
Das solltest du als Mieter wissen! Schimmel in der Wohnung
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Schimmel in der Wohnung ist nicht nur unschön anzusehen, sondern auch eine direkte Gefährdung für die Gesundheit der Mieter. Ist der Vermieter schuld an der Entstehung von Schimmel, kann der Mieter unter Umständen die Miete mindern.
Schimmel in der Wohnung Das Wichtigste in Kürze
Bei Schimmel in der Wohnung sollten sich Mieter sofort an den Vermieter wenden, um den Schimmelbefall anzuzeigen.
Anschließend obliegt es dem Vermieter nachzuweisen, dass der Schimmel nicht durch bauliche Mängel entstanden ist.
Unter Umständen kann der Mieter die Miete mindern, wenn die Wohnung von Schimmel befallen ist.
Die Höhe der Mietminderung ist dabei abhängig vom Grad der Beeinträchtigung, die durch den Schimmel verursacht wird.
Was kann ich als Mieter bei Schimmel tun?
Schwarze Schimmelflecken an Decken und Wänden sind der Alptraum von Mietern – einmal aufgetreten, verbreitet sich der Schimmel in kürzester Zeit weiter und befällt weitere Räume und Flächen. Dabei handelt es sich keinesfalls nur um ein kosmetisches Problem: Schimmel bzw. vielmehr die Schimmelsporen wirken sich direkt auf die Gesundheit aus und können bei Mietern zu dauerhaften Beeinträchtigungen führen.
Zu den Beschwerden und Krankheiten, die durch Schimmelpilze in Wohnräumen ausgelöst werden können, gehören beispielsweise:
Atemwegserkrankungen wie Asthma, Bronchitis
allergische Erkrankungen
chronischer Husten
Heiserkeit
Bauchschmerzen
Übelkeit und Erbrechen
Verdauungsprobleme wie Durchfall & Verstopfung
Kopfschmerzen
Migräne
Erschöpfungszustände
Schlaflosigkeit
Hautausschlag
Ekzeme
Hautpilz
Herzerkrankungen
Infektionskrankheiten
Was genau zur Entstehung des Schimmels geführt hat, sollte so schnell wie möglich geklärt werden. Nur so lassen sich die Ursachen konkret angehen und gezielt Gegenmaßnahmen einleiten.
Auch rechtlich sieht der Gesetzgeber für den Mieter eine Anzeigepflicht vor, wenn es zu Schimmelbefall in der Mietwohnung kommt. Diese ergibt sich aus § 536c des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). Demnach muss der Mieter einen Mangel an der Mietsache dem Vermieter unverzüglich anzeigen. Unterlässt der Mieter die Anzeige des Mangels, kann er unter Umständen schadensersatzpflichtig werden, wenn später größere Schäden durch den ursprünglichen Mangel entstehen.
Wer trägt die Beweislast für den Schimmelbefall?
Kommt es zur Schimmelbildung, greift in einem ersten Schritt die bereits erwähnte Anzeigepflicht des Mieters. Der Vermieter muss dann in einem zweiten Schritt nachweisen, dass die Schimmelbildung nicht auf Baumängel bzw. Baufehler zurückzuführen ist – unter fachlicher Mitwirkung eines Bausachverständigen.
Hat der Vermieter schlüssig und nachvollziehbar nachgewiesen, dass die Schimmelbildung nicht durch Baumängel verursacht wurde, liegt es am Mieter, in einem dritten Schritt nachzuweisen, dass der Schimmel nicht durch sein Fehlverhalten verursacht wurde. Auch dazu wird der Bausachverständige gehört – und gegebenenfalls auch Zeugen.
Mit welchen Vorwürfen des Vermieters ist zu rechnen?
Erfahrungsgemäß versuchen Vermieter, die Schuld für den Schimmel dem Mieter zuzuschieben. Dabei geht es fast immer um das richtige Lüften der Wohnräume – kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, muss der Mieter daher unter Umständen nachweisen, dass er ausreichend und richtig lüftet. Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Mietrecht kann helfen, dass beide Parteien auf Augenhöhe miteinander verhandeln und eine Lösung für die Streitigkeiten erarbeiten.
Was sind Ursachen, die der Vermieter verschuldet hat?
Ursachen für Schimmel, die in der Regel dem Vermieter zuzurechnen sind, sind unter anderem:
mangelhafte Bausubstanz
Baufehler
unzureichende Dämmung
fehlerhafte Gebäudeabdichtung
Wärmebrücken
feuchtes Mauerwerk
Fehler durch Sanierungen
Wasserschaden
Wann kann ich die Miete mindern und worauf muss ich dabei achten?
Schimmel in der Wohnung gilt rechtlich als Mangel an der Mietsache. Unter Umständen ist es daher möglich, dass du aufgrund von Schimmel die Miete mindern kannst, gem. § 536 Abs. 1 BGB. Dies ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Wenn du bei Schimmel in der Wohnung deine Rechte als Mieter in Form einer Mietminderung geltend machen willst, solltest du diese unbedingt beachten – ansonsten kann es aufgrund des Zahlungsrückstandes zu mietrechtlichen Konsequenzen und im schlechtesten Fall zu Kündigung deines Mietvertrags kommen.
Die Mietminderung muss von dir schriftlich angezeigt werden – um deinem Vermieter die Möglichkeit zu geben, dass dieser für Abhilfe sorgt und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten kann. Damit erkennt die Rechtsprechung des BGH gerade auch die wirtschaftlichen Interessen des Vermieters an, der durch eine gerechtfertigte Mietminderung erheblich in seiner finanziellen Existenz betroffen ist.
In welcher Höhe kann ich die Miete mindern?
Bei der Höhe der Mietminderung gilt die Faustformel: je höher die Beeinträchtigung durch den Schimmel in der Wohnung, desto höher die Mietminderung.
Beispiele aus der Rechtspraxis setzen folgende Mietminderungsquoten an:
Schimmel im Bad: 10 %
Schimmel im Keller: 10 %
Schimmel im Kinderzimmer: 20 %
Schimmel in der Küche: 15 %
Schimmel im Schlafzimmer: 15 %
Schimmel in mehreren Zimmern im Fensterbereich: 7 %
Schimmel in mehreren Zimmern mit Feuchtigkeitsschäden: 20 %
Schimmel in mehreren Zimmern, Deckenhoch: 25 %
Schimmel mit eingeschränkter Nutzung von Außenwänden: 20 %
Schimmel in allen Zimmern, Möbel können nicht an Wänden aufgestellt werden: 75 %
Schimmel im Bad, keine Nutzung möglich: 80 %
Schimmel führt zu lebensgefährlicher Erkrankung des Mieters: 100 %
Grundsätzlich solltest du bei Schimmel in der Wohnung als Mieter zunächst das Gespräch mit deinem Vermieter suchen. Dadurch lässt sich die Angelegenheit oft ohne weitere Konflikte regeln. Stößt du allerdings auf Widerstand, solltest du dir juristische Unterstützung zur Seite nehmen: Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Mietrecht helfen dir bei deinen mietrechtlichen Angelegenheiten gerne weiter.