Rente, Energie und Verkehr Wichtige Themen im Dezember 2025
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Der Dezember 2025 bringt zahlreiche Änderungen und Fristen, von Rentenzahlungen über Verbraucherrechte bis zu Energie- und Umweltregelungen. Hier findest du alle wichtigen Neuerungen kompakt zusammengefasst.
Wichtige Themen im Dezember 2025 ☝️ Das Wichtigste in Kürze
Letzte Chance: Rückforderungen von Vorfälligkeitsentschädigungen aus 2022 verjähren Ende 2025.
Ferngesteuerte Kraftfahrzeuge („Teleoperation“) dürfen erstmals unter strengen Auflagen im öffentlichen Verkehr fahren.
Rentenzuschlag wird zum Dezember automatisch neu berechnet und in die monatliche Rente integriert.
An Silvester gelten weiterhin klare Regeln zum Zünden von Feuerwerk, inklusive örtlicher Verbote und Bußgelder.
1. Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern – Frist läuft zum Jahresende ab
Wenn du 2022 ein Darlehen vorzeitig beendet und dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hast, solltest du die Jahresendfrist im Blick behalten.
Ansprüche auf Rückzahlung verjähren spätestens am 31. Dezember 2025.
Warum das wichtig ist: Viele Banken haben die Entschädigung fehlerhaft berechnet oder auf Basis unwirksamer Klauseln verlangt, oft wegen mangelhafter Transparenz oder unzulässiger Berechnungsmethoden.
👉 Für dich bedeutet das: Prüfe deine Unterlagen oder lass sie rechtlich bewerten. Möglicherweise kannst du mehrere Tausend Euro zurückfordern. Mehr dazu findest du hier: Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern.
2. Ferngesteuerte Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen
Ab dem 1. Dezember 2025 erlaubt die neue Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung erstmals das Fahren per Fernsteuerung („Teleoperation“) auf öffentlichen Straßen. Das gilt jedoch nur in behördlich genehmigten Testgebieten und für Fahrzeuge mit spezieller Zulassung.
Gesteuert werden sie von geschulten Teleoperatoren, die rechtlich als Fahrzeugführer gelten und strenge Ausbildungs- und Eignungsvorgaben erfüllen müssen. Auch technisch gelten hohe Anforderungen wie redundante Datenverbindungen, zertifizierte IT-Sicherheit und sichere Notfallmodi bei Verbindungsabbruch. Die Regelung startet als fünfjährige Erprobungsphase bis Ende 2030.
👉 Für dich bedeutet das: Es ist möglich, dass du in bestimmten Testgebieten schon bald Fahrzeuge ohne Fahrer auf den Straßen siehst, allerdings kontrolliert von Teleoperatoren aus der Ferne. Langfristig soll die Technik helfen, autonomes Fahren sicherer und effizienter zu machen.
3. Rentenzuschlag wird im Dezember neu berechnet
Ab dem 1. Dezember 2025 wird der Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente nicht mehr separat ausgezahlt, sondern fest in die monatliche Rente integriert. Ein Antrag ist nicht nötig, die Rentenversicherung rechnet automatisch neu.
Es kann Nachzahlungen geben: Die Differenz zwischen alter und neuer Auszahlung wird für die Monate Juli 2024 bis November 2025 einmalig ausgeglichen.
Für Hinterbliebene: Der integrierte Zuschlag wird als eigenes Einkommen gemäß § 97 SGB VI angerechnet, was ab Juli 2026 Auswirkungen auf die Witwen-/Witwerrente haben kann.
👉 Für dich bedeutet das: Als Rentner musst du nichts veranlassen, solltest aber mögliche steuerliche Folgen im Blick behalten. Hinterbliebene sollten zudem die künftigen Änderungen bei den Freibeträgen beachten.
4. Ende der Bar-Rentenauszahlung
Die Möglichkeit, die Rente in bar bei der Post abzuholen, endet zum Jahresende 2025. Wer bisher kein Konto angegeben hat, sollte dies dringend nachholen, um Unterbrechungen bei der Rentenzahlung zu vermeiden.
👉 Für dich bedeutet das: Wer bisher seine Rente bar erhalten hat, muss ein Giro- oder Basiskonto eröffnen und die Kontodaten der Rentenversicherung melden. Die Deutsche Rentenversicherung hat bereits Formulare verschickt; wer keines erhalten hat, kann es telefonisch anfordern.
5. Bahnfahrplanwechsel und stabile Preise im Fernverkehr
Ab dem 14. Dezember 2025 tritt der neue Winterfahrplan der Deutschen Bahn in Kraft. Es gibt mehr Verbindungen auf wichtigen Strecken, zum Beispiel ICE-Sprinter zwischen Berlin–Stuttgart und Hamburg–Frankfurt sowie häufiger zwischen München–Berlin.
