Frau stellt ein Warndreieck auf

Unfall durch Blitzeis: Wer haftet für den Schaden?

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Morgens trittst du aus der Haustür und wirst von einem ungeliebten Wetterphänomen überrascht: Blitzeis! Wie der Name schon sagt, werden Straßen und Gehwege blitzschnell spiegelglatt, und das Autofahren wird zur echten Herausforderung. Kaum jemand ist auf solche Witterungsbedingungen vorbereitet. Gilt Blitzeis also bei einem Unfall als höhere Gewalt?

von C. Kürschner
30.11.2021
3 Min Lesezeit

Unfall durch Blitzeis Das Wichtigste in Kürze

  • Unfälle durch Blitzeis gehen nicht auf höhere Gewalt zurück.

  • Einzelfallentscheidung, ob der Unfallverursacher allein oder gemeinsam mit anderen Beteiligten haftet.

  • Es lohnt sich immer die rechtliche Beratung, um ggf. die alleinige Haftung ausschließen zu können.

Ist Blitzeis „höhere Gewalt“?

Es kommt plötzlich und macht das Autofahren schwierig. Zu schnell gegengelenkt und schon schlittert das Auto in die Gegenfahrbahn oder den Graben. Kommt es zu einem Unfall mit oder ohne Unfallgegner, fragen sich Betroffene häufig, ob Blitzeis „höhere Gewalt“ ist und damit die Haftung für Schäden entfällt.

Tatsächlich betrachtet der Gesetzgeber Blitzeis nicht als höhere Gewalt. Demgemäß sind Autofahrer dazu angehalten, sich wie bei jeder anderen außergewöhnlichen Wetterlage auf die Bedingungen einzustellen, um so für ein sicheres Fahren zu sorgen. Das Motto: Wer umsichtig und vorausschauend fährt, kann auch bei Blitzeis sicher ankommen.

Wer haftet bei einem Blitzeis-Unfall?

Es ist also nicht sicher, dass die Versicherung die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug oder auch am Auto des Unfallgegners trägt. Der Einzelfall entscheidet, ob die Versicherung davon ausgeht, dass der Autofahrer grob fahrlässig gehandelt und den Unfall so mitverschuldet hat. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Geschwindigkeit der Witterung nicht angemessen war.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann dem Autofahrer eine Mitschuld am Unfall geben, die eigene Versicherung kann sich auch komplett weigern, die Kosten zu übernehmen. Es liegt am Betroffenen selbst, möglichst umfassend nachzuweisen, dass alle Maßnahmen ergriffen wurden, um bei Blitzeis sicher fahren zu können. Es ist deshalb immer empfehlenswert, sich rechtlichen Rat einzuholen, um bei der Schuld- und Kostenfrage nicht benachteiligt zu werden.

Blitzeis auf Parkplätzen: Hier haftet der Betreiber

Anders als auf Fahrbahnen gestaltet sich die Haftung auf öffentlichen Parkplätzen. Betreiber von Parkflächen haben Verkehrssicherungspflichten, gemäß der sie die Flächen im Winter frei von Schnee und Eis halten müssen. Dabei können sie die Haftung nicht durch Hinweisschilder wie „Kein Winterdienst“ ausschließen.

Kommt der Pächter seiner Streupflicht nicht nach und kommt es aufgrund dessen bei Blitzeis zu einem Unfall, haftet der Parkplatzbetreiber. Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass der Autofahrer der Witterung angemessen und gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) gefahren ist.

Du bist bei Blitzeis vorschriftsmäßig gefahren und trotzdem in einen Unfall verwickelt worden? Dann lass dich schnellstmöglich zu deinen Rechten beraten, um auf mögliche Gespräche mit Versicherungen bestmöglich vorbereitet zu sein. Nutze dazu gern die unverbindliche Beratung durch einen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten für Verkehrsrecht.

Über unsere Autoren Christiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

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