Vorfälligkeitsentschädigung
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Vorfälligkeitsentschädigung

Wenn ein Kredit vorzeitig endet, bedeutet das für die Bank einen finanziellen Verlust. Dieser wird durch die Vorfälligkeitsentschädigung ausgeglichen.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist das Entgelt für eine außerplanmäßige Rückzahlung eines Darlehens oder Kredits. Wird ein Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Zeit gekündigt, so kann dem Geldgeber ein Zinsverlust entstehen, da alle Raten sofort getilgt werden und somit auch kein Zins auf diese mehr anfällt. Ein Zinsverlust kann einem Darlehensgeber auch dadurch entstehen, dass der Schuldner ein Darlehen mit festgeschriebenem Zinssatz in eines mit variablem Zinssatz überführen möchte, da beispielsweise die Zinsen gesunken sind. Um sich gegen einen möglichen Zinsverlust, also gegen entgangenen Gewinn, abzusichern, vereinbaren Geldgeber oftmals Vorfälligkeitszinsen mit ihren Schuldnern.

Definition Vorfälligkeitsentschädigung – Infografik
Definition Vorfälligkeitsentschädigung – Infografik

Das müssen Sie zur Vorfälligkeitsentschädigungen wissen

Das Wichtigste in Kürze zur Vorfälligkeitsentschädigungen:

  • Vorfälligkeitsentschädigungen bedürfen einer Anspruchsgrundlage: Ist diese nicht gegeben, darf die Bank keine Entschädigung fordern.
  • Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung liegt nicht im freien Ermessen des Darlehensgebers, sondern ist nach oben hin begrenzt.
  • Unrechtmäßig gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können vom Darlehensnehmer zurückgefordert werden
  • Bei der Kündigung des Darlehens durch die Bank kann keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden.

Wenn eine Bank oder eine Sparkasse einen Kredit vergibt, dann ist dieser in der Regel zeitlich begrenzt. Die sogenannte Laufzeit gibt dabei den Zeitrahmen an, innerhalb dessen die Kreditsumme samt der vereinbarten Zinsen abgezahlt wird. Der Zinssatz ist dabei nur in Ausnahmefällen variabel – üblich ist vielmehr, dass der Darlehensvertrag mit einem festen Zinssatz für die gesamte Laufzeit abgeschlossen wird.

Der feste Zinssatz ist insbesondere für den Darlehensnehmer ein Vorteil: Er bietet dem Verbraucher Planungssicherheit, da er nicht damit rechnen muss, aufgrund von geänderten Zinsbedingungen plötzlich eine ganz andere monatliche Belastung bewältigen zu müssen.

Vorfälligkeitsentschädigung § 502 BGB


Die Vorfälligkeitsentschädigung ist in § 502 BGB abschließend geregelt:

Nach Abs. 1 kann der Darlehensgeber im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, sofern der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schuldet.

Allerdings kann es unter Umständen dazu kommen, dass ein Kreditnehmer schon vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit aus dem Darlehensvertrag aussteigen möchte. Häufig ist das der Fall, wenn der Darlehensnehmer entweder durch eine veränderte wirtschaftliche Situation nicht mehr auf den Kredit angewiesen ist oder ein Darlehensangebot mit deutlich günstigeren Konditionen bekommt. Das ordentliche Kündigungsrecht für den Darlehensnehmer ergibt sich dabei aus § 489 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB).

Der Bank steht im Fall einer Kündigung nach § 490 Abs. (2) BGB eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu. Die Entschädigung gleicht den Verlust aus, den die Bank durch das vorzeitige Ende des Darlehensvertrages erleidet.

Durch die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens entsteht der Bank ein Schaden durch die entgangenen Zinseinnahmen. Da der Kreditnehmer entgegen der ursprünglichen Vereinbarung aus dem Vertrag aussteigt, muss er den Zinsverlust ersetzen.

