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Das solltest du wissen So erstellst du einen Dienstleistungsvertrag

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Hast du ein eigenes Business, dann regelt der Dienstleistungsvertrag die Zusammenarbeit mit anderen Selbstständigen, die für dich Dienstleistungen erbringen. Ein Dienstleistungsvertrag ist auch notwendig, wenn du selbst für andere Dienstleistungen erbringst.

von KLUGO
16.11.2020
7 Min Lesezeit

So erstellst du einen Dienstleistungsvertrag Das Wichtigste in Kürze

  • Leistungen, die im wirtschaftlichen Miteinander erbracht werden, können über einen Dienstleistungsvertrag geregelt werden.

  • Für Tätigkeiten, die zum Beispiel im Rahmen einer freien Mitarbeit erbracht werden, ist der Dienstleistungsvertrag die richtige Vertragsform.

  • Ein Dienstleistungsvertrag kann formfrei geschlossen werden und ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei.

Ein Rechtsanwalt hilft dir dabei, typische Fehler zu vermeiden und sorgt dafür, dass keine wichtigen Vertragsklauseln vergessen werden.

Was ist ein Dienstleistungsvertrag?

Wer Leistungen für einen anderen erbringt, braucht dafür eine vertragliche Grundlage. Sie stellt sicher, dass die Pflichten sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer klar sind. Ebenfalls sorgt ein Vertrag dafür, dass bei Unklarheiten ein Blick in die Vertragsklauseln schnell Auskunft über die Inhalte der Vertragsbeziehung gibt.

Im Dienstleistungsvertrag geht es um die Ausführung einer Tätigkeit gegen Bezahlung. Der Auftragnehmer wird also für den Auftraggeber tätig und erbringt eine vorher vereinbarte Dienstleistung für den Auftraggeber.

Im Gegensatz zum Werkvertrag besteht die Pflicht des Auftragnehmers beim Dienstleistungsvertrag darin, eine Leistung zu erbringen – unabhängig vom konkreten Ergebnis.

Der Dienstleistungsvertrag wird in den §§ 611ff. Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) geregelt. Typische Dienstleistungsverträge sind beispielsweise

  • Arbeitsverträge

  • Behandlungsvertrag

  • Unterrichtsvertrag

  • Versicherungsvertrag

  • Rechtsanwaltsvertrag

  • Vertrag mit freien Mitarbeitern und Freelancern

Wichtig:

Dienstleistungs- und Werkvertrag unterscheiden sich grundsätzlich nur bezüglich des Vertragsgegenstandes. Als Faustregel gilt: Geht es um Tätigkeiten, ist ein Dienstleistungsvertrag aufzusetzen. Steht das Ergebnis im Fokus, ist der Werkvertrag die richtige Vertragsform.

In der Zusammenarbeit mit Freelancern, Dienstleistern oder anderen Selbstständigen ist ein Dienstleistungsvertrag unabkömmlich. Für mehr Rechtssicherheit nutze unsere Erstberatung und lass dich von einem KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten optimal beraten.

Welche Inhalte müssen in einem Dienstleistungsvertrag enthalten sein?

Der Gesetzgeber macht keine konkrete Angabe zum Inhalt des Dienstleistungsvertrages. Damit steht es dir frei, mit deinem Vertragspartner die Vertragsinhalte in Abhängigkeit von der individuellen Ausgangssituation zu gestalten.

Bewährt haben sich dabei folgende Vertragsklauseln:

  • Vertragsparteien

  • Vertragsgegenstand

  • Vergütung

  • Zahlungsbedingungen

  • Leistungstermin

  • Haftung

  • sonstige Vertragsklauseln

Nicht alle Vertragsbestandteile erweisen sich in der Praxis als problematisch. Dennoch ist es in vielen Fällen notwendig, bei der Vertragsgestaltung vorausschauend zu agieren und auch scheinbar offensichtliche Vertragsinhalte schriftlich festzuhalten. Das sind insbesondere:

Vertragsparteien

Der Vertragsgegenstand ist beim Dienstleistungsvertrag die Pflichten des Auftragnehmers und des Auftraggebers. Dabei hat der Auftragnehmer in erster Linie eine Leistung zu erbringen. Dem Auftraggeber obliegt in erster Linie die Pflicht zur Bezahlung. Ergänzend können hier auch die Zahlungsmodalitäten geregelt werden.

Leistungstermin

Bei Dienstleistungen ist es wichtig, festzuhalten, wann diese erbracht werden müssen. Dies ist auch entscheidend, wenn es zu Streitigkeiten kommt – etwa dann, wenn eine Deadline nicht eingehalten wurde und dem Auftraggeber dadurch ein wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist.

Im Dienstleistungsvertrag werden alle Absprachen schriftlich fixiert, die im Vorfeld schon mündlich besprochen wurden.

Welche Klauseln wirklich in Dienstleistungsvertrag gehören und welche bei der Vertragsgestaltung entbehrlich sind, ist immer im Einzelfall zu bestimmen. Es hängt auch von den Vertragsparteien ab und von dem Regelungswillen der Beteiligten. Gerade wenn es um dein Business geht, ist es umso wichtiger, typische Fehler zu vermeiden: Das betrifft insbesondere den Fall, dass es zu Mängeln kommt.

