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Carsharing – Versicherungen zahlen nicht immer

Carsharing macht auch die Menschen mobil, die kein eigenes Auto besitzen: Rund um die Uhr kann man einfach per App ein Auto buchen und sofort losfahren. Doch wer kommt im Falle eines Unfalls für den entstandenen Schaden auf: die Versicherung des Carsharing-Anbieters oder muss der Kunde selbst in die Tasche greifen? Wir informieren Sie über alles Wichtige zur Carsharing-Versicherung.

Bei Haftpflichtschäden zahlt üblicherweise die Carsharing-Versicherung

Vor allem in Städten verlassen sich immer mehr Menschen statt auf ein eigenes Auto auf öffentliche Verkehrsmittel und die Möglichkeit von Carsharing. Üblicherweise sind Fahrzeuge von Carsharing-Anbietern rundum versichert und haben demzufolge sowohl eine Haftpflicht- als auch eine Kaskoversicherung. Kommt es also zu einem Unfall, der durch das Carsharing-Fahrzeug verursacht wurde, kommt die Carsharing-Versicherung üblicherweise für den Schaden auf.

In bestimmten Situationen kann es jedoch sein, dass die Carsharing-Versicherung die Zahlung verweigert.

Wann zahlt die Versicherung des Carsharing-Anbieters nicht?

Jeder Fahrzeugführer hat dafür Sorge zu tragen, dass er psychisch und physisch in der Lage ist, ein Fahrzeug zu fahren. Steht er beispielsweise unter Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluss oder ist trotz Fahrverbot gefahren, während es mit dem Carsharing-Fahrzeug zu einem Unfall kommt, so wird die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen.

Ebenso verhält es sich, wenn ein Unfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wird. Wann grobe Fahrlässigkeit vorliegt, muss im Einzelfall untersucht werden. Unter Umständen kann es sich hier lohnen, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Wir von KLUGO sind Ihnen in dem Fall gern behilflich und vermitteln Ihnen einen passenden Fachanwalt.

Untersuchungspflicht vor Fahrtantritt

Die Carsharing-Versicherung zahlt auch dann nicht, wenn sich der Fahrer vor Fahrtantritt nicht davon überzeugt, dass das Fahrzeug gesetzeskonform war. Diese Regelung gibt es beim Carsharing deswegen, weil vor und nach der Fahrt kein offizielles Mängelprotokoll erstellt werden kann. Aufgrund dessen haben die meisten Carsharing-Anbieter Klauseln in ihren Nutzungsbedingungen, die die Kunden dazu verpflichten, Mängel an den Fahrzeugen vor Fahrtantritt an den Vermieter zu melden.

Hält sich der Mieter nicht an diese Regelung, wird er für Beschädigungen am Fahrzeug zur Verantwortung gezogen.

Gibt es bei Carsharing Selbstbeteiligungen?

Selbstbeteiligungen bei Teilkasko- oder Kaskoversicherungen sind bei fast allen Carsharing-Anbietern gang und gäbe. Die Nutzer bzw. Mieter der Fahrzeuge müssen einer Selbstbeteiligung im Schadensfall vor Fahrtantritt zustimmen. Neben noch recht niedrigen Carsharing-Selbstbeteiligungen von 500 € gibt es auch Anbieter, deren Selbstbeteiligung im Schadensfall bei 1500 € liegt. Es lohnt sich also, die verschiedenen Anbieter genau zu checken, bevor man mit Carsharing ins Fahrvergnügen startet.

Wenn Sie Fragen zur Carsharing Selbstbeteiligung oder Versicherung haben oder in einen Unfall mit einem gemieteten Fahrzeug verwickelt sind, kann Ihnen ein Fachanwalt für Vertragsrecht von KLUGO behilflich sein. Auch wenn Sie keine Schuld an dem entstandenen Unfall tragen, erhalten Sie wertvolle Tipps und können Streitigkeiten von vornherein vermeiden.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.