Eine GbR gründen

Die GbR, auch Gesellschaft bürgerlichen Rechts genannt, ist eine sehr leicht und kostengünstig zu gründende Rechtsform für dein Business. Es handelt sich dabei um eine Personengesellschaft, in der die Gründer persönlich haften. Was du bei der Gründung einer GbR beachten musst, welche Kosten auf dich zukommen und wie ein Anwalt dich dabei unterstützen kann, erläutern wir dir in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) lässt sich schnell und kostengünstig gründen.
  • Es werden mindestens zwei Gesellschafter benötigt, um eine GbR gründen zu können. Davon muss mindestens ein Gesellschafter eine natürliche Person sein.
  • Bei der GbR haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.
  • Obwohl kein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden muss, ist es dennoch ratsam, die Grundlagen vertraglich abzusichern. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt dich bei diesem Schritt.
B2B Gründung

Gründung GbR

Wir beraten dich intensiv bei der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und begleiten dich bei allen Schritten bis hin zur Gewerbeanmeldung.

Was ist eine GbR?

Bei der GbR, also der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, handelt es sich um eine Personengesellschaft, die sich für zahlreiche Business-Varianten eignet. Häufig wird die GbR zur Gründung eines Gewerbes genutzt, aber auch für Freiberufler kommt diese Rechtform in Frage. Bei der GbR handelt es sich um eine sehr vereinfachte Form der Personengesellschaften. Sie zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sie leicht und kostengünstig gegründet werden kann. Dazu müssen sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen, die gemeinsam ein Business-Ziel verfolgen.

Bei der Gründung der GbR muss mindestens eine natürliche Person als Gesellschafter eingetragen werden. Ob die weiteren Gesellschafter natürliche oder juristische Personen sind, spielt keine Rolle. Grundsätzlich haften die eingetragenen Gesellschafter der GbR immer mit ihrem privaten Vermögen – der entscheidende Unterschied zu Kapitalgesellschaften wie der GmbH, in denen die Gesellschafter ausschließlich mit dem Stammkapital des Unternehmens haften. Dafür hat man als Gesellschafter in der GbR deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf das tägliche Geschäftsgeschehen.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann ohne Vertrag gegründet werden. Gesellschafter haften in der GbR immer mit ihrem Privatvermögen, haben dafür aber deutlich umfassendere Gestaltungsmöglichkeiten im Business als bei anderen Rechtsformen. Stammkapital ist zur Gründung einer GbR nicht notwendig.

Alternative Rechtsformen, die ebenfalls zu den Personengesellschaften gehören, sind die OHG (offene Handelsgesellschaft) und die KG (Kommanditgesellschaft). Die GbR lässt sich jedoch deutlich leichter gründen – manchmal sogar versehentlich. Insbesondere dann, wenn mehrere Gründer sich angemietete Räumlichkeiten teilen, um die Kosten zu Beginn des eigenen Business zu minimieren, geht das Finanzamt unter Umständen davon aus, dass es sich um eine GbR handelt. In diesem Fall können hohe Steuernachzahlungen die Konsequenz sein. Die gesetzlichen Regelungen rund um die Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 705 – 740) zu finden.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Gründung einer GbR?

Die Voraussetzungen zur Gründung der GbR sind sehr gering, was insbesondere für unerfahrene Gründer einen einfachen Einstieg ins Geschäftsleben ermöglicht. Dennoch gilt es, einige Anforderungen zu erfüllen, damit die GbR gegründet werden kann:

  • Um eine GbR zu gründen, sind mindestens zwei Personen erforderlich – aber auch mehr Personen können sich an der Gründung einer GbR beteiligen.
  • Mindestens einer der Gesellschafter muss eine natürliche Person sein.
  • Der Name des Business muss die Nachnamen der Gesellschafter beinhalten.

Die Anforderungen zur Gründung einer GbR sind im Vergleich zu anderen Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften jedoch deutlich geringer. So wird beispielsweise kein Stammkapital benötigt und auch ein Gesellschaftsvertrag muss nicht verpflichtend aufgesetzt werden, um eine GbR gründen zu können.

Wie läuft die Gründung einer GbR ab?

Die GbR lässt sich deutlich unkomplizierter gründen als alle anderen Rechtsformen. Es muss weder Stammkapital hinterlegt noch ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden. Dennoch solltest du einige Schritte beachten, wenn du eine GbR gründen möchtest. Wir möchten dir genauer erläutern, worauf es dabei ankommt.

