Frau kauft ein Auto

Wie kann man als Käufer Sachmängel reklamieren? Gewährleistung beim Autokauf

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Beim Kauf eines Gebrauchtwagens profitieren Käufer von der Sachmängelhaftung. Auftretende Schäden nach dem Autokauf müssen dann innerhalb einer bestimmten Frist vom Verkäufer getragen werden. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten.

von M. Lind
18.08.2022
17 Min Lesezeit

Gewährleistung beim Autokauf Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Gebrauchtwagenkauf profitierst du von der Gewährleistung beim Autokauf.

  • Es gibt viele Mängel, die durch die Gewährleistung beim Auto abgedeckt sind.

  • Händler sind dazu verpflichtet, die Sachmängelhaftung beim Autokauf zu gewähren – nur die Dauer der Haftung lässt sich vertraglich verkürzen.

  • Für gewerbliche Händler ist ein Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht möglich, bei Privatverkäufern kann dies über eine Klausel im Kaufvertrag geschehen.

Was versteht man unter der Sachmängelhaftung beim Autokauf?

Nicht immer können Schäden an einem gebrauchten Kraftfahrzeug auf den ersten Blick erkannt werden – in einigen Fällen stellt sich erst bei der täglichen Nutzung heraus, dass ein Schaden vorhanden ist. Als Sachmangel wird also auch ein Schaden bezeichnet, der schon vor dem Kauf vorhanden war, aber erst nach dem Kauf für den Käufer zum Vorschein kommt. Wer sich dazu entschließt, einen Gebrauchtwagen zu kaufen, ist besonders häufig von Sachmängeln betroffen. Dafür hat der Gesetzgeber im BGB die Sachmängelhaftung vorgesehen, die dem Käufer hier ein gewisses Maß an Sicherheit gibt.

Gebrauchtwagenhändler sind im Rahmen der Sachmängelhaftung für auftretende Mängel für zwei Jahre haftbar. Unternehmen können diese Frist im Kaufvertrag aber auf ein Jahr verkürzen.

Zusammenfassung:

Wenn du nach dem Kauf eines Kraftfahrzeugs Mängel an diesem feststellen, die schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden haben müssen, sind Händler im Rahmen der Sachmängelhaftung zur Nachbesserung verpflichtet.

Unterschiede zwischen Gewährleistung, Sachmängelhaftung und Garantie

Verkäufer sind dazu verpflichtet, eine Sache ohne Mängel an den Käufer zu übergeben. Daher ist die Gewährleistung identisch zur Sachmängelhaftung. Beide Begriffe bezeichnen die gesetzliche Verpflichtung des Händlers, auftretende Mängel innerhalb einer zweijährigen Frist nach Kauf des Produkts zu beseitigen. Das gilt allerdings nur für die Geschäftsbeziehung zwischen Käufer und Händler. Kauft man Gegenstände bei einer Privatperson, entfällt die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung, sofern eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag vorhanden ist. Dies wurde im Vertragsrecht für Privatverkäufer festgelegt.

infografik gewährleistung sachmängelhaftung garantie

Aber: Die Gewährleistung hat auch Schwachstellen. Innerhalb des ersten Jahres greift zwar im Falle eines Schadens automatisch die Sachmängelhaftung des Verkäufers. Kommt es aber erst nach einem Jahr zu einem Schaden am Kraftfahrzeug, muss der Käufer beweisen, dass der Schaden auf einen bereits zum Kaufzeitpunkt bestehenden Mangel – und nicht etwa auf das eigene Verschulden – zurückzuführen ist.

