Das musst du wissen Abmahnung unwirksam?

Besonders wenn nach einer oder mehrerer Abmahnungen eine Kündigung folgt, gewinnt es an Wichtigkeit, ob eine Abmahnung unwirksam ist, denn dadurch kann auch deine Kündigung unwirksam werden. Am besten gehst du dann ins Gespräch mit einem Rechtsexperten. Dieser kann deinen individuellen Fall beurteilen und dich sogar im Fall der Fälle vor Gericht unterstützen.

Wenn du von deinem Arbeitgeber eine Abmahnung erhältst, ist dies zunächst einmal ein Schock. Eine Abmahnung soll dich auf dein Fehlverhalten aufmerksam machen und dient der Vermeidung einer Kündigung. Beim Aufsetzen einer Abmahnung gibt es jedoch einige Hürden für deinen Arbeitgeber. Hält dieser sich nicht an die Vorgaben des Gesetzgebers, kann deine Abmahnung unwirksam sein.

von M. Lind
11.10.2024
5 Min Lesezeit

Abmahnung unwirksam Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Kündigung muss das abgemahnte Fehlverhalten meist wiederholt werden.

  • Kündigt dir dein Arbeitgeber wegen einer anderen Vertragsverletzung, so ist die Kündigung unwirksam.

  • Eine Abmahnung ist unwirksam wenn bestimmte Inhalte fehlen.

So gehst du bei einer Abmahnung vor

  1. Wenn du eine Abmahnung von deinem Arbeitgeber erhalten hast, solltest du das darin angemahnte Fehlverhalten umgehend abstellen.

  2. Ob eine Abmahnung unwirksam ist, kann durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden.

  3. Unter Umständen kannst du eine Gegendarstellung zur Abmahnung verfassen, die jedoch formell einige Voraussetzungen erfordert. Nutze unser kostenloses Muster.

  4. Unter Umständen ist auch ein Gespräch mit deinem Arbeitgeber sinnvoll, um die Gründe für die Vertragsverletzungen zu erläutern und eventuell gemeinsam eine Lösung zu finden. Hier kannst du dich ebenfalls von einem Rechtsanwalt unterstützen lassen.

Wenn du bereits abgemahnt wurdest, dann solltest du immer eine anwaltliche Beratung in Erwägung ziehen. Lass die Wirksamkeit deiner Abmahnung in der telefonischen Erstberatung von einem KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten prüfen.

Eine Abmahnung muss den gesetzlichen Anforderungen genügen. Für ihre Wirksamkeit bedarf es der Dokumentation des konkreten Verstoßes unter genauer Angabe des Sachverhaltes, des Aufzeigens der zu befolgenden Pflicht sowie des Hinweises einer potenziellen Gefährdung des Arbeitsverhältnisses im Wiederholungsfall.

Jan Reilbach Rechtsanwalt
Jan Reilbach

Wann ist eine Abmahnung unwirksam?

Es gibt unterschiedliche Gründe, die eine Abmahnung unwirksam machen. Hauptsächlich natürlich dann, wenn du gar keine Pflichtverletzung begangen hat. Auch Verhalten, das deinen Arbeitgeber stört, verstößt nicht zwangsläufig gegen die vertraglichen Vereinbarungen mit dir. Hier muss immer der individuelle Fall im Zusammenspiel mit dem Arbeitsvertrag betrachtet werden, um feststellen zu können, ob eine Abmahnung unwirksam ist. Die Partner-Anwälte und Rechtsexperten von KLUGO beraten dich zu deiner Abmahnung und prüfen diese auf Wirksamkeit.

Beweispflicht

Viele Arbeitgeber vergessen bei der Abmahnung auch, dass sie in der Beweispflicht stehen. Bedeutet konkret: Wenn dein Arbeitgeber nicht beweisen kann, dass du eine Vertragsverletzung begangen hast, ist die Abmahnung ebenfalls unwirksam. Dein Arbeitgeber muss detailliert dokumentieren, wann du gegen welche vertragliche Pflicht verstoßen hast. Im besten Fall kann er dies mit Zeugen zusätzlich belegen.

Berechtigung, die Abmahnung zu unterschreiben

Nicht jeder Mitarbeiter eines Unternehmens hat die Berechtigung, eine Abmahnung zu schreiben. Lediglich deine unmittelbaren Vorgesetzten und die Inhaber des Unternehmens haben das Recht, eine Abmahnung zu verfassen. Wenn die Abmahnung von einer Person unterschrieben oder ausgesprochen wird, die nicht unmittelbar weisungsbefugt ist, gilt die Abmahnung als unwirksam.

