WEG-Recht Mängel am Gemeinschaftseigentum: Was tun?

Gibt es Probleme mit Mängeln am Gemeinschaftseigentum und die Eigentümergemeinschaft reagiert nicht? Ein Anwalt und Rechtsexperte sorgt für schnelle Klärung und eine rechtssichere Lösung. Lass dich jetzt unterstützen!

Erstberatung vom Rechtsexperten Unverbindlich & bequem von zu Hause beraten lassen.

Mängel am Gemeinschaftseigentum können für alle Wohnungseigentümer unangenehme Folgen haben. Ob undichtes Dach, feuchter Keller oder defekte Heizung – schnelles Handeln ist entscheidend.

In diesem Beitrag erfährst du, was du bei Mängeln tun kannst und in welchen Fällen ein Anwalt hilfreich sein kann.

von KLUGO
20.03.2025
6 Min Lesezeit

Mängel am Gemeinschaftseigentum ☝️Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade, Treppenhaus, Dach) müssen alle Eigentümer gemeinsam für die Instandsetzung zahlen.

  • Mängel sollten sofort beim Hausverwalter gemeldet werden, um rasches Handeln zu ermöglichen und größere Schäden und Kosten zu vermeiden.

  • Falls die WEG nicht auf die Mängelanzeige reagiert oder notwendige Reparaturen verschleppt, können Rechtsmittel eingelegt werden.

In wenigen Schritten zur Lösung deines Rechtsproblems

Was ist Gemeinschaftseigentum?

Das Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile einer Wohnanlage, die allen Eigentümern gemeinsam gehören und nicht im Sondereigentum stehen. Dazu gehören beispielsweise das Dach, die Außenwände, Treppenhäuser und gemeinschaftlich genutzte Anlagen wie Heizungs- oder Wasserleitungen.

Unsicherheiten darüber, welche Elemente zum Gemeinschaftseigentum gehören, können durch einen Blick in die Teilungserklärung gerklärt werden.

Häufige Mängel am Gemeinschaftseigentum

  • Undichtes Dach: Feuchtigkeitsschäden durch eindringendes Wasser

  • Feuchtigkeit im Keller: Kann zu Schimmelbildung und gesundheitlichen Problemen führen.

  • Heizungsausfall: Eine defekte Heizanlagen kann besonders im Winter gravierende Folgen wie Frostschäden, Mietminderungsansprüche etc. mit sich ziehen.

  • Risse in den Wänden: Können die Bausubstanz gefährden und auf tiefere Probleme hinweisen.

Neben den genannten Beispielen kann es noch weitere potenzielle Mängel am Gemeinschaftseigentum geben (wie z.B. defekte Aufzüge oder mangelhafte Isolierung), die ebenfalls frühzeitig erkannt und behoben werden sollten.

Warum schnelles handeln wichtig ist

Mängel am Gemeinschaftseigentum sollten nicht aufgeschoben werden. Kleinere Probleme können sich zu größeren Schäden entwickeln, die teurer und aufwendiger zu beheben sind.

Deshalb ist sofortiges Handeln entscheidend:

  • Minimierung von Schäden: Je früher man auf Mängel reagiert, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich Schäden ausweiten und teurer zu beheben sind.

  • Sicherheit gewährleisten: Manche Mängel, wie defekte Treppenhäuser oder undichte Dächer, können Sicherheitsrisiken darstellen. Schnelles Handeln schützt die Bewohner vor möglichen Unfällen.

  • Wohnqualität erhalten: Mängel wie feuchte Keller oder defekte Heizungen beeinträchtigen das Wohnklima und den Komfort. Schnelles Handeln sorgt dafür, dass die Lebensqualität der Bewohner nicht leidet.

  • Wert der Immobilie schützen: Anhaltende Schäden können den Wert der Immobilie mindern. Rechtzeitige Reparaturen helfen, den Wert des Gemeinschaftseigentums zu erhalten.

  • Konflikte vermeiden: Wenn Mängel nicht zeitnah behoben werden, können Konflikte innerhalb der Eigentümergemeinschaft entstehen. Schnelles Handeln trägt zur Harmonie und guten Stimmung bei.

