Weihnachtsmarkt Rechtsfragen

Das musst du wissen Weihnachtsmarkt 2024: Was gilt rechtlich?

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Mit einem Glühwein in der Hand über einen festlich geschmückten Weihnachtsmarkt 2024 schlendern – dieses Vergnügen sei dir von Herzen gegönnt. Damit du den Spaß auch ungetrübt genießen kannst, erläutern wir die Rechtslage rund um den Weihnachtsmarkt.

von G. Ruser
06.12.2024
16 Min Lesezeit

Rechtsfragen Weihnachtsmarkt Das Wichtigste in Kürze

  • Du kannst auf dem Weihnachtsmarkt gekaufte, mangelhafte Waren umtauschen.

  • Die Mitnahme der Glühweintasse gilt als Diebstahl. Auch wenn der Verkäufer keine Strafanzeige erstattet – frag besser vorher nach.

  • Nach dem Glühweinkonsum solltest du in jedem Fall dein Auto stehenlassen. Es drohen hohe Bußgelder und bei Unfällen sogar Freiheitsentzug.

  • Hunde sollten nicht zum Weihnachtsmarkt mitgenommen werden. Ihnen drohen Verletzungen und panische Reaktionen, die zu Unfällen führen können.

Kann ich auf dem Weihnachtsmarkt gekaufte Waren, umtauschen oder zurückgeben?

Du kannst deine Weihnachtsgeschenke bedenkenlos auf dem Weihnachtsmarkt einkaufen. Wenn dennoch eine Halskette beschädigt ist oder sich die Sohle der warmen Hausschuhe löst, hast du grundsätzlich ein Umtauschrecht. Voraussetzung ist natürlich, dass der von dir festgestellte Mangel tatsächlich von Anfang an vorhanden ist.  

Auch wenn du ein vermeintlich „privates“ Geschäft tätigst, so ist der Händler auf dem Weihnachtsmarkt 2024 trotzdem ein Gewerbetreibender und demnach auch so zu behandeln. Das bedeutet, du besitzt auch bei einem noch so kleinen Kauf gemäß § 437 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) grundsätzlich Anspruch auf Gewährleistungsrechte. Der Händler muss die Mängelhaftung übernehmen, wenn die auf dem Weihnachtsmarkt gekaufte Sache defekt ist. Wie du den vielleicht umherreisenden Verkäufer später ausfindig machen kannst, ist wiederum eine andere Frage.

Was gilt für einen Gutschein, den ich auf dem Weihnachtsmarkt kaufe?

Soll dein Gutschein ein Weihnachtsgeschenk darstellen, liegt es auf der Hand, dass er wohl bis spätestens Heiligabend eingelöst werden sollte. Aber wie ist die Rechtslage, wenn die Feiertage vorbei sind? Verfällt dann auch der Gutschein? Nein, ein Gutschein hat grundsätzlich eine Gültigkeit von drei Jahren. Sie beginnt sogar erst mit Ablauf des Jahres, in dem du den Gutschein gekauft hast. Nur in seltenen Einzelfällen darf die Gültigkeit befristet werden, etwa auf zwei Jahre oder sogar nur auf ein Jahr.

Müssen die Preise an den Verkaufsständen deutlich sichtbar sein?

Du möchtest wissen, was die Waren auf dem Weihnachtsmarkt kosten, ärgerst dich aber über fehlende Preisschilder? Es gilt die Preisangabenverordnung (PAngV), woran sich auch die Unternehmer auf dem Weihnachtsmarkt halten müssen. Danach ist entsprechend § 5 Abs. 1 PAngV der Grundpreis prinzipiell entweder pro Kilogramm, Liter oder Meter anzugeben. Auch der Gewerbetreibende auf dem Weihnachtsmarkt ist demnach verpflichtet, Preise für Essen und Getränke deutlich sichtbar anzuzeigen.

