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Aufhebungsvertrag nicht annehmen
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Aufhebungsvertrag nicht annehmen: Und dann?

 

Der Aufhebungsvertrag ist eine Alternative zu einer Kündigung und braucht zwei Parteien, die sich einig sind. Sind Sie mit Formulierungen oder Bedingungen nicht einverstanden, müssen Sie den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben.

Gibt es Konsequenzen, wenn man den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt?

Ein Aufhebungsvertrag kann zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden, wenn beispielsweise eine Kündigungsfrist umgangen werden soll. Sowohl der Arbeitgeber wie auch Sie als Arbeitnehmer können um einen Aufhebungsvertrag bitten. Während die Kündigung einseitig ausgesprochen wird, braucht es bei einem Aufhebungsvertrag zwei Parteien, die sich in der inhaltlichen Gestaltung einer solchen Vereinbarung einig sind.

Liegt Ihnen der Aufhebungsvertrag vor, sollten Sie diesen nicht voreilig unterschreiben. Seriöse Arbeitgeber geben Ihnen ausreichend Bedenkzeit. Lassen Sie sich also nicht unter Druck setzen, denn die Konsequenzen eines Aufhebungsvertrages, der Sie benachteiligt, können erheblich sein.

Was sind die Nachteile eines Aufhebungsvertrages?

Geht die Bitte um einen Aufhebungsvertrag von Ihrem Arbeitgeber aus, dann steckt dahinter nämlich zumeist ein Kalkül. Aufhebungsverträge werden von Arbeitgebern gern genutzt, um Kündigungsschutzklagen, hohe Abfindungszahlungen oder den Kündigungsschutz zu umgehen, beispielsweise bei schwangeren Mitarbeiterinnen. Insbesondere in dieser Situation sollten Sie den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben, bevor Sie diesen nicht anwaltlich auf Fallstricke überprüft haben.

Das sind die möglichen Nachteile eines Aufhebungsvertrages:

  • Sperrzeit: Agentur für Arbeit kann bis zu dreimonatiger Sperre für ALG I verhangen
  • Abfindung: Je nach Ausgangssituation kann eine Abfindung unterschiedlich hoch ausfallen
  • Kein Widerruf und keine anschließende Kündigungsschutzklage

Haben Sie den Aufhebungsvertrag einmal unterschrieben, ist dieser gültig. Es gibt kein Widerrufsrecht. Um den Vertrag rückgängig zu machen, müssten Sie nach § 123 BGB nachweisen, dass Sie während des Verhandlungsprozesses bedroht oder arglistig getäuscht wurden.

Darf ein Aufhebungsvertrag abgelehnt werden?

Wenn Sie sich durch die vertraglichen