Nicht nur Dieselbesitzer der Hersteller VW und BMW sind vom Dieselskandal betroffen. Das Landgericht Stuttgart hat jetzt in drei Fällen bestätigt, dass auch Mercedes Abgaswerte manipuliert hat. Betroffene können Ihre Rechte geltend machen.
Obwohl der Hersteller bisher vehement den Einsatz der Schummelsoftware abgestritten hatte, bestätigte das Landgericht Stuttgart in drei Fällen die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen. In allen drei Fällen wurden den Geschädigten Schadenersatzzahlungen in Höhe von 25.000 bis 40.000 Euro zugesprochen. Experten gehen davon aus, dass auf den Hersteller Daimler nun eine Klagewelle zurollt: Nicht nur aufgrund der erwähnten Urteile, sondern auch in Anbetracht weiterer Verurteilungen.
Betroffen sind durch die Abgasaffäre Mercedes-Dieselmodelle, in denen die Motormodelle OM642, OM651 und OM622 verbaut wurden. Ähnlich wie bei BMW führten die illegalen Manipulationen an der Software am 11.06.2018 zu einem durch Bundesverkehrsminister Scheuer angeordneten Rückruf von rund 238.000 Daimler Dieselfahrzeugen.
Im September 2015 kam durch eine Veröffentlichung der US-Umweltbehörde erstmals ans Licht, was den als Dieselgate bekannten Abgasskandal weltweit ins Rollen brachte: Um Abgasnormen einzuhalten und Autos gleichzeitig möglichst günstig herzustellen, sollen sich große Autokonzerne illegal abgesprochen und Abgaswerte manipuliert haben.
Der Dieselskandal hat daher für einen regelrechten Erdrutsch innerhalb der Automobilindustrie gesorgt: Was sich zunächst als ausschließliches Problem des Herstellers Volkswagen darstellte, hat sich im Verlauf der Dieselaffäre auf weitere Autohersteller ausgeweitet. Auch Mercedes bzw. Daimler gehört zu den betroffenen Konzernen – verschiedene Mercedes-Dieselmodelle wiesen bei Untersuchungen ebenso eine Überschreitung der zulässigen Menge an Stickoxiden auf wie die betroffenen Modelle der Hersteller VW und BMW.
Der Dieselskandal im Hause Mercedes bzw. Daimler betrifft eine Vielzahl von Dieselmodellen. Bei den betroffenen Modellen haben diverse Messungen und Tests gezeigt, dass diese im Fahrbetrieb einen hohen bis sehr hohen Ausstoß an Stickoxiden aufweisen. Insbesondere die Dieselmotoren, die in den Jahren 2005 bis 2018 in den Fahrzeugen verbaut wurden, haben dabei auffällig hohe Stickoxid-Werte gezeigt.
KLUGO zeigt, um welche Mercedes-Modelle es sich dabei handelt:
Weiterhin unklar ist aber, ob es – analog zum oben genannten Zwangs-Rückruf des Kraftfahr-Bundesamts – weitere Rückrufaktionen geben wird. Hier laufen aktuell noch Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft, die unter anderem auch wegen Betrugsverdacht gegen Daimler-Mitarbeiter geführt werden.
Besitzer von Mercedes-Dieselfahrzeugen wurden entgegen der offiziellen Stellungnahme des Herstellers ganz klar getäuscht – so sieht es auch die überwiegende Zahl der gerichtlichen Entscheidungen in der Dieselaffaire. Sie hatten sich für die angeblich umweltfreundlichen Fahrzeugmodelle häufig auch deshalb entschieden, weil sie damit einen Beitrag zum Umweltschutz leisten wollten. Die Tatsache, dass nun gerade die Modelle in der Kritik stehen, die vorher als effizient und umweltschonend angepriesen wurden, hat bei vielen Verbrauchern zu großer Verärgerung geführt.
Neben der Enttäuschung auf subjektiver Ebene kommt aber auch ein objektiv hoher Sachschaden auf die Mercedes-Dieselfahrer zu: Zum einen verliert das Dieselfahrzeug durch die manipulierten Abgaswerte und die damit zusammenhängende Dieselaffäre deutlich an Wert. Zum anderen stehen Fahrzeugbesitzer nun vor teuren Folgereparaturen bzw. Software-Update und Nachrüstungen, die von Mercedes für die betroffenen Modelle angeboten werden.
Wer sich gegen entsprechende Maßnahmen entscheidet, dem drohen Fahrverbote und/oder der Entzug der Zulassung. Diese sind nicht einheitlich in allen Städten geregelt.
Der Überblick zeigt, welche deutsche Großstadt welche Maßnahmen eingeleitet hat:
Auf Grundlage der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung ist es sogar rechtmäßig, wenn nicht nachgerüstete Dieselfahrzeuge durch eine lokale Zulassungsstelle aus dem Verkehr gezogen werden.