Allerdings gilt dies in Form einer Ausnahmevorschrift nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 PAngV bei Ständen auf dem Weihnachtsmarkt nicht, wenn du Waren kaufen möchtest, die du direkt vom Händler erhältst, anstatt sie – wie in einem Supermarkt sonst üblich – in einen Einkaufswagen zu legen. In diesen Fällen besteht für den Verkäufer keine Pflicht zur Preisauszeichnung, sodass du den genauen Preis auch mal erfragen musst.

Übrigens: Auch, wenn eine Reklamation mit Kassenbon einfacher vonstattengeht, die Ausgabe von Kassenbons auf Weihnachtsmärkten ist nicht üblich und auch keine Pflicht.

Wie ist die Haftung für Verletzungen auf dem Weihnachtsmarkt geregelt?

Du bist auf dem Weihnachtsmarkt 2024 gestolpert, hast dir dein Knie aufgeschlagen und die neue Jeans ist auch noch zerrissen? Dann kommt es jetzt darauf an, ob dein Glühweinkonsum daran schuld war, oder ob nicht doch die Haftungspflicht eines Händlers zum Zuge kommt. So können nicht ausreichend gesicherte Stufen bzw. Rampen oder Kabelleitungen zum Weihnachtsstand Stolperfallen und Unfallquellen darstellen. Der Händler hat grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht, wonach er alles rund um seinen Verkaufstand so einrichten muss, dass du als Weihnachtsmarktbesucher nicht zu Schaden kommst. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, muss er Schadensersatz leisten und dir nicht nur eine neue Jeans bezahlen.

Da Weihnachtsmärkte nur periodisch auf Marktplätzen aufgebaut werden, sind oberirdische Leitungen (Wasser, Strom) natürlich zu erwarten. Auf solche Hindernisse musst du daher vorbereitet sein. Sind die Kabel aber nicht ausreichend befestigt, sodass du ins Stolpern gerätst oder wirst du von ungesicherten, umfallenden Gegenständen getroffen, liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor.

Gleiches kann gelten, wenn du oder dein Kind beim Schlittschuhlaufen auf dem Weihnachtsmarkt verletzt wirst. Nutzer der Eisfläche haben zwar eine Eigenverantwortung. Wenn der Unfall jedoch dadurch entsteht, weil der Betreiber unzureichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, muss er die Haftung für den entstandenen Schaden übernehmen.

Gibt es rechtliche Vorgaben für Kinderattraktionen/Fahrgeschäfte?

Verletzt sich dein Kind auf einem Fahrgeschäft wie z. B. einem Kinderkarussell, muss der Betreiber der Anlage die Haftung übernehmen. Auch hier besteht für dich als Mutter oder Vater zwar die Pflicht, die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit das Kind nicht zu Schaden kommt. Allerdings liegt die deutlich größere Verantwortung für ein kindergerechtes und sicheres Mitfahren eindeutig beim Betreiber des Fahrgeschäftes.

Solltest du demnach mal vergessen, bei deinem Kind den vorhandenen Sicherheitsgurt anzulegen, haftet trotzdem der Betreiber, da er oder seine Mitarbeiter die Schlusskontrolle hätten übernehmen müssen. Nach einem Urteil des OLG Oldenburg vom 10.4.2014 – Az. 1 U 110/13 war demnach entscheidend, dass „das Benutzen des Fahrgeschäfts auch dann möglich war, wenn der Sicherheitsbügel nicht ordnungsgemäß arretiert wurde.“

Was kann ich tun, wenn ich mir den Magen am Essen auf dem Weihnachtsmarkt verderbe?

Wenn dein kulinarischer Spaziergang auf dem Weihnachtsmarkt 2024 damit endet, dass du dir den Magen verdirbst oder gar eine Lebensmittelvergiftung einfängst, muss der Standbetreiber wie jeder andere Gastronom gemäß § 823 BGB dafür haften. Dann hättest du einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Verkäufer. Das Problem dabei liegt in der Beweisbarkeit der ursächlich verdorbenen Speise für deine Beschwerden. Deine Vermutung, dass der vielleicht etwas zu fettige Reibekuchen deine Magenschmerzen hervorgerufen haben, reicht dafür nämlich nicht aus.