Wird ein Darlehensvertrag durch den Geldgeber gekündigt, beispielsweise aufgrund einer dauerhaften Vertragsverletzung, so wandelt sich die Vorfälligkeitsentschädigung in einen Schadensersatzanspruch um.

Wie kann man die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung berechnen?

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung, die auch als Vorfälligkeitsgebühr bezeichnet wird, liegt nicht im Ermessen des Darlehensgebers. Die Berechnung ist vielmehr an feste Regeln gebunden, die sowohl die Interessen des Darlehensnehmers als auch die Interessen der Bank berücksichtigen.

Für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sind dabei folgende Parameter von Bedeutung:

  • Verlust der Zinseinnahmen durch die vorzeitige Kündigung des Kreditvertrags
  • Verwaltungskosten der Bank
  • Restlaufzeit des Darlehens
  • Höhe der Restschuld
  • aktuelles Zinsniveau
  • vereinbartes Zinsniveau
  • Bearbeitungsgebühren

Was kompliziert ist, gestaltet sich in der Bankpraxis eigentlich sehr viel simpler. Durch den Gesetzgeber sind zur konkreten Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zwei Rechenwege vorgesehen – die Aktiv-Passiv-Methode und die Aktiv-Aktiv-Methode.

Praktisch berechnet der Darlehensgeber, welcher Gewinn bei der Weiterführung des Kredits zustande gekommen wäre. Die Vorfälligkeitsentschädigung entspricht dann der Summe des errechneten Gewinns.

Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung über die Aktiv-Passiv-Methode

Die ausfallenden Zahlungen werden bei der Aktiv-Passiv-Methode hypothetisch eingesetzt, um Wertpapiere zu kaufen. Die dabei möglichen Rendite am Kapitalmarkt werden dann mit dem Vertragszins verglichen – die Differenz ergibt dann den Betrag der Vorfälligkeitsentschädigung.

Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung über die Aktiv-Aktiv-Methode

Bei der Aktiv-Aktiv-Methode rechnet der Darlehensgeber damit, die zurückgezahlte Kreditsumme einem anderen Kreditnehmer zur Verfügung zu stellen. Im Gegensatz zum gekündigten Darlehen gilt dabei aber ein für die Bank ungünstigerer Zinssatz. Die entstehende Differenz zwischen neuem und altem Zinssatz ist Grundlage für die Vorfälligkeitsentschädigung; dazu wird noch eine Gewinnmarge hinzugerechnet.

Ist die Vorfälligkeitsentschädigung in ihrer Höhe unbegrenzt?

Zum Schutz des Verbrauchers ist die Vorfälligkeitsentschädigung, insbesondere bei Verbraucherkrediten in ihrer Höhe nicht unbegrenzt. Ihre maximale Höhe richtet sich vielmehr nach § 502 BGB und beträgt:

§ 502 BGB Vorfälligkeitsentschädigung


1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags. Sollte der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr überschreiten, so beträgt die Höhe des vorzeitig zurückgezahlten Betrags 0,5 Prozent.

Anders verhält es sich bei Darlehen, die der Baufinanzierung dienen. Da sie über Grundpfandrechte gesichert werden, sind sie von der Deckelung in § 502 BGB ausgenommen. In der Rechtsprechung haben sich hier aber Richtlinien entwickelt, die die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigungen bei Baufinanzierungsdarlehen ebenfalls beschränken – auch diese dienen dem Schutz der Verbraucher, die sonst möglicherweise mit abstrus hohen Vorfälligkeitsentschädigungen konfrontiert wären.

klugo tipp

Da der Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen der Baufinanzierung keine gesetzlichen Grenzen gesetzt sind, kommt es hier immer wieder zu wenig verbraucherfreundlichen Forderungen. Als Darlehensnehmer sollten Sie in diesem Fall die juristische Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Anspruch nehmen, um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden.

