
Eigenverschulden, Fremdverschulden, Grobe Fahrlässigkeit & Vorsatz Carsharing-Unfall: Wer haftet wann?
Auf dieser Seite
Carsharing macht auch die Menschen mobil, die kein eigenes Auto besitzen: Rund um die Uhr kann man einfach per App ein Auto buchen und sofort losfahren. Doch wer kommt im Falle eines Unfalls für den entstandenen Schaden auf: Die Versicherung des Carsharing-Anbieters oder muss der Kunde selbst in die Tasche greifen? Wir informieren dich über alles Wichtige zum Carsharingunfall.
Carsharing-Unfall Das Wichtigste in Kürze
Carsharing-Fahrzeuge sind in der Regel mit Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen ausgestattet, die bei Schäden zahlen.
Schäden durch Alkohol, Drogen oder grobe Fahrlässigkeit werden von der Versicherung nicht übernommen.
Nutzer müssen vor Fahrtantritt das Fahrzeug auf Mängel prüfen und diese Mängel melden, sonst haften sie selbst für Schäden.
Selbstbeteiligungen bei Carsharing-Anbietern können zwischen 500 Euro und 1.500 Euro liegen, abhängig vom Anbieter.
Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte kann bei Streitfällen und Unklarheiten über Haftung und Selbstbeteiligung helfen.
Wichtig bei Haftungsfragen bei Carsharing-Unfällen Prüfe das Carsharing-Fahrzeug vor der Fahrt
Bevor du das Fahrzeug nutzt, solltest du es auf Schäden prüfen und diese dokumentieren (Fotos). Sonst können dir nicht gemeldete Vorschäden zu lasten gelegt werden.
Haftung bei unverschuldetem Unfall
Wenn du mit dem Carsharing Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurdest, haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das Carsharing-Unternehmen kann daraufhin Schadensersatz und unfallgeschädigte Personen Schmerzensgeld vom Unfallverursacher fordern.
Haftung bei selbstverschuldetem Unfall
Hast du selbst einen Unfall mit dem Carsharing-Fahrzeug verursacht, so haftet in der Regel die Vollkaskoversicherung des Carsharing-Anbieters. Allerdings musst du häufig eine Selbstbeteiligung von 500 bis 1.500 Euro zahlen. Diese variiert von Anbieter zu Anbieter und ist im Mietvertrag des Fahrzeugs festgelegt.
Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz
Fährst du grob fahrlässig oder mit einem vorsätzlichen Verhalten, so erlischt der Versicherungsschutz und du musst vollumfänglich für den Schaden selbst haften.
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ...
die notwendige Sorgfaltspflicht in hohem Maße missachtet wurde.
du schwerwiegende Verstöße gegen elementare Verkehrsregeln begehst.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit:
Überfahren einer roten Ampel
Fahren trotz Übermüdung
Fahren trotz Fahruntüchtigkeit (Alkohol, Drogen oder Medikamente)
Überhöhte Geschwindigkeit
Sommerreifen auf Schnee oder Eis
Vorsätzliches Verhalten liegt vor, wenn jemand absichtlich und im vollen Bewusstsein handelt.
Beispiele für vorsätzliches Verhalten:
Alkohol trinken, obwohl man bereits fahrbereit ist
Fahrfehler begehen, diesen bemerken und trotzdem weiterfahren
Trotz Warnung vor oder während der Fahrt weiterfahren
Wichtig: Wann grobe Fahrlässigkeit vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Unter Umständen kann es sich lohnen, eine rechtliche Einschätzung in Anspruch zu nehmen. Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten können dir in einer Erstberatung erste hilfreiche Informationen zur Verfügung stellen.
Wildunfälle und andere Sonderfälle
Bei Unfällen mit Haarwild wie beispielsweise Rehen und Wildschweinen deckt die Vollkaskoversicherung die Kosten nach Kollisionen. Geschieht jedoch ein Unfall mit einem Haustier oder mit Vögeln, so sind diese nicht abgedeckt.
Checkliste Was solltest du bei einem Unfall tun?
Sichere die Unfallstelle, um Folgeunfälle zu vermeiden.
Informiere die Polizei. Diese händigt dir auch einen offiziellen Unfallbericht, aus, den du meist für den Carsharing-Anbieter benötigst.
Dokumentiere die Schäden, indem du sie fotografierst. Teile dem Carsharing-Anbieter diese mit.
Erstelle selbst einen Unfallbericht und ermittle die Kontakt- und Versicherungsdaten der anderen Beteiligten.
Nutze unser kostenloses Muster:
Carsharing-Unfälle Zusammenfassung
Situation | Kostenübernahme/Haftung |
---|---|
Unverschuldeter Unfall | Versicherung des Unfallverursachers zahlt |
Selbstverschuldeter Unfall | Vollkaskoversicherung des Anbieters übernimmt, Selbstbeteiligung ist erforderlich |
Grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz | Nutzer haftet vollständig selbst |
Fazit: Selbst wenn Carsharing das bequeme Mieten von Fahrzeugen überall und jederzeit bietet, sollten die Vertragsbedingungen insbesondere auf Selbstbeteiligung und Ausschlüsse vom Versicherungsschutz gründlich geprüft werden, um hohe Kosten zu verhindern.