Carsharing

Eigenverschulden, Fremdverschulden, Grobe Fahrlässigkeit & Vorsatz Carsharing-Unfall: Wer haftet wann?

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Carsharing macht auch die Menschen mobil, die kein eigenes Auto besitzen: Rund um die Uhr kann man einfach per App ein Auto buchen und sofort losfahren. Doch wer kommt im Falle eines Unfalls für den entstandenen Schaden auf: Die Versicherung des Carsharing-Anbieters oder muss der Kunde selbst in die Tasche greifen? Wir informieren dich über alles Wichtige zum Carsharingunfall.

von KLUGO
14.12.2020
4 Min Lesezeit

Carsharing-Unfall Das Wichtigste in Kürze

  • Carsharing-Fahrzeuge sind in der Regel mit Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen ausgestattet, die bei Schäden zahlen.

  • Schäden durch Alkohol, Drogen oder grobe Fahrlässigkeit werden von der Versicherung nicht übernommen.

  • Nutzer müssen vor Fahrtantritt das Fahrzeug auf Mängel prüfen und diese Mängel melden, sonst haften sie selbst für Schäden.

  • Selbstbeteiligungen bei Carsharing-Anbietern können zwischen 500 Euro und 1.500 Euro liegen, abhängig vom Anbieter.

  • Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte kann bei Streitfällen und Unklarheiten über Haftung und Selbstbeteiligung helfen.

Wichtig bei Haftungsfragen bei Carsharing-Unfällen Prüfe das Carsharing-Fahrzeug vor der Fahrt

Bevor du das Fahrzeug nutzt, solltest du es auf Schäden prüfen und diese dokumentieren (Fotos). Sonst können dir nicht gemeldete Vorschäden zu lasten gelegt werden.

Haftung bei unverschuldetem Unfall

Wenn du mit dem Carsharing Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurdest, haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das Carsharing-Unternehmen kann daraufhin Schadensersatz und unfallgeschädigte Personen Schmerzensgeld vom Unfallverursacher fordern.

Haftung bei selbstverschuldetem Unfall

Hast du selbst einen Unfall mit dem Carsharing-Fahrzeug verursacht, so haftet in der Regel die Vollkaskoversicherung des Carsharing-Anbieters. Allerdings musst du häufig eine Selbstbeteiligung von 500 bis 1.500 Euro zahlen. Diese variiert von Anbieter zu Anbieter und ist im Mietvertrag des Fahrzeugs festgelegt.

Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz

Fährst du grob fahrlässig oder mit einem vorsätzlichen Verhalten, so erlischt der Versicherungsschutz und du musst vollumfänglich für den Schaden selbst haften.

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ...

  • die notwendige Sorgfaltspflicht in hohem Maße missachtet wurde.

  • du schwerwiegende Verstöße gegen elementare Verkehrsregeln begehst.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit:

  • Überfahren einer roten Ampel

  • Fahren trotz Übermüdung

  • Handy am Steuer

  • Fahren trotz Fahruntüchtigkeit (Alkohol, Drogen oder Medikamente)

  • Überhöhte Geschwindigkeit

  • Sommerreifen auf Schnee oder Eis

Vorsätzliches Verhalten liegt vor, wenn jemand absichtlich und im vollen Bewusstsein handelt.

Beispiele für vorsätzliches Verhalten:

  • Alkohol trinken, obwohl man bereits fahrbereit ist

  • Fahrfehler begehen, diesen bemerken und trotzdem weiterfahren

  • Trotz Warnung vor oder während der Fahrt weiterfahren

Wichtig: Wann grobe Fahrlässigkeit vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Unter Umständen kann es sich lohnen, eine rechtliche Einschätzung in Anspruch zu nehmen. Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten können dir in einer Erstberatung erste hilfreiche Informationen zur Verfügung stellen.

Wildunfälle und andere Sonderfälle

Bei Unfällen mit Haarwild wie beispielsweise Rehen und Wildschweinen deckt die Vollkaskoversicherung die Kosten nach Kollisionen. Geschieht jedoch ein Unfall mit einem Haustier oder mit Vögeln, so sind diese nicht abgedeckt.

Checkliste Was solltest du bei einem Unfall tun?

  1. Sichere die Unfallstelle, um Folgeunfälle zu vermeiden.

  2. Informiere die Polizei. Diese händigt dir auch einen offiziellen Unfallbericht, aus, den du meist für den Carsharing-Anbieter benötigst.

  3. Dokumentiere die Schäden, indem du sie fotografierst. Teile dem Carsharing-Anbieter diese mit.

  4. Erstelle selbst einen Unfallbericht und ermittle die Kontakt- und Versicherungsdaten der anderen Beteiligten.

Carsharing-Unfälle Zusammenfassung

Situation

Kostenübernahme/Haftung

Unverschuldeter Unfall

Versicherung des Unfallverursachers zahlt

Selbstverschuldeter Unfall

Vollkaskoversicherung des Anbieters übernimmt, Selbstbeteiligung ist erforderlich

Grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz

Nutzer haftet vollständig selbst

Fazit: Selbst wenn Carsharing das bequeme Mieten von Fahrzeugen überall und jederzeit bietet, sollten die Vertragsbedingungen insbesondere auf Selbstbeteiligung und Ausschlüsse vom Versicherungsschutz gründlich geprüft werden, um hohe Kosten zu verhindern.

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mann mit brille schaut in die kamera