Genaue Beschreibung der Situation

Außerdem muss eine Abmahnung das exakte Fehlverhalten mit einer detaillierten Beschreibung der Situation beinhalten. Diese hohen Anforderungen werden durch den Gesetzgeber festgelegt, damit du als Arbeitnehmer genau weißt, welches Verhalten sich in Zukunft bessern muss. Beschreibt dein Arbeitgeber das Fehlverhalten nicht präzise genug, kann deine Abmahnung als unwirksam eingestuft werden. Dies gilt auch für sogenannte Sammelabmahnungen, bei denen gleich mehrere Verstöße gegen die vertraglichen Pflichten angemahnt werden. Ist nur einer dieser Gründe unzulässig, ist die Abmahnung im Gesamten unwirksam.

abmahnung unwirksam
Unwirksamkeitsgründe einer Abmahnung – Infografik

Fehlende Inhalte

Ferner fordert der Gesetzgeber neben einer detaillierten Beschreibung des Fehlverhaltens auch noch weitere Inhalte, die in einer wirksamen Abmahnung nicht fehlen dürfen.

Inhalte, die für eine wirksame Abmahnung nicht fehlen dürfen:

  • Es muss detailliert aufgelistet werden, wann und wie du gegen deine vertraglich vereinbarten Pflichten verstoßen hast.

  • Dein Arbeitgeber muss dich auffordern, das Verhalten in Zukunft zu ändern.

  • Dein Arbeitgeber droht dir im Wiederholungsfall mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie einer fristlosen Kündigung.

Ob eine Abmahnung unwirksam ist, kann im Zweifelsfall ein Fachanwalt für Arbeitsrecht für dich überprüfen. Wende dich zu diesem Zweck an die telefonische Erstberatung von KLUGO, bei der wir dich mit einem erfahrenen Partner-Anwalt und Rechtsexperten verbinden, der eine Einschätzung zur Wirksamkeit deiner Abmahnung vornimmt.

Wie lange ist eine Abmahnung gültig?

Der Gesetzgeber hat keine rechtlichen Vorgaben dazu aufgestellt, wie lange eine Abmahnung in der Personalakte verbleibt. Die Entfernung der Abmahnung aus deiner Personalakte liegt damit vollständig im Ermessensspielraum deines Arbeitgebers. Allerdings rechtfertigt dies nicht zwangsläufig auch eine dauerhafte Verwendbarkeit der Abmahnung gegen dich.

Beispiel: Du erscheinst einige Tage lang verspätet am Arbeitsplatz, woraufhin dein Arbeitgeber eine Abmahnung schreibt und in deine Personalakte aufnimmt. In den folgenden drei Jahren hältst du die Arbeitszeit konsequent ein, ehe du ein weiteres Mal versehentlich zu spät am Arbeitsplatz erscheinst. Wenn dein Arbeitgeber nun versucht, dies als Grundlage für eine fristlose Kündigung zu nutzen, stehen die Chancen für dich recht gut, rechtlich gegen die Kündigung vorgehen zu können. Da du das Fehlverhalten über einen längeren Zeitraum nicht wiederholt hast, würde ein Arbeitsgericht mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Besserung des Verhaltens ausgehen.

Laut § 83 Abs. 1 BetrVG steht jedem Arbeitnehmer das Recht zu, jederzeit Einsicht in die Unterlagen der Personalakte zu fordern. Wenn darin eine Abmahnung vorgefunden wird, hast du zudem das Recht, Widerspruch gegen die Abmahnung einzulegen oder eine Gegendarstellung zu verfassen. Natürlich kannst du den Arbeitgeber auch jederzeit dazu auffordern, die Abmahnung aus der Personalakte zu löschen. Im Zweifelsfall muss ein Arbeitsgericht klären, ob die Abmahnung wirksam ist und in der Personalakte verbleiben darf.

Zusammenfassung:

Du hast das Recht, in die über dich geführte Personalakte Einsicht zu nehmen.

Wie kann ich gegen eine unwirksame Abmahnung vorgehen?

Wenn du als Arbeitnehmer der Meinung bist, eine unwirksame oder ungerechtfertigte Abmahnung erhalten zu haben, kannst du natürlich dagegen vorgehen. Zunächst solltest du Widerspruch gegen die Abmahnung einlegen. Dies erfolgt in den meisten Fällen mithilfe einer sogenannten Gegendarstellung. Dabei handelt es sich um eine Stellungnahme zur Abmahnung, die im Anschluss der Personalakte beigefügt wird. Dies macht allerdings nur dann Sinn, wenn du die Abmahnung unrechtmäßig erhalten hast – beispielsweise, weil dein Vorgesetzte auf deine Kündigung hinarbeitet oder es sich um ein Missverständnis handelt. Eine Gegendarstellung zur Abmahnung sollte immer detailliert auf die Vorwürfe eingehen, um wirksam zu sein.

