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Wichtige Fakten rund um die Paket-Betrugsmasche
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Wichtige Fakten rund um die Paket-Betrugsmasche

Paketbetrug ist die neue Masche Krimineller, um sich auf Kosten ahnungsloser Opfer zu bereichern. Betrüger bestellen online Ware auf einen falschen Namen und fangen die Pakete bei der Zustellung ab. Die Rechnung erhält das unwissende Opfer. Besonders oft funktioniert die Paket-Betrugsmasche in der Anonymität von Großstädten. Wir von KLUGO erklären, wie die Täter vorgehen und welche Vorkehrungen gegen den Betrug getroffen werden können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Paketbetrug ist eine Art Warenbetrug und wird als Unterfall des Betruges nach § 263 StGB bestraft.
  • Täter täuschen eine andere Identität vor, um Waren oder Dienstleistungen zu erlangen, ohne dafür zu bezahlen.
  • Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Warenbetrugs geworden zu sein, sollten Sie zunächst Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei stellen und den Online-Shop informieren.

Paketbetrug: So gehen Kriminelle vor

Die Kriminellen bestellen Ware in Online-Shops, in denen die Bezahlung auf Rechnung möglich ist. Bei der Bestellung geben sie einen fremden Namen samt Lieferadresse an und hinterlegen eine eigens für den Betrug kreierte E-Mail-Adresse. Das Perfide dabei: Etliche Nachnamen und die entsprechenden Wohnanschriften können die Kriminellen ganz einfach bei einem Rundgang durch ein Wohngebiet an den Klingelschildern und Straßennamen ablesen. Somit kann tendenziell jeder Opfer der Paket-Betrugsmasche und von Identitätsdiebstahl werden. Angaben wie Name, Anschrift und E-Mail-Adresse sind bei vielen Shops im Internet bereits ausreichend, um die Bestelloption „auf Rechnung“ zuzulassen. Haben die Paketbetrüger nun eine Bestellung unter falschem Namen aufgegeben, müssen sie die Ware nur noch zum passenden Zeitpunkt abfangen.

Betrug per Nachnahme: Wie Täter die Pakete abfangen

Polizei und Verbraucherschützer berichten von mehreren Möglichkeiten, wie sich Paketbetrüger Zugang zur Ware verschaffen. Sobald die von dem Betrüger unter falschem Namen bestellte Ware versandt wurde, erhält der Kriminelle eine Bestätigung via Mail. Er kann nun mithilfe der Sendungsverfolgung genau feststellen, wo sich das Paket befindet, den Postboten bei der Zustellung vor der Haustür des ahnungslosen Opfers abfangen und das Paket entgegennehmen. Dazu genügt oft das Vorzeigen der Bestellbestätigung und der Sendungsverfolgung.

Eine andere Art des Paketbetrugs bedient sich der Nachbarschaftshilfe. Die Betrüger identifizieren im Vorfeld der Bestellung Anschriften, bei denen tagsüber keine Bewohner anwesend sind. Kann der Postbote das Paket beim vermeintlichen Empfänger nicht zustellen, wird es bei einem hilfsbereiten Nachbarn abgegeben. Der Betrüger erhält auch in diesem Fall eine E-Mail-Benachrichtigung und kann nun unter Vortäuschung einer falschen Identität beim Nachbarn klingeln und das Paket entgegennehmen. In Mehrfamilienhäusern in Großstädten funktioniert diese Paket-Betrugsmasche besonders gut, da sich viele Nachbarn persönlich gar nicht kennen.

Was gegen den Paketbetrug unternommen werden kann

Der Paketbetrug ist laut Definition eine Art Warenbetrug, der ein Unterfall des Betrugs nach § 263 StGB darstellt. Hierbei versucht ein Betrüger durch arglistige Täuschung Waren oder Dienstleistungen zu erlangen, ohne dafür zu bezahlen. Da es sich beim Betrug per Nachnahme folglich um eine Straftat handelt, sollten wichtige Hinweise beachtet werden.

Wer denkt, Opfer eines Paketbetrugs geworden zu sein, sollte unbedingt Folgendes tun:

  • Ruhe bewahren und die Polizei informieren
  • Strafanzeige gegen Unbekannt stellen
  • Einen Rechtsanwalt hinzuziehen
  • Das Versandhaus über den Vorfall informieren
  • Die Rechnung oder Inkassoforderung auf keinen Fall bezahlen

Anwälte weisen bezüglich der Paket-Betrugsmasche immer wieder darauf hin, dass es die Pflicht des Versandhauses ist, nachzuweisen, dass die Bestellung vom vermeintlichen Kunden beauftragt wurde. Wer eine Rechnung für ein Paket erhält, das er selbst nie bestellt hat, muss diese somit auch nicht bezahlen. Wer ein Paket für einen unbekannten Nachbarn angenommen hat, sollte sich von diesem bei Abholung stets das vom Postboten ausgefüllte Abholkärtchen zeigen lassen. Es gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Individuellen Fall prüfen lassen

Erstberatung erhalten

Maßnahmen der Online-Shops gegen die Paket-Betrugsmasche

Um den Betrug per Nachnahme zukünftig so schwer wie möglich zu machen, hat die EU europäische Versandhäuser in die Pflicht genommen, zweistufige Verifizierungssysteme für Online-Nachnahme-Bestellungen einzuführen. Noch 2019 sollen erste Systeme implementiert werden, die die Identität eines neuen Kunden vor Warenversand prüfen.

Sollten Sie Opfer eines Paketbetrugs geworden sein, helfen wir von KLUGO Ihnen im Rahmen einer Erstberatung durch KLUGO Partner-Anwälte oder Rechtsexperten gerne weiter. Kontaktieren Sie uns hierfür einfach online – und erfahren Sie, wie Sie weiter vorgehen können.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.