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Mietminderung wegen Gerüst: Wann ist das möglich?

Dass ein Haus ab und an einen neuen Anstrich benötigt oder notwendige Sanierungsarbeiten durchgeführt werden müssen, ist klar. Auch, dass zu diesem Zwecke ein Baugerüst aufgestellt wird, versteht sich von selbst. Sind die Arbeiten zügig abgeschlossen, müssen Mieter die kurzzeitigen Einschränkungen durch das Gerüst hinnehmen. Das sieht anders aus, wenn sich die Arbeiten lang hinziehen und das Gerüst zu einem Mangel in der Wohnung führt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kurzzeitige Sanierungsarbeiten und die damit verbundene Einrüstung eines Hauses müssen Mieter hinnehmen.
  • Ziehen sich die Arbeiten Wochen oder Monate hin und bedingt das Gerüst eine erhebliche Einschränkung der Wohnqualität bzw. eine verminderte Gebrauchstauglichkeit der Wohnung, kann eine Mietminderung rechtens sein.
  • Eine Mietminderung bei einer energetischen Sanierung ist für den Zeitraum von drei Monaten ausgeschlossen.
  • Welche Quote eine Mietminderung wegen eines Baugerüsts hat, ist gesetzlich nicht geregelt.

Kann ein Gerüst eine Mietminderung rechtfertigen?

Grundsätzlich kann ein Gerüst eine Mietminderung begründen. Wann genau, hängt aber von den Umständen ab. So haben Mieter es beispielsweise hinzunehmen, wenn am Haus notwendige Arbeiten durchgeführt werden müssen und für diese ein Baugerüst vonnöten ist.

Ziehen sich die Arbeiten allerdings Wochen oder gar Monate hin und ergibt sich daraus ein Mangel an der Wohnung, ist eine Mietminderung möglich.

Wann ist eine Mietminderung wegen eines Baugerüsts rechtens?

In § 536 BGB ist festgeschrieben, dass eine Mietminderung dann gerechtfertigt ist, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohnens in der Mietwohnung durch einen Mangel besteht.

Ein Baugerüst kann einen solchen Mangel bedingen, wenn beispielsweise folgende Einschränkungen gegeben sind:

  • Die Rollläden müssen wochenlang unten bleiben, wodurch die Wohnung verdunkelt wird.
  • Die Sicht wird durch das Gerüst erheblich versperrt.
  • Aufgrund des Gerüstes ist es nicht möglich, die Wohnung ausreichend zu lüften.
  • Der Balkon kann nicht genutzt werden, solange das Gerüst am Haus ist.
  • Bauarbeiter haben durch das Gerüst einen direkten Einblick in die Wohnung, wodurch die Privatsphäre der Mieter eingeschränkt ist.
  • Die Einbruchsgefahr ist durch das Baugerüst erhöht.

Zu rechtfertigen ist eine Mietminderung in solchen Fällen dann damit, dass die im Mietvertrag vereinbarte Gebrauchstauglichkeit der Wohnung nicht mehr gegeben ist bzw. der Ist- und der Soll-Zustand erheblich voneinander abweichen.

Mit unserem Muster zur Mietminderung können Sie eine Mietminderung bei Ihrem Vermieter einfordern.

Wie hoch kann die Mietminderung wegen eines Gerüsts ausfallen?

Bevor Sie wegen eines Gerüsts eine Mietminderung vornehmen, sollten Sie sich mit einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht besprechen. Für die Mietminderung ist nämlich ausschlaggebend, welche individuellen Vereinbarungen Sie mit Ihrem Vermieter getroffen haben.

Zudem muss die Beeinträchtigung durch das Baugerüst erheblich sein, um eine Mietminderung zu rechtfertigen. Wie hoch die Mietminderung im Einzelnen ausfallen darf, ist nicht gesetzlich festgelegt. Verschiedene Urteile schwanken je nach Beeinträchtigung der Wohnsituation durch Baugerüste zwischen einer Mietminderung von 0-50 %. Deswegen sollten Sie sich mit einem Fachmann besprechen, bevor Sie eine Minderungsquote ungefiltert übernehmen und nicht zuvor genau an Ihre individuelle Situation anpassen.

Wann ist eine Mietminderung wegen eines Gerüsts ausgeschlossen?

In manchen Fällen ist eine Mietminderung wegen eines Gerüsts rechtens, in anderen jedoch ausgeschlossen. Hatten die Mieter beispielsweise bei Einzug Kenntnis von anstehenden Arbeiten – und somit auch von den dadurch bedingten Mängeln – oder war die Einrüstung des Hauses bereits vollzogen, haben sie schlechte Karten, eine Mietminderung durchzubekommen.

Ausgeschlossen ist eine Mietminderung gemäß § 536 Abs. 1a BGB auch bei einer energetischen Sanierung, zumindest für den Zeitraum von drei Monaten. Haben Sie darüber hinaus erhebliche Einschränkungen durch das Gerüst hinzunehmen, kann eine Mietminderung möglich sein. Eine energetische Sanierung liegt vor, wenn bauliche Maßnahmen vorgenommen werden, die den Zweck haben, die von Mieter verbrauchte Endenergie einzusparen.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Sollten Sie sich durch ein Baugerüst in der Wohnqualität erheblich eingeschränkt fühlen und über eine Mietminderung nachdenken, sollten Sie Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt aufnehmen, um die Sachlage und Ihre Möglichkeiten genau zu besprechen.

Die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Mietrecht sind gern für Sie da und können Ihre individuelle Situation unter die Lupe nehmen und Sie beraten – gern auch im Rahmen eines telefonischen Erstgesprächs.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.