
Das solltest du wissen Netflix Preiserhöhung ist rechtswidrig und nur noch zur Kostendeckung erlaubt
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Der Streaming-Dienst Netflix hat über 10 Millionen Abonnenten in Deutschland. Was die wenigsten genau in den Nutzungsbedingungen nachgelesen haben: Netflix behielt sich lange Zeit vor, jederzeit die Preise erhöhen zu können. Diese Preiserhöhungsklausel wurde nun vom BGH für rechtswidrig erklärt. Künftig sei eine Preiserhöhung nur möglich, wenn dadurch höhere Kosten gedeckt werden müssten, zur Gewinnmaximierung dürfe eine Erhöhung jedoch nicht dienen.
Netflix Preiserhöhungen Das Wichtigste in Kürze
Der Streaming-Dienst Netflix hatte sich „gelegentliche“ Preisänderungen vorbehalten.
Die Preiserhöhungsklausel wurde nun vom BGH für rechtswidrig erklärt.
Preiserhöhungen seien nur zur Deckung höherer Kosten, nicht aber zur Gewinnmaximierung erlaubt.
Bereits im Dezember 2019 hatte sich das Berliner Kammergericht mit der Klausel auseinandergesetzt.
Preiserhöhungsklausel bei Netflix ist rechtswidrig
"Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern. Sie werden jedoch mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten über jegliche Änderungen an Preisen und unserem Abo-Angebot informiert." Diese Klausel in den deutschen Netflix-Nutzungsbedingungen sorgte in den letzten Jahren für Furore. Doch kann Netflix die Preise wirklich einfach erhöhen?
Bereits 2019 hatte das Berliner Kammergericht entschieden, dass eine Preissteigerung zur Gewinnmaximierung nicht zulässig sei. Lediglich zur Deckung höherer Kosten sei eine Preissteigerung in Ordnung. Allerdings müsse Netflix die höheren Kosten dann auch nachweisen.
Das Kammergericht hatte im Jahr 2019 keiner Revision stattgegeben, woraufhin Netflix eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht hat. Diese wurde nun vom BGH abgelehnt. Durch den Beschluss vom 15.04.2021 (Az. I ZR 23/20) wurde die damalige Entscheidung des Kammergerichts rechtskräftig.
Was regelte die Preiserhöhungsklausel?
Mit der Preiserhöhungsklausel in den Nutzungsbedingungen wollten sich die Betreiber von Netflix eine jederzeit mögliche Preiserhöhung vorbehalten. Vor Gericht erklärten sie die Klausel als notwendig aufgrund eines hochkomplexen Preisbildungsprozesses, der nicht nur durch Angebot und Nachfrage, sondern auch durch die verschiedenen Kosten für Lizenzen bestimmt werde. Zudem argumentierte Netflix, dass jedem Nutzer ein Kündigungsrecht zustehe.
Tatsächlich hatte sich Netflix mit dieser Klausel aber die Möglichkeit zur Gewinnmaximierung offengehalten. Wenn Netflix nun die Preise erhöht, muss der Grund dafür eine Kostensteigerung sein, die der Anbieter auch nachweisen muss. Zur reinen Gewinnmaximierung ist eine Preiserhöhung bei Netflix rechtswidrig. Die Klausel verstößt zudem gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 BGB), da sie keine Voraussetzungen für eine Preisanpassung nennt und diese vom Belieben des Anbieters abhängig macht.
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