Anders sieht es dagegen bei einer Garantie aus, § 443 BGB. Während Händler zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, ist die Garantie immer eine freiwillige Vereinbarung. Meist wird eine zusätzliche Garantie gegen einen Aufpreis ausgehandelt, sodass man als Käufer über die Gewährleistungsfrist hinaus im Falle von Mängeln geschützt ist. Eine Garantie wird zum Beispiel dann vom Händler übernommen, wenn dieser davon überzeugt ist, dass das Produkt über eine besonders hohe Haltbarkeit verfügt – und dementsprechend sicher ist, dass es nicht zu einem Garantiefall kommen wird. Wie lange die Garantie gewährt wird, darf der Händler selbst bestimmen. Bevor man als Käufer von der Garantie Gebrauch macht, sollte zunächst geprüft werden, ob der Sachverhalt möglicherweise auch von der Sachmängelhaftung abgedeckt ist. Ist dies der Fall, sollte eher diese in Anspruch genommen werden, da bei einem Garantiefall die Sachmängelhaftung erlöschen kann.

Zusammenfassung:

Gewährleistung und Sachmängelhaftung sind im Grunde identisch. Die Garantie dagegen ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Händler und Käufer, oft mit einem Aufpreis einhergehend.

Welche Ansprüche hat ein Käufer während der Gewährleistung beim Autokauf?

Grundsätzlich müssen Produkte in einem mangelfreien Zustand verkauft werden. Der Zustand zum Zeitpunkt des Verkaufs muss wahrheitsgemäß im Kaufvertrag festgehalten und definiert werden. Stellt sich nach dem Kauf eines Kraftfahrzeuges heraus, dass der Händler Mängel oder Schäden verschwiegen hat oder das Auto nicht im vertraglich festgehaltenen Zustand ist, greift die sogenannte Sachmängelhaftung.

In diesem Fall ist der Händler dazu verpflichtet, die Kosten für die Nachbesserung des Kraftfahrzeuges vollständig zu tragen. Je nach Sachverhalt ist für den Käufer des Autos aber auch ein vollständiger Rücktritt vom Vertrag – und damit einhergehend die Rückgabe des gekauften Autos – möglich. Kam es aufgrund der Sachmängel zu einem konkreten Schaden für den Käufer, können gegen den Händler auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Was ist die erweiterte Sachmängelhaftung beim Autokauf?

Sichert der Verkäufer Ihnen bestimmte Eigenschaften beim Kraftfahrzeug zu, profitiere zusätzlich von der erweiterten Sachmängelhaftung beim Autokauf. Stellst du nach dem Kauf fest, dass eine der gewährten Zusicherungen fehlt, kannst du eine Nacherfüllung oder Minderung vom Händler verlangen.

In einigen Ausnahmefällen sind auch Schadensersatzzahlungen wegen Nichterfüllung möglich – allerdings nur dann, wenn Ihnen auch wirklich ein Schaden entstanden ist:

  • Nachbesserung: Wurden Ihnen zum Beispiel bestimmte Funktionen des Kraftfahrzeugs zugesichert und diese sind nach dem Kauf nicht vorhanden, so kannst du vom Händler Nachbesserung fordern. Der Händler muss nun einen Weg finden, die zugesicherten Funktionen nachzubessern, § 439 BGB.

  • Minderung: Ist eine Nachbesserung des Kraftfahrzeugs nicht möglich, kannst du eine Minderung des Kaufpreises einfordern, § 441 BGB.

Es gilt jedoch, zwischen Zusicherungen und einer groben Beschreibung des Kraftfahrzeugs zu unterscheiden. Häufige Zusicherungen des Händlers sind zum Beispiel bestimmte Funktionen des Kraftfahrzeugs – beispielsweise das Vorhandensein einer Klimaanlage – oder auch Angaben zum Alter, der Leistung und dem Kilometerstand. Erfüllt das Kraftfahrzeug diese Zusicherungen nicht, handelt es sich um einen erweiterten Sachmangel.

Wie werden Sachmängel beim Autokauf unterschieden?

Es lässt sich nur dann von der Sachmängelhaftung beim Autokauf Gebrauch machen, wenn zum Zeitpunkt des Kaufs auch tatsächlich ein Sachmangel vorlag. Dies entsprechend zu beweisen ist nicht immer ganz einfach – hier kann sich das Hinzuziehen eines unabhängigen Gutachters lohnen, abhängig davon, wie hoch die mögliche Schadenssumme ist.