Welche Hygienestandards müssen die Essensstände einhalten?

Wenn du dich fragst, ob die Speisen und Getränke auf dem Weihnachtsmarkt 2024 gesundheitlich überhaupt unbedenklich zu konsumieren sind, so ist allein aufgrund regelmäßiger Lebensmittelüberwachung von hohen Standards auszugehen.

Auch die Essenstände auf Weihnachtsmärkten 2024 gehören im weitesten Sinne zur Gastronomie und unterliegen daher den Bestimmungen verschiedener EU-Verordnungen. Hier ist in erster Linie die VO 852/2004 zu nennen, welche die Hygienestandards bestimmen, die auch für Weihnachtsstände gelten. Die zwei großen Bereiche stellen dabei die Personal- und die Lebensmittelhygiene dar.

Zum einen müssen die Stände auf festem Untergrund stehen und gewährleisten, dass sie sauber gehalten und nicht von Staub, Rauch, Abfällen etc. beeinflusst werden. Demzufolge sind offene Lebensmittel so geschützt aufzustellen, dass sie mit hustenden oder niesenden Passanten nicht in Kontakt kommen.

Unter diesen Voraussetzungen sollten am Weihnachtsmarkt deiner Wahl sowohl der Glühwein als auch die heiße Waffel den gelten Hygienestandards entsprechen. Darüber hinaus darfst du davon ausgehen, dass pro Stand eine Handwaschgelegenheit zur Verfügung steht und leicht verderbliche Lebensmittel dauerhaft gekühlt werden – denn dies sind ebenfalls zu erfüllende Auflagen für den Verkäufer auf dem Weihnachtsmarkt.

Arbeitsschutz Gilt der gesetzliche Arbeitsschutz auch für die Arbeit von Aushilfen auf dem Weihnachtsmarkt?

Ja, der gesetzliche Arbeitsschutz ist auch auf dem Weihnachtsmarkt präsent und muss in allen Belangen berücksichtigt werden. Neben dem obligatorischen Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz müssen Gewerbetreibende auf dem Weihnachtsmarkt auch permanent den Schutz der eigenen Angestellten gewährleisten. Solltest du selbst darüber nachdenken, am Weihnachtsmarkt als Aushilfe zu arbeiten, so muss dich dein Chef oder sonstiges fachkundiges Personal sowohl über Sicherheit am Arbeitsplatz als auch über deinen persönlichen Gesundheitsschutz informieren und aufklären.

Das bedeutet konkret, dass der Arbeitsplatz rund um den Verkaufsstand so sicher bereitgestellt werden muss, dass du dir über Gefahren für Gesundheit oder Leben keine Sorgen machen brauchst. Auch deine Arbeitsleistung sollte nicht so stark gefordert werden, dass sie deinen gesundheitlichen Zustand belastet. Vernachlässigt der Arbeitgeber diese Vorgaben, muss er im Falle einer erheblichen Beeinträchtigung wegen Sorgfaltspflichtverletzung Schadensersatz an dich leisten.

Darf ich die Glühweintasse mitnehmen?

Hier lautet die klare Antwort: nein. Der Glühweinbecher wird in aller Regel mit einem zusätzlichen Pfand ausgehändigt, wobei der Gewerbetreibende davon ausgehen darf, dass du ihn auch wieder an den Stand zurückbringst. Denn an dieser Stelle muss ein oft falsch verstandener Umstand geklärt werden – das bezahlte Pfand ist nicht mit dem Kaufpreis gleichzusetzen. Es dient lediglich dazu, dich als Weihnachtsmarktbesucher an die Rückgabe zu erinnern. Du hast die Glühweintasse demnach nicht gekauft, sondern allenfalls geliehen. Strenggenommen liegt sogar ein Diebstahl vor, wenn du die liebgewonnene Tasse mit nach Hause nimmst.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Verkäufer am Glühweinstand extra Anzeige erstattet. Davon ist glücklicherweise eher äußerst selten auszugehen. Um sich selbst und dem Tassendieb unnötigen Ärger zu ersparen, ist das Pfand in der Regel mindestens dem Wert der Tasse angepasst.

