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Rechte im Restaurant: Wartezeit, Haftung bei Diebstahl & Schadensersatz bei Lebensmittelvergiftung

STAND 15.12.2023 | LESEZEIT 3 MIN

Es gibt wohl kaum jemanden, der nicht gern ins Restaurant geht und sich in gemütlicher Atmosphäre mit gutem Essen verwöhnen lässt. Doch was ist, wenn das Essen nicht schmeckt oder gar eine Lebensmittelvergiftung auftritt, dem Kellner ein Glas Rotwein aus der Hand fällt und die Kleidung des Gastes beschmutzt wird oder eine Tischreservierung platzt? Welche Rechte haben Gäste in solchen Fällen? Wir beantworten in diesem Beitrag die häufigsten Fragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die bloße Reservierung eines Tisches gilt lediglich als die Vorstufe zu einem Bewirtungsvertrag.
  • Hält eine der beiden Vertragspartner die Reservierung nicht ein, können grundsätzlich Schadensersatzansprüche entstehen.
  • Die Wartezeit im Restaurant muss angemessen sein, ansonsten kann unter Umständen die Rechnung gekürzt werden.
  • Ungenießbares Essen kann eine Zahlungsminderung rechtfertigen.
  • Für Unfälle im Restaurant haftete der Inhaber nur dann, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist.

Wie verbindlich ist eine Reservierung im Restaurant?

Sowohl für den Gast als auch für den Gastwirt geht mit der Reservierung eines Tischs eine gewisse Verbindlichkeit einher. Grund hierfür ist, dass mit der Reservierung zwischen Gast und Gastwirt ein quasi vorvertragliches Schuldverhältnis über eine später zu erfolgende Bewirtung entsteht.

Das bedeutet, dass sich beide Parteien mit der Reservierung dazu verpflichten, ihren Teil dazu beizutragen, dass der Vertrag auch erfüllt werden kann:

  • Der Gast muss pünktlich erscheinen.
  • Der Gastwirt muss den reservierten Tisch freihalten.

Wie pünktlich der Gast sein muss und wie lange der Wirt den Tisch freihalten muss, hängt von den Umständen ab. Wurde eine genaue Uhrzeit ausgemacht, kann der Wirt den Tisch bei Verspätung schon nach wenigen Minuten anderen Gästen zur Verfügung stellen. Muss der Gast hingegen länger als ca. 30 Minuten auf seinen reservierten Tisch warten, kann er gehen und dem Restaurant die Fahrtkosten in Rechnung stellen. Möglich ist es ebenso, ein anderes Restaurant zu besuchen und eine Erstattung für den Preisunterschied für eine ähnliche Bestellung zu verlangen.

Dennoch sorgt die Beweisbarkeit hier auf beiden Seiten für Schwierigkeiten. Bei einer telefonischen Reservierung muss der Gast beispielsweise beweisen, dass er für eine bestimmte Uhrzeit auch tatsächlich eine Reservierung abgeschlossen hat. Auch muss er einen behaupteten Schaden beweisen. Ein versetzter Wirt müsste nachweisen können, dass er den reservierten Tisch nicht anderweitig vergeben konnte und daher finanzielle Einbußen erlitten hat. Dies gestaltet sich in der Praxis mitunter sehr schwierig.

Wartezeit Restaurant: Wie lange muss ich auf mein Essen warten?

Gäste müssen eine zu lange Wartezeit im Restaurant nicht einfach hinnehmen. Allerdings kommt es darauf an, wo Sie essen und was Sie bestellt haben:

  • Besuchen Sie ein Schnellrestaurant, gilt eine Wartezeit von 20 bis 25 Minuten als angemessen.
  • In einem Sternerestaurant hingegen ist es vollkommen in Ordnung, wenn Sie eine Stunde auf Ihre Bestellung warten müssen.

Kommt Ihnen die Wartezeit im Restaurant zu lang vor, sollten Sie das Personal zunächst darauf ansprechen und eine angemessene Frist setzen, wie lange Sie noch warten werden. Ist das Essen dann immer noch nicht da, haben Sie die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag bis zu 30 Prozent zu reduzieren (Urteil v. 12.5.1993, Az. 1 S 196/92).

Was ist, wenn mir das Essen im Restaurant nicht schmeckt?

Dass das bestellte Essen im Restaurant nicht schmeckt, ist wohl jedem schon mal passiert. Was viele nicht wissen, ist, dass sie sogenannte Gewährleistungsrechte haben: Ist das Gericht ungenießbar oder von minderwertiger Qualität, haben Sie das Recht, das Essen zu reklamieren.

Für eine Reklamation sind allerdings folgende Punkte wichtig:

  1. Sie müssen den Mangel benennen können. Dass es Ihnen einfach nicht schmeckt, reicht nicht aus.
  2. Der Wirt hat dann das Recht zur Nacherfüllung, indem er das Gericht entweder nachbessert oder neu zubereitet.
  3. Ist es dann immer noch ungenießbar, können Sie das Gericht zurückgeben und müssen es auch nicht bezahlen.
  4. Haben Sie das Gericht anteilig aufgegessen, müssen Sie anteilig bezahlen.

