Durch den VW-Skandal erleiden betroffene Dieselfahrzeuge erheblichen Wertverlust, der Weiterverkauf wird schwierig. Hardwarelösungen könnten helfen – unklar ist, wer für Motornachrüstung oder Partikelfilteraustausch die Kosten trägt.
Der Abgasskandal führt bei betroffenen Dieselfahrzeugen von VW, Audi, BMW, Daimler und anderen Herstellern zu teils massivem Wertverlust: Die Dieselfahrzeuge erfüllen aufgrund der illegalen Abschalteinrichtungen Abgasnormen nicht, sind „mangelhaft“ und in vielen Städten von Diesel-Fahrverboten bedroht. Auch das Software-Update ist umstritten, in einigen Fällen führt es zu höherem Kraftstoffverbrauch, geringerer Leistung und Motorschäden beim Diesel – der Wiederverkaufswert sinkt weiter. Eine umfangreiche Hardwareumrüstung der Motortechnik könnte eine Lösung sein. Noch ist jedoch unklar, wer den Diesel umrüsten kann und wer die Kosten trägt.
Für Dieselbesitzer kann der Wertverlust durch den VW-Skandal erheblich sein, auch wenn der Preisverfall erst einmal zu stoppen scheint. 22 Prozent der Autohändler nahmen Anfang 2018 keine gebrauchten Diesel mehr an, 87 Prozent der Händler können Dieselgebrauchtwagen nur noch mit höheren Abschlägen verkaufen. Das geht aus dem Diesel-Barometer der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) hervor. Autokäufer setzen zunehmend auf Benziner, beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges müssen Verbraucher mit Einbußen des Wiederverkaufswertes von bis zu 25 Prozent oder sogar mehr rechnen. Auch mit erfolgreicher Softwarenachrüstung werden die Dieselmodelle den „Schummelmakel“ wohl nicht mehr richtig los.
Wollen Verbraucher einen Dieselneuwagen kaufen und Fahrverbote umgehen, sollten Sie auf Dieselmodelle mit der im Herbst 2018 eingeführten, neuesten Abgasnorm Euro 6d oder Euro 6d-TEMP setzen.
Die Dieselprämien steigern den Wertverlust der Diesel laut einer Studie der Universität Duisburg-Essen zusätzlich: Durch das Rabattangebot für den Kauf eines Neuwagens bei Rückgabe des alten Diesels Euro 1 bis 4 wird der Kauf eines Dieselgebrauchtwagens zunehmend unattraktiv – die Wiederverkaufswerte sinken.
Eine mögliche Lösung für Dieselbesitzer, um den Wertverlust zu stoppen, ist eine Umrüstung der Motortechnik. Nachrüstsysteme sind teilweise noch in der Entwicklung, eine bereits fertige Hardwarelösung muss noch vom Kraftfahrtbundesamt genehmigt werden: Dieselfahrzeuge erhalten einen zusätzlichen „SCR-Katalysator“, der auch in Euro 6 Modellen verbaut ist. Der Katalysator verwandelt die Harnstofflösung AdBlue in Ammoniak und spritzt dieses direkt ins Abgasnachbehandlungssystem. Der Stickoxidausstoß verringert sich. Der Vorgang verbraucht etwa 1,5 bis 2 Liter pro 1000 Kilometer – ein zusätzlich nachgerüsteter AdBlue-Tank soll verhindern, dass AdBlue ständig nachgefüllt werden muss. Der Werkstatttermin zur Umrüstung dauert etwa einen Tag.
Im Vergleich zu einem Software-Update sind die Kosten für eine Hardwarenachrüstung erheblich: Experten rechnen bei einer Hardwarelösung, bei der Fahrzeugbesitzer ihren Diesel aufwendig umrüsten lassen, mit Kosten in Höhe von 1400 bis 3300 Euro zuzüglich Werkstattgebühr. Ein Software-Update kostet den Hersteller dagegen pro Fahrzeug nur 60 Euro plus eventuelle Zusatzkosten. In unserer Erstberatung werden Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten informiert.
Verbraucher, die ihren Diesel zeitnah umrüsten wollen, können die Kosten als „Nacherfüllungsanspruch“ anschließend vom Hersteller einklagen – mit ungewissem Ausgang. Die Initiative Gerechtigkeit im VW-Abgasskandal bereitet eine Art Sammelklage vor.
