
Das musst du wissen Carsharing-Unfall: Wann zahlt die Versicherung und wann nicht?
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Carsharing macht auch die Menschen mobil, die kein eigenes Auto besitzen: Rund um die Uhr kann man einfach per App ein Auto buchen und sofort losfahren. Doch wer kommt im Falle eines Unfalls für den entstandenen Schaden auf: die Versicherung des Carsharing-Anbieters oder muss der Kunde selbst in die Tasche greifen? Wir informieren dich über alles Wichtige zur Carsharing-Versicherung.
Carsharing Das Wichtigste in Kürze
Carsharing-Fahrzeuge sind in der Regel mit Haftpflicht- und Kaskoversicherungen ausgestattet, die bei Schäden zahlen.
Schäden durch Alkohol, Drogen, Fahrverbot oder grobe Fahrlässigkeit werden von der Versicherung nicht übernommen.
Nutzer müssen vor Fahrtantritt das Fahrzeug auf Mängel prüfen und diese melden, sonst haften sie selbst für Schäden.
Selbstbeteiligungen bei Carsharing-Anbietern können zwischen 500 € und 1500 € liegen, abhängig vom Anbieter.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft bei Streitfällen und Unklarheiten über Haftung und Selbstbeteiligung.
Bei Haftpflichtschäden zahlt üblicherweise die Carsharing-Versicherung
Vor allem in Städten verlassen sich immer mehr Menschen statt auf ein eigenes Auto auf öffentliche Verkehrsmittel und die Möglichkeit von Carsharing. Üblicherweise sind Fahrzeuge von Carsharing-Anbietern rundum versichert und haben demzufolge sowohl eine Haftpflicht- als auch eine Kaskoversicherung. Kommt es also zu einem Unfall, der durch das Carsharing-Fahrzeug verursacht wurde, kommt die Carsharing-Versicherung üblicherweise für den Schaden auf.
In bestimmten Situationen kann es jedoch sein, dass die Carsharing-Versicherung die Zahlung verweigert.
Wann zahlt die Versicherung des Carsharing-Anbieters nicht?
Jeder Fahrzeugführer hat dafür Sorge zu tragen, dass er psychisch und physisch in der Lage ist, ein Fahrzeug zu fahren. Steht er beispielsweise unter Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluss oder ist trotz Fahrverbot gefahren, während es mit dem Carsharing-Fahrzeug zu einem Unfall kommt, so wird die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen.
Ebenso verhält es sich, wenn ein Unfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wird. Wann grobe Fahrlässigkeit vorliegt, muss im Einzelfall untersucht werden. Unter Umständen kann es sich hier lohnen, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Wir von KLUGO sind dir in dem Fall gern behilflich und vermitteln dir einen passenden Fachanwalt.
Untersuchungspflicht vor Fahrtantritt
Die Carsharing-Versicherung zahlt auch dann nicht, wenn sich der Fahrer vor Fahrtantritt nicht davon überzeugt, dass das Fahrzeug gesetzeskonform war. Diese Regelung gibt es beim Carsharing deswegen, weil vor und nach der Fahrt kein offizielles Mängelprotokoll erstellt werden kann. Aufgrund dessen haben die meisten Carsharing-Anbieter Klauseln in ihren Nutzungsbedingungen, die die Kunden dazu verpflichten, Mängel an den Fahrzeugen vor Fahrtantritt an den Vermieter zu melden.
Hält sich der Mieter nicht an diese Regelung, wird er für Beschädigungen am Fahrzeug zur Verantwortung gezogen.
Gibt es bei Carsharing Selbstbeteiligungen?
Selbstbeteiligungen bei Teilkasko- oder Kaskoversicherungen sind bei fast allen Carsharing-Anbietern gang und gäbe. Die Nutzer bzw. Mieter der Fahrzeuge müssen einer Selbstbeteiligung im Schadensfall vor Fahrtantritt zustimmen. Neben noch recht niedrigen Carsharing-Selbstbeteiligungen von 500 € gibt es auch Anbieter, deren Selbstbeteiligung im Schadensfall bei 1500 € liegt. Es lohnt sich also, die verschiedenen Anbieter genau zu checken, bevor man mit Carsharing ins Fahrvergnügen startet.
Wenn du Fragen zur Carsharing Selbstbeteiligung oder Versicherung hast oder in einen Unfall mit einem gemieteten Fahrzeug verwickelt bist, kann dir ein Fachanwalt für Verkehrsrecht von KLUGO behilflich sein. Auch wenn du keine Schuld an dem entstandenen Unfall trägst, erhältst du wertvolle Tipps und kannst Streitigkeiten von vornherein vermeiden.
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