Grundsätzlich unterscheidet man beim Autokauf zwischen vier verschiedenen Sachmängeln:

  • Beschaffenheit: Im Kaufvertrag über das Kraftfahrzeug wird dessen Beschaffenheit festgehalten. Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass das Fahrzeug selbst oder einzelne Teile nicht der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen, handelt es sich um einen Sachmangel. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Kilometerzähler deutlich höher ist als im Kaufvertrag festgehalten.

  • Montage: Wurden Teile des Kraftfahrzeugs nicht ordnungsgemäß montiert, fällt dies im Laufe der Nutzungszeit meistens auf. Auch Montagefehler fallen natürlich unter die Sachmängelhaftung, sofern der Verkäufer dafür verantwortlich ist oder nicht explizit im Kaufvertrag über mögliche Montagefehler informiert hat. Übrigens: Hat Ihnen der Händler eine Anleitung zur Selbstmontage mitgegeben, die jedoch fehlerhaft oder unvollständig ist, handelt es sich auch dabei um einen Sachmangel.

  • Falschlieferung: Du hast einen Gebrauchtwagen gekauft, aber ein anderes Modell erhalten? Dann handelt es sich eindeutig um eine Falschlieferung. Natürlich greift auch in einem solchen Fall die Sachmängelhaftung. Das gilt auch dann, wenn zwar das richtige Modell, aber die falsche Farbe oder zu wenig bzw. zu viele Ersatzteile geliefert wurden.

  • Unzureichende Funktionen: Wurde Ihnen im Kaufvertrag eine Sitzheizung garantiert, das gekaufte Auto verfügt aber gar nicht über eine solche Funktion? Auch dann handelt es sich um einen Sachmangel. Verkäufer sind hier entweder zu einer Nachbesserung am Kraftfahrzeug oder zu einer Minderung des Kaufpreises verpflichtet.

Welche Mängel fallen nicht unter die Gewährleistung beim Autokauf?

Neben den Sachmängeln kann ein Kraftfahrzeug insbesondere bei einem Gebrauchtwagenkauf auch normale Gebrauchsspuren aufweisen, die nicht von der Gewährleistung abgedeckt sind. Dabei handelt es sich um typische Abnutzungserscheinungen, die abhängig von Alter, Kilometerstand und allgemeinem Zustand des Autos in Kauf genommen werden müssen. Abgenutzte Reifen oder Bremsen, veraltete Zahnriemen oder eine schwache Autobatterie müssen vom Käufer unter Umständen hingenommen werden – hier kann der Verkäufer also nicht in die Gewährleistungspflicht genommen werden.

Zusammenfassung:

Während Mängel in der Beschaffenheit, Montage, Falschlieferung oder bei unzureichenden Funktionen durchaus von der Sachmängelhaftung beim Autokauf abgedeckt sind, können Händler für alltägliche Gebrauchsspuren nach dem Gebrauchtwagenkauf nicht in Haftung genommen werden.

Was sind Sachmängel beim Gebrauchtwagenkauf?

Wenn du dich dazu entscheidest, einen Gebrauchtwagen von einem Händler zu kaufen, muss dieser dir eine mangelfreie Sache zur Verfügung stellen. Dabei geht es aber nicht darum, dass das Kraftfahrzeug tatsächlich frei von jeglichen Mängeln ist. Sind eventuelle Mängel des Kraftfahrzeugs im Kaufvertrag festgehalten – und du als Käufer weißt damit über die Mängel Bescheid und bist dennoch mit dem Kauf einverstanden – so entfällt die Sachmängelhaftung für diese Mängel. Die Sachmängelhaftung greift also nur dann, wenn nach dem Autokauf Schäden auftreten, die im Vorfeld nicht bekannt waren, aber zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorhanden waren.