Wie sinnvoll Hardwarelösungen wirklich sind, ist noch unklar. Nach Angaben des ADAC optimiert eine Motorumrüstung den Abgasausstoß wirksamer als ein Software-Update: Der Stickstoffdioxid-Ausstoß eines Euro-5-Dieselmotors kann sich durch einen nachgerüsteten Katalysator um bis zu 90 Prozent reduzieren – damit halten die Werte im realen Betrieb den Euro-6-Grenzwert ein. Software-Updates können den Ausstoß dagegen nur um maximal 60 Prozent senken.
Gleichzeitig steigt jedoch durch die Hardwarenachrüstung auch der Spritverbrauch. Viele Experten befürchten außerdem Motorschäden.
Das Bundesverkehrsministerium prüft trotzdem, ob eine Pflicht zur technischen Nachrüstung besteht. Um die Funktions- und Leistungsfähigkeit von Hardwarenachrüstungen bei Euro-5-Dieseln zu testen, führt der ADAC bis Anfang 2019 einen Langzeittest mit nachgerüsteten Dieselfahrzeugen durch. Ob die Umrüstung den Dieselbesitzern oder den Geldbeuteln der Fahrzeugtechniker mehr bringt, wird sich also erst noch zeigen.
Vom VW-Skandal betroffene Dieselbesitzer sollten, wenn möglich, mit einer Umrüstung warten, bis die Hardwaretechnik durch Teststrecken hinreichend geprüft wurde. Andernfalls können den Berichten von Betroffenen folgend Motorschäden und ein erhöhter Kraftstoffverbrauch drohen."Christian Heitmann
In der Bundesregierung ist man sich bisher nicht einig, wer für die Dieselumrüstung die Kosten übernehmen muss – Hersteller, Fahrzeughalter, der Bund oder alle zu einem Anteil. Ebenfalls unklar ist, ob eine mögliche Pflicht alle betroffene Dieselfahrzeuge treffen würde oder nur Fahrzeuge in den von Fahrverbot bedrohten Städten.
Nach dem VW-Software-Update setzt sich bei vielen Dieselfahrzeugen der Partikelfilter schneller zu. Durch die veränderten Abläufe im Motor entsteht mehr Ruß, die Fahrzeuge müssen manchmal schon nach einigen hundert Kilometern in die Werkstatt.
Beim Austausch eines Dieselpartikelfilters in einer VW-Werkstatt können Kosten von bis zu 4500 Euro entstehen. Lassen Verbraucher den Dieselpartikelfilter austauschen, können sie auf Kostenübernahme von VW aus Kulanz hoffen – offiziell bestreitet der Konzern jedoch einen Zusammenhang mit dem Software-Update.
Kosten für Dieselumrüstung
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Trotz des massiven Betrugs an ihren Kunden lehnen VW und Daimler freiwillige Entschädigungen für den Wertverlust der Fahrzeuge ab. Die Autokonzerne sind weder bereit, Schadensersatz noch teure Hardwareumrüstungen zu zahlen. Betroffene müssen also ihre Ansprüche im Dieselskandal einklagen.
Nach § 439 BGB Abs. 1 kann der Käufer, wenn eine Sache mangelhaft ist, als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Aus dem „Sachmangelhaftungsrecht“ nach § 434 BGB ergeben sich für Diesel mit Schummelsoftware gemäß § 437 BGB kaufrechtliche Ansprüche bei der Klage gegen VW für die Betroffenen: Sie haben im ersten Schritt Anspruch auf „Nacherfüllung“. Da der Nutzen des Software-Updates unklar ist und Folgeschäden nicht ausgeschlossen sind, können Dieselbesitzer als Nacherfüllung auch eine Hardwarenachrüstung auf Kosten des Herstellers verlangen. Verweigert der Händler diese, können Händler dann auf Nachlieferung eines Neuwagens oder Rückabwicklung des Diesel Kaufvertrages klagen. Auch Schadensersatzansprüche im Dieselskandal gegen den Hersteller sind durch unsere Rechtsanwälte einklagbar.
Dieselwertverlust – so gehen wir vor:
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