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EuGH Urteil Urlaubsanspruch
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Quarantäne im Urlaub: EuGH-Urteil zum Urlaubsanspruch

STAND 11.01.2024 | LESEZEIT 3 MIN

Wohl jeder Arbeitnehmer freut sich auf seinen wohlverdienten Urlaub und darauf, all die schönen Dinge zu machen, für die im Arbeitsalltag oft wenig Zeit bleibt. Damit Arbeitnehmer auch dann in den Genuss ihres Urlaubs kommen können, wenn sie krank werden, werden Kranktage im Urlaub dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben. Doch wie ist es, wenn ein gesunder Arbeitnehmer im Urlaub in Quarantäne muss? Hier hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer im Urlaub in Quarantäne muss, selbst aber nicht erkrankt ist, hat keinen Anspruch auf eine Neugewährung der in Quarantäne verbrachten Urlaubstage.
  • Über die Erstattung der Urlaubstage während Quarantäne im Urlaub entschied nun der EuGH (Urt. v. 14.12.2023, Az. C-206/22).
  • Vor dem entscheidenden Urteil hatte das Arbeitsgericht (ArbG) Ludwigshafen die Klage des Arbeitnehmers abgewiesen, das Landgericht (LG) gab ihr hingegen statt.
  • Das Bundesarbeitsgericht (BAG) beauftragte daraufhin den EuGH mit einem Vorabentscheidungsverfahren und setzte die Entscheidungsfindung bis dahin aus.
  • Das EuGH-Urteil zum Urlaubsanspruch bei Quarantäne stärkt nun die Rechte der Arbeitgeber.

Worüber hatte der EuGH zu entscheiden?

Der Europäische Gerichtshof hatte über die Frage zu entscheiden, ob Arbeitnehmer, die bezahlten Urlaub während der Corona-Pandemie in Quarantäne verbringen mussten, einen Anspruch darauf haben, die freien Tage nachholen zu dürfen.

Auf diese Frage hat der EuGH nun eine klare Antwort gefunden: Nein, in Quarantäne verbrachte Urlaubstage müssen vom Arbeitgeber nicht nachgewährt werden. Maßgeblich für die Entscheidung war, dass der Arbeitnehmer, der während seines Urlaubs in Quarantäne musste, nicht selbst erkrankt war.

Urlaubsanspruch verfällt laut EuGH bei Quarantäne im Urlaub

Die rechtliche Grundlage für die Entscheidung des EuGH liegt in der Verpflichtung der Arbeitgeber, jedem Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch zu gewähren und ihn auch während des Urlaubs zu entlohnen. Jedoch trägt der Arbeitgeber keine Verantwortung für eine eventuell im Urlaub angeordnete Quarantäne. Im Gegensatz zum Krankheitsfall sei es während der Quarantäne möglich, sich zu erholen, so der EuGH. Die in Quarantäne verbrachten Urlaubstage müssen nicht gutgeschrieben werden.

Diese klare Abgrenzung schützt Arbeitgeber vor unverhältnismäßigen Belastungen in Fällen, die nicht in ihre Verantwortung fallen. Schließlich sind Arbeitgeber nur dafür verantwortlich, dass ihre Arbeitnehmer Urlaub nehmen, nicht aber dafür, dass der Urlaub auch wie vom Arbeitnehmer gewünscht gelingt.

Sie haben Fragen zum Thema oder ein anderes arbeitsrechtliches Problem? Dann hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht gern jederzeit weiter.

EuGH-Urteil Urlaubsanspruch: Wie hatten andere deutsche Gerichte entschieden?

Über den Fall des Arbeitnehmers der Sparkasse Südpfalz hatte zunächst das ArbG Ludwigshafen zu entscheiden. Der Arbeitnehmer musste einige Tage nach Antritt seines Urlaubs im Jahr 2020 in Quarantäne, weil er Kontakt zu einem Corona-positiven Kollegen gehabt hatte. Daraufhin klagte er auf Gutschrift seiner Urlaubstage, weil er der Meinung war, durch die nachträgliche Quarantäneanordnung sei sein Urlaub nicht zur Erfüllung gekommen.

Das ArbG Ludwigshafen wies die Klage ab, das LAG gab ihr wiederum statt. Die Beklagte Sparkasse ging in Revision mit der Absicht, die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils zu erreichen.

Daraufhin setzte das BAG das Revisionsverfahren aus und legte dem EuGH den Fall zur Entscheidung vor. Dieser musste nun entscheiden, ob eine im Urlaub angeordnete Quarantäne mit Krankheit vergleichbar ist: Gemäß § 9 BUrlG muss ein Arbeitgeber Urlaubstage nämlich erneut gewähren, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub selbst erkrankt und diese Erkrankung auch durch ein Attest nachweisen kann. Diese Regelung ist nach Ansicht des EuGH aber nicht auf nicht erkrankte Ansteckungsverdächtige, die in Quarantäne müssen, anwendbar.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Das EuGH-Urteil zur Quarantäne im Urlaub stärkt die Rechte der Arbeitgeber. Wenn Sie als Arbeitgeber Hilfe benötigen oder Arbeitnehmer sind und Probleme mit Ihrem Arbeitgeber haben, empfehlen wir Ihnen, mit einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht Kontakt aufzunehmen.

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