Wann tritt eine Vorfälligkeitsentschädigung ein?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung tritt ein, sobald ein Darlehensnehmer beschließt, sein Darlehen vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums zurückzubezahlen. Hierbei muss dem Gläubiger jedoch ein finanzieller Schaden entstanden sein. Dieser finanzielle Schaden muss durch Zahlungen des Schuldners beglichen werden. Der Darlehensvertrag gilt erst dann als beendet, wenn der Schuldner die Vorfälligkeitszinsen vollständig bezahlt hat. Wurde nur die restliche Darlehenssumme gezahlt, jedoch nicht die komplette Vorfälligkeitsentschädigung, so hat der Darlehensvertrag weiterhin Bestand.

Eine Ablösung eines Kredits ist sinnvoll, wenn erkennbar ist, dass die Summe der voraussichtlich noch zu zahlenden Zinsen höher ist als die Vorfälligkeitsentschädigung, bei einer Ablösung durch einen Kredit zuzüglich der zukünftig zu zahlenden Zinsen."
Pierre Torster
Rechtsanwalt

Ein Darlehensgeber muss nicht jede vorzeitige Darlehenskündigung akzeptieren. Grundsätzlich sind Kreditinstitute nicht verpflichtet, einen Kredit vorzeitig abzulösen. Dies trifft insbesondere auf grundpfandrechtlich besicherte Kreditforderungen wie beispielsweise Immobilien zu. So liegt es an der Kulanz des Kreditgebers und den allgemein auf den Finanzmärkten vorherrschenden Stimmungen, eine Kreditablösung vorzunehmen. In einigen Fällen ist der Darlehensgeber jedoch verpflichtet, den Kredit abzulösen. Hierzu gibt es eine ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Eine Kreditablösung kann bei einem Verkauf der Immobilie oder einer Erhöhung des Darlehensvertrags erfolgen.

Der Darlehensnehmer muss bei einer vorfälligen Rückzahlung Vorfälligkeitszinsen als Schadensersatz an den Darlehensgeber zahlen. In den meisten Fällen entscheidet der Darlehensgeber über eine vorfällige Rückzahlung, wobei es jedoch gesetzliche Ausnahmen gibt.

Wann muss eine Entschädigung gezahlt werden?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss gezahlt werden, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte zutreffen:

  • Darlehenslaufzeit größer als zehn Jahre
  • Rückzahlung innerhalb von sechs Monaten
  • Vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten vereinbart
  • Nicht grundpfandrechtlich besicherte Darlehen haben Kündigungsfrist

Unsere Partner-Anwälte unterstützen Sie dabei, herauszufinden, wann eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss.

Ist die Darlehenslaufzeit größer als zehn Jahre, so kann das Darlehen, ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf einer zehnjährigen Periode gekündigt werden. Hierbei muss der volle, restliche Darlehensbetrag bezahlt werden. Die zehnjährige Frist beginnt ab der vollständigen Auszahlung des Darlehens. Bei Darlehensverlängerungen tritt der Termin der Verlängerung an die Stelle der vollständigen Auszahlung. Es können auch abweichende Fristen im Darlehensvertrag vereinbart werden.

Nicht grundpfandrechtlich besicherte Darlehen können mit einer Frist von drei bzw. sechs Monaten entschädigungsfrei gekündigt werden. Darlehen mit variablem Zinssatz können nach einer dreimonatigen Kündigungssperre ab Vertragsbeginn entschädigungsfrei gekündigt werden.

klugo tipp

Beim Erwerb einer Immobilie bietet es sich an, eine Rechtsschutzversicherung für den Fall der Darlehenskündigung durch den Darlehensgeber abzuschließen. Im Fall der Kündigung fällt hier die Vorfälligkeitsentschädigung in Form eines Erfüllungsschadens an.

Lässt sich die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen?

Bekanntestes Beispiel zur Umgehung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist die Situation, in der der Kreditvertrag geschlossen wurde, ohne dass der Darlehensnehmer korrekt über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung sorgt dann regelmäßig dafür, dass der Kreditvertrag jederzeit gekündigt werden kann – und zwar ohne die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung.

