WEG-Beschluss anfechten Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung: So wehrst du dich

Du bist mit einem Beschluss der Eigentümerversammlung unzufrieden und möchtest ihn anfechten? Erfahre, wie du dich gegen ungerechtfertigte Beschlüsse wehren kannst und wieso die Expertise eines Anwalts dabei eine wichtige Rolle spielt.

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Die Eigentümerversammlung ist ein wichtiger Bestandteil des gemeinschaftlichen Wohnens in einem Mehrparteienhaus. Hier werden weitreichende Entscheidungen getroffen, die alle Eigentümer betreffen. Doch was, wenn ein Beschluss gefasst wurde, mit dem du nicht einverstanden bist?

In diesem Artikel erfährst du, wie du Beschlüsse der Eigentümerversammlung anfechten kannst.

von KLUGO
20.03.2025
5 Min Lesezeit

WEG-Beschluss anfechten ☝️Das Wichtigste in Kürze

  • Du musst nicht jeden Beschluss akzeptieren. Es gibt Situationen, in denen eine Anfechtung sinnvoll ist.

  • Du hast nur einen Monat Zeit, um einen Beschluss der Eigentümerversammlung anzufechten.

  • Bewahre alle relevanten Dokumente wie Einladungen und Beschlussprotokolle sorgfältig auf.

  • Ein Anwalt kann dir dabei helfen, die Anfechtung rechtlich korrekt durchzuführen und erfolgreich durchzusetzen.

In wenigen Schritten zur Lösung deines Rechtsproblems

Wann ist eine Anfechtung sinnvoll?

Ein Beschluss ist nicht immer rechtlich einwandfrei. Du solltest insbesondere dann über eine Anfechtung nachdenken, wenn:

  • Ein Beschluss gegen das Gesetz oder die Teilungserklärung verstößt (z. B. Missachtung der gesetzlichen Vorgaben zum Lärmschutz).

  • Die formalen Anforderungen der Einladung oder der Beschlussfassung nicht eingehalten wurden (z. B. wenn die Einladung zur Eigentümerversammlung nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgt ist oder die Beschlussfassung selbst bestimmten formellen Anforderungen nicht genügt).

  • Der Beschluss inhaltlich unklar oder unsinnig ist (z. B. Beschlüsse, die im Widerspruch zu bisherigen Praxis stehen oder für einzelne Eigentümer unzumutbare Belastung darstellen).

Die Frist zur Anfechtung

Besonders wichtig ist die Anfechtungsfrist. Du hast nach Erhalt des Protokolls der Eigentümerversammlung in der Regel einen Monat Zeit, um vor Gericht eine Anfechtungsklage einzureichen (§ 45 WEG). Dabei hast du die Möglichkeit, die Umsetzung des Beschlusses vorübergehend zu stoppen.

Welche Unterlagen benötigst du?

Um dein Ziel zu erreichen, ist es wichtig, dass du konkrete Nachweise einreichst. Dies können zum Beispiel die Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung, das Beschlussprotokoll und entsprechende Aufzeichnungen sein.
Grundsätzlich ist es ratsam, alle Unterlagen stets sorgfältig aufzubewahren, damit du im Bedarfsfall jederzeit darauf zurückgreifen und deine Argumente glaubhaft untermauern kannst.

Wie wird die Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung eingereicht?

Die Anfechtung muss in Form einer Klage beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Dies bedeutet, dass du das entsprechende Schriftstück, in dem du die Anfechtung begründest, beim Amtsgericht einreichst, welches für deinen Wohnsitz oder den Ort des Vorfalls zuständig ist. Wichtig ist hierbei, dass alle notwendigen Informationen und Belege beigefügt werden, um deine Anfechtung hinreichend zu begründen und den Sachverhalt klar darzustellen.

Unterstützung durch einen Anwalt

Ein Anwalt kann dir helfen, die rechtliche Situation zu bewerten und notwendige Schritte einzuleiten. Vor allem bei komplexeren Rechtsfragen oder wenn du dir unsicher bist, ob eine Anfechtung Sinn macht, kann ein Anwalt für Wohnungseigentumsrecht der Schlüssel zum Erfolg sein.

Vorteile anwaltliche Unterstützung

Kosten für eine Anfechtungsklage

Die Kosten für eine Anfechtungsklage können variieren und setzen sich meist aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  1. Gerichtskosten: Diese sind abhängig vom Streitwert, der sich nach der Bedeutung des angefochtenen Beschlusses richtet.

  2. Anwaltskosten: Diese richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen ebenfalls vom Streitwert ab.

⚠️ Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer Anfechtungsklage. Informiere dich bei deiner Versicherung, ob diese Absicherung besteht.

💡KLUGO Tipp

Wenn du unsicher bist, ob ein Beschluss der Eigentümerversammlung rechtmäßig ist, zögere nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Vermeidung künftiger Streitigkeiten

Um künftige Streitigkeiten zu vermeiden, ist eine gute Kommunikation unter den Eigentümern entscheidend. Durch regelmäßigen und offenen Austausch lassen sich Missverständnisse klären, bevor sie eskalieren.

  • Proaktive Kommunikation: Halte den Dialog mit den anderen Eigentümern offen und transparent. Dies kann helfen, Missverständnisse und Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld zu klären.

  • Rechtliche Beratung vorab: Ziehe bei wichtigen Beschlüssen frühzeitig rechtlichen Rat hinzu, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen gesetzeskonform sind.

Du bist mit einem Beschluss der Eigentümerversammlung unzufrieden und möchtest ihn anfechten?

Unsere Partneranwälte und Rechtsexperten stehen dir zur Seite und helfen dir, deine Rechte durchzusetzen.

Häufige Fragen

Wer ist berechtigt, Beschlüsse der Eigentümerversammlung anzufechten?

Jeder Wohnungseigentümer, der durch den Beschluss persönlich betroffen ist, kann diesen anfechten.

Was passiert nach Einreichung einer Anfechtungsklage?

Das Gericht prüft die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Beschlusses und kann ihn im Fall einer erfolgreichen Anfechtung für ungültig erklären.

Gibt es Alternativen zur Anfechtung eines Beschlusses?

Ja, eine alternative Möglichkeit ist, eine außergerichtliche Einigung mit den anderen Eigentümern zu finden oder die Wiederholung der Abstimmung in einer neuen Versammlung zu verlangen.

Wann macht es Sinn, einen Anwalt einzuschalten?

Die Unterstützung eines Anwalts ist sinnvoll, um die Erfolgsaussichten der Anfechtung richtig einzuschätzen und das Verfahren professionell durchzuführen. Anwälte können auch bei der Beweissammlung und der rechtlichen Argumentation helfen.

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