Schadensersatz Gastronomie: Muss ein Restaurant bei einer Lebensmittelvergiftung haften?

Gemäß § 280 BGB i.V.m. § 253 BGB und § 1 ProdHaftG i.V.m § 8 ProdHaftG haben Sie gegebenenfalls einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn Sie eine Lebensmittelvergiftung im Restaurant erleiden oder nach dem Restaurantbesuch Magen-Darm-Beschwerden haben. Das Problem ist nur, dass es nicht immer einfach ist, diesen Anspruch auch nachzuweisen. Genau das ist aber die Pflicht des Verbrauchers, wenn er Schadensersatzansprüche bzw. einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen möchte.

Wenn Sie Hilfe dabei benötigen, nachzuweisen, dass Sie aufgrund eines Restaurantbesuchs eine Lebensmittelvergiftung bekommen haben, kann Ihnen ein Anwalt für Schadensersatz dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wie lange muss ich auf meine Rechnung im Restaurant warten?

Es ist gesetzlich nicht festgelegt, wie lange Sie verpflichtet sind, im Restaurant auf die Rechnung zu warten. Als Richtwert gelten allerdings ca. 30 Minuten. Haben Sie beim Kellner die Rechnung mehrfach angefordert und kommt sie trotzdem nicht, ist der Kellner gemäß §§ 293 ff. BGB in Annahmeverzug und Sie dürfen das Restaurant nach einer halben Stunde verlassen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie die Restaurant-Rechnung nicht begleichen müssen. Vielmehr sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Personalien zu hinterlegen, bevor Sie das Restaurant verlassen, ohne zu zahlen. So kann der Wirt Ihnen die Rechnung zukommen lassen. Für Mehrkosten für den Versand usw. müssen Sie allerdings nicht aufkommen.

Was ist, wenn es einen offenen Rechnungsbetrag gibt?

Sind Sie als Letzter einer geselligen Runde übrig, sind Sie nicht dazu verpflichtet, die ganze Zeche zu bezahlen, wenn nicht alle Bestellungen bezahlt worden sind. Der Wirt kann lediglich von Ihnen verlangen, dass Sie für Ihre eigenen Bestellungen aufkommen.

Anders sieht es aus, wenn es Zeugen gibt, die mitbekommen haben, dass Sie Ihrer Begleitung zugesagt haben, die Rechnung zu übernehmen.

Wer haftet für Garderobe im Restaurant?

„Für Garderobe keine Haftung“ – dieses Schild an Garderoben in Restaurants kennt jeder. Grundsätzlich haftet der Wirt für verloren gegangene und beschädigte Garderobe nicht, wenn er oder seine Mitarbeiter nicht schuldhaft gehandelt haben. In der Regel liegt das Risiko beim Gast. Kommt Garderobe abhanden, ist zu prüfen, ob zwischen dem Gast und dem Wirt mit dem Betreten der Gastronomie oder durch andere Handlungen stillschweigend ein Verwahrungsvertrag zustande gekommen ist. Die Gerichte verneinen dies in der Regel.

Der Wirt ist nicht verpflichtet, die Garderobe der Gäste zu überwachen. Auch das Bereitstellen besonderer Kleiderablagen stellt noch kein stillschweigendes Angebot eines Verwahrungsvertrags dar. Hierbei handelt es sich um eine übliche, selbstverständlich auch im Interesse des Gastwirtes liegende, Serviceleistung. Damit bringt der Wirt in der Regel nicht zum Ausdruck, dass er die Haftung übernimmt.

Wer haftet, wenn der Kellner die Kleidung von Gästen beschmutzt?

Wenn ein Kellner die Kleidung von Gästen verschmutzt, liegt die Haftung normalerweise beim Restaurant oder dem Arbeitgeber des Kellners. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Kellner im Auftrag des Restaurants handelt und somit eine Dienstleistung für das Unternehmen erbringt.

Wenn während dieser Tätigkeit die Kleidung eines Gastes beschädigt wird, fällt die Verantwortung üblicherweise auf das Restaurant als Arbeitgeber.

Wer muss bei einem Sturz oder Unfall im Restaurant haften?

Jeder Restaurantinhaber hat die Pflicht, die sogenannte Verkehrssicherheitspflicht in seinem Restaurant zu gewährleisten. Dazu gehört es, auf Gefahren wie Stufen hinzuweisen und eine ausreichende Beleuchtung zu installieren. Sollte ein Restaurantinhaber seiner Pflicht zur Verkehrssicherung nicht nachkommen, ist er schadensersatzpflichtig, wenn sich ein Gast verletzt.

Kommt es aber trotz eingehaltener Verkehrssicherheitspflicht zu einem Sturz oder sonstigen Verletzung, ist der Gast selbst dafür verantwortlich.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

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