Dennoch ist der Sachverhalt beim Kauf eines Gebrauchtwagens nicht ganz einfach. Es muss eine genaue Abgrenzung zwischen einem echten Mangel und dem üblichen Verschleiß eines Gebrauchtwagens stattfinden. Gerichte haben hier in der Vergangenheit sehr unterschiedlich geurteilt – denn nicht immer kann klar abgegrenzt werden, wann es sich um einen Sachmangel und wann um einen üblichen Verschleiß handelt. Der ADAC hat aus diesem Grund Listen angefertigt, die die einschlägigen Gerichtsurteile zusammenfassen und dir somit einen ersten Eindruck von der Abgrenzung zwischen Sachmangel und Verschleiß vermitteln.

Wie lange ist die Gewährleistungsfrist für Sachmängel beim Autokauf?

Möchtest du nach dem Autokauf Gewährleistungsansprüche geltend machen, steht dir dafür nur eine sehr kurze Verjährungsfrist zur Verfügung. Die Gewährleistung nach dem Autokauf liegt bei zwei Jahren, ausgehend von dem Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ist nur dann möglich, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde – in diesem Fall greift die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.

Ein weiteres Problem: Viele Händler versuchen bewusst, die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtwagen in ihren AGB zu verkürzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat allerdings entschieden, dass eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist durch Händler grundsätzlich nicht zulässig ist.

Zwei Jahre sind dennoch keine lange Zeit, wenn es darum geht, Gewährleistungsansprüche an einem Gebrauchtwagen geltend zu machen. Sobald du einen Mangel am Kraftfahrzeug feststellst und davon ausgehst, dass dieser Mangel schon zum Zeitpunkt des Autokaufs vorhanden war, solltest du den Schaden beim Verkäufer melden.

Wann greifen die Gewährleistungsansprüche?

Stellst du nach dem Autokauf einen Sachmangel fest, musst du dem Händler zunächst die Möglichkeit geben, das Kraftfahrzeug nachzubessern oder zu reparieren. Du hast nicht automatisch das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Setze dem Händler dafür eine (realistische) Frist. Erst wenn der Händler nach zweimaliger Fristsetzung keine Nachbesserung vorgenommen hat, ist eine Minderung des Kaufpreises oder ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Sehr schwere Sachmängel oder arglistig verschwiegene Mängel können einen sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

Wer muss die Sachmängel nach dem Autokauf beweisen?

Wer die Sachmängel nach dem Autokauf beweisen muss, hängt maßgeblich davon ab, wie lange der Abschluss des Kaufvertrages bzw. die Übergabe des Kraftfahrzeugs zurückliegt. Innerhalb des ersten Jahres nach dem Autokauf muss der Verkäufer nachweisen können, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe noch mängelfrei war – und er dementsprechend nicht in Gewährleistung treten muss. Ist bereits mehr als ein Jahr seit dem Autokauf vergangen, muss wiederum der Käufer beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes bzw. der Übergabe vorhanden war. Während des ersten Jahres greift also die sogenannte Beweislastumkehr zugunsten des Käufers (§ 477 BGB).

Grundsätzlich ist es also die Verantwortung des Käufers, einen Beweis dafür zu erbringen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe des Kraftfahrzeuges bestand. Dies gestaltet sich im Alltag häufig schwierig. Je nach Schwere des Mangels ist es sinnvoll, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, um die notwendigen Beweise zu erlangen.

Aber Achtung: Der Gesetzgeber hat die Frist der Beweislastumkehr zum 01.01.2022 auf ein Jahr verlängert. Für alle vorher abgeschlossenen Kaufverträge gilt daher noch die alte Frist von 6 Monaten.

KLUGO Tipp:

Während der ersten 6 bzw. 12 Monate nach Übergabe des Gebrauchtwagens liegt die Beweislast beim Verkäufer. Ab Beginn des 7. beziehungsweise 13. Monats bis hin zum Ablauf der Gewährleistung 2 Jahre nach Übergabe des Kraftfahrzeugs liegt die Beweislast beim Käufer.

Wie kann man als Käufer die Sachmängelhaftung geltend machen?

