Diensthandy privat nutzen

Das solltest du wissen Diensthandy privat nutzen: Was gilt arbeitsrechtlich?

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Ein Diensthandy ist ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Mobiltelefon, das primär für berufliche Zwecke gedacht ist. Die private Nutzung von Diensthandys ist mittlerweile weit verbreitet und für viele Arbeitnehmer zur Selbstverständlichkeit geworden. Allerdings gibt es wichtige rechtliche Vorgaben und Aspekte, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber kennen sollten, um Konflikte zu vermeiden und den Datenschutz zu gewährleisten.

von N. Haussmann
07.02.2025
7 Min Lesezeit

Arbeitsrechtliche Vorgaben für die private Nutzung eines Diensthandys Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Nutzung eines Diensthandys ist nur mit Erlaubnis des Arbeitgebers zulässig.

  • Arbeitgeber dürfen private Daten auf Diensthandys nicht einsehen.

  • Eine Überwachung von Firmenhandys ist nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt.

  • Arbeitnehmer müssen außerhalb der Arbeitszeit auf dem Diensthandy nicht erreichbar sein, sofern nicht anders vereinbart.

  • Ein Diensthandy muss in der Regel nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Darf ich mein Diensthandy privat nutzen?

Grundsätzlich ist die private Nutzung eines Diensthandys nur dann erlaubt, wenn dein Arbeitgeber dies ausdrücklich gestattet. Viele Unternehmen erlauben ihren Mitarbeitern die private Nutzung des Firmenhandys, um die Handhabung zu vereinfachen und die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen.

Wichtig: Achte darauf, dass die Erlaubnis, dein Arbeitshandy privat zu nutzen, schriftlich festgehalten wird, idealerweise im Arbeitsvertrag oder in einer separaten Nutzungsvereinbarung.

Was ist, wenn die private Nutzung nicht vertraglich geregelt ist?

Wenn keine explizite Vereinbarung zur privaten Nutzung des Diensthandys existiert, solltest du vorsichtig sein. Grundsätzlich ist dann nur die dienstliche Nutzung erlaubt. Allerdings kann in manchen Fällen eine stillschweigende Duldung durch den Arbeitgeber vorliegen, wenn dieser von der privaten Nutzung weiß und nicht einschreitet. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du im Zweifelsfall deinen Vorgesetzten um eine klare Regelung bitten.

Firmenhandy: Was kann der Arbeitgeber sehen?

Die Frage "Firmenhandy: Was kann der Arbeitgeber sehen?" beschäftigt viele Arbeitnehmer. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, dienstliche Daten auf dem Firmenhandy zu kontrollieren. Allerdings muss er dabei die Privatsphäre des Arbeitnehmers respektieren. Das bedeutet, dass private Daten, Nachrichten oder Anrufe tabu sind, wenn es erlaubt ist, das Diensthandy privat zu nutzen.

Welche Rechte hat mein Arbeitgeber?

Genau wie du hat auch dein Arbeitgeber bestimmte Rechte.

Dein Arbeitgeber darf:

  • Dienstliche E-Mails und Anrufe überprüfen

  • Die Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien kontrollieren

  • Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch eine gezielte Überprüfung vornehmen

Er darf jedoch nicht:

  • Private E-Mails, Nachrichten oder Anrufe einsehen oder abhören

  • Ohne Grund eine dauerhafte Überwachung des Handys einrichten

  • Heimlich Überwachungssoftware installieren

Beispiele für unzulässige Überwachungspraktiken

Obwohl Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Kontrolle von Firmenhandys haben können, gibt es klare Grenzen für die Firmenhandy-Überwachung.

Folgende Praktiken der Firmenhandy-Überwachung sind in der Regel nicht zulässig und verletzen die Privatsphäre der Arbeitnehmer:

  • Das heimliche Mithören von Telefonaten ist eine schwerwiegende Verletzung der Privatsphäre und in den meisten Fällen illegal.

  • Das Lesen privater WhatsApp-Nachrichten oder E-Mails ohne Einwilligung des Mitarbeiters verstößt gegen das Fernmeldegeheimnis und ist nicht erlaubt.

  • Die Auswertung des privaten Browserverlaufs auf dem Diensthandy stellt einen unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers dar.

  • Die Aktivierung der Kamera oder des Mikrofons ohne Wissen und Zustimmung des Mitarbeiters ist eine Form der verdeckten Überwachung und rechtlich nicht zulässig.

  • Eine ständige GPS-Ortung außerhalb der Arbeitszeit verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ist nicht erlaubt.

Wann kann mein Arbeitgeber Zugriff auf mein Diensthandy verlangen?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen dein Arbeitgeber berechtigt sein kann, Zugriff auf dein Diensthandy zu verlangen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein begründeter Verdacht auf Straftaten oder schwere Pflichtverletzungen vorliegt. Auch zur Sicherung wichtiger Unternehmensdaten, etwa wenn du aus dem Unternehmen ausscheidest, kann ein Zugriff notwendig sein.

