
Das solltest du wissen Rettungsgasse bilden
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Eine Rettungsgasse kann im Ernstfall Leben retten. Deshalb bist du verpflichtet, sie bei Stau oder stockendem Verkehr richtig zu bilden. Doch viele Autofahrer sind unsicher, wann und wie sie eine Rettungsgasse korrekt anlegen müssen. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit hohen Strafen rechnen. Erfahre hier, worauf du achten musst und welche Konsequenzen drohen, wenn du keine Rettungsgasse bildest oder sie unberechtigt nutzt.
Rettungsgasse bilden Das Wichtigste in Kürze
Außerorts bist du bei Stau oder stockendem Verkehr dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden.
Bildest du keine Rettungsgasse, kann das unter Umständen zu Sanktionen führen.
Dazu zählen Geldstrafen ab 200 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat und 2 Punkte in Flensburg.
Dieselbe Strafe erwartet übrigens Personen, welche nicht berechtigt sind, die Rettungsgasse zu nutzen und es dennoch tun.
Abhängig vom Wetter kann die Rettungsgasse nicht nur von Krankenwagen, Polizei oder Feuerwehr genutzt werden, sondern beispielsweise auch von Straßendienstfahrzeugen, welche Schnee beseitigen.
Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?
Eine Rettungsgasse muss insbesondere auf mehrspurigen Fahrbahnen, wie das zumeist auf der Autobahn der Fall ist, gebildet werden. Entsteht hier ein Stau oder ein Stop-and-Go-Szenario, so bist du gesetzlich dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Idealerweise bildest du eine Rettungsgasse direkt, wenn du Teil eines Staus wirst, sodass Rettungsfahrzeuge problemlos zur Stauursache gelangen können.
Wie wird eine Rettungsgasse gebildet?
In § 11 Abs. 2 StVO ist geregelt, wie eine Rettungsgasse gebildet werden muss. Die Art und Weise hängt von der Anzahl der Spuren ab. Bei 2 Fahrspuren fahren Autos auf der linken Spur nach links und PKWs auf der rechten Spur zur rechten Seite. Handelt es sich um eine Autobahn mit 3 Fahrspuren, so wird die Rettungsgasse zwischen der ganz links befindlichen und der daneben liegenden Spur gebildet. Selbiges gilt für Fahrbahnen mit 4 Spuren. Den Standstreifen musst du nach wie vor freihalten. Diesen können Rettungsfahrzeuge nutzen, wenn es Probleme mit der Rettungsgasse gibt.
Welche Grenzen gibt es beim Rettungsgasse-Gebot?
Viele Autofahrer stellen sich die Frage, ob es Grenzen gibt beim Rettungsgasse-Gebot. Die gibt es durchaus. Der Verkehrsteilnehmer darf sich und andere beispielsweise nicht gefährden. Aber eine rote Ampel ist nicht tabu, um Platz zu schaffen. Wer von einer Anlage geblitzt wird und einen Bußgeldbescheid erhalten hat, muss dann allerdings nachweisen, dass sein Vergehen mit einer Einsatzfahrt zusammenhing. Es lohnt sich also auf jeden Fall, Datum, Uhrzeit und Art des Einsatzfahrzeugs aufzuschreiben. Verboten ist, dem Einsatzfahrzeug durch die Rettungsgasse zu folgen. Man darf die Rettungsgasse auch nicht zu Fuß betreten, es sei denn, es gibt einen Notstand.
Welche Strafen gibt es, wenn keine Rettungsgasse gebildet wird?
Versäumt man es, eine Rettungsgasse zu bilden, so kann dies Sanktionen nach sich ziehen. Das sind zumeist Geldstrafen von mindestens 200 bis 320 Euro. Die Höhe hängt davon ab, ob es zusätzlich noch zu einer Sachbeschädigung oder einer Behinderung, bzw. einer Gefährdung kam. Dazu kommt ein Fahrverbot von mindestens einem Monat und 2 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Mit ähnlichen Strafen musst du rechnen, wenn du eine Rettungsgasse unsachgemäß selbst befährst.
Wer darf eine Rettungsgasse befahren?
Die Rettungsgasse darf nur von bestimmten Fahrzeugen befahren werden. Das sind beispielsweise Polizei, Krankenwagen, Notarzt, Feuerwehr oder THW. Auch Abschleppfahrzeuge oder andere Hilfsfahrzeuge (beispielsweise um Schnee von der Straße zu manövrieren) sind dazu berechtigt. Bitte sieh davon ab, als gewöhnlicher Autofahrer die Rettungsgasse zu befahren. Es ist moralisch fragwürdig und kann zu Strafen führen.
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