Möchtest du nach einem Gebrauchtwagenkauf die Sachmängelhaftung geltend machen, solltest du wie folgt vorgehen:

1. Den Verkäufer informieren

Kontaktiere den Verkäufer und informiere ihn über die Sachmängel. Innerhalb des ersten Jahres (bzw. sechs Monate, abhängig vom Kaufdatum) muss der Verkäufer beweisen, dass die Sachmängel zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht vorhanden waren. Liegt der Kauf des Gebrauchtwagens länger zurück, liegt die Beweispflicht bei dir.

2. Den Verkäufer zur Nachbesserung auffordern

Im nächsten Schritt fordere den Verkäufer zur Nachbesserung auf. Nur, wenn der Verkäufer die Nachbesserung verweigert oder diese nach zwei Versuchen erfolglos war, stehen dir die weiteren Rechte zu.

3. Falls die Nachbesserung fehlschlägt: Kaufpreisminderung, Ersatzfahrzeug oder Rücktritt vom Kaufvertrag

Du musst dem Verkäufer die Möglichkeit geben, das Gebrauchtfahrzeug in den vertraglich vereinbarten Zustand zu bringen. Wenn der Sachmangel nach zwei Nachbesserungsversuchen weiterhin besteht, rechtfertigt das eine Kaufpreisminderung, einen Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Übergabe eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Bei einem erheblichen Sachmangel ist oft der Rücktritt die beste Lösung. Vorsicht: Du bekommst nicht immer den vollen Betrag zurück, besonders wenn das Fahrzeug schon länger genutzt wurde.

Einen sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag kannst du jedoch nicht immer verlangen. Ausnahmen: Bei arglistiger Täuschung durch den Händler ist eine Anfechtung des Kaufvertrags möglich.

4. Leite rechtliche Schritte ein, wenn keine Einigung möglich ist

Kommt der Verkäufer der Forderung zur Sachmängelbeseitigung nicht nach oder gibt es Unstimmigkeiten bezüglich des Sachmangels, solltest du rechtliche Schritte einleiten. Es ist ratsam, einen Anwalt für Vertragsrecht hinzuzuziehen, um den Sachverhalt zu prüfen. Der Anwalt wird dir die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen.

KLUGO Tipp:

Händler erkennen nicht immer alle Schäden als Sachmangel an, da es oft schwer ist, zwischen Abnutzungserscheinungen und tatsächlichen Mängeln zu unterscheiden. Abhängig von der Schadenshöhe kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Vertragsrecht zu Rate zu ziehen, um deine Chancen einzuschätzen. Die Gewährleistung beim Auto ist oft komplex, und fachkundiger Rat kann dir helfen, die richtige Vorgehensweise zu finden.

Kann die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen werden?

Der Gesetzgeber sieht die Regelungen zur Sachmängelhaftung in §§ 437 ff. BGB als verpflichtend vor. Das bedeutet: Ein Unternehmen kann die Sachmängelhaftung zwar zeitlich verkürzen, aber grundsätzlich nicht gänzlich ausschließen. In der Vergangenheit haben Gerichte zudem immer wieder geurteilt, dass die vertraglich vereinbarte Kürzung der Sachmängelhaftungsdauer rechtlich nicht akzeptabel war – Händler wurden also auch nach den verkürzten Zeiträumen zur Nachbesserung verpflichtet.

KLUGO Tipp:

Die gesetzlich verbindliche Sachmängelhaftung gilt nicht nur explizit für Autohändler, die Gebrauchtwagen verkaufen, sondern auch für Personen, die im Vorfeld ihr Fahrzeug gewerblich oder im Rahmen der Selbstständigkeit verwendet haben. In diesen Ausnahmefällen gilt die Sachmängelhaftung also auch für vermeintliche Privatpersonen!

Was bedeutet es, wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde?

Händler und gewerbliche Autoverkäufer können die Sachmängelhaftung grundsätzlich nicht vollständig ausschließen. Anders sieht es jedoch bei privaten Autoverkäufen aus: Hier kann die Sachmängelhaftung durch eine Klausel im Kaufvertrag vollständig ausgeschlossen werden. Aber Achtung: Findet sich im Kaufvertrag keine solche Klausel, so sind auch Privatpersonen zu einer gesetzlichen Sachmängelhaftung von zwei Jahren verpflichtet.