Schritt 1 – generelle Ausformulierung der GbR

Wer ein erfolgreiches Business gründen will, muss sich im Vorfeld mit den Grundlagen des Geschäftszwecks und den eigenen Möglichkeiten auseinandersetzen. Formuliere für dich selbst oder gemeinsam mit deinen Geschäftspartnern aus, welche Ziele mit der GbR verfolgt werden sollen. In diesem Schritt ist es auch durchaus sinnvoll, einen Businessplan zu erstellen und eine Übersicht über die Finanzen zu gewinnen. Zwar ist kein Stammkapital für die Gründung einer GbR nötig, die Finanzierung sollte jedoch trotzdem gesichert sein.

Schritt 2 – Denke über einen Vertrag nach

Für die Gründung einer GbR ist nicht zwingend ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag notwendig. Du kannst die Grundlagen gemeinsam mit den weiteren Gesellschaftern und Geschäftspartnern auch durchaus mündlich abschließen. Wir empfehlen dir jedoch trotzdem, die wichtigsten Daten zur GbR und generelle Absprachen mit den weiteren Gesellschaftern schriftlich festzuhalten, damit es im Nachgang nicht zu Unstimmigkeiten kommt. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt dich gern dabei, einen rechtssicheren und partnerschaftlichen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, der allen Parteien gerecht wird.

Schritt 3 – Melde die GbR beim Gewerbeamt

Ein zwingend notwendiger Schritt ist die Eintragung der GbR beim Gewerbeamt. Dieser Schritt ist durch jeden Gesellschafter durchzuführen, eine einmalige Anmeldung für das gesamte Business ist hier nicht ausreichend. Pro Kopf wird hier eine Gebühr zwischen 20 € und 30 € fällig. Dazu genügt es bereits, den vor Ort ausliegenden Gewerbeschein auszufüllen. Alternativ ist das Dokument meist auch online auf der Seite des zuständigen Gewerbeamts erhältlich. Die Anmeldung beim Gewerbeamt kann unter Umständen auch direkt online durchgeführt werden.

Schritt 4 – Eröffne ein Geschäftskonto

Wie jedes Business benötigt auch die GbR ein Geschäftskonto. Da jedoch keinerlei Stammkapital nachgewiesen werden muss, benötigst du keine Bescheinigung über die Eröffnung des Bankkontos. Es ist jedoch wichtig, dass alle Gesellschafter bei der Eröffnung vor Ort sind, um den Vertrag unterzeichnen zu können. So könnt ihr auch direkt festlegen, wer welche Zugriffsrechte auf das Geschäftskonto erhalten soll.

Schritt 5 – Anmeldung beim Finanzamt

Natürlich müssen die Einnahmen der GbR auch versteuert werden, daher ist nach der Anmeldung beim Gewerbeamt auch eine Anmeldung beim Finanzamt notwendig. Es genügt dafür schon, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen, den du entweder beim Finanzamt vor Ort oder auf dessen Internetpräsenz erhältst. In manchen Regionen kann der Fragebogen auch direkt online ausgefüllt und abgesendet werden. Im Anschluss erhältst du eine Steuernummer, die auf jeder Rechnung deiner GbR zu stehen hat und bist offiziell mit deiner Gesellschaft bürgerlichen Rechts geschäftsfähig.

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Oft leitet auch das Gewerbeamt die Informationen zu deiner GbR an das Finanzamt weiter. Um bereits Geschäfte durchführen zu können, benötigst du jedoch eine Steuernummer. Wenn du dich selbst um die Erfassung beim Finanzamt kümmerst, geht dieser Prozess meist deutlich schneller und ist daher die empfehlenswertere Variante.

Schritt 6 – Anmeldung bei der Handelskammer oder Handwerkskammer

Gewerbetreibende müssen die GbR auch verpflichtend bei der Handelskammer oder Handwerkskammer anmelden, wo zusätzliche Mitgliedsbeiträge fällig werden. Diese hängen jedoch maßgeblich vom Umfang deiner GbR ab und sind damit nur schwer zu schätzen. Oft meldet sich die zuständige Handels- oder Handwerkskammer auch selbst bei dir, wenn du deine GbR beim Gewerbeamt und Finanzamt angemeldet hast.

Was kostet die Gründung einer GbR?