Den Becher einfach ohne zu fragen mitnehmen, ist dennoch nicht erlaubt.

Ab welchem Alter dürfen Jugendliche Glühwein trinken?

An der festlichen Stimmung auf dem Weihnachtsmarkt 2024 kannst du dich sicherlich am besten erfreuen, wenn du dabei nicht im erhöhten Alkoholkonsum versinkst. Dennoch kann ein Glas Glühwein dazugehören. Während Kinder natürlich höchstens einen alkoholfreien Kinderpunsch trinken dürfen, darfst du ab 16 Jahren selbst an den Glühweinstand gehen. Jugendliche ab 14 Jahren können dann einen Glühwein verköstigen, wenn dies unter der Aufsicht von Mutter oder Vater bzw. eines Erziehungsberechtigten passiert.  

Wenn es dich ausnahmsweise mal nach etwas Höherprozentigem gelüstet und du einen „Schuss“ Rum in den Glühwein möchtest, musst du warten bis du 18 bist. Ab dann darfst du alkoholhaltige Getränke auf dem Weihnachtsmarkt selbst bestellen. Selbstverständlich in Maßen.

Darf ich nach einem Glühwein noch Auto fahren?

Rein juristisch gesehen, kommt es bei der Beantwortung der Frage mal wieder ganz darauf an – in diesem Fall auf dein Alter. So lustig und gesellig der Besuch des Weihnachtsmarktes inklusive Glühwein sein soll und darf – wenn du ihn genossen hast, solltest du in jedem Fall dein Auto stehen lassen. Je nach Probezeit und Alter ist dies sogar alternativlos.

Zudem ist zu beachten: Wenn du bei Alkohol am Steuer erwischt wirst, hast du entweder eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat begangen.

Wie sich der Alkohol auf deinen Zustand und deine Fahrtüchtigkeit auswirkt, ist natürlich von Faktoren wie z. B. deinem Körpergewicht oder dem Umstand, ob du vorher was gegessen hast, abhängig. Aber darauf solltest du dich lieber nicht verlassen. Glühwein ist schnell dazu imstande, deinen Promillewert hochzuschrauben. Überschreitest du den zulässigen Wert von 0,5 musst du mit einem Bußgeld von mehr als 500 Euro rechnen, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot inklusive. Wenn du dabei den Verkehr gefährdest, kann dir bereits ein Promillewert von 0,3 zum Verhängnis werden. Denn dann droht dir Entziehung des Führerscheins und eine Freiheits- oder Geldstrafe.

Du befindest dich noch in der Probezeit oder du bist unter 21 Jahren? Dann gilt für dich ein zulässiger Promillewert von 0,0.

Zusammenfassend lässt sich sagen, wenn du auf dem Weihnachtsmarkt Glühwein trinken möchtest, kannst du das gerne tun. Du „darfst“ je nach konkreten Umständen danach noch Auto fahren. Wir raten aus den genannten Gründen natürlich dringend davon ab. In der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren ist Glühwein plus Autofahren ohnehin gesetzlich verboten.

Was kann ich als Anwohner unternehmen, wenn der Weihnachtsmarkt zu laut ist?

Wenn du dich bei Weihnachtsmusik unter die Decke verkriechst und weder Glühwein noch Zimtsterne magst, kann ein zu lauter Weihnachtsmarkt vor der Haustür schnell zur Plage werden. Deine persönlichen Chancen, den winterlichen Trubel unterbinden zu können, sind jedoch eher überschaubar.

