Strafzettel für Falschparken

Wissenswertes & Handlungsoptionen Strafzettel für Falschparken: Die rechtlichen Folgen auf einen Blick

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Einmal kurz zum Bäcker gegangen und schon wartet an der Windschutzscheibe des Autos das Knöllchen für Falschparken. Erfahre hier, wie hoch das Bußgeld für falsches Parken ist und was passiert, wenn du den Strafzettel für das Falschparken nicht bezahlst.

von C. Kürschner
11.04.2025
6 Min Lesezeit

Strafzettel für Falschparken Das Wichtigste in Kürze

  • Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit mit Verwarnungsgeldern zwischen 10 und 110 Euro, abhängig vom Verstoß.

  • Wenn du das Knöllchen nicht zahlst, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und du musst mit hohen Kosten für das Verfahren rechnen.

  • Der umgangssprachliche „Strafzettel“ auf einem Privatparkplatz ist eine Vertragsstrafe.

  • Wenn du den Strafzettel für das Falschparken verloren hast, wartest du auf die postalische Zustellung des Bußgeldbescheids.

Welche Strafen drohen fürs Falschparken?

Für das Falschparken ist in der Regel ein Verwarngeld angedacht, dessen Höhe sich nach dem konkreten Vergehen richtet. Wer beispielsweise auf einem Radweg parkt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 55 Euro rechnen. Die konkrete Höhe hängt wie bei den weiteren Vergehen davon ab, ob du mit dem Falschparken eine Behinderung dargestellt hast und/oder länger als eine oder mehrere Stunden falsch geparkt hast.

Verwarngelder können nur bis 55 Euro ausgesprochen werden. Darüber hinaus muss ein Bußgeldverfahren eröffnet werden, vgl. § 56 OwiG.

Diese Verwarngelder für Falschparken sieht der Bußgeldkatalog vor:

Vergehen

Höhe des Verwarn-/Bußgeldes

Parken in verkehrsberuhigter Zone

ab 10 €

Parken im Kreuzungsbereich

ab 10 €

Parken im Haltebereiche

ab 25 €

Parken auf Sperrflächen

ab 25 €

Parken in Kurven

ab 35 €

Parken in zweiter Reihe

ab 55 €

Parken auf dem Gehweg

ab 55 €

Parken auf dem Radweg

ab 55 €

Parken an Taxihaltestellen

ab 10 €

Parken in Fußgängerzone

ab 55 €

Parken auf Behindertenparkplatz

ab 55 €

Parken auf Parkplätzen für E- und Carsharing-Fahrzeuge

ab 55 €

Parken in Feuerwehrzufahrt

ab 55 €

Wichtig: Zusätzlich können bei schwereren Vergehen, wie etwa dem Behindern von Rettungsfahrzeugen auch Punkte fällig werden. Beim Parken ohne Parkschein ist neben dem Ausstellen eines Strafzettels auch das Abschleppen des Fahrzeuges möglich.

Was ist, wenn ich den Strafzettel verloren habe?

Wenn du den Strafzettel für das Falschparken verloren hast, musst du zunächst darauf warten, dass die Frist zum Bezahlen des Strafzettels abgelaufen ist. Die Zahlungsfrist ist auf dem Strafzettel vermerkt und liegt bei einer Woche. Nach Ablauf dieser Frist wird dir eine erneute Zahlungsaufforderung als Bußgeldbescheid per Post zugestellt.

In diesem Schritt wird aus einem Verwarnungsgeld ein Bußgeld für falsches Parken. Hast du den Bußgeldbescheid erhalten, kannst du den Strafzettel für das Falschparken entweder bezahlen oder Einspruch gegen den Strafzettel einlegen.

Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich den Strafzettel nicht bezahle?

Wird der Strafzettel für das Falschparken nicht bezahlt, wird mit der Zustellung des Bußgeldbescheids ein Bußgeldverfahren bei der zuständigen Bußgeldstelle eingeleitet. Du hast ab dem Moment der Zustellung zwei Wochen Zeit (§ 67 OWiG), um gegen den Bescheid Einspruch einzulegen oder den Strafzettel für das Falschparken zu bezahlen.

