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Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz
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Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz – diese Konsequenzen drohen

STAND 23.09.2022 | LESEZEIT 2 MIN

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die wichtigsten Maßnahmen zum Schutz von Arbeitnehmern. Dazu gehören neben der Höchstarbeitszeit und Pausenzeiten unter anderem auch Regelungen zur Arbeit an Feiertagen und Sonntagen. Arbeitgeber in Deutschland sind dazu verpflichtet, sich an das ArbZG zu halten. Tun sie es nicht, kommen hohe Bußgelder auf sie zu. Wie Sie sich als Arbeitnehmer bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz wehren können, haben wir für Sie zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Arbeitszeitgesetz gilt im weitesten Sinne für alle Arbeitnehmer; es gibt jedoch einige Ausnahmen.
  • Die tägliche Höchstarbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz auf 48 Stunden in der Woche begrenzt.
  • Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz werden mit Bußgeldern und in schwerwiegenden Fällen mit einer Freiheitsstrafe geahndet.
  • Der Betriebsrat oder die Aufsichtsbehörde sind die richtigen Anlaufstellen, um einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz zu melden.

Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Dazu zählen neben regulär Beschäftigten auch Auszubildende und beispielsweise Berufskraftfahrer, für die dann allerdings noch weitere Verordnungen Anwendung finden.

Für einige Berufsgruppen wie Beamte, Soldaten und Richter sowie Chefärzte gilt das Arbeitszeitgesetz allerdings nicht. Beschäftigte und Auszubildende unter 18 Jahren sind ebenfalls ausgenommen. Für sie gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Wie hoch ist die gesetzliche Höchstarbeitszeit?

Als Arbeitszeit sind die Arbeitsstunden definiert, die an einem Arbeitstag geleistet werden. Pausen sind von der Arbeitszeit also ausgenommen. Eine Ausnahme gibt es hier gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 ArbZG nur im Bergbau unter Tage.

Im Arbeitszeitgesetz ist festgeschrieben, dass Arbeitnehmer eine werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschreiten dürfen. Ausnahmsweise darf die tägliche Höchstarbeitszeit auf zehn Stunden angehoben werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von 24 Wochen bzw. sechs Kalendermonaten die werktäglichen acht Stunden nicht überschreitet. Zu bedenken ist, dass das Arbeitszeitgesetz von einer 6-Tage-Woche ausgeht. Die wöchentliche Arbeitszeit darf durchschnittlich also nicht mehr als 48 Stunden betragen.

Welche Strafen gibt es bei einem Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz?

Arbeitgeber sind in der Verantwortung, dass ihre Arbeitnehmer die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes einhalten. Mit der neuen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung müssen sie darüber hinaus ein geeignetes System einführen, um die Arbeitszeit aufzuzeichnen. Bislang waren sie nur verpflichtet, Überstunden und Sonn- und Feiertagsarbeit festzuhalten.

Die Verantwortung für die Kontrolle, ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird, liegt bei der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Landes. Bei einem Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz erwarten Arbeitgeber gemäß § 22 Abs. 2 ArbZG Bußgelder zwischen 80 und maximal 30.000 Euro – je nach Schwere des Falls. Im Extremfall droht Arbeitgebern sogar eine Freiheitsstrafe. Wie hoch eine Strafe beim Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz genau ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Die genauen Bußgeldvorschriften finden sich ebenfalls in § 22 ArbZG.

Ein Arbeitgeber verhält sich demzufolge beispielsweise ordnungswidrig, wenn er:

  • Mitarbeiter dazu anhält, die zugelassene Höchstarbeitszeit zu überschreiten,
  • Pausenvorschriften ignoriert,
  • Anordnungen von der zuständigen Aufsichtsbehörde nicht Folge leistet oder
  • Mitarbeitern die Mindestruhezeit nicht gewährt.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen eine erste Einschätzung geben, wenn Sie Fragen zu einem konkreten Fall haben.

Wie kann ich einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz anonym melden?

Wie verschiedene Urteile zum Arbeitszeitgesetz zeigen, ist es von Vorteil, wenn sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer an die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes halten. Bei Zuwiderhandlungen kann nämlich nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Arbeitnehmer zur Verantwortung gezogen werden, wenn er entgegen den Anweisungen des Arbeitgebers absichtlich gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt.

Dokumentiert ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeiten beispielsweise über Jahre hinweg absichtlich falsch, darf der Arbeitgeber ihn fristlos kündigen, ohne vorher abzumahnen. So entschied das BAG im Jahre 2018 in seinem Urteil zum Arbeitszeitbetrug (Az., 2 AZR 370/18). Das Landesarbeitsgericht Nürnberg wiederum entschied 2020, dass bei zwei geschlossenen Arbeitsverträgen der zweite nichtig ist, wenn die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche überschritten wird (Az., 7 Sa 11/19).

Verstößt Ihr Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz, lohnt es sich also, den Verstoß zu melden. Das können Sie entweder beim Betriebsrat tun oder, wenn es keinen Betriebsrat gibt, bei der in Ihrem Land zuständigen Aufsichtsbehörde. Wenn Sie den Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz anonym melden wollen, ist das in den meisten Fällen kein Problem.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Das Arbeitszeitgesetz dient dem Schutz der Arbeitnehmer. Daher hat ein Verstoß gegen die Regelungen Konsequenzen. Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Arbeitsrecht ist gern für Sie da, wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, wie Sie sich am besten gegen einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz wehren.

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Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.