Grundsätzlich sind bei Lärmbelästigungen durch Veranstaltungen u. a. sowohl das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) wie auch das für das jeweilige Bundesland geltende Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) einschlägig. Danach gibt es Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen. In diesen Fällen könntest du bei bestimmten Veranstaltungen erfolgreich gegen den Lärm vorgehen. Schwierig wird es für dich jedoch immer dann, wenn Veranstaltungen wie z. B. ein Weihnachtsmarkt nur ein Mal im Jahr stattfinden. In diesen Fällen ist die Lärmbelästigung wegen des einmaligen Anlasses von den Anwohnern hinzunehmen. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 26.09.2003 – Az. V ZR 41/03. Darin heißt es, dass ein Weihnachtsfest mit Ständen als Ereignis anzusehen sei, welches „zum gemeindlichen und städtischen Leben“ gehört und zudem allgemein akzeptiert werde.

Daher musst du wohl oder übel die Musik und die sonstigen Geräusche dulden, die vom Weihnachtsmarkt ausgehen – auch schon mal über 22:00 Uhr hinaus.

Nach Mitternacht muss der Beurteilungspegel jedoch von etwa 70 dB auf 55 dB heruntergehen. Ansonsten hast du eben doch die Chance, das Ordnungsamt bzw. zu später Stunde die Polizei zu kontaktieren.

Darf ich Fotos bzw. Videos auf dem Weihnachtsmarkt machen und sie veröffentlichen?

Wenn du Bilder vom Weihnachtsmarkt 2024 machst und sie veröffentlichen möchtest, können dir die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes (KUG bzw. KunstUrhG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Weg stehen. Denn jede abgebildete Person hat grundsätzlich das „Recht am eigenen Bild“. Danach dürfen gem. § 22 KUG Bilder und Videos nur mit Einwilligung der gezeigten Person gemacht werden. Die in der gesamten EU geltende DSGVO schützt ebenfalls personenbezogene Daten dieser Art.

Du musst deine Bilder aber nicht gleich wieder löschen, wenn du auf dem Weihnachtsmarkt auf den Auslöser gedrückt hast. Denn auch, wenn im Einzelfall entschieden werden müsste, grundsätzlich darfst du Bilder auf dem Weihnachtsmarkt machen, auf denen fremde Personen zu sehen sind.

Der „Fokus“ geht dabei jedoch im wahrsten Sinne nicht auf die betreffende Person, sondern gilt der gesamten Veranstaltung. Und auf deinem Bild sind dann eben zusätzlich andere Menschen zu sehen, die von dir abgebildet werden. Man würde sagen, wer eine öffentliche Veranstaltung wie den Weihnachtsmarkt besucht, darf sich nicht darüber beschweren bzw. muss es trotz des geltenden Persönlichkeitsrechts hinnehmen, dass er auf deinem privaten Foto abgebildet wird.

Nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG darfst du demzufolge Bilder auch ohne Einwilligung verbreiten, wenn es sich dabei um Versammlungen, Aufzüge und ähnliche Vorgänge, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, handelt.

Darf ich meinen Hund mit auf den Weihnachtsmarkt nehmen?

Du darfst deinen Hund grundsätzlich mit auf den Weihnachtsmarkt nehmen. Allerdings raten Tierschutzorganisationen dringend davon ab. Wenn du also einen Besuch im winterlichen Getümmel planst, solltest du deinen Hund so lange anderswo unterbringen. Das gilt vor allem für die Abendstunden, in denen es kälter und dunkler und damit unübersichtlicher wird.

Denn das Gedränge kann für den Hund ein Spießrutenlauf werden, insbesondere, wenn dein Tier auf dem Boden Essensreste findet oder aus Versehen auf umherliegende Glasscherben tritt. Darüber hinaus wird er vielleicht von den anderen Besuchern übersehen und bekommt ungewollt Tritte.

