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Unterschlagung: Definition, Folgen und Strafmaß

STAND 23.09.2022 | LESEZEIT 10 MIN

Bei einer Unterschlagung nimmt eine Person eine fremde Sache in Besitz. Der Klassiker: unterschlagenes Geld. Wie unterscheidet sich dieser Tatbestand von einem Diebstahl? Wann erfolgt eine Strafanzeige? Alle Infos erhalten Sie in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unterschlagung setzt gemäß § 246 StGB eine rechtswidrige Besitzergreifung einer fremden Sache voraus.
  • Eine Unterschlagung kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren nach sich ziehen.
  • Es handelt sich nur dann um eine Unterschlagung, wenn die Sache nicht erst entwendet werden musste. Eignet sich der Täter z. B. Schmuck erst durch einen Einbruch an, ist es Diebstahl.
  • Eine Unterschlagung verjährt nach drei bzw. bei veruntreuender Unterschlagung nach fünf Jahren.

Was bedeutet Unterschlagung?

Von einer Unterschlagung spricht man, wenn sich eine Person rechtswidrig ein fremdes Objekt zueignet. Diese Objekte sind all jene beweglichen Sachen, auch Mobilien genannt, die von einem Ort zu einem anderen Ort gebracht werden können. Das kann zum Beispiel Geld, ein Motorrad, aber auch ein Stift sein. Zueignung meint die objektiv erkennbare Betätigung des Zueignungswillen nach außen. Sie muss also in irgendeiner Weise für einen Dritten erkennbar sein. Dazu muss die Zueignung rechtswidrig, also im Widerspruch zur Eigentumsordnung stehen. Von Unterschlagung spricht man auch, wenn eine Person Dritten eine Zugriffsmöglichkeit eröffnet, durch die der Dritte Besitz einer fremden Sache ergreifen kann (Drittzueignung).

Unterschlagung § 246 Abs. 1 StGB


(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Auch allein der Versuch einer Unterschlagung ist strafbar.

Klassische Fälle einer Unterschlagung:

  • Unterschlagung von Geld: Die beiläufige Entwendung von Bargeld aus Kassen bleibt häufig lange unentdeckt. Für den Täter, z. B. einen Kassenwart, ist die Hürde der Unterschlagung des Bargeldes gering, da es häufig an Kontrollmechanismen mangelt.
  • Unterschlagung von Fundsachen: Der Täter steckt eine verlorene Sache ein, um sie zu behalten, anstatt sie im Fundbüro abzugeben.
  • Unterschlagung am Arbeitsplatz: Eignet sich ein Angestellter Gegenstände von seinem Arbeitsplatz an, macht er sich wegen Unterschlagung strafbar. Es kann hier aber je nach Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses auch ein Diebstahl in Betracht kommen.

Bei einer Unterschlagung hat der Täter immer einen sogenannte Zueignungswillen. Also den Willen, künftig eine fremde Sache zu behalten und sich als dessen Eigentümer zu behaupten. Wird die Unterschlagung zur Kenntnis genommen, erfolgt in den meisten Fälle eine Anzeige wegen Unterschlagung.

Was ist der Unterschied zwischen Unterschlagung und Diebstahl?

Die Straftaten (Delikte) Unterschlagung und Diebstahl werden von Laien fälschlicherweise häufig synonym verwendet.

Diebstahl ist ein Eigentumsdelikt, bei dem der Täter sich selbst oder Dritten eine fremde bewegliche Sache aneignet. Die Wegnahme der beweglichen Sache ist der entscheidende Punkt. Tatbestandsvoraussetzung ist, dass der Täter Gewahrsam bricht. Gewahrsam wird gebrochen, wenn eine Sache z. B. durch einen Einbruch gegen bzw. ohne den Willen des Eigentümers weggenommen wird. Vor dem Diebstahl war die Sache dem Täter also nicht frei zugänglich. Zudem muss der Täter beim Diebstahl mit Zueignungsabsicht handeln, während für die Unterschlagung bedingter Vorsatz ausreicht.

Diebstähle sind vielfältig, darunter fallen Taschendiebstähle, Autodiebstahl, Ladendiebstahl oder der Wohnungseinbruch.

Wird in diesem Zusammenhang Gewalt angedroht oder angewendet, spricht man von Raub:

  • Beispiel für Diebstahl: Person A bricht in die Wohnung von Person B ein und eignet sich teuren Schmuck an.
  • Beispiel für Raub: Person A schlägt Person B bewusstlos und eignet sich dessen Brieftasche an.

Bei einer Unterschlagung hingegen muss kein Gewahrsein gebrochen werden. Die bewegliche Sache ist in diesem Fall frei zugänglich.

Die Hürde zur Tatbegehung ist bei einer Unterschlagung häufig sehr gering:

Beispiel für Unterschlagung: Person A leiht Person B sein Smartphone. Person B gibt das Smartphone nicht zurück, sondern behält es.

Der juristische Tatbestand der Unterschlagung liegt nur dann vor, wenn der Täter kein Gewahrsam brechen musste, um sich eine fremde, bewegliche Sache rechtswidrig anzueignen. Wurde Gewahrsam gebrochen (z. B. ein Autoschloss geknackt) spricht man von Diebstahl, der in § 242 StGB geregelt ist.
Im Gegensatz zum Diebstahl besteht bei einer Unterschlagung eine geringere Hürde. Leiht sich z. B. Person A von Person B Geld und zahlt es nicht zurück, ist eine Unterschlagung gegeben. Werden Sachen ab einem Wert von über 50 € unterschlagen, erfolgt die Strafverfolgung von Amts wegen."
Pierre Torster
Rechtsanwalt Ass. jur. Dipl. jur.

