Hohe Abfindung in 5 Schritten erreichen

Wer gekündigt wird, hofft auf eine hohe Abfindung. Wie viel Geld es bei einer Kündigung vom Arbeitgeber aber tatsächlich gibt, ist unterschiedlich – die Spannbreite ist groß. Erfahren Sie hier, wie Ihre Chancen auf eine hohe Abfindung stehen und wie Sie eine gute Verhandlungsbasis schaffen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe einer Abfindung bei einer Kündigung beläuft sich meist zwischen 0,5 und 1,0 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
  • Um Chancen auf eine Abfindung zu haben, müssen Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben.
  • Das Verhandlungsgeschick hat einen großen Einfluss auf die Höhe der Abfindung.
  • Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Die meisten Arbeitgeber lassen sich jedoch auf die Zahlung ein, um die Kündigungsschutzklage abzuwenden.
  • Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten, um eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten.

Checkliste bei Kündigung: 5 Schritte zur hohen Abfindung

Um nach einer Kündigung eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten, sollten Sie sich an folgende 5-Schritte halten.

1. Prüfen Sie Ihre Chancen auf eine Abfindung

Als erstes müssen Sie prüfen, ob Sie überhaupt eine Chance auf eine Abfindung haben.

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Ihre Kündigung darf nicht länger als drei Wochen zurückliegen
  • Es muss in Ihrem Unternehmen mehr als zehn Arbeitnehmer geben
  • Sie müssen mindestens sechs Monate im besagten Unternehmen gearbeitet haben

Treffen diese drei Dinge zu, haben Sie gute Chancen auf eine Abfindung. Beachten Sie, dass für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel Schwangere und Schwerbehinderte) Sonderregelungen gelten. Lassen Sie sich im Zweifelsfall also beraten, beispielsweise bei einem unserer KLUGO-Partneranwälte, ob Sie eine Abfindung verlangen können.

2. Handeln Sie zügig

Wenn Sie eine Abfindung erzielen möchten, dürfen Sie vor allem keine Zeit verstreichen lassen. Um nämlich überhaupt Chancen auf eine Abfindung zu haben, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen. In den meisten Fällen ist der Arbeitgeber dann zur Zahlung einer Abfindung bereit, um die Klage abzuwenden und den Arbeitnehmer für die durch die Kündigung entstehenden Nachteile zu entschädigen.

3. Tragen Sie alle wichtigen Dokumente zusammen

Im dritten Schritt gilt es, alle wichtigen Dokumente zusammenzutragen. Diese sollten Sie von einem Fachmann prüfen lassen um einzuschätzen, ob die Voraussetzungen gegeben sind, eine hohe Abfindung auszuhandeln.

Folgende Dokumente benötigen Sie:

  • Ihre letzten drei Lohnabrechnungen
  • Ihren Arbeitsvertrag mitsamt eventuell vorhandenen Änderungsverträgen
  • Ihr Kündigungsschreiben
  • alle zusätzlichen Vereinbarungen wie zum Beispiel Tarifverträge

4. Nehmen Sie rechtliche Unterstützung in Anspruch

Für Laien ist das deutsche Arbeitsrecht ein Buch mit sieben Siegeln. Wenn Sie also eine Kündigungsschutzklage einreichen, um letztlich eine Abfindung auszuhandeln, sollten Sie dieses Vorhaben nicht allein umsetzen. Ein erfahrener Anwalt, der sich bestens mit dem Kündigungsschutzgesetz und Abfindungsverhandlungen auskennt, kann Ihnen dabei helfen, Ihren individuellen Fall gut einzuschätzen und Ihre Interessen professionell durchzusetzen.

5. Verhandeln Sie die Abfindungshöhe

Der fünfte und letzte Schritt auf dem Weg zu einer hohen Abfindung ist die Verhandlung der Abfindungshöhe. Natürlich gibt es einige Eckpunkte, an denen sich die Höhe der Abfindung bei Kündigung orientiert. Zu diesen gehören beispielsweise Ihr bisheriges Gehalt, die Beschäftigungsdauer im Unternehmen sowie Ihre persönliche Situation.

Das Verhandlungsgeschick darf an dieser Stelle allerdings nicht unterschätzt werden. Wer gut handeln und argumentieren kann, wird für sich sicherlich mehr als die Regelabfindung herausholen, die sich auf ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr beläuft.

Wie kann Sie ein KLUGO Partner-Anwalt unterstützen?

Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten und möchten Ihre Chancen auf eine Abfindung prüfen? Ein KLUGO Partner-Anwalt bei Abfindung kann Ihnen weiterhelfen und im Rahmen einer Ersteinschätzung eine erste Orientierung bieten.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.