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Was kann ich tun? Nicht bestellte Ware erhalten

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Ware bekommen, aber nicht bestellt? Dann geht es dir wie tausenden anderen Verbrauchern in Deutschland. Vor allem im Bereich von Bekleidung, Schuhen und Lederwaren verzeichnete der Bundesverband der Verbraucherzentralen im Jahr 2021 die meisten Beschwerden.

Der häufigste Grund war dabei ein verweigerter oder ignorierter Widerruf einer Bestellung. Zu einem solchen Widerruf kommt es oft nach dem Erhalt einer nicht bestellten Ware, denn Verbraucher sind verunsichert. Nicht selten, so die Leipziger Zeitung, setzen unseriöse Verkäufer die verunsicherten Verbraucher anschließend mit Zahlungsaufforderungen unter Druck.

von S. Herrnberger
28.09.2022
4 Min Lesezeit

Nicht bestellte Ware erhalten Das Wichtigste in Kürze

  • In § 241a BGB ist klar geregelt, dass es keinen Anspruch gegen den Verbraucher gibt, wenn dieser die erhaltene Ware nicht bestellt hat.

  • Unbestellt umfasst dem Gesetz nach aber nicht die sogenannten Falschlieferungen oder wenn nicht bestellte Ware für eine andere Person angenommen wird.

  • Erfolgt eine Zahlung durch den Empfänger, der die nicht bestellte Ware erhalten hat, dann kommt nach dem BGB ein Kaufvertrag zwischen Unternehmen und Empfänger zustande.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Ware zu erhalten, die du nicht bestellt hast, ist zunächst einmal ärgerlich. Grundsätzlich musst du in diesem Fall gar nichts tun. Wenn möglich solltest du aber versuchen, den Grund für die falsche Zustellung herauszufinden.

1. Nach dem Grund der Lieferung forschen

Verbraucher können aus verschiedenen Gründen unbestellt Ware erhalten, und zwar, wenn ein Identitätsdiebstahl vorliegt, ein Versehen des Unternehmens oder eine „Geschenkaktion“ aus Fernost.

Wer trägt die Beweislast bei nicht bestellter Ware? Im Zweifelsfall liegt diese beim Unternehmer, der beweisen muss, dass es zu einem Vertragsabschluss mit dir gekommen ist.

2. Den Händler kontaktieren – nicht verpflichtend, aber sinnvoll

Eine Rückfrage beim Versender ist sinnvoll, wenn ein anderer, vielleicht ähnlich klingender Name auf dem Etikett steht. Oder die Adresse eine Verwechslung des Postboten nahelegt.

Der Absender hat sich vielleicht bei der Aufgabe der Lieferung schlichtweg geirrt und freut sich über deine Rückmeldung. Vermeide aber Aussagen wie „Vielen Dank“, das könnte als Annahme eines Angebotes gedeutet werden.

Welche Ausnahmen gibt es bei unbestellter Ware? Falscher Empfänger, doppelte Lieferung und die Annahme für den Nachbarn bilden die Ausnahmen, bei denen du die nicht bestellte Ware nicht behalten darfst.

Hast du ein nicht bestelltes Paket erhalten und der Absender kommt aus Asien, dann kann es sich um den Versuch einer Fälschung von Bewertungen für große Handelsplattformen wie Amazon oder eBay handeln. Das sogenannte „Brushing“ kommt auch in der Form vor, dass deine Adressdaten gekauft wurden, damit sich der Händler selbst unter deinem Namen eine gute Bewertung gibt.

3. Nicht bestellte Ware auf keinen Fall bezahlen

Muss ich für nicht bestellte Ware bezahlen? Nein, denn das Bezahlen von nicht bestellter Ware lässt auf die Annahme des Angebots des Versenders schließen, sodass ein Kaufvertrag zustande kommt, der gesetzliche Pflichten enthält. Die Bezahlung des nicht bestellten Paketes, egal woher und von wem, käme dann einer klassischen Bestellung gleich. Wenn schon die Rechnung für nicht bestellte Ware erhalten wurde, dann empfehlen wir dir die Erstberatung bei Rechtsfragen durch unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Vertragsrecht.

4. Unbestellte Ware behalten oder zurücksenden

Zeit für eine Entscheidung, wenn alle anderen Punkte geklärt sind. Nicht bestellte Ware erhalten und einfach behalten ist das, was die meisten Verbraucher tun. Wir empfehlen die Aufbewahrung für 6 Monaten, um die Ware bei Zustellungsfehlern zurückzusenden. Nicht bestellte Ware erhalten und zurücksenden ist die zweite Option, diese solltest du abhängig vom Verhalten des Unternehmens machen. Fordere bei Rücksendung vorher ein Retourenlabel an.

5. Bei missglücktem Identitätsmissbrauch sofort handeln

Wenn Betrüger mit deinen Daten Bestellungen auslösen und eigentlich das Paket oder die Warensendung vor dir abfangen wollten, dann musst du die Login-Daten beim Online-Shop ändern und sofort das Unternehmen darüber informieren. Gegebenenfalls ist eine Strafanzeige bei der Polizei notwendig.

So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Hast du Ware erhalten, die du nicht bestellt hast? Wirst du weiterhin aufgefordert, die Ware zu bezahlen und bist unsicher, wie du dich verhalten sollst? Oder willst du deine Daten schützen lassen sowie rechtliche Schritte gegen den Absender der dir aufgedrängten Ware einleiten? Dann kann dir ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Vertragsrecht oder wahlweise Datenschutzrecht in einer Erstberatung weiterhelfen.

Über unsere Autoren Stefanie Herrnberger

Stefanie Herrnberger ist als freiberufliche Referentin und Redakteurin tätig. Ihre langjährige berufliche Erfahrung in den Bereichen Blockchain, Kryptowährungen und NFT bieten ihr den perfekten Background, um über aktuelle Nachrichten und Entwicklungen an dezentralen und zentralen Finanzmärkten zu berichten.

Seit mehreren Jahren investiert Stefanie selbst in Kryptowährungen und versteht daher die Herausforderungen und Chancen für Kryptotrader.

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