Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Netflix Preiserhöhung ist rechtswidrig
THEMEN

Netflix Preiserhöhung ist rechtswidrig und nur noch zur Kostendeckung erlaubt

Der Streaming-Dienst Netflix hat über 10 Millionen Abonnenten in Deutschland. Was die wenigsten genau in den Nutzungsbedingungen nachgelesen haben: Netflix behielt sich lange Zeit vor, jederzeit die Preise erhöhen zu können. Diese Preiserhöhungsklausel wurde nun vom BGH für rechtswidrig erklärt. Künftig sei eine Preiserhöhung nur möglich, wenn dadurch höhere Kosten gedeckt werden müssten, zur Gewinnmaximierung dürfe eine Erhöhung jedoch nicht dienen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Streaming-Dienst Netflix hatte sich „gelegentliche“ Preisänderungen vorbehalten.
  • Die Preiserhöhungsklausel wurde nun vom BGH für rechtswidrig erklärt.
  • Preiserhöhungen seien nur zur Deckung höherer Kosten, nicht aber zur Gewinnmaximierung erlaubt.
  • Bereits im Dezember 2019 hatte sich das Berliner Kammergericht mit der Klausel auseinandergesetzt.

Preiserhöhungsklausel bei Netflix ist rechtswidrig

"Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern. Sie werden jedoch mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten über jegliche Änderungen an Preisen und unserem Abo-Angebot informiert." Diese Klausel in den deutschen Netflix-Nutzungsbedingungen sorgte in den letzten Jahren für Furore. Doch kann Netflix die Preise wirklich einfach erhöhen?

Bereits 2019 hatte das Berliner Kammergericht entschieden, dass eine Preissteigerung zur Gewinnmaximierung nicht zulässig sei. Lediglich zur Deckung höherer Kosten sei eine Preissteigerung in Ordnung. Allerdings müsse Netflix die höheren Kosten dann auch nachweisen.

Das Kammergericht hatte im Jahr 2019 keiner Revision stattgegeben, woraufhin Netflix eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht hat. Diese wurde nun vom BGH abgelehnt. Durch den Beschluss vom 15.04.2021 (Az. I ZR 23/20) wurde die damalige Entscheidung des Kammergerichts rechtskräftig.

Was regelte die Preiserhöhungsklausel?

Mit der Preiserhöhungsklausel in den Nutzungsbedingungen wollten sich die Betreiber von Netflix eine jederzeit mögliche Preiserhöhung vorbehalten. Vor Gericht erklärten sie die Klausel als notwendig aufgrund eines hochkomplexen Preisbildungsprozesses, der nicht nur durch Angebot und Nachfrage, sondern auch durch die verschiedenen Kosten für Lizenzen bestimmt werde. Zudem argumentierte Netflix, dass jedem Nutzer ein Kündigungsrecht zustehe.

Tatsächlich hatte sich Netflix mit dieser Klausel aber die Möglichkeit zur Gewinnmaximierung offengehalten. Wenn Netflix nun die Preise erhöht, muss der Grund dafür eine Kostensteigerung sein, die der Anbieter auch nachweisen muss. Zur reinen Gewinnmaximierung ist eine Preiserhöhung bei Netflix rechtswidrig. Die Klausel verstößt zudem gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 BGB), da sie keine Voraussetzungen für eine Preisanpassung nennt und diese vom Belieben des Anbieters abhängig macht.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Als Verbraucher muss man aufpassen, um nicht in Abofallen zu geraten oder unwissentlich irgendwelchen dubiosen Klauseln zuzustimmen. Passiert es doch, sollte man nicht einfach die Füße stillhalten, sondern professionelle Hilfe im Vertragsrecht in Anspruch nehmen. Unter Umständen ist es nämlich möglich, sich zu wehren – eine Chance, die Sie nutzen sollten.

Haben Sie verbraucherrechtliche Fragen oder Probleme? Dann erhalten Sie in einem unverbindlichen Gespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt für Vertragsrecht die wichtigsten Antworten. Vereinbaren Sie dazu gern einen Termin und erhalten Sie Klarheit.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.