Der Datenschutz im Internet wird mit der DSGVO nachvollziehbarer. Erfahren Sie, was sich konkret im Datenschutz online ändert und warum Sie so oft nach einer Einverständniserklärung in Bezug auf den Datenschutz gefragt werden.
Die DSGVO stellt einen fairen Umgang mit Daten sicher und stärkt die Verbraucherrechte. Sie schafft Standards, die jeden angehen, ganz gleich ob man bei Amazon einkauft oder offline in einer Bankfiliale ein Konto eröffnet. Personenbezogene Daten werden vom Datenschutz online und offline geschützt.
Personenbezogene Daten beziehen sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person. Zu diesen gehören:
Viele Nutzer interessieren sich kaum für den Datenschutz im Internet. Relevant wird das Thema erst, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt.
Unser europäisches Datenschutzgesetz ist sehr streng und ermöglicht es Ihnen auch Ihre Rechte gegenüber ausländischen Firmen durchzusetzen. Gebunden sind alle Unternehmen, deren Dienste von EU-Bürgern genutzt werden.Markus Zöller, LL.M.
Websitebetreiber holen Ihre Einverständniserklärung in den Datenschutz ein, indem sie Ihnen die Datenschutzerklärung anzeigen und um die Zustimmung bitten. Die Datenschutzerklärung muss Art und Umfang der Datenerhebung und -verarbeitung erläutern.
Die Anbieter sind verpflichtet Verbraucher darüber zu informieren, auf welche Art Daten aufgezeichnet werden, um welche Daten es sich handelt, warum diese verarbeitet werden und wie lange sie gespeichert werden. Zusätzlich kann auch der Server angegeben werden, auf dem die Daten liegen. Diese Angabe ist jedoch nicht zwingend nötig, um Datenschutz im Internet zu gewährleisten.
Beruht die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat.
Verbraucher müssen in der Datenschutzerklärung über folgende Rechte informiert werden:
Eine fehlende Datenschutzerklärung auf Webseiten kann sofort kostenpflichtig abgemahnt werden und verstößt gegen den erforderlichen Datenschutz im Internet.
Fast jeder, der eine Website betreibt, muss sich an die DSGVO halten, eine Einverständniserklärung in seine Datenschutzerklärung einholen und sein Angebot konform der neuen DSGVO gestalten, um Datenschutz online zu gewährleisten. Ausgenommen sind nur Websites, die ausschließlich familiären oder persönlichen Zwecken dienen. Diese Websites benötigen keine Datenschutzerklärung. Betreiben Sie beispielsweise eine Website, die nur Urlaubsfotos darstellt, keine Werbebanner eingebunden hat und ohne Analysetool auskommt, brauchen Sie sich nicht an die DSGVO halten.
Sind Sie nicht sicher, ob Ihre Website den Anforderungen der DSGVO entspricht oder ist Ihnen ein Verstoß gegen den Datenschutz aufgefallen, so nutzen Sie unsere telefonische Erstberatung. Unsere fachkundigen Rechtsanwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite. Haben Sie darüber hinaus Bedarf an einer Rechtsberatung, vermitteln wir gerne den passenden Rechtsanwalt.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Rechtsberatung. Die Rechtsberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.