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Bedrohung: Definition, Ablauf der Anzeige, Strafmaß & Verjährung

STAND 18.01.2024 | LESEZEIT 12 MIN

Bedrohungen zählen in Deutschland zu den sogenannten Offizialdelikten. Das heißt, dass die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen tätig werden, wenn sie Kenntnis von einer Bedrohung erhalten. Natürlich kann das Opfer einer Bedrohung auch selbst Strafantrag stellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Bedrohung gemäß dem Strafgesetzbuch ist ein Gefährdungsdelikt.
  • Die Bedrohung muss keine konkrete Schädigung zur Folge haben, sondern kann auch verbal erfolgen.
  • Eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe kann je nach Umständen verhängt werden.
  • Bedrohung ist ein Offizialdelikt: Die Strafverfolgungsbehörden werden von Amts wegen tätig.
  • Opfer können sich durch den Notruf, Strafanzeige und rechtlichen Beistand wirksam gegen Bedrohungen wehren.

Was ist eine Bedrohung gemäß StGB?

Eine Bedrohung gemäß dem Strafgesetzbuch stellt ein Gefährdungsdelikt dar, bei dem nicht das unmittelbare Einwirken auf ein konkretes Rechtsgut, sondern die bloße Verursachung einer Gefahr bereits strafbar ist. Es handelt sich also um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, bei dem aufgrund eines bestimmten Verhaltens eine Gefährdung vermutet wird. Die Bedrohung kann dabei nicht nur durch explizite Äußerungen, sondern auch durch schlüssiges Handeln erfolgen, beispielsweise durch das Vorhalten einer Waffe.

Die wesentlichen Merkmale einer Bedrohung nach dem StGB sind:

  • Anders als bei vielen anderen Straftaten, bei denen eine konkrete Schädigung eines Rechtsguts erforderlich ist, handelt es sich bei der Bedrohung um ein Gefährdungsdelikt. Die Strafbarkeit tritt bereits ein, wenn eine Gefahr für ein geschütztes Rechtsgut besteht, auch wenn dieses nicht unmittelbar beeinträchtigt wird.
  • Die Strafbarkeit basiert auf der abstrakten Gefährdung, die durch bestimmte Handlungen verursacht wird. Es muss nicht nachgewiesen werden, dass die Gefährdung in einem konkreten Fall zu einer Schädigung geführt hat.
  • Die Bedrohung setzt ein bestimmtes Verhalten voraus, das die Gefahr einer Rechtsgutsverletzung begründet. Dies kann sowohl durch Äußerungen als auch durch Handlungen geschehen.
  • Eine Bedrohung kann nicht nur von Angesicht zu Angesicht erfolgen, sondern auch auf indirekte Weise, beispielsweise schriftlich oder durch einen Anruf. Die Form der Kommunikation ist dabei nicht entscheidend, solange das Verhalten oder die Äußerung geeignet sind, eine gefährliche Situation zu schaffen.

Insgesamt bezieht sich der Straftatbestand der Bedrohung darauf, dass bestimmte Handlungen oder Äußerungen geeignet sind, bei einer anderen Person Furcht vor einem empfindlichen Übel zu erregen. Die Strafbarkeit der Bedrohung dient dazu, das individuelle Sicherheitsgefühl und den Schutz vor gefährlichen Situationen in der Gesellschaft zu gewährleisten.

Ist eine Bedrohung ein Antragsdelikt?

Nein, Bedrohung ist kein Antragsdelikt, sondern ein Offizialdelikt, was bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen tätig werden, ohne dass es einer Strafanzeige oder eines Strafantrags seitens des Opfers bedarf. Dies gilt für Straftaten, bei denen das öffentliche Interesse an der Verfolgung und Bestrafung besonders hoch ist.

Welche Strafe zieht eine Bedrohung nach sich?

Für die Strafbarkeit der Bedrohung ist das Ausmaß entscheidend. Das bedeutet, dass sowohl die Intensität als auch das Verhalten der beschuldigten Person in Verbindung mit eventuell vorhandenen Vorstrafen relevant ist. Jede Bedrohung muss im Einzelfall rechtlich beurteilt und bestraft werden. Das Strafmaß der Geldstrafe und der maximal einjährigen Freiheitsstrafe kann sich erhöhen, wenn eine Person einer anderen Person ein Verbrechen androht. Zu den Verbrechen zählen zum Beispiel die Tatbestände Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB) oder Raub (§ 249 StGB). In diesem Fall kann gem. § 241 Abs. 2 eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt werden. Ist die Drohung öffentlich oder über das Internet, kann sich das Strafmaß auf eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren erhöhen, § 241 Abs. 4 StGB. Wichtig ist außerdem, dass auch die Hintergründe der Bedrohung, wie langjährige Konflikte oder Provokationen sich auf das Strafmaß auswirken.