Darüber hinaus kann es juristische Konsequenzen geben, wenn Eigentümer ihrer Verantwortung zur Instandhaltung und Reparatur nicht nachkommen. Beispielsweise können sie haftbar gemacht werden, wenn jemand aufgrund eines defekten Handlaufs einen Unfall erleidet oder wenn mangelhafte Isolierung zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung führt. In solchen Fällen könnten Schadensersatzforderungen oder andere rechtliche Maßnahmen auf Eigentümer zukommen.

Schritte bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum

  1. Dokumentiere die Mängel: Fotografiere die Mängel und halte sie schriftlich fest.

  2. Informiere die Hausverwaltung: Melde die Mängel der Hausverwaltung schnellstmöglich schriftlich.

  3. Beweissicherung: Falls nötig, ziehe einen Sachverständigen zur Begutachtung hinzu.

Die Rolle der Eigentümerversammlung bei Mängeln

In vielen Situationen ist es erforderlich, dass Entscheidungen bezüglich der Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum während einer Eigentümerversammlung getroffen werden. Bei diesen Versammlungen kommen alle Wohnungseigentümer zusammen, um gemeinsam über notwendige Reparaturen und Maßnahmen zu diskutieren und abzustimmen.

💡 KLUGO Tipp:

Rücklagen für Instandhaltungen schaffen: Eine gemeinsame finanzielle Vorsorge schafft Sicherheit.

Wie kann ein Anwalt helfen?

Ein Anwalt für WEG-Recht kann kann im Falle von Mängeln am Gemeinschaftseigenzumg unterstützend tätig werden:

  • Beratung: Ein Anwalt klärt dich über deine Rechte auf und erklärt, wie du am besten vorgehst.

  • Formulierungen und Schreiben: Ein Anwalt kann formale Schreiben an die Hausverwaltung oder die Eigentümerversammlung aufsetzen, um die Mängel anzuzeigen.

  • Verhandlung: Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten kommen, kann der Anwalt bei Verhandlungen unterstützt und ggf. eine Mediation anbieten.

  • Rechtsdurchsetzung: Wenn die Mängel nicht behoben werden, kann der Anwalt rechtliche Schritte bis hin zur Klage vor Gericht einleiten.

  • Kostenprüfung: Der Anwalt hilft dir zu klären, wer die Kosten für die Beseitigung der Mängel trägt.

Vorteile anwaltliche Unterstützung

Reagiert deine WEG nicht auf Mängelanzeigen?

Hole dir jetzt rechtlichen Rat und setze deine Ansprüche effektiv durch!

Häufige Fragen

Wer ist verantwortlich für die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum?

Die Verantwortung für die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum liegt bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). In der Regel wird die Hausverwaltung beauftragt, die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen. Die Kosten werden normalerweise aus den gemeinschaftlichen Rücklagen oder durch Sonderumlagen gedeckt.

Kann ich eigenständig Mängel am Gemeinschaftseigentum reparieren lassen und die Kosten zurückfordern?

Grundsätzlich solltest du keine eigenständigen Reparaturen am Gemeinschaftseigentum vornehmen, ohne vorher die Zustimmung der Eigentümerversammlung oder der Hausverwaltung eingeholt zu haben. In Ausnahmefällen, in denen sofortiges Handeln erforderlich ist (z.B. bei akuter Gefahr), kannst du die Reparatur veranlassen und die Kosten später geltend machen. Es ist jedoch wichtig, alle Schritte gut zu dokumentieren und sich, wenn möglich, vorher rechtlich beraten zu lassen.

Was soll ich tun, wenn die Hausverwaltung nicht auf meine Mängelanzeige reagiert?

Wenn die Hausverwaltung nicht auf deine Mängelanzeige reagiert, solltest du die Angelegenheit schriftlich nochmals anmahnen und eine Frist setzen. Sollte weiterhin keine Reaktion erfolgen, ist es ratsam, einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht zu konsultieren. Dieser kann juristische Schritte einleiten, um die Durchsetzung deiner Ansprüche zu gewährleisten.

Über unsere Autoren Weil uns dein Recht
am Herzen liegt

Wir verfassen unsere Artikel, Ratgeber und Glossare unter sorgsamer Recherche. Dafür arbeiten wir als KLUGO mit einem Team aus Textern, Rechtsexperten und Volljuristen. In regelmäßigen Abständen überprüfen wir unsere Texte auf Aktualität, damit du dich auf uns verlassen kannst.

mann mit brille schaut in die kamera