Ein Haftungsausschluss hat allerdings auch Grenzen. Kannst du als Käufer dem privaten Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen arglistig verschwiegenen Mangel nachweisen, so ist dieser dennoch haftbar, sofern die Arglist nachgewiesen werden kann. Außerdem gab es immer wieder Einzelfälle, in denen Privatverkäufer aufgrund der Wortwahl im Kaufvertrag haftbar gemacht werden konnten. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Fahrzeug im Kaufvertrag explizit als „technisch einwandfrei“ bezeichnet wird, im Anschluss aber ein Mangel auftritt – daher sollte man beim Aufsetzen eines Kaufvertrages für ein Gebrauchtfahrzeug stets auf die Wortwahl achten.

Zusammenfassung:

Nur Privatverkäufer können die Sachmängelhaftung vertraglich mit einer entsprechenden Klausel ausschließen. Für Händler und gewerbliche Verkäufer ist ein Haftungsausschluss rechtlich nicht möglich.

Nutz den KLUGO Vertrags-Check, um deinen privaten Kaufvertrag auf diese Klauseln zu prüfen.

Was bedeutet Produkthaftung beim Gebrauchtwagenkauf?

Das Produkthaftungsgesetz sieht der Gesetzgeber vor, um die Gefahren abzusichern, die von einem fehlerhaften Produkt – insbesondere im Falle eines Kraftfahrzeuges – ausgehen können. Die Produkthaftung ist also ein zusätzliches Gesetz zum Gewährleistungsrecht, obgleich eine Unterscheidung rechtlich nicht immer ganz einfach ist.

Hier daher ein Beispiel: Dem Gebrauchtfahrzeug wird ein neues Steuergerät eingebaut. Dieses Steuergerät ist jedoch von Anfang an defekt. Dadurch zeigt es dem Käufer des Fahrzeuges dauerhaft einen akzeptablen Ölstand an, obwohl dieser deutlich zu niedrig ist – und es kommt infolgedessen zu einem Motorschaden am Fahrzeug. Nun haftet der Hersteller des defekten Steuergerätes für die Motorschäden, die aus diesem Sachverhalt heraus entstanden sind. Denn: Es wäre nicht zum Motorschaden gekommen, hätte das Steuergerät ordnungsgemäß funktioniert.

Die Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Produkthaftung ist im Alltag häufig sehr komplex. Meist müssen entsprechende Gutachter zu Rate gezogen werden, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.

Können Gewährleistungsansprüche und Sachmängelhaftung mit einem Anwalt durchgesetzt werden?

Der Autokauf, insbesondere von Gebrauchtwagen, ist mittlerweile alltäglich, aber die Durchsetzung der Sachmängelhaftung kann aufgrund hoher Kaufsummen und komplexer Bedingungen schwierig sein. Händler lehnen oft die Kostenübernahme für Mängel ab, und nach sechs bis zwölf Monaten liegt die Beweislast beim Käufer. Ein Anwalt für Vertragsrecht hilft, die rechtlichen Chancen einzuschätzen und unterstützt mit Gutachtern. Nutze die telefonische Erstberatung von KLUGO, um eine erste Einschätzung zu erhalten und entscheide danach, ob du die weitere Beratung durch einen Anwalt möchtest.

Über unsere Autoren Melanie Lind

Melanie Lind arbeitet bereits seit 2017 als selbstständige Texterin und seit 2019 für die KLUGO Redaktion. Zuvor absolvierte sie eine Ausbildung im Marketing-Bereich. Vor ihrer Selbstständigkeit war sie bereits als Texterin tätig und hat sich kontinuierlich im Bereich Content-Management und SEO weitergebildet.

Ihr großes Interesse am deutschen Rechtssystem und Recht auch für Laien verständlich zu machen, brachte sie zu KLUGO.

melanie lind