Weitere Faktoren, die für das Strafmaß entscheidend sind:

  • Da es sich bei der Bedrohung nach § 241 StGB um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt, reicht für eine Bestrafung schon die bloße Verursachung einer Gefahr aus. Das heißt, die Strafbarkeit der Bedrohung hängt nicht davon ab, ob der Täter tatsächlich in der Lage ist, die angedrohte Tat umzusetzen.
  • Die Androhung von Vergehen, also weniger schwerwiegenden Straftaten, ist nach § 241 StGB nicht strafbar.
  • Zu den Vergehen zählen beispielsweise die Körperverletzung (§ 223 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) oder Diebstahl (§ 242 StGB).
  • Darüber hinaus sieht § 145d StGB vor, dass die Vortäuschung der Verwirklichung eines Verbrechens ebenfalls strafbar ist. Dies betrifft Situationen, in denen jemand vorgibt, ein Verbrechen bereits begangen zu haben oder in der Begehung eines Verbrechens begriffen zu sein, um einen anderen zu bedrohen. Auch hier sind Freiheitsstrafe oder Geldstrafe als Strafmaß vorgesehen.

Beispiele gerichtlicher Entscheidungen für den Straftatbestand der Bedrohung

Damit Sie eine Vorstellung davon bekommen, wie deutsche Gerichte beim Straftatbestand der Bedrohung urteilen, haben wir einige Gerichtsurteile für Sie gesammelt:

  1. Ein Jugendlicher, der seiner Erzieherin während eines Wutausbruchs gedroht hatte, sie totzuschlagen, wurde vom AG Rudolstadt freigesprochen (2012, 355 Js 15271/12 – 1 Ds).
  2. Das LG Hamburg verurteilte einen Täter für Körperverletzung und Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Bedrohung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten (2012, 628 KLs – 17/11).
  3. Der BGH ordnete für das ernstliche in Aussicht stellen eines Verbrechens die Unterbringung eines Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus an (2015 - 4 StR 419/14).

Über die weitere Rechtsprechung zu § 241 StGB können Sie sich hier informieren.

Wann verjährt der Straftatbestand der Bedrohung?

Der Straftatbestand der Bedrohung unterliegt zwei verschiedenen Verjährungsfristen: der Verfolgungsverjährung und der Vollstreckungsverjährung. Die Verfolgungsverjährung bezieht sich auf den Zeitraum, in dem die Strafverfolgungsbehörden gegen den Täter vorgehen können. Gemäß § 78 Absatz 3 Nummer 5 StGB beträgt die Verjährungsfrist für Bedrohung drei Jahre, die ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Tat beginnt.

Die Vollstreckungsverjährung hingegen betrifft den Zeitraum, in dem eine bereits verhängte Strafe vollstreckt werden kann. Gemäß § 79 Absatz 3 Nummer 4 StGB beträgt die Frist zur Vollstreckungsverjährung fünf Jahre und beginnt ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Verurteilung, wenn das Urteil nicht mehr angefochten werden kann. Nach Ablauf dieser Frist kann die verhängte Strafe nicht mehr vollstreckt werden, selbst wenn sie nicht vollständig verbüßt wurde.

Die Verjährung im deutschen Strafrecht dient als Schutzmechanismus, um sicherzustellen, dass Straftaten nicht unbegrenzt verfolgt oder bestraft werden können.

Wie geht eine Anzeige wegen Bedrohung vonstatten?

Eine Anzeige wegen Bedrohung und der Ablauf des Strafverfahrens erfolgen in mehreren Phasen:

  1. Kenntniserlangung durch Ermittlungsbehörde: Der Prozess beginnt damit, dass die Ermittlungsbehörde, sei es die Polizei oder die Staatsanwaltschaft, Kenntnis von der Bedrohung erhält. Dies kann durch eine direkte Anzeige des Opfers oder auf anderem Wege geschehen.
  2. Anfangsverdacht: Ein Anfangsverdacht besteht, wenn es ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte gibt, die darauf hindeuten, dass eine Straftat begangen wurde. Dies bildet den Ausgangspunkt für weitere Untersuchungen.
  3. Ermittlungsverfahren: Bei Vorliegen eines Anfangsverdachts wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Behörden beginnen, belastende und entlastende Umstände zu prüfen, um den Verdacht weiter zu konkretisieren.
  4. Hinreichender Tatverdacht: Wenn sich der Anfangsverdacht verdichtet und ausreichend belastende Umstände vorliegen, die eine spätere Verurteilung wahrscheinlich machen, spricht man von einem hinreichenden Tatverdacht. Dies ist eine wichtigere Verdachtsstufe und kann zur Einleitung eines öffentlichen Strafverfahrens führen.
  5. Öffentliche Anklage oder Verfahrenseinstellung: Bei einem hinreichenden Tatverdacht erfolgt die öffentliche Anklage beim zuständigen Gericht. Falls jedoch kein hinreichender Tatverdacht besteht, wird das Verfahren eingestellt.
  6. Zwischenverfahren und Hauptverhandlung: Im Zwischenverfahren wird geprüft, ob der Vorwurf bestätigt werden kann. Ist dies der Fall, wird die Hauptverhandlung eröffnet, in der die strafrechtliche Schuld des Beschuldigten weiterhin geprüft wird.

