Greenwashing, Warntag & mehr Das ändert sich im September 2026
Auf dieser Seite
Im September 2026 gibt es gleich mehrere Änderungen, die dich betreffen können – von neuen EU-Verbraucherschutzrichtlinien über digitale Rechte bis hin zu neuen Regeln im Alltag. In diesem Beitrag findest du die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Das ändert sich im September 2026 ☝️Das Wichtigste in Kürze
Strengeres Verbot von Greenwashing: Ab dem 27. September sind generelle Öko-Versprechen wie „grün" oder „ökologisch" in der EU nur noch mit Beleg erlaubt. Auf Kompensation beruhende Aussagen wie „klimaneutral" sind ganz verboten.
Cyber Resilience Act: Ab dem 11. September müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken umgehend melden.
EU Data Act: Ab 12. September müssen Hersteller neue vernetzte Geräte (Auto, Smart Home etc.) so bauen, dass du direkten Zugriff auf die Daten hast – und sie an freie Werkstätten weitergeben kannst.
Alkoholverbot an Bahnhöfen: Die Deutsche Bahn plant, ab Herbst 2026 schrittweise ein Konsumverbot auf Bahnsteigen einzuführen.
Steuer-Reform: Ab September 2026 fällt die bisherige Einnahmegrenze für die Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine weg.
1. Ende des Greenwashings: Verbot von Fake-Öko-Claims
Ab dem 27. September 2026 greift die neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing (Empowering Consumers for the Green Transition). Generische Umweltaussagen wie „grün" oder „ökologisch" sind auf Produktverpackungen nur noch zulässig, wenn sie konkret spezifiziert und wissenschaftlich belegt sind. Aussagen wie „klimaneutral", die auf CO₂-Kompensation (z. B. Baumpflanzen) beruhen, sind hingegen generell verboten – auch mit Nachweis.
👉 Für dich bedeutet das: Du kannst dich beim Einkaufen besser auf Umweltaussagen verlassen. Zulässig bleiben nur noch behördlich oder unabhängig geprüfte Siegel (z. B. EU Ecolabel, Blauer Engel).
2. Cyber Resilience Act: Meldepflicht für Sicherheitslücken
Ab dem 11. September 2026 greifen schärfere IT-Sicherheitsregeln. Hersteller von Hard- und Softwareprodukten sind ab diesem Stichtag gesetzlich verpflichtet, aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken oder schwerwiegende IT-Vorfälle umgehend an die Behörden zu melden.
👉 Für dich bedeutet das: Geräte werden langfristig sicherer gegen Hacker. Hersteller müssen Sicherheitslücken jetzt schneller beheben – das macht deine Geräte langfristig sicherer.
3. Steuer-Reform: Günstigere Beratung für alle Arbeitnehmer und Rentner mit Nebeneinkünften
Entgegen erster Pläne fällt bereits zum 1. September 2026 die bisherige Einkommensgrenze für die Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine weg. Das betrifft vor allem Arbeitnehmer und Rentner, die nebenbei vermieten oder Kapitalanlagen besitzen.
👉 Für dich bedeutet das: Sofern du deine Haupteinkünfte als Angestellter oder Rentner beziehst, ist es ab sofort völlig egal, wie hoch deine zusätzlichen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträgen oder z. B. privaten Krypto-Verkäufen sind. Du musst dafür nicht mehr zwingend zu einem teuren Steuerberater, sondern kannst dich wesentlich günstiger von einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lassen.
4. Data Act: Mehr Rechte bei smarten Geräten und Reparaturen
Der EU Data Act (das europäische Datengesetz) gilt zwar schon länger, doch am 12. September 2026 zündet die wichtigste Stufe für Verbraucher. Ab diesem Stichtag greift die sogenannte „Design-Pflicht“. Das bedeutet: Alle neu hergestellten vernetzten Geräte müssen von den Herstellern so gebaut werden, dass du als Nutzer direkt, einfach und in Echtzeit Zugriff auf die gesammelten Daten hast.
👉 Für dich bedeutet das: Du wirst endlich echter Herr über die Daten deines Saugroboters, deiner smarten Heizung oder deines Autos. Wenn etwas kaputtgeht, bist du nicht mehr auf teure Vertragswerkstätten der Hersteller angewiesen. Du kannst die Fehler- und Leistungsdaten einfach an eine freie, oft günstigere Werkstatt deiner Wahl übermitteln. Das bricht Monopole und spart dir bares Geld.
5. Alkoholverbot an Bahnhöfen der Deutschen Bahn
Kein staatliches Gesetz, aber eine einschneidende Änderung der Hausordnung: Die Deutsche Bahn führt ab dem 1. September 2026 ein schrittweises Alkoholkonsumverbot auf ihren Bahnhöfen ein. Es beginnt auf den Bahnsteigen und in den Hallen großer Stationen – darunter der Berliner Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig. Bis zum 15. Oktober 2026 wird die Regelung flächendeckend auf alle rund 5.400 Bahnhöfe ausgeweitet
💡 Was ist neu? In einigen Städten wie Köln, München oder Hamburg galt ein solches Verbot auf Basis lokaler Sonderregeln schon länger. Die Deutsche Bahn beendet nun aber den Fleckenteppich und zieht die Regeln ab diesem Herbst bundesweit für jeden einzelnen Bahnhof einheitlich durch
👉 Für dich bedeutet das: Wer auf den Bahnhöfen Alkohol trinkt, verstößt gegen die Hausordnung und muss mit Konsequenzen rechnen. Der Konsum in den Bahnhofsgaststätten sowie das Mitführen originalverschlossener Getränke bleibt aber erlaubt.
6. Bundesweiter Warntag am 10. September
Am Donnerstag, den 10. September 2026, wird es in ganz Deutschland laut. Um punkt 11:00 Uhr lösen Bund, Länder und Kommunen eine Probewarnung aus. Der Alarm wird über Sirenen, Radio, Fernsehen, Warn-Apps (wie NINA) sowie direkt per Cell Broadcast auf Millionen Smartphones geschickt. Gegen 11:45 Uhr erfolgt die Entwarnung.
👉 Für dich bedeutet das: Kein Grund zur Sorge – es handelt sich nur um einen Test der technischen Infrastruktur. Du musst nichts tun, kannst aber direkt prüfen, ob dein Smartphone die Probewarnung zuverlässig empfängt.