Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Entschädigung Kofferverlust
THEMEN

Koffer-Chaos: Entschädigung für verlorene Koffer einfordern

Es ist der Horror der meisten Reisenden: Sie fliegen in den Urlaub, warten bei der Gepäckausgabe auf den eigenen Koffer – und dann ist dieser nicht aufzufinden. Was die wenigsten wissen: Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft, wenn Ihr Gepäck verloren geht. In diesem Beitrag können Sie nachlesen, wie Sie im Falle eines Gepäckverlustes Ihre Entschädigungsansprüche durchsetzen können und welche Fristen Sie beachten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Reisende haben bei Gepäckverlust oder bei stark verspätet ankommendem Gepäck Anspruch auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft.
  • Bei Pauschalreisen besteht ein Minderungsanspruch, wenn Gepäck verloren geht.
  • Wenn Ihr Koffer weg ist, haben Sie 21 Tage Zeit, den Verlust anzuzeigen.
  • Die Entschädigungshöchstgrenze liegt pro Koffer und Reisendem bei rund 1.300 €.

Koffer verloren am Flughafen: Was kann ich tun?

Derzeit herrscht ein wahres Koffer-Chaos an Flughäfen. Wenn Sie einmal vom Verlust eines Koffers betroffen sein sollten, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Sollte Ihr Koffer auch nach einer längeren Wartezeit nicht auf dem Rollband bei der Gepäckausgabe auftauchen, sollten Sie sich zum Lost-and-Found-Schalter begeben und den Verlust Ihres Koffers melden. Viele Airlines geben in solchen Fällen einen Notfallkoffer aus.

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, müssen Sie den Verlust des Koffers dem Reiseveranstalter oder Reiseleiter melden. Tun Sie das nicht, können Sie später keine Minderungsansprüche den Reisepreis betreffend geltend machen.

Gibt es eine Entschädigung für Gepäckverlust?

Ähnlich wie bei erheblichen Flugverspätungen gibt es auch eine Entschädigung, wenn Ihr Koffer verloren geht. Grundsätzlich sind Airlines dazu verpflichtet, Ihnen den Koffer sowie den Inhalt zu ersetzen, wenn Ihr Koffer nach 21 Tagen immer noch nicht wieder aufgetaucht ist. Die Haftungshöchstgrenze liegt dabei bei 1.273 € pro Reisendem (Art. 22 Abs. 2 des Montrealer Übereinkommens).

Zusätzlich muss die Airline für die Beschaffung aller notwendigen Dinge aufkommen, die Sie bei Kofferverlust benötigen. Wenn Sie sich also notwendige Kleidung und Hygieneartikel vor Ort besorgen, heben Sie unbedingt die Kassenzettel auf.

Allerdings haben Sie nur Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie den verlorengegangenen Koffer Ihrerseits innerhalb von 21 Tagen melden. Haben Sie Ihren Koffer hingegen beschädigt zurückerhalten, haben Sie nur 7 Tage Zeit, den Schaden anzuzeigen. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, müssen Sie sofort melden, wenn Ihr Gepäck verloren gegangen ist. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Reiserecht zurate und lassen sich beraten.

Koffer-Chaos vermeiden: So geht’s!

Um ein solches Koffer-Chaos zu vermeiden bzw. dafür zu sorgen, dass Sie Ihre Entschädigungsansprüche problemlos durchsetzen können, sollten Sie möglichst folgende Tipps beachten:

  1. Damit Ihr Koffer gut identifiziert werden kann, machen Sie vor Abflug ein Foto. Außerdem sollten Sie aufschreiben, was sich in Ihrem Koffer befindet und welchen Wert der Inhalt insgesamt hat. Heben Sie möglichst viele Kassenzettel auf, um den Wert des Kofferinhalts nachweisen zu können.
  2. Manche Airlines schließen Entschädigungen für Bargeld, Schmuck usw. aus. Bringen Sie möglichst vor Abflug in Erfahrung, ob das bei Ihrer Airline der Fall ist.
  3. Wertgegenstände sollten Sie im Handgepäck mit sich führen. Zudem ist es empfehlenswert, die Kleidung aller Mitreisenden auf mehrere Koffer zu verteilen. Ist dann ein Koffer weg, hat trotzdem jeder etwas zum Anziehen dabei.
  4. Ihr Kofferinhalt ist mehr als 1.300 € wert? Dann geben Sie bei Ihrer Airline gegen einen Zuschlag eine Wertdeklaration ab und erhöhen so die Haftungsgrenze für verloren gegangene Koffer.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Sollten Sie vom Koffer-Chaos betroffen und Ihr Gepäck verloren gegangen sein, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung durch die Airline.

Stellt diese sich quer oder haben Sie aus anderen Gründen Schwierigkeiten, Ihre Ansprüche durchzusetzen, kontaktieren Sie einfach einen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten für Reiserecht und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches telefonisches Erstgespräch. Unsere Rechtsanwälte und Rechtsexperten helfen Ihnen zeitnah weiter und beraten Sie individuell.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.