Weiterbildung

So nutzt du diese Chance Weiterbildung während Kurzarbeit

Auf dieser Seite

Wer aktuell in Kurzarbeit ist, kann die Zeit für eine Weiterbildung nutzen. Dieses Anliegen unterstützt auch die Bundesagentur für Arbeit. Dafür wurden zu Anfang des Jahres spezielle Förderungsregelungen geschaffen, die sowohl die Beantragung wie auch Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen während der Corona-Krise erleichtern.

von C. Kürschner
21.04.2021
3 Min Lesezeit

Weiterbildung während Kurzarbeit Das Wichtigste in Kürze

  • Das Beschäftigungssicherungsgesetz gewährt erleichterte Beantragung von Weiterbildungsmaßnahmen in der Kurzarbeit.

  • Die Weiterbildung muss zertifiziert sein, der Stundenumfang kann jedoch geringer ausfallen.

  • Die Erstattung der Lehrgangskosten ist abhängig von der Unternehmensgröße.

Gesetz zur Beschäftigungssicherung erleichtert Weiterbildung

Die Weiterbildung von Beschäftigten wurde bereits vor der Corona-Krise staatlich unterstützt. Im Dezember 2020 wurde zusätzlich das Beschäftigungssicherungsgesetz verabschiedet, das u. a. Sonderregelungen für Weiterbildungen während der Kurzarbeit beinhaltet. Wesentlich ist die bewilligte Höhe der Lehrgangskosten, die den Arbeitgebern erstattet wird.

Die Höhe der Förderung ist abhänging von der Größe des Unternehmens:

  • Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigen: bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten

  • Betriebe mit zehn bis 249 Beschäftigten: 50 Prozent

  • ab 250 Beschäftigte: zwischen 15 und 25 Prozent

Außerdem wurde die geforderte Stundenanzahl der Maßnahme von regulär 160 auf 120 Stunden heruntergesetzt. Die Antragsstellung ist zudem vereinfacht, wenn mehrerer Beschäftige während der Kurzarbeit an derselben Weiterbildung teilnehmen. Dann reicht ein Sammelantrag.

Die Förderung der Weiterbildungen soll dazu beitragen, Perspektiven für die Zeit nach der Kurzarbeit zu eröffnen. Die Regelung gilt für alle Weiterbildungen, die nach dem 1. Januar 2021 begonnen oder beantragt wurden und soll bis zum 31. Juli 2023 gelten.

Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Weiterbildung wurde während Kurzarbeit begonnen

  • Träger und Maßnahme sind nach SGB III zugelassen

  • Maßnahme dauert mehr als 120 Stunden oder wird nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz durchgeführt

  • Arbeitgeber ist nicht durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen zur Durchführung der Weiterbildung verpflichtet

  • Maßnahme stellt für den Beschäftigten eine zum Beruf inhaltlich sinnvolle Ergänzung dar

Wie wird die Förderung der Weiterbildung beantragt?

Um den Anspruch auf eine Weiterbildung während der Kurzarbeit zu erheben, muss ein Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Welche Weiterbildung gefördert wird, hängt im Detail von dem Berufsbild des Beschäftigten ab. Die Fortbildung soll in den Tätigkeitszusammenhang des Arbeitnehmers passen und sinnvoll ergänzen.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass sowohl der Anbieter wie auch der Trainer der jeweiligen Maßnahme zertifiziert sind. Beschäftigte können selbst passende Weiterbildungsangebote recherchieren und auch die Antragstellung übernehmen.

Zurück in Vollzeit: Was geschieht mit der Weiterbildung?

Wird die Kurzarbeit während der laufenden Weiterbildung beendet, kann die Maßnahme unter bestimmten Bedingungen beendet werden. Der Arbeitgeber kann den Beschäftigten für den jeweiligen Zeitraum weiterhin freistellen, die Agentur für Arbeit zahlt die Zuschüsse zur Weiterbildung zumeist weiter. Es fallen jedoch die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt weg, wenn die Kurzarbeit beendet wird.

Zusätzliche Erstattung von Sozialbeiträgen bei Weiterbildung in Kurzarbeit

Für Beschäftigte, die Kurzarbeitergeld erhalten, werden bis zum 30. Juni 2021 die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent übernommen. Vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 werden sie zu 50 Prozent erstattet, wenn die Kurzarbeit im Zeitraum vor dem 30. Juni 2021 begonnen hat.

Eine besondere Regelung ermöglicht es, dass die Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte, die in Kurzarbeit sind und eine Weiterbildung absolvieren, zur Hälfte erstattet werden. Auch diese Regelung gilt bis zum 31. Juli 2023.

Hast du weitere Fragen zum Thema Kurzarbeit oder Weiterbildung? Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Arbeitsrecht kann dir weiterhelfen und im Rahmen einer Ersteinschätzung eine erste Orientierung bieten. Kontaktier uns und lass dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

Wenn du rechtlichen Rat benötigst Erstberatung durch KLUGO

Manchmal gerät man ganz unverhofft in Schwierigkeiten oder hat Fragen, die nur ein Experte beantworten kann. Benötigst du juristischen Rat, so kannst du ganz einfach unsere Rechtsexperten und Partner-Anwälte fragen.

Diese Vorteile hat die Erstberatung durch KLUGO:

  • Schnelle Beratung: innerhalb von 2 Tagen erfolgt ein Rückruf durch einen Rechtsexperten.
  • Möglichkeit der Inanspruchnahme einer kostenlosen Ersteinschätzung in bestimmten Rechtsgebieten.
  • Großes Netzwerk an Partner-Anwälten aus ganz Deutschland.
  • Weitere Betreuung deines Rechtsfalls auch vor Gericht möglich.
  • Keine Abos oder versteckten Kosten.
Jetzt zur Erstberatung gehen Erstberatungen sind Montags bis Freitags von 9 bis 18 Uhr möglich

Über unsere Autoren Christiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

christiane kürschner