Daher ist die Rechtslage auch nicht eindeutig, wenn sich der Hund beim Weihnachtsmarkt verletzt. Erfolgt die Verletzung durch Bisse eines anderen Hundes, so ist der andere Halter meist schadensersatzpflichtig bzw. kann seine Hundehaftpflicht in Anspruch nehmen. Trägt dein Hund eine Verletzung davon, da ein anderer Besucher versehentlich auf eine Pfote getreten ist, kann es sein, dass dich als Halter eine Mitschuld trifft. Die Haftungsfrage kann dann so beantwortet werden, dass eine Haftungsverteilung angewendet wird, da du den Hund je nach Situation auf der Veranstaltung besser zu Hause gelassen hättest.

Was kann ich bei Diebstahl auf dem Weihnachtsmarkt tun?

Hierzu gleich zu Beginn eine erschütternde Statistik: Die Polizeiliche Kriminalstatistik für Deutschland weist für das Jahr 2023 insgesamt 109.314 Taschendiebstähle auf. Der dabei ermittelte, entstandene Schaden: 38 Millionen Euro.

Damit nicht auch du in der kommenden Statistik landest, solltest du demnach deine Wertsachen entweder sicher aufbewahren oder erst gar nicht zum Weihnachtsmarkt 2024 mitnehmen. Alternativ kannst du den Weihnachtsmarkt auch zu weniger frequentierten Zeiten besuchen.

Nimm also am besten nur das Nötigste mit und sorge dafür, dass du an jedem Stand mit Kleingeld schnell und unkompliziert bezahlen kannst. Ansonsten bieten sich natürlich die Innentaschen oder Brustbeutel an, um dem Taschendieb keine unkompliziert Chance zu geben.

Gibt es Umweltauflagen für Weihnachtsmärkte?

Ja, um die Umwelt zu schützen, können Kommunen Auflagen erteilen. Wenn du selbst Gewerbetreibender bist, musst du dich daher mit verschiedenen Vorschriften auseinandersetzen, welche deinen Stand am Weihnachtsmarkt 2024 betreffen. Dies erscheint allein anhand der Unmengen von Plastikgeschirr für den Müll ein lohnendes Unterfangen. Die deutsche Umwelthilfe geht von insgesamt 3.500 Tonnen Abfall aus, die z. B. durch Mehrweggeschirr eingespart werden könnten.

Folgende Bereiche können von den Umweltauflagen umfasst sein:

  • LED-Beleuchtung (statt herkömmlicher Glühbirnen/Lampen)

  • Mehrweggeschirr

  • Mülltrennung

  • Abwasserentsorgung

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Dein Weihnachtsmarktbesuch endete abrupt mit einem Sturz über freiliegende, ungesicherte Kabel? Wenn du wissen willst, ob du bei Verletzungen und beschädigter Kleidung Schadenersatzansprüche besitzt und gegen wen diese zu richten sind, ist rechtlicher Rat kostbar. Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte hilft dir bei allen Fragen rund um die Haftung auf dem Weihnachtsmarkt und leitet für dich die ersten Schritte ein.

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Über unsere Autoren Göran Ruser

Göran Ruser ist Diplom-Jurist und als selbstständiger Texter für KLUGO tätig. Seine langjährige Erfahrung im juristischen Bereich und als stellvertretender Abteilungsleiter juristischer Korrespondenzabteilungen bietet die beste Grundlage, um als Experte im Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht zu fungieren. Sein Augenmerk liegt darin, komplizierte Rechtsthemen in einer klaren, leicht verständlichen Sprache, die auch juristischen Laien verstehen, zu schaffen und somit Recht für alle zugänglich zu machen. Denn das Ziel eines jeden Rechtsratgebers ist es immer, die Fragen des Lesers gezielt und prägnant zu beantworten, um ihm eine Hilfestellung für sein Problem zu bieten.

Göran Ruser