Im Vergleich zu anderen Rechtsformen sind die Kosten, die du bei der Gründung einer GbR einkalkulieren musst, sehr gering. Das liegt vor allem daran, dass nicht zwingend ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden muss – und selbst wenn, muss dieser nicht von einem kostenintensiven Notar beglaubigt werden. Auch die Gebühren, die für eine Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht fällig wären, gibt es bei der Gründung der GbR im Vergleich zu anderen Personen- oder Kapitalgesellschaften nicht. Außerdem wird kein Stammkapital benötigt, das bei der Gründung des Geschäftskontos umgehend eingezahlt werden muss. Dennoch sollten einige Kosten einkalkuliert werden:

Diese Kosten fallen bei der Gründung einer GbR an

Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet pro Gesellschafter zwischen 20 € und 30 €. Die exakten Kosten liegt immer das zuständige Gewerbeamt vor Ort fest. Meist kannst du die Gebühren bereits auf der Webpräsenz erfragen.

Die Anmeldung beim Finanzamt ist kostenfrei, allerdings ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung insbesondere für Laien eher komplex gestaltet. Wenn du dafür auf die Unterstützung eines Steuerberaters zurückgreifst, musst du auch diese Kosten einkalkulieren.

Auch für die Eintragung bei der Handelskammer oder Handwerkskammer werden Kosten fällig, wenn du ein Gewerbe betreibst. Hier hängt die Beitragshöhe vom Umfang deines Business ab.

Obgleich kein Gesellschaftsvertrag notwendig ist, wenn du eine GbR gründen möchtest, solltest du doch die Grundlagen und individuelle Vereinbarungen schriftlich festhalten. Hierbei unterstützt dich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, der natürlich ebenfalls Geld kostet.

Grundsätzlich sollte bei der Gründung einer GbR mit Kosten in Höhe von 100 € bis 300 € gerechnet werden, abhängig davon, wieviel Unterstützung man durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einen Steuerberater in Anspruch nimmt. Um bei der Gründung keine Fehler zu machen, handelt es sich dabei jedoch um durchaus sinnvolle Investitionen in dein Business.

Welche Vor- und Nachteile hat die GbR?

Um endgültig die Entscheidung treffen zu können, ob eine GbR für dich geeignet ist, solltest du einen Blick auf die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform werfen. Es ist zudem empfehlenswert, die GbR mit anderen Geschäftsformen zu vergleichen, um die ideale Lösung für dein Business zu finden.

Vorteile der GbR

  • Die Gründung einer GbR verursacht sehr wenig Kosten und ist schnell erledigt.
  • Es wird kein Stammkapital für die Gründung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts benötigt.
  • Das Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrages ist nicht verpflichtend.
  • Entscheidet man sich für einen Gesellschaftsvertrag, müssen keinerlei Formvorschriften eingehalten werden.
  • Die GbR ist nicht verpflichtet, der doppelten Buchführung nachzukommen und verursacht daher nur geringe Folgekosten.
  • Der Geschäftsführer kann frei durch die Gesellschafter bestimmt werden.
  • Die Chancen, einen Kredit oder eine Finanzierung zu erhalten, sind für eine GbR recht hoch, da alle Gesellschafter persönlich haften.

Nachteile der GbR

  • Wird kein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt, kann es schnell zu Unstimmigkeiten zwischen den Gesellschaftern kommen.
  • Jeder Gesellschafter haftet mit seinem privaten Vermögen, auch dann, wenn ein anderer Gesellschafter den Schaden verursacht hat.
  • Wichtige Entscheidungen müssen von allen Gesellschaftern gemeinsam und einstimmig beschlossen werden.
  • Die in der GbR erwirtschafteten Gewinne müssen zu einem Großteil privat versteuert werden.

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Um feststellen zu können, ob die GbR für dein Business die passende Rechtsform ist, solltest du auch andere Rechtsformen in Betracht ziehen und miteinander vergleichen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt dich bei diesem Prozess.

Was muss beim GbR-Vertrag beachtet werden?

Wie bereits erwähnt, muss die Gründung einer GbR nicht zwangsläufig vertraglich festgehalten werden. Auch mündliche Absprachen mit den Gesellschaftern reichen aus, um eine GbR gründen zu können. Dennoch ist es ratsam, die wichtigsten Details deines Business und die grundlegenden Informationen dazu im Rahmen eines Gesellschaftsvertrags festzuhalten. Auf diese Weise stellst du sicher, dass deine Interessen und die der anderen Gesellschafter gewahrt werden und es im Nachgang nicht zu Unstimmigkeiten oder sogar einem Rechtsstreit kommt, der hohe Kosten verursachen könnte. Das ist besonders wichtig, da bei der GbR die gesamtschuldnerische Haftung gilt und somit alle Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen haften – auch dann, wenn eine Fehlentscheidung nur durch einen Gesellschafter getroffen wurde.

