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Aufhebungsvertrag waehrend Kurzarbeit
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Aufhebungsvertrag während der Kurzarbeit: Das sollten Sie als Arbeitnehmer beachten!

Beim Aufhebungsvertrag ist der Arbeitnehmer gefragt: Er als Vertragspartei muss natürlich auch in den Vertrag einwilligen, damit dieser rechtswirksam wird. Doch wie verhält es sich mit dem Aufhebungsvertrag, wenn sich der Arbeitnehmer in Kurzarbeit befindet?

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Aufhebungsvertrag kommt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande und bewirkt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Auch während der Kurzarbeit hat ein Aufhebungsvertrag für beide Seiten Vor- und Nachteile.
  • Unterschreibt der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag, entfällt der Anspruch auf die Zahlung von Kurzarbeitergeld.
  • Bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen des Arbeitgebers erhält der Arbeitnehmer nach dem Aufhebungsvertrag kein Kurzarbeitergeld mehr.

Warum sollte der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag während der Kurzarbeit unterschreiben?

Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Er wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen und bietet für beide Seiten Vor- und Nachteile. Welche das sind, haben wir bereits in unserem Beitrag "Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Was ist besser?" herausgearbeitet.

Ob sich allerdings ein Aufhebungsvertrag empfiehlt, richtet sich nach den Umständen im Einzelfall. Grundsätzlich kann hier keine allgemeine Vorgehensweise benannt werden – hier hilft im Zweifelsfall die Expertise eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.

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Bekommt der Arbeitnehmer auch nach dem Aufhebungsvertrag weiterhin Kurzarbeitergeld?

Kommt es im Betrieb zur Kurzarbeit, wird die reguläre Arbeitszeit des Arbeitnehmers verkürzt. In der Regel ist der Grund für die Einführung von Kurzarbeit, dass das Unternehmen wirtschaftlich in Schwierigkeiten steckt und eine betriebsbedingte Kündigung umgehen möchte. Durch die Anordnung von Kurzarbeit – zum Beispiel während der Corona-Pandemie – kann das Unternehmen dann eine finanzielle "Schonzeit" einlegen.

Für den Arbeitnehmer erwächst aus der Anordnung von Kurzarbeit der Anspruch auf Zahlung von Kurzarbeitergeld. In der Praxis bedeutet dies, dass die Agentur für Arbeit mindestens 60 Prozent der Differenz zum regulären Arbeitsentgelt übernimmt.

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Während der COVID 19-Krise kam es durch eine entsprechende Gesetzesänderung dazu, dass die Arbeitsagentur sogar 80 Prozent der Differenz zum regulären Arbeitsentgelt gezahlt hat. Dies war der Ausnahmesituation durch die globale Corona-Pandemie geschuldet.

Der Gesetzgeber sieht das Kurzarbeitergeld vor, um betriebsbedingten Kündigungen entgegenzuwirken. Kommt es zum Aufhebungsvertrag, würde das Fortbestehen des Anspruchs diesem Zweck zuwiderlaufen. Das hat praktische Konsequenzen: Unterschreibt der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag, erlischt der Anspruch des Arbeitnehmers auf Kurzarbeitergeld.

Vor- und Nachteile des Aufhebungsvertrags – Infografik
Vor- und Nachteile des Aufhebungsvertrags – Infografik

Was erhält der Arbeitnehmer nach dem Aufhebungsvertrag während der Kurzarbeit?

Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und kommt es während der Kurzarbeit zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags, erhält der Arbeitnehmer lediglich den vertraglich vereinbarten Lohn. Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht dann nicht mehr.

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Nicht klar ist, in welcher Höhe der Arbeitnehmer einen Lohnanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber hat. Hier sind verschiedene Konstellationen denkbar – vom vollen Lohnanspruch ohne Berücksichtigung der Kurzarbeit bis hin zum reduzierten Lohn für die verkürzte Arbeitszeit. Was in Ihrem konkreten Fall einschlägig ist, ist von den Umständen im Einzelfall abhängig. Hier fehlt es an Gerichtsentscheidungen, sodass eine valide Aussage nicht möglich ist und juristischer Input durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht empfohlen wird.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Aufhebungsvertrag während der Kurzarbeit für Sie von Vorteil oder von Nachteil ist, nutzen Sie die kostenlose telefonische Erstberatung von KLUGO, um zu erfahren, welche Optionen sich in der konkreten Situation bieten.

Wenn Sie während der Kurzarbeit einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, müssen Sie bedenken, dass Ihnen nach Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages, kein Kurzarbeitergeld mehr gezahlt werden darf. Deshalb sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber inhaltlich festlegen, wie hoch der Lohn für den Zeitraum zwischen Aufhebungsvertrag und Ausscheiden aus dem Unternehmen sein soll. Sie können außerdem eine Abfindungsklausel in den Vertrag mit aufnehmen. Lassen Sie sich hierzu von einem Experten für Arbeitsrecht beraten."
Paul Krusenotto
Rechtsanwalt

Wie lassen sich finanzielle Einbußen durch den Aufhebungsvertrag vermeiden?

Finanzielle Einbußen durch einen Aufhebungsvertrag lassen sich am ehesten umgehen, wenn Sie im Aufhebungsvertrag selbst vereinbaren, wie hoch der Lohn für den Zeitraum zwischen Aufhebungsvertrag und Ausscheiden aus dem Unternehmen sein soll.

Sie möchten während der Kurzarbeit einen Aufhebungsvertrag vereinbaren oder suchen allgemeinen Rechtsrat zum weiteren Vorgehen bezüglich eines möglichen Aufhebungsvertrags? In der telefonischen Erstberatung von KLUGO erhalten Sie erste Hinweise und Handlungsempfehlungen. Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Arbeitsrecht informieren Sie über mögliche Alternativen und übernehmen für Sie die Verhandlung.

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Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Was ist besser?

"Während die Kündigung eine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses darstellt, wird das Verhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beidseitig beendet. Beide Seiten haben hier die Möglichkeit, Modalitäten zu regeln. Eine Kündigung unterliegt laut Gesetz Fristen, die ein Aufhebungsvertrag nicht einhalten muss.“

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.