Als Mercedes-Dieselfahrer haben Sie vielleicht auch schon überlegt, wie Sie juristisch gegen den Hersteller oder Händler vorgehen können.
Mercedes-Dieselfahrer sollten mit anwaltlicher Hilfe die Möglichkeit überprüfen, rechtliche Schritte einzuleiten. Die Abgasmanipulationen haben einen massiven Wertverlust bei Dieselfahrzeugen bewirkt. Aktuelle Gerichtsentscheidungen zeigen, dass sich auch bei Fahrzeugen der Marke Mercedes-Benz die Gerichte zwischenzeitlich immer häufiger auf die Seite der getäuschten Käufer stellen.Christian Heitmann
Mercedes-Dieselbesitzer können Gewährleistungsansprüche auf Grundlage des § 437 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) geltend machen. Die Regelung verpflichtet im Kaufvertragsrecht den Verkäufer dazu, dass sich der Kaufgegenstand – also konkret das Mercedes-Dieselfahrzeug – in ordnungsgemäßem Zustand befindet. Eine Abweichung von den Schadstoffwerten in der durch den Dieselskandal festgestellten Höhe kann unstrittig als Mangel eingestuft werden – das wird nun auch durch die Gerichte bestätigt. Die neue Rechtsprechung und hier insbesondere das aktuelle Urteil des Landgerichts Stuttgart werden nach Einschätzung von Experten automatisch zu einem Anstieg von entsprechenden Klagen von Dieselfahrern führen. Viele der getäuschten Verbraucher hatten bisher vor einer Klage Abstand genommen, da Mercedes immer wieder betonte, dass der Hersteller gesetzeskonform gehandelt habe und ein richtungsweisendes Urteil bislang nicht vorlag.
Übrigens lässt sich im Dieselskandal eine Mängelbeseitigung auch dann nicht bewerkstelligen, wenn die betroffenen Modelle einem Software-Update unterzogen werden – dieses beseitigt nämlich nicht die ursprüngliche Manipulation durch den Hersteller und damit den für die Mangelgewährleistung ursächlichen Grund. Die Vorgehensweise ist zudem auch unter Experten nicht unstrittig – Fachleute gehen davon aus, dass ein derartiges Update Folgeschäden wie höheren Verschleiß und einen höheren Verbrauch verursachen kann.
Lassen Sie sich als Mercedes-Dieselbesitzer nicht mit dem Angebot auf ein Software Update abspeisen. Ihnen stehen weitere rechtliche Möglichkeiten zu, die Sie in Erwägung ziehen sollten.
Da auch die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche nach § 437 BGB keine zufriedenstellende Lösung herbeiführen kann, bleibt für die Besitzer der betroffenen Mercedes Modelle nur die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Hier haben die Gerichte aktuell sogar in einem Urteil des LG Köln vom Dezember 2018 (Az. 36 O 147/18) zugunsten der Käufer entschieden, wenn es sich um ein Fahrzeug mit der neuesten Abgasnorm Euro 6 handelt. Die Richter stellten fest, dass es sich auch bei der Zulassung von Dieselfahrzeugen der aktuellen Abgasnorm Euro 6 um eine durch sittenwidrige Täuschung erlangte Genehmigung handelte. Zwar war Gegenstand des Verfahrens ein Dieselfahrzeug des Herstellers VW – das ändert aber nichts an der Signalwirkung des Urteils.
Neben den Ansprüchen aus dem Gewährleistungsrecht kommt für Mercedes-Dieselfahrer aber auch ein Anspruch auf Schadensersatz aus deliktischer Haftung in Betracht. Die Voraussetzungen für einen derartigen Anspruch sind nach dem Willen des Gesetzgebers streng; die Tatsache, dass ein Fahrzeug durch die gezielte Abgasmanipulation durch den Hersteller seine Betriebszulassung oder seine Umweltplakette verliert, kann aber in jedem Fall als Schaden im Sinne der sittenwidrigen Deliktshaftung nach §§ 823 Abs. 1, 826 BGB verstanden werden.
§ 826 BGB besagt, dass jeder, der in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist.
Da die Hersteller in der Dieselaffäre gezielt Kunden über die tatsächlichen Abgasgrenzwerte getäuscht haben, um hieraus den eigenen Umsatz bzw. Gewinn zu steigern, nimmt die Rechtsprechung hier vernünftigerweise ein sittenwidriges Verhalten an. Das Landgericht Augsburg hat dies in einer aktuellen Entscheidung bestätigt und verurteilte den Hersteller eines betroffenen Fahrzeugs zur Rückzahlung des Kaufpreises.
Wenn Sie als Dieselfahrer juristisch gegen den Hersteller Mercedes vorgehen wollen, dann vermitteln wir Ihnen erfahrene Anwälte beim Dieselskandal. Diese können Ihnen im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiterhelfen.
Für eine Anfrage sollten Sie folgende Fragen zur Vorbereitung beantworten:
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