Folgende Informationen sollten im Gesellschaftsvertrag enthalten sein:

  • Welche Gesellschafter gründen die GbR?
  • Wer wird als Geschäftsführer eingesetzt? Gibt es eine Vertretung?
  • Wie verteilt sich die Haftung innerhalb des Business?
  • Zu welchem Zweck wird die GbR gegründet?
  • Wie werden Gewinne und Verluste unter den Gesellschaftern aufgeteilt?
  • Wer hat das Recht, Kapital aus der GbR zu entnehmen und in welcher Höhe?
  • Wie ist die Handhabung, wenn einer der Gesellschafter die GbR verlassen möchte?
  • Wird im Falle einer Kündigung oder eines Ausscheidens ein Wettbewerbsverbot ausgesprochen?
  • Erhalten die Gesellschafter für bestimmte Tätigkeiten in der GbR oder für die GbR eine Vergütung?

Oft lassen sich nur mit einem Gesellschaftsvertrag Streitigkeiten und Unstimmigkeiten im Nachgang vermeiden. Dafür ist es sehr wichtig, dass auch zunächst wenig relevante Punkte im Vorfeld besprochen und schriftlich festgehalten werden. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt dich und deine Gesellschafter dabei, eine passgenaue Lösung für euer Business zu finden.

Welche häufigen Fehler werden bei der Gründung einer GbR gemacht?

Bei der Gründung einer GbR lauern einige Fehler und Fallstricke, die insbesondere von Laien gern gemacht werden. Wir haben für dich die häufigsten Fehler aufgelistet, die bei der Gründung einer GbR gemacht werden können:

Kein Gesellschaftsvertrag: Wer keinen Gesellschaftsvertrag aufsetzt oder dabei nicht alle Punkte bedenkt und sich dabei auf die mündlichen Absprachen verlässt, kann sich später nicht auf die Absprachen berufen und diese beweisen. Bei der Gründung einer GbR sollte daher unbedingt ein Gesellschaftervertrag aufgesetzt werden, der alle relevanten Punkte enthält.

Zu wenig Kapital: Für die Gründung einer GbR wird kein Stammkapital benötigt, da die Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen haften. Dennoch verursacht eine Gründung immer Kosten, während in der Anfangszeit meist nur spärliche Gewinne einkalkuliert werden können. Daher sollte ausreichend Kapital zur Verfügung stehen, wenn man eine GbR gründet.

Unstimmigkeiten: Schließe dich mit Gesellschaftern zusammen, zu denen du ein gutes Vertrauensverhältnis hast und mit denen du einen harmonischen Umgang pflegst.

Kein Businessplan: Lege im Vorfeld fest, welche Ziele du für deine GbR setzt und in welchem Zeitrahmen du diese erreichen möchtest. So hast du immer klar vor Augen, in welche Richtung sich dein Business bewegt. Setze einen Businessplan am besten gemeinsam mit den weiteren Gesellschaftern auf.

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Eine Gründung läuft nie perfekt ab. Kalkuliere immer Unstimmigkeiten und spontane Veränderungen mit ein, die dich erwarten können. Es ist wichtig, dass du nicht gleich zu Beginn deine gesamte Energie investierst, sondern entspannt an die Gründung der GbR herangehst. Lasse dich nicht von Rückschlägen demotivieren!

Wie kann ein Anwalt bei der Gründung einer GbR behilflich sein?

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist der ideale Ansprechpartner, um dich bei der Gründung einer GbR zu beraten. Im ersten Schritt geht ihr gemeinsam die Vor- und Nachteile der Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch, um zu überprüfen, ob die GbR tatsächlich die richtige Lösung für dein Business ist. Auch beim Aufsetzen des Gesellschaftsvertrages ist ein Fachanwalt eine große Unterstützung, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Absprachen so zu formulieren, dass die Erwartungen jedes Gesellschafters erfüllt werden. Auch bei der Organisation des Gründungsprozesses begleitet dich ein erfahrener Anwalt mit seinem umfangreichen Know-how.

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