Die Preise im Fernverkehr bleiben stabil:
Der Super Sparpreis Aktion für kurze Strecken ist weiterhin je nach Verfügbarkeit bereits ab 6,99 Euro in der 2. Klasse erhältlich.
Die Flexpreise im Fernverkehr bleiben stabil.
Bis einschließlich 14. Oktober gibt es den „Flexpreis Young“ für junge Reisende: Alle unter 27 Jahren erhalten 20 Prozent Rabatt auf den Flexpreis.
Die Preise für Pendler (Zeitkarten, 10/20-Fahrten-Tickets) bleiben stabil.
Die BahnCards 25,50 und 100 bleiben preisstabil – die My BahnCard 50, 2. Klasse ist noch bis 13. Dezember für 49,99 Euro erhältlich (zuvor 79,90 Euro).
👉 Für dich bedeutet das: Wer zu günstigen Preisen reisen möchte, sollte rechtzeitig buchen, um von Sparpreisen und Aktionsangeboten zu profitieren. Gleichzeitig sorgt der neue Fahrplan für mehr Verbindungen und eine komfortablere Reise.
6. Neue Verbraucherrechte im Online-Handel
Ab dem 19. Dezember 2025 wird ein Widerrufsbutton im Online-Handel Pflicht. Verträge lassen sich dann einfacher und rechtssicher widerrufen, ohne lange nach E-Mail-Adressen oder Formularen suchen zu müssen. Händler, die den Button nicht anbieten, riskieren Abmahnungen und verlängerte Widerrufsfristen.
👉 Für dich bedeutet das: Online-Bestellungen lassen sich leichter widerrufen. Prüfe beim Einkauf, ob der Händler den neuen Button anbietet, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
7. Krankenkassenbeiträge und Freibeträge
Die gesetzlichen Krankenkassen legen im Dezember 2025 ihre Zusatzbeiträge für 2026 fest. Es wird mit einem Anstieg auf durchschnittlich 2,5 % gerechnet. Gleichzeitig steigt der Freibetrag für Betriebsrenten auf 187,25 € pro Monat.
👉 Für dich bedeutet das: Höhere Zusatzbeiträge belasten vor allem Rentner mit geringem Einkommen. Wer eine Betriebsrente erhält, profitiert vom höheren Freibetrag. Außerdem kannst du bei Erhöhung des Zusatzbeitrags das Sonderkündigungsrecht nutzen und zur günstigeren Kasse wechseln.
8. Energiepreise und Schutz vor Preisschwankungen
Neue Regeln sollen Verbraucher besser vor starken Preisschwankungen schützen. Energieversorger müssen transparenter informieren und der Wechsel in Grund- oder Ersatzversorgung wird erleichtert.
👉 Für dich bedeutet das: Prüfe deine Strom- und Gasverträge und vergleiche Tarife. Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn dein aktueller Vertrag teurer geworden ist.
9. Umwelt und Lieferketten: EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Die EU-Entwaldungsverordnung tritt am 30. Dezember 2025 vollständig in Kraft. Unternehmen müssen nachweisen, dass Produkte wie Kaffee, Kakao, Rindfleisch, Palmöl, Soja oder Holz nicht aus entwaldeten Gebieten stammen. Kleine Unternehmen haben Übergangsfristen bis Ende Juni 2026.
👉 Für dich bedeutet das: Achte bei Lieferanten und Produkten auf die Herkunft, besonders wenn du im Handel oder als Unternehmer tätig bist.
10. Feuerwerk an Silvester – diese Regeln gelten
Feuerwerk der Kategorie F2 darf in Deutschland weiterhin nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Außerhalb dieser Zeit ist dafür eine Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamts erforderlich.
Zusätzlich legen viele Städte und Gemeinden eigene Zeitfenster und Verbotszonen fest, etwa in der Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen, Kirchen oder historischen Altstädten. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
👉 Für dich bedeutet das: Informiere dich rechtzeitig über die Regeln vor Ort. Wer außerhalb der erlaubten Zeiten oder in Verbotsbereichen böllert, riskiert teure Sanktionen. Mehr Informationen: Silvester – ab wann darf man böllern?
Der Dezember 2025 bringt entscheidende Termine und Neuerungen mit sich – besonders für Kreditnehmer, Rentner und Verkehrsteilnehmer. Von neuen Möglichkeiten im Straßenverkehr bis hin zu Fristen im Bankrecht und klaren Regeln an Silvester lohnt es sich, vorbereitet zu sein. Wer frühzeitig handelt, kann finanzielle Vorteile nutzen und rechtliche Risiken vermeiden.