
Rechte & Möglichkeiten Bausparvertrag kündigen: So geht's!
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Da Bausparverträge prinzipiell darauf ausgelegt sind, die vereinbarte Bausparsumme zu erreichen (Zuteilungsreife), kannst du deinen Bausparvertrag kündigen. Die jeweiligen Fristen und Bedingungen sind hierbei von der aktuellen Phase des Vertrags abhängig.
Bausparvertrag kündigen Das Wichtigste in Kürze
Ein Bausparvertrag kann gekündigt werden. Die Rahmenbedingungen für die Kündigung hängen von der Phase ab, in der sich der Bausparvertrag befindet.
Anstelle einer Kündigung kommt auch der Verkauf oder die Abtretung des Bausparvertrags in Betracht.
Auch die Bank selbst kann den Bausparvertrag kündigen: Hier ist juristische Beratung oft von großem Vorteil, um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden.
Bei der Kündigung des Bausparvertrags lohnt es sich, planvoll und Schritt für Schritt vorzugehen, damit es rund um die Kündigung nicht zu Problemen kommt.
Kannst du den Bausparvertrag (vorzeitig) kündigen?
Grundsätzlich kannst du deinen Bausparvertrag jederzeit kündigen – unabhängig davon, aus welchem persönlichen oder finanziellen Grund. Es ist jedoch nicht ganz korrekt, von einer vorzeitigen Kündigung zu sprechen, da ein Bausparvertrag kein festgelegtes Enddatum hat. Wenn du deinen Bausparvertrag kündigen möchtest, solltest du unbedingt die folgenden Punkte beachten: Voraussetzungen, Kündigungsfristen und mögliche Kosten.
Diese richten sich grundsätzlich danach, in welcher der folgenden Phasen sich dein Bausparvertrag befindet:
Ansparphase: Du sparst momentan dein Mindestguthaben an.
Zuteilungsphase: Du hast bereits mehr als das Mindestguthaben angespart.
Darlehensphase: Du hast bereits über deine Bausparsumme verfügt und zahlst Raten an die Bank zurück.
Je nach Phase kannst du ein vorgefertigtes Kündigungsformular benutzen, um deiner Bank oder Bausparkasse die Kündigung deines Bausparvertrags mitzuteilen. Wichtig ist zu beachten, dass die Kündigung in jedem Fall schriftlich erfolgen muss.

Anstatt deinen Bausparvertrag zu kündigen, hast du auch die Möglichkeit, diesen entweder an ein Familienmitglied abzutreten oder aber an eine Privatperson oder einen Dienstleister zu verkaufen. Dies ist immer dann interessant, wenn der Bausparvertrag aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten gekündigt werden soll.
In einigen Fällen kann dies sinnvoll sein, aber es ist durchaus empfehlenswert, sich im Voraus beraten zu lassen, da auch attraktive Kaufangebote oft Kosten in Form einer Pauschale auf den Rückkaufwert (circa 5 bis 10 %) mit sich bringen.
Welche Fristen und Kosten solltest du beachten?
Hast du dich dazu entschieden, deinen Bausparvertrag zu kündigen, ist es empfehlenswert, vor der endgültigen Kündigung ein Auge auf die betreffenden Fristen und Kosten zu werfen. In der Ansparphase beträgt die Kündigungsfrist meist drei Monate. In einigen Fällen liegt diese aber auch bei sechs Monaten oder am Quartalsende. Da es keinen fest vereinbarten Endpunkt gibt, handelt es sich um eine ordentliche Kündigung.
Wenn du deinen Bausparvertrag kündigst, solltest du beachten, dass du dein eingezahltes Kapital inklusive der Zinsen unter Umständen erst nach einigen Monaten zurückerhältst. Benötigst du dein Geld sofort, fällt in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an – meist ein Prozent der Bausparsumme pro Monat. Außerdem musst du damit rechnen, dass die Abschlussgebühr nicht zurückerstattet wird und staatliche Förderungen, wie die Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage, zurückgezahlt werden müssen.
Zusammenfassung:
In der Ansparphase beträgt die Kündigungsfrist im Regelfall drei Monate, während in der Zuteilungsphase keine Kündigung im eigentlichen Sinne notwendig ist. Während der Darlehensphase muss lediglich das Darlehen zurückgezahlt werden.
Ist dein Bausparvertrag bereits zuteilungsreif, brauchst du streng genommen keine Kündigung einzureichen. Stattdessen reicht ein Antrag bei deiner Bausparkasse, um dir dein angespartes Kapital auszahlen zu lassen – normalerweise ohne zusätzliche Kosten. Befindet sich dein Bausparvertrag hingegen schon in der Darlehensphase, ist die Kündigung oft einfacher als in der Ansparphase. In diesem Fall musst du lediglich das Darlehen inklusive der aufgelaufenen Zinsen zurückzahlen, entweder durch Eigenkapital oder eine Umschuldung.
Liegt bei der Kündigung der Zeitpunkt der Zuteilungsreife noch keine 10 Jahre zurück, lohnt sich der Gang zum Anwalt.
Pierre Torster Rechtsanwalt![]()
Das sind die wichtigsten Punkte, die bei der Kündigung eines Bausparvertrags beachtet werden sollten:
Definition der Form der Kündigung (abhängig von der Phase des Bausparvertrags)
Feststellen der vertraglich festgelegten Fristen für Kündigung und Auszahlung
Berechnen der entstehenden, vom angesparten Kapital abzuziehenden Kosten
Abwägen von Alternativen (möglicher Verkauf oder Abtritt an Familienangehörige)
Erstellen des Kündigungsschreibens (in jedem Fall schriftlich!)