Darüber hinaus kann dein Arbeitgeber im Rahmen von IT-Sicherheitsmaßnahmen oder für notwendige Updates auf das Diensthandy zugreifen müssen. Dein Arbeitgeber muss aber in all diesen Fällen verhältnismäßig vorgehen und deine Privatsphäre so weit wie möglich schützen: Der Zugriff sollte sich auf das absolut Notwendige beschränken und darf nicht als Vorwand für eine umfassende Kontrolle deiner privaten Daten dienen.

Welche Konsequenzen drohen bei Datenschutzverstößen?

Wenn du dein Diensthandy privat nutzt, bist du mitverantwortlich für den Schutz von Unternehmensdaten.

Verstöße gegen Datenschutzauflagen können folgende Konsequenzen haben:

  • Abmahnung

  • Einschränkung oder Entzug der privaten Nutzungserlaubnis

  • In schweren Fällen Kündigung

Wichtig: Mache dich mit den Datenschutzrichtlinien deines Unternehmens vertraut, damit du sie zu jeder Zeit einhalten kannst.

Wenn dein Arbeitgeber hingegen gegen den Datenschutz bei der Überwachung von Firmenhandys verstößt, kann dies ebenfalls ernsthafte Folgen haben. Dem Unternehmen drohen in solchen Fällen hohe Bußgelder und du kannst als betroffener Mitarbeiter Schadensersatzansprüche geltend machen.

Muss ich auf meinem Diensthandy erreichbar sein?

Auch wenn du dein Diensthandy privat nutzt, musst du nur während deiner vereinbarten Arbeitszeit erreichbar sein. Nach Feierabend, an Wochenenden oder im Urlaub besteht keine Pflicht zur Erreichbarkeit, es sei denn, es wurde explizit etwas anderes vereinbart, wie z. B. bei Rufbereitschaften.

Ausnahmen können für Führungskräfte oder bestimmte Positionen gelten, bei denen eine erweiterte Erreichbarkeit erforderlich ist. Solche Ausnahmen sollten aber immer im Arbeitsvertrag geregelt sein.

Erfahre mehr dazu in folgendem Beitrag: Erreichbarkeit von Arbeitnehmern

Was passiert bei Missbrauch des Diensthandys oder bei Schäden?

Wenn du dein Diensthandy missbräuchlich verwendest, z. B. durch das Herunterladen illegaler Inhalte, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Je nach Schwere des Verstoßes kannst du eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung erhalten.

Bei Schäden am Diensthandy kommt es darauf an, wie sie entstanden sind:

  1. Bei normaler Abnutzung oder unverschuldeten Schäden trägt der Arbeitgeber die Kosten.

  2. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kannst du zur Verantwortung gezogen werden.

Wenn dir der Missbrauch deines Diensthandys vorgeworfen wird, kann dir ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Arbeitsrecht behilflich sein.

Muss ich bei der Steuererklärung angeben, dass ich ein Diensthandy habe?

Gute Nachrichten für alle, die ihr Diensthandy privat nutzen dürfen: In der Regel musst du ein Diensthandy nicht in deiner Steuererklärung angeben. Diensthandys gelten nicht als geldwerter Vorteil und müssen daher nicht versteuert werden. Dies gilt selbst dann, wenn du das Gerät auch privat nutzen darfst.

Anders sieht es aus, wenn das Diensthandy in dein Eigentum übergeht. In diesem Fall musst du es mit 25 % des Wertes versteuern.

Wenn du dein privates Handy teilweise dienstlich nutzt, kannst du unter Umständen einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen. Dies gilt insbesondere, wenn du das Gerät zu mindestens 10 % beruflich nutzt.

Die private Nutzung eines Diensthandys bietet viele Vorteile, es sind aber auch einige rechtliche Aspekte zu beachten. Für beide Seiten am besten ist es immer, eine klare Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen und diese schriftlich festzuhalten. Wenn du unsicher bist, was in deinem Fall gilt, zögere nicht, deinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung um Rat zu fragen. So kannst du dein Diensthandy sorgenfrei nutzen und von den Vorteilen profitieren.

So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Du hast rechtliche Fragen zur privaten Nutzung deines Diensthandys? Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten können dich zu deinen Rechten und Pflichten beraten, Arbeitsverträge und Nutzungsvereinbarungen prüfen und dich bei Konflikten mit deinem Arbeitgeber unterstützen.

Bei Bedarf kannst du dein Anliegen jederzeit auf unserer Onlineplattform schildern und einen Termin für eine individuelle Erstberatung vereinbaren. 

Über unsere Autoren Nina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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