Du solltest im Widerspruch gegen die Abmahnung folgende Punkte erwähnen:

  • Deine persönlichen Daten wie Name, Vorname und Position im Betrieb.

  • Eine exakte Schilderung aus deiner Sicht den Sachverhalt der Abmahnung betreffend.

  • Ausführliche Details zum Sachverhalt inkl. genauer Zeitangaben, evtl. unter Nennung von Zeugen.

  • Die unmittelbare Aufforderung, die unwirksame oder ungerechtfertigte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.

  • Die Bitte um eine möglichst rasche Entscheidung zum Sachverhalt.

  • Unterschrift, Ort und Datum

Wir bieten dir dafür ein kostenloses Muster zum download an:

Wenn das Unternehmen über einen Betriebsrat verfügt, kannst du diesen zur Klärung des Sachverhaltes hinzuziehen. Der Betriebsrat dient dabei vor allem als Vermittler zwischen deinem Arbeitgeber und dir, kann aber auch beim Verfassen deines Widerspruchs sehr hilfreich sein.

Je nachdem, wie schwer der Vorwurf in der Abmahnung lastet oder die zu befürchtenden Konsequenzen für dich sind, ist es unter Umständen auch ratsam, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren und die Abmahnung auf Wirksamkeit überprüfen zu lassen. Unter Umständen kann auch der Fachanwalt bei der Formulierung einer individuellen Gegendarstellung behilflich sein und dabei durch die richtigen Formulierungen oft etwas mehr erreichen als du allein. Für eine anwaltliche Ersteinschätzung kannst du dich natürlich auch an unsere telefonische Erstberatung wenden, die dich mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht verbindet.

Welche Rechte habe ich bei einer unwirksamen Abmahnung?

Wenn durch deinen Arbeitgeber eine Abmahnung ausgestellt wurde, kannst du als Arbeitnehmer Widerspruch einlegen. Stellt sich heraus, dass es sich tatsächlich um eine unwirksame Abmahnung handelt, hast du ein Recht darauf, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird. Dies erscheint auf den ersten Blick nicht unbedingt wichtig, allerdings kann eine Abmahnung in der Personalakte deine berufliche Weiterentwicklung negativ beeinflussen – beispielsweise dann, wenn es um eine mögliche Beförderung geht. Als Arbeitnehmer solltest du daher immer darauf bedacht sein, eine unwirksame Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen. Notfalls kann es sich lohnen, für diesen gesetzlichen Anspruch eine Klage vor dem Arbeitsgericht in Betracht zu ziehen.

Hat dein Arbeitgeber bereits eine Kündigung auf Grundlage einer unwirksamen Abmahnung ausgesprochen, ist auch diese Kündigung unwirksam. In den meisten Fällen ist jedoch auch hier ein Gang vor das Arbeitsgericht notwendig, um den Sachverhalt abschließend klären zu können.

Zusammenfassung:

Wenn eine Abmahnung unwirksam ist, hast du das Recht, diese aus der Personalakte entfernen zu lassen. Kommt dein Arbeitgeber dieser Forderung nicht nach, kann dies vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden.

Checkliste Das solltest du bei unwirksamen Abmahnungen beachten

  • Eine unwirksame Abmahnung muss durch deinen Arbeitgeber aus der Personalakte entfernt werden.

  • Als Arbeitnehmer hast du das Recht, zu jeder Abmahnung eine Gegendarstellung bzw. einen Widerspruch einzureichen.

  • Abmahnungen dienen dem Zweck, ein Fehlverhalten zu rügen und Wiederholungstaten zu vermeiden.

  • Kommst du der Aufforderung nicht nach, kann dein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung anstreben.

Wenn du dich gegen eine unwirksame Abmahnung zur Wehr setzen möchtest, kann anwaltlicher Beistand durchaus sinnvoll sein – insbesondere dann, wenn eine Klage vor dem Arbeitsgericht angestrebt wird. Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten geben dir eine Einschätzung zum Fall und beurteilen im Rahmen einer telefonischen Erstberatung die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Abmahnung.

Über unsere AutorenMelanie Lind

Melanie Lind arbeitet bereits seit 2017 als selbstständige Texterin und seit 2019 für die KLUGO Redaktion. Zuvor absolvierte sie eine Ausbildung im Marketing-Bereich. Vor ihrer Selbstständigkeit war sie bereits als Texterin tätig und hat sich kontinuierlich im Bereich Content-Management und SEO weitergebildet.

Ihr großes Interesse am deutschen Rechtssystem und Recht auch für Laien verständlich zu machen, brachte sie zu KLUGO.

melanie lind