Zustellung der Kündigung, bestenfalls mit Rückschein
Vor- und Nachteile bei der Kündigung des Bausparvertrags
Ob eine Kündigung deines Bausparvertrags Vor- oder Nachteile für dich hat, hängt ganz von deiner individuellen Situation ab. In der Ansparphase könnten sich durch Marktveränderungen bessere Investitionsmöglichkeiten für dein angespartes Kapital ergeben. Außerdem könnte es sein, dass dir Darlehen mit günstigeren Zinsen und besseren Laufzeiten zur Verfügung stehen.
Zusammenfassung:
Bei einer Kündigung des Bausparvertrags musst du mit dem Verlust von staatlichen Förderungen und dem Anspruch auf dein Bauspardarlehen rechnen.
Dennoch solltest du nicht außer Acht lassen, dass durch die Kündigung deines Bausparvertrags dein Anspruch auf das vereinbarte Bauspardarlehen erlischt. Ebenso kann der Verlust von staatlichen Förderungen nicht unerheblich sein.
Kann die Bank den Bausparvertrag kündigen?
Auch die Bank kann sich zur Kündigung Ihres Bausparvertrags entscheiden. Dies ist insbesondere in den letzten Jahren, auch durch die niedrigen Leitzinsen, zu einer geläufigen Praxis geworden.
Die Kündigungen seitens der Bank müssen sich jedoch in einem gesetzlichen Rahmen befinden und sind nur in den beiden folgenden Situationen möglich:
Die komplette Bausparsumme wurde als Guthaben angespart.
Der Bausparvertrag ist seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif.
Rechtmäßigkeit von Kündigungen
Ob eine Kündigung Ihres Bausparvertrags seitens der Bank rechtens ist, hängt von diversen Faktoren ab. Grundsätzlich ist dies zunächst aber nur in den beiden zuvor genannten Fällen möglich.
Zum einen ist es der Bank in jedem Fall möglich, den Vertrag zu kündigen, falls die gesamte Bausparsumme als Guthaben angespart wurde. Dies ist vertraglich vereinbart und eine logische Konsequenz, da ein weiteres Sparen nicht dem eigentlichen Motiv entspricht.
Dass Bausparverträge, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, von der Bank gekündigt werden können, war lange umstritten. Seit dem Urteil vom Februar 2017 des Bundesgerichtshofs ist hierfür aber eine Gesetzesgrundlage gegeben (Az. XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16).
Im Falle einer Kündigung deines Bausparvertrags durch die Bank solltest du vorsichtig sein, da diese oft nicht rechtens ist. So können beispielsweise Klauseln über eine mögliche Erhöhung der Bausparsumme die Kündigung verhindern. Falls das der Fall ist, hast du als Anleger*in das Recht, gegen die Kündigung Widerspruch einzulegen – und davon solltest du unbedingt Gebrauch machen.
KLUGO Tipp:
Wenn deine Bank dich über die Kündigung deines Bausparvertrags informiert, solltest du die Meinung eines Rechtsanwalts einholen. Dieser kann, falls die Bank rechtswidrig handelt, die notwendigen Schritte für dich einleiten.
Schritt-für-Schritt-Anleitung So kündigst du deinen Bausparvertrag
Wenn du dich tatsächlich dazu entschließt, deinen Bausparvertrag zu kündigen, empfehlen wir dir, dabei planvoll vorzugehen und Schritt für Schritt die folgenden Punkte zu beachten:
1. Kündigungsfristen überprüfen
Wenn eine Kündigung des Bausparvertrags in Betracht kommt, solltest du dich in einem ersten Schritt über die Kündigungsfristen informieren. Diese findest du in den Vertragsunterlagen.
2. Kündigungsschreiben aufsetzen
Formuliere die Kündigung an deinen Bausparpartner. Diese sollte schriftlich erfolgen und per Einschreiben verschickt werden – das erleichtert bei Konflikten den Nachweis.
3. Bestätigung abwarten
Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung und vergessen Sie nicht, deine Vertragsnummer oder Kundennummer anzugeben sowie den Zeitpunkt, zu dem der Bausparvertrag gekündigt werden soll.
4. Auszahlungskonto angeben
Im Kündigungsschreiben solltest du deinen Bausparpartner auch darüber informieren, auf welches Konto die Bausparsumme überwiesen werden soll.
Bei rechtlichen Fragen zum Thema Kündigung des Bausparvertrags helfen wir dir gerne weiter. Du kannst dich sowohl auf die von uns bereitgestellten Informationen zu diesem Thema verlassen, als auch unsere Erstberatung in Anspruch nehmen.
Im Rahmen einer Ersteinschätzung kann ein Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht eine erste Orientierung zu deinem Fall bieten und mit dir weitere Vorgehensweisen besprechen.
- Stelle zunächst deinen genauen Bedarf fest: Wann brauchst du das Geld und wie viel brauchst du?
- Vergleiche Angebote und die verschiedenen Bausparmodelle und lass dich beraten.
- Überprüfe, ob Alternativen rund um die Baufinanzierung für dich infrage kommen.
- Nutze Steuervorteile und Zuschüsse.