Grundsteuerreform 2025

Neue Berechnung, Umlage und Rechte im Überblick Grundsteuerreform 2025: Was du als Mieter und Vermieter wissen musst

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Die Grundsteuerreform 2025 bringt wesentliche Veränderungen für Millionen Mieter und Vermieter in Deutschland mit sich. Du fragst dich vielleicht, wie sich diese Reform auf deine monatlichen Wohnkosten auswirken wird und welche Pflichten als Vermieter oder Mieter auf dich zukommen? Hier gibt es Antworten.

von N. Haussmann
28.03.2025
8 Min Lesezeit

Grundsteuer 2025 Das Wichtigste in Kürze

  • Am 1. Januar 2025 ist die reformierte Grundsteuer in Kraft getreten, die auf völlig neuen Berechnungsgrundlagen basiert und das veraltete System abgelöst hat.

  • Als Vermieter darfst du die Grundsteuer auf deinen Mieter weiterhin zu 100 % umlegen, was in vielen Fällen zu steigenden Wohnkosten führen kann.

  • Die konkreten Auswirkungen der Reform wirst du als Mieter voraussichtlich erst im Jahr 2026 mit der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2025 merken.

  • Unterschiedliche Berechnungsmodelle in den verschiedenen Bundesländern können zu teils erheblichen regionalen Unterschieden in der Grundsteuerbelastung führen.

  • Als Mieter hast du das Recht, Einsicht in den Grundsteuerbescheid zu verlangen und solltest deine Nebenkostenabrechnung gründlich überprüfen.

Grundsteuerreform 2025: Hintergründe und Ziele

Die Grundsteuerreform wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Berechnungsgrundlagen mit Urteil vom 10. April 2018 (Az.: 1 BvL 11/14 u.a.) als verfassungswidrig eingestuft hatte. 

Das Hauptproblem lag in den stark veralteten Einheitswerten, die zu einer ungleichen und unfairen Behandlung der Grundsteuerzahler führten. In Westdeutschland stammten diese Werte aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland sogar aus dem Jahr 1935, und spiegelten in keiner Weise mehr die tatsächlichen Verhältnisse auf dem Immobilienmarkt wider. Deshalb gab es bereits bei der Grundsteuerreform 2022 Änderungsbestrebungen. 

KLUGO Tipp: Als Mieter solltest du deine Nebenkostenabrechnung für 2025 besonders genau prüfen, da durch die neue Berechnungsmethode deine Kosten steigen oder sinken können.

Die neue Berechnungsgrundlage der Grundsteuer für Vermieter

Die reformierte Grundsteuer wird ab 2025 nach einer neuen, komplexeren Formel berechnet: Grundsteuer = Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz

  1. Grundsteuerwert: Wird vom Finanzamt ermittelt und basiert auf verschiedenen Faktoren:

    • Grundstücksfläche

    • Bodenrichtwert

    • Gebäudeart (z. B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäftsgebäude usw.)

    • Baujahr

    • Wohnfläche

    • Lage des Grundstücks

  2. Steuermesszahl: Ein festgelegter Prozentsatz gem. § 14 GrStG:

    • Standard: einheitliche Steuermesszahl von 0,31 Promille

    • Für Wohngebäude ermäßigt um 25 % auf 0,31 Promille (§ 15 GrStG)

    • Für sozialen Wohnungsbau, Genossenschaften und bestimmte Vermietungsunternehmen weitere Ermäßigung auf 0,23 Promille

  3. Hebesatz: Wird von den Kommunen festgelegt und kann stark variieren, § 25 GrStG. Er liegt meist zwischen 280 % und 910 %, wobei Großstädte tendenziell höhere Hebesätze haben als ländliche Gemeinden.

Welche Auswirkungen hat die neue Grundsteuer für Vermieter?

Für dich als Vermieter hat die Grundsteuerreform 2025 folgende Auswirkungen:

1. Anpassung der Grundsteuerbescheide

Bist du Vermieter, so hast du ab Mitte Januar 2025 neue Grundsteuerbescheide erhalten. Du musst dich also darauf einstellen, dass die Grundsteuer für deine Immobilien neu berechnet wird und sich möglicherweise erheblich ändert. Den Grundsteuerbescheid solltest du prüfen, da du eine fehlerhafte Berechnung gemäß § 347 AO innerhalb eines Monats anfechten kannst.