Welche Verdachtsstufen gibt es?

Die eben bereits erwähnten unterschiedlichen Verdachtsstufen dienen dazu, den rechtlichen Rahmen der Strafverfolgung festzulegen und sicherzustellen, dass Ermittlungen auf fundierten Anhaltspunkten basieren.

Insgesamt unterscheidet man zwischen drei Verdachtsstufen:

Anfangsverdacht

Dies ist die schwächste Verdachtsstufe und besteht, sobald es zureichende tatsächliche Anhaltspunkte gibt, die darauf hinweisen, dass eine Straftat begangen wurde.

Hinreichender Verdacht

Diese Stufe tritt ein, wenn aufgrund der vorliegenden Aktenlage eine Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich erscheint. Es handelt sich um eine weiterführende Stufe nach dem Anfangsverdacht.

Dringender Tatverdacht

Bei einem dringenden Tatverdacht besteht nach dem aktuellen Ermittlungsstand eine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit. Dies ist die höchste Stufe des Verdachts und bildet eine solide Grundlage für strafrechtliche Maßnahmen.

Wie sollten Beschuldigte einer Bedrohung vorgehen?

Wenn Sie dem Vorwurf der Bedrohung ausgesetzt sind, sollten Sie möglichst folgende Schritte befolgen:

  1. Nehmen Sie den Vorwurf nicht auf die leichte Schulter: Bedrohung stellt eine strafrechtliche Anschuldigung dar und kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Sie sollten sich dessen bewusst sein und entsprechend umsichtig handeln.
  2. Kontaktieren Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt: Der unmittelbare Kontakt zu einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht ist essenziell. Ein kompetenter Anwalt kann Ihnen nicht nur rechtlichen Rat bieten, sondern auch Ihre Interessen effektiv vertreten. Durch die frühzeitige Einbindung eines Anwalts stellen Sie sicher, dass Sie von Anfang an professionelle Unterstützung erhalten.
  3. Erarbeiten Sie gemeinsam eine Verteidigungsstrategie aus: Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt sollte eine umfassende Verteidigungsstrategie ausgearbeitet werden. Dies beinhaltet die Analyse der vorliegenden Beweise, die Prüfung möglicher entlastender Umstände sowie die Festlegung einer effektiven Herangehensweise für die Verteidigung gegen den Bedrohungsvorwurf.
  4. Beantragen Sie Akteneinsicht im Strafverfahren: Ein wichtiger Schritt ist die Beantragung von Akteneinsicht. Akteneinsicht im Strafverfahren ermöglicht es dem Verteidigungsteam, einen umfassenden Überblick über die vorliegenden Beweise zu erhalten und eine gezielte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
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Eine proaktive Herangehensweise ist unerlässlich! Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Rechtsanwalt gewährleistet eine kompetente rechtliche Vertretung und hilft dabei, mögliche Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Verfahren frühzeitig zu erkennen.

Wenn Sie der Bedrohung beschuldigt werden, kontaktieren Sie jetzt einen unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten. So können Sie sichergehen, dass jeder Schritt im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen erfolgt und Sie die besten Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung gegen den Bedrohungsvorwurf haben.

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Wie kann ich mich als Opfer einer Bedrohung wehren?

Wenn Sie Opfer einer Bedrohung werden, ist es wichtig, besonnen und strategisch zu handeln, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten und rechtliche Schritte einzuleiten.

Mit folgenden Tipps können Sie sich als Opfer einer Bedrohung angemessen wehren:

  • In akuten oder gefährlichen Situationen sollten Sie umgehend den Notruf wählen. Die Polizei kann schnell reagieren und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten.
  • Nachdem Sie den Notruf gewählt haben, sollten Sie die Polizei über den Vorfall informieren. Die Strafverfolgungsbehörden sind in der Lage, den Vorfall zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
  • Um den Vorfall offiziell zu melden, sollten Sie eine Strafanzeige bei der Polizei stellen. In der Anzeige können Sie die Details der Bedrohung und alle relevanten Informationen festhalten. Dies bildet die Grundlage für mögliche rechtliche Schritte.
  • Wir raten Ihnen, sich nach einer Bedrohung durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Ein erfahrener Anwalt für Opferrechte oder Strafrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre rechtlichen Optionen zu verstehen und Sie während des gesamten Prozesses zu unterstützen.
  • Als Opfer haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. Ein Fachanwalt für Schadenersatz kann prüfen, ob es in Ihrem Fall rechtliche Grundlagen für Schadensersatzansprüche gibt. Dies könnte finanzielle Entschädigung für erlittene psychische Belastungen oder andere Beeinträchtigungen umfassen.
  • Überlegen Sie, welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können, um sich vor weiteren Bedrohungen zu schützen. Diese können beispielsweise die Änderung von Schlössern, die Anpassung von Sicherheitseinrichtungen oder sogar eine vorübergehende Veränderung des Wohnortes umfassen.

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