Was passiert bei einer Fundunterschlagung?

Ein häufiges Beispiel einer Unterschlagung ist die Unterschlagung von Fundsachen. Um eine Fundsachenunterschlagung handelt es sich, wenn eine Person eine verloren gegangen Sache findet und weder bei der Polizei noch im Fundbüro abgibt. Wie bei anderen Unterschlagungsfällen macht sich der Täter durch die Absicht, die fremde Sache zu behalten, strafbar.

Hat der Eigentümer das Eigentumsverhältnis sichtlich aufgegeben, z. B. indem er Möbel für den Sperrmüll vor das Haus stellt, handelt es sich nicht um eine Fundsachenunterschlagung. Die Mitnahme dieser Gegenstände ist demnach straffrei.

Aufgabe des Eigentums - § 959 BGB


Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.

Was ist eine veruntreuende Unterschlagung?

Wurde dem Täter eine bewegliche Sache vom Eigentümer anvertraut und wurde diese nicht zurückgegeben, spricht man von veruntreuender Unterschlagung.

Dies bedeutet, dass man eine Sache, z. B. Geld, für sich oder andere Zwecke unrechtmäßig ausgibt.

Beispiel für veruntreuende Unterschlagung: Ein Außendienstmitarbeiter verkauft auf eigene Rechnung Produkte, obwohl diese für einen Kunden gedacht waren.

Die veruntreuende Unterschlagung ist in § 246 Abs. 2 StGB geregelt. Es handelt sich um eine sogenannte Qualifikation (Erweiterung) des Grundtatbestandes der Unterschlagung (§ 246 Abs. 1 StGB). Eine Veruntreuung wird mit einer höheren Strafdrohung versehen. Der Täter kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren bestraft werden.

Eine veruntreuende Unterschlagung zieht ein höheres Strafmaß nach sich. In diesem Fall hat der Täter eine ihm anvertraute Sache unterschlagen.

Ob Unterschlagung von Geld oder Fundsachen: In jedem Fall empfiehlt sich eine Beratung durch einen Fachanwalt für Strafrecht. Bei allen individuellen Fragen rund um das Thema, aber auch wenn Sie Opfer oder Täter einer Unterschlagung sind, beraten Sie unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten sofort und kompetent in einer telefonischen KLUGO Rechtsberatung.

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Unterschlagung: Geldstrafe, Freiheitsstrafe und Verjährung

Eine Unterschlagung wird gemäß § 246 Abs. 1 StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Wurde die bewegliche Sache dem Täter vom Eigentümer anvertraut, droht eine höhere Strafe (§ 246 Abs. 2 StGB). Anvertraut ist eine Sache, die der Täter vom Eigentümer oder einem Dritten mit der Verpflichtung erlangt hat, sie zu einem bestimmten Zweck zu verwenden, aufzubewahren oder auch nur zurückzugeben. Das Anvertrauen einer Sache setzt immer die Verpflichtung voraus, diese Sache dem Eigentümer wieder zurückzugeben.

Auch der Versuch einer Unterschlagung ist strafbar (§ 246 Abs. 3 StGB). Zwar fällt die Strafe bei versuchter Unterschlagung häufig milder aus, muss dies jedoch nicht. Im Zweifel muss mit der gleichen Strafe wie bei einer vollendeten Unterschlagung gerechnet werden.

Dagegen straffrei ist eine fahrlässige Unterschlagung. Haben Sie zum Beispiel eine in Ihrem Besitz befindliche Sache verkauft, weil Sie vergessen haben, dass diese ausgeliehen war, erhalten Sie möglicherweise aufgrund von Fahrlässigkeit keine Strafe.

Die Unterschlagung verjährt gemäß § 78 StGB nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist einer veruntreuenden Unterschlagung beträgt fünf Jahren.

Strafanzeige wegen Unterschlagung: Was tun?

Vorab interessant: Bei einer Unterschlagung mit einem Sachwert unter 50 Euro handelt es sich um ein Antragsdelikt.

Unterschlagung: Wann kommt es zur Strafverfolgung? – Infografik
Unterschlagung: Wann kommt es zur Strafverfolgung? – Infografik

Eine Strafverfolgung erfolgt nur:

  • wenn der Geschädigte innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis der Tat gemäß § 248a StGB eine Anzeige erstattet oder
  • besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Bei einem Sachwert über 50 Euro erfolgt auch ohne Anzeige des Geschädigten eine Strafverfolgung (Offizialdelikt) durch die Staatsanwaltschaft.

klugo tipp

Wurde eine Unterschlagung noch nicht entdeckt, kann eine Selbstanzeige den Täter vor einer Freiheitstrafe bewahren. Durch eine Selbstanzeige kann statt einer Freiheits- eine Bewährungsstrafe verhängt werden.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Haben Sie nun eine Anzeige wegen Unterschlagung erhalten und wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ist eine kompetente Rechtsberatung im Strafrecht zur Sicherstellung Ihres eigenen Rechts wichtig. In der telefonischen Erstberatung von KLUGO erhalten Sie erste Hinweise zum Strafverfahren und Handlungsempfehlungen.

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Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.