Ebenfalls ohne Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Ausstieg aus dem Darlehensvertrag dann möglich, wenn dieser bereits zehn Jahre lang läuft. Dies ergibt sich auch § 489 BGB – der Darlehensvertrag wird dann nämlich ordentlich gekündigt und kann vom Darlehensgeber nicht mit einer Vorfälligkeitsentschädigung belegt werden.

klugo tipp

Wird ein Darlehensvertrag mit variablem Zinssatz vereinbart, dann ist auch hier eine Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung nach § 489 Abs. (2) BGB möglich.

Wird auch bei Kündigung des Darlehens durch die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig?

Die Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht fällig, wenn der Kreditvertrag bankseitig gekündigt wird. Dies gilt selbst dann, wenn die Kündigung durch den Darlehensnehmer "verschuldet" wird, sprich: Wenn der Darlehensnehmer mit den regelmäßigen Raten zur Rückzahlung in Verzug geraten ist. Der Bundesgerichtshof sieht hier eine Vorfälligkeitsentschädigung für nicht einschlägig an, da die Bank schon durch die Verzugszinsen eine Entschädigung erhält – eine zusätzliche Entschädigung würde daher den Darlehensnehmer übermäßig finanziell belasten.

Übrigens: Wenn sich Kreditnehmer und Kreditgeber einvernehmlich auf eine Vertragsauflösung einigen, wird ebenfalls keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Kreditkonditionen modifiziert werden oder die Darlehenshöhe angepasst wird.

Wann darf die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung einfordern?

Die Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig und somit zahlbar, sobald der Darlehensvertrag gekündigt ist und die Bank die Rückzahlung des Darlehens fordert.

Wichtig zu wissen: Die Kündigung eines Kreditvertrags hat zur Folge, dass der Darlehensbetrag sofort an den Darlehensgeber zurückbezahlt werden muss. In der Regel beträgt die Frist dafür einen Zeitraum von zwei Wochen. Gleichzeitig ist dann auch die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung fällig – Darlehensnehmer sollten also bedenken, dass bei einer Kündigung eine hohe Summe fällig wird, die die Bank einfordern wird.

Was sind die Rechte der Bankkunden bei einer zu hohen Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Vorfälligkeitsentschädigung muss angemessen sein – die Gerichte entscheiden hier immer im Zweifel zugunsten der Darlehensnehmer. Bankkunden, die sich mit einer scheinbar zu hohen oder einer komplett ungerechtfertigten Forderung konfrontiert sehen, sollten daher zeitnah kompetenten juristischen Rat einholen. Verlangt der Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung, dann sollten Sie dies nicht ungeprüft lassen: Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung kann dabei nämlich schnell in fünfstellige Höhe schnellen!

Das gilt übrigens auch dann, wenn Sie bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben. Entbehrt diese einer Anspruchsgrundlage, dann können Sie die Rückerstattung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren zurückfordern. Die Verjährungsfrist beginnt am 31.12. des Jahres, in dem Sie die Zahlung getätigt haben. Auch bei der Rückforderung der unrechtmäßig gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung können Sie sich juristisch begleiten lassen. In der Praxis hat sich die Unterstützung durch einen versierten Anwalt bewährt, da die Banken häufig nicht auf Schreiben von Bankkunden reagieren und so unter Umständen viel wertvolle Zeit vergeht, in der Sie auf eine große Summe Geld verzichten müssen.

Abschließend hier noch einmal die wichtigsten Punkte zur Vorfälligkeitsentschädigung:

  • Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Schadensausgleich für Kreditgeber.
  • Vorfälligkeitszinsen greifen nur unbeschränkt bei grundpfandgesicherten Darlehen.
  • Die Berechnung der Entschädigung ist schwierig und im Vorfeld nicht rechtskräftig.

Haben Sie noch Fragen zur Vorfälligkeitsentschädigung oder zu Ihrem individuellen Fall? In unserer Erstberatung finden Sie rechtlichen Beistand und viele wertvolle Tipps!

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

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