Im Gegensatz zum Kauf- oder Werkvertrag sind beim Dienstleistungsvertrag keine Regelungen in Bezug auf mögliche Mängel einschlägig. Für dich als Auftraggeber heißt das im schlechtesten Fall: Du kannst keine Nachbesserung oder Minderung des vereinbarten Honorars vom Auftragnehmer verlangen.

Das Honorar wird auch dann fällig, wenn du als Auftraggeber mit der erbrachten Leistung nicht zu 100 % zufrieden bist.

Um Probleme rund um mögliche Mängel von vornherein auszuschließen, raten wir dir, eine entsprechende Regelung im Dienstleistungsvertrag zu berücksichtigen. Ein Anwalt kann mit dir gemeinsam eine Lösung ausarbeiten, die für deine individuelle Situation und dein Business passend ist. Zusammen mit einem erfahrenen Fachanwalt für Vertragsrecht kannst du vermeiden, dass dir später Nachteile entstehen.

Ein Dienstleistungsvertrag muss alle relevanten Bestandteile eines Vertrages enthalten, um gültig zu sein. Dazu kommen noch einige rechtliche Spitzfindigkeiten, insbesondere im Umgang mit mangelhafter Leistungserbringung und Nachbesserungen. Damit du in einem solchen Fall auf der sicheren Seite bist, nutze unsere Erstberatung. Unser KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte kann nach einem Erstgespräch dich noch weiter unterstützen und den Dienstleistungsvertrag genau auf deine Bedürfnisse anpassen.

Welche Form muss ein Dienstleistungs- bzw. Werkvertrag haben?

Sowohl der Dienstleistungs- als auch der Werkvertrag können formfrei geschlossen werden. Die Schriftform ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Auch ein mündlich vereinbarter Dienstleistungsvertrag ist für die Vertragsparteien bindend.

Tatsächlich lässt sich auch eine stillschweigende Übereinkunft über den Vertrag im Zweifelsfall als Dienstvertrag auslegen. Dies gilt besonders dann, wenn die jeweilige Leistung in Anspruch genommen wird, ohne dass hierzu Vertragsverhandlungen geführt wurden. Insbesondere im wirtschaftlichen Miteinander ist das aber nicht empfehlenswert: Kommt es zu Streitigkeiten – zum Beispiel haftungsrechtlicher Art – hilft dir der Vertrag dabei, die getroffenen Vereinbarungen nachzuweisen.

Wie wird ein Dienstleistungs- bzw. Werkvertrag geschrieben?

Du kannst einen Dienstleistungsvertrag eigenständig erstellen. Allerdings passiert es gerade juristischen Laien, dass sie wesentliche Klauseln übersehen. Es besteht auch immer das Risiko, dass Klauseln im Konfliktfall zum eigenen Nachteil ausgelegt werden können. Das lässt sich nur vermeiden, wenn der Dienstleistungsvertrag bei der Erstellung alle Eventualitäten, die sich im weiteren Verlauf ergeben können, erkennt und berücksichtigt.

KLUGO Tipp:

Ein Anwalt kann einen Dienstleistungs- bzw. Werkvertrag für dich erstellen oder auch auf Rechtssicherheit prüfen. Hast du bisher bereits Dienstleistungsverträge benutzt, kannst du sie jederzeit zur Überprüfung einem erfahrenen Fachanwalt für Vertragsrecht vorlegen.

Lasse deine bisherigen Verträge mit unserem Vertrags-Check durch einen Rechtsexperten prüfen. Eventuelle Schwachstellen können durch einen erfahrenen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten sofort erkannt und verbessert werden.

Welche Besonderheiten sind beim Dienstleistungsvertrag noch zu beachten?

Beim Dienstleistungsvertrag verfügt der Auftragnehmer über ein großes Maß an Eigenverantwortlichkeit. Er ist also im Vergleich zum herkömmlichen Arbeitnehmer nicht umfassend von den Weisungen des Auftraggebers abhängig.

Bei einer völligen Abhängigkeit des Dienstleisters von den Weisungen des Auftraggebers kann eine sogenannte Scheinselbständigkeit vorliegen. Der Auftraggeber wird dann nicht wie ein freier Mitarbeiter behandelt, sondern wie ein normaler Arbeitnehmer – mit den entsprechenden Folgen: Er muss bei einer Krankenkasse angemeldet werden und die Sozialversicherungsbeiträge sind zu bezahlen und die Steuer abzuführen.

Es ist für einen Unternehmer nicht immer einfach, eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Das gilt insbesondere bei umfangreichen Projekten. Hier solltest du im Zweifelsfall juristischen Rat einholen, um negative Folgen für dein Business zu vermeiden.

Achte darauf, dass im Dienstleistungsvertrag klar die Eigenverantwortlichkeit des Auftragnehmers hervorgeht, um eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Entsprechend rechtssichere Klauseln lässt du am besten von einem erfahrenen Fachanwalt für Vertragsrecht erstellen. In unserer Erstberatung kannst du einen ersten Kontakt herstellen und im weiteren Verlauf deinen individuellen Vertrag erstellen lassen.

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