Ignorierst du den Bußgeldbescheid, erhältst du eine weitere Mahnung.  Bezahlst du den Strafzettel und die Mahngebühren auch jetzt nicht, wird die Behörde einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der dann durch einen Gerichtsvollzieher oder den Vollstreckungsbeamten des Finanzamtes ausgeführt werden wird. Ist die Vollstreckung nicht möglich, droht die Erzwingungshaft.

Wie kann ich gegen einen Strafzettel vorgehen?

Um gegen einen Strafzettel vorgehen zu können, musst du die erste Frist zum Zahlen verstreichen lassen. Darauf folgt die Zustellung des Bußgeldbescheides, gegen den du dann Einspruch erheben kannst.

Wenn du den Strafzettel für das Falschparken hingegen zahlst, räumst du deine Schuld ein und du kannst nicht mehr dagegen vorgehen. 

Wenn du darüber nachdenkst, gegen einen Strafzettel vorzugehen, ist es empfehlenswert, sich Rat von einem Anwalt und Rechtsexperten für Verkehrsrecht einzuholen. Dieser kann eine Einschätzung dazu abgeben, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist. Wenn der Einspruch nämlich abgelehnt wird, können auf dich weitere Kosten für das Bußgeldverfahren zukommen.

Wann ist der Strafzettel verjährt?

Ein Strafzettel für das Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit und gemäß § 26 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) verjähren diese nach drei Monaten. Diese Frist beginnt mit dem Begehen der Ordnungswidrigkeit. Wenn innerhalb von drei Monaten keine Zahlungsaufforderung bei dir eintrifft, kann die zuständige Ordnungsbehörde das Bußgeld für Falschparken nicht mehr einfordern. Außerdem verjährt die Ordnungswidrigkeit sechs Monate, nachdem ein Bußgeldbescheid ergangen ist oder öffentliche Klage erhoben worden ist.

Die Verjährung für einen Strafzettel kann jedoch unter unterschiedlichen Umständen unterbrochen werden (§ 33 OWiG).

Das ist beispielsweise hier der Fall:

  • Du erhältst den Anhörungsbogen (Bußgeldbescheid)

  • Du wirst als betroffene Person vernommen.

  • Das Verfahren wird vorläufig eingestellt.

Durch die Überlastung der Bußgeldbehörden passiert es nicht selten, dass eine Verjährung von Bußgeldern eintritt.

Wie ist die Rechtslage, wenn ich auf einem Privatparkplatz einen Strafzettel bekommen habe?

Die Parkplätze von Supermärkten stellen in der Regel Privatgrund dar. In dem Moment des Parkens gehst du mit dem Besitzer des Parkplatzes oder dem überwachenden Unternehmen des Grundstückes einen Vertrag zur Nutzung ein, die genauen Voraussetzungen und Regelungen finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wer sein Auto auf einem Privatparkplatz falsch bzw. zu lange parkt, macht sich der Besitzstörung schuldig.

Auf einem Supermarktparkplatz erhält man dann keinen Strafzettel, sondern eine Vertragsstrafe. Diese erstreckt sich zumeist zwischen 15 und 30 Euro, manchmal aber auch 50 bis 60 Euro. Wenn du diese Strafe nicht zahlen möchtest, musst du eine Begründung vorweisen, z. B., dass du nicht der Fahrer des Autos warst oder es keine Beschilderung gab, aus der die Kosten von Verstößen hervorgehen.

Oftmals berechnen die Inhaber solcher Privatparkplätze hohe Kosten für Inkasso, Mahngebühren und Anwaltskosten. Und nicht immer ist das Einfordern dieser Kosten rechtens.

Erfahre mehr dazu in unserem Beitrag zum "Strafzettel auf dem Supermarktparkplatz".

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Über unsere Autoren Christiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

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