Dadurch hast du einen erhöhten administrativen Aufwand. Du musst nicht nur die neuen Bescheide prüfen, sondern auch die Nebenkostenabrechnungen für deine Mieter entsprechend anpassen. Insbesondere bei mehreren Immobilien oder großen Wohnkomplexe kann das eine Herausforderung darstellen.

KLUGO Tipp: Als Mieter kannst du von deinem Vermieter die Vorlage des Grundsteuerbescheids fordern (§ 259 BGB).

2. Mögliche Erhöhungen oder Senkungen der Grundsteuer

Ob die Grundsteuer für eine bestimmte Immobilie steigt oder sinkt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Lage und dem aktuellen Wert der Immobilie im Vergleich zu den bisher verwendeten Einheitswerten. In gefragten Lagen, wo die Immobilienpreise in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen sind, könnte die Grundsteuer nach der Reform deutlich höher ausfallen als bisher.

Für Vermieter ergeben sich daraus verschiedene Szenarien:

  • Steigende Grundsteuer: Vermieter können die höhere Steuer auf ihre Mieter umlegen, was zu steigenden Nebenkosten führt.

  • Sinkende Grundsteuer: Vermieter sind verpflichtet, die Einsparungen an ihre Mieter weiterzugeben (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB), was zu sinkenden Nebenkosten führen würde.

Umlage der Grundsteuer auf Mieter Wieviel Grundsteuer darf der Vermieter auf mich als Mieter umlegen?

Ein zentraler Punkt für dich als Mieter ist, dass dein Vermieter die Grundsteuer auch nach der Reform weiterhin zu 100 % auf dich umlegen darf.  

Gesetzlicher Rahmen zur Umlage der Grundsteuer auf Mieter

Die Grundsteuer ist gemäß § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung als Betriebskosten umlagefähig. Dies bedeutet, dass du als Mieter die Grundsteuer über deine Nebenkostenabrechnung bzw. eine höhere Betriebskostenvorauszahlung bezahlst.

Ist die Grundsteuer B umlagefähig?

Die Grundsteuer B, die für bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben wird, ist vollständig umlagefähig. Das heißt, der Vermieter kann den gesamten Betrag, den er an Grundsteuer zahlt, auf seine Mieter umlegen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Wohn- oder Gewerbeimmobilien handelt.

Wichtig: Die Umlage der Grundsteuer auf Mieter erfolgt nicht automatisch. Sie muss im Mietvertrag vereinbart sein.

Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern

Als Vermieter musst du die Umlage der Grundsteuer auf den Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums mit der Betriebskostenabrechnung zustellen. Versäumst du diese Frist, verlierst du grundsätzlich den Anspruch auf Nachzahlung der Grundsteuer durch deinen Mieter.

Als Mieter hast du das Recht, von deinem Vermieter die Vorlage des Grundsteuerbescheids und des Messbescheids zu verlangen, auf dessen Basis die neue Grundsteuer berechnet wurde. Das ist wichtig, um die Richtigkeit der umgelegten Grundsteuer überprüfen zu können.

Weitere wichtige Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Grundsteuerumlage sind:

  • Informationspflicht: Der Vermieter muss dich als Mieter über wesentliche Änderungen der Grundsteuer informieren.

  • Einsichtsrecht: Du hast als Mieter das Recht, die der Abrechnung zugrunde liegenden Berechnungsunterlagen einzusehen.

  • Widerspruchsrecht: Bei Unstimmigkeiten in der Abrechnung hast du das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 12 Monate) Widerspruch einzulegen.

  • Anpassung der Vorauszahlungen: Bei einer erheblichen Änderung der Grundsteuer kann eine Anpassung der monatlichen Nebenkostenvorauszahlung erfolgen.

Nur wenn du deine Rechte als Mieter kennst und bei Bedarf auch wahrnimmst, kannst du sicherstellen, dass der Vermieter die Grundsteuer auf dich korrekt umgelegt hat. Solltest du professionelle Hilfe benötigen, kann dir ein Anwalt für Mietrecht helfen.

Regionale Unterschiede und deren Bedeutung für Mieter

Die Grundsteuerreform führt zu erheblichen regionalen Unterschieden, da einige Bundesländer von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und eigene Berechnungsmodelle entwickelt haben. Während 11 Länder dem Bundesmodell folgen, haben sich Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen für abweichende Modelle entschieden:

  • Bundesmodell (11 Länder): Basiert auf Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Immobilienart, Alter des Gebäudes und Mietniveau.

  • Bodenwertmodell (Baden-Württemberg): Berücksichtigt nur die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert.

  • Flächenmodell (Bayern): Basiert ausschließlich auf der Fläche von Grundstück und Gebäude.

  • Wohnlagemodell (Hamburg): Ähnlich dem Bundesmodell, aber mit Berücksichtigung der Wohnlage.

  • Flächen-Faktor-Verfahren (Hessen): Kombination aus Fläche und Lage-Faktoren.

  • Flächen-Lage-Modell (Niedersachsen): Berücksichtigt Fläche und Lage, aber vereinfachter als das Bundesmodell.

Diese unterschiedlichen Ansätze können zu verschiedenen Grundsteuern für Mieter in verschiedenen Regionen führen.

Zusätzlich zu den Unterschieden auf Länderebene spielen auch die Kommunen eine wichtige Rolle. Sie legen den Hebesatz fest, der einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer hat. Kommunen mit hohem Finanzbedarf tendieren dazu, höhere Hebesätze festzulegen, was wiederum zu einer höheren Grundsteuerbelastung führt.

Beispielberechnungen anhand verschiedener Regionen

Schauen wir uns die möglichen Auswirkungen der Grundsteuer für Mieter anhand von zwei Beispielen an:

Beispiel 1: Bundesmodell (Berlin)

Angenommen, der Grundsteuerwert für eine 80 m² Wohnung wird auf 300.000 € festgelegt und der Hebesatz der Stadt Berlin liegt bei 810 %.

  • Berechnung: 300.000 € x 0,31 ‰ x 810 % = 753,30 €

  • Die jährliche Grundsteuer würde in diesem Fall etwa 756,90 € betragen. Diese Summe kann auf die Mieter umgelegt werden.

Beispiel 2: Flächenmodell (Bayern)

In Bayern wird die Grundsteuer nach einem Flächenmodell berechnet. Angenommen, eine 100 m² Wohnung hat eine Grundstücksfläche von 200 m². Der Bodenrichtwert liegt bei 500 €/m².

  • Berechnung: Grundstücksfläche (200 m²) x Bodenrichtwert (500 €/m²) = 100.000 €

  • Grundsteuerwert = 100.000 € x Faktor (z.B. 0,2) = 20.000 €

  • Grundsteuer = 20.000 € x Steuermesszahl (0,31 ‰) x Hebesatz (z.B. 400 %) = 248 €

  • In diesem Beispiel wäre die jährliche Grundsteuer etwa 248 €.

Wie kann ich mich als Mieter schützen?

Als Mieter hast du verschiedenen Möglichkeiten, dich abzusichern und bei Problemen zu handeln:

👉 1. Überprüfung der Nebenkostenabrechnung

Du solltest deine Nebenkostenabrechnung prüfen. Achte dabei besonders auf den Posten Grundsteuer und vergleiche ihn mit den Vorjahren. Bei deutlichen Erhöhungen solltest du deinen Vermieter um Erklärung und Einsicht in den Grundsteuerbescheid bitten.

👉 2. Kommunikation mit dem Vermieter

Offene Kommunikation mit deinem Vermieter ist wichtig. Frage nach, wenn du bezüglich der Grundsteuerumlage unsicher bist. Du hast das Recht, den Grundsteuerbescheid einzusehen und Erklärungen zu verlangen.

👉 3. Eventuelle rechtliche Schritte und Beratungsmöglichkeiten

Solltest du Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerumlage haben, kannst du dich an Mietervereine oder Rechtsberatungen wenden. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, die Nebenkostenabrechnung von einem Experten prüfen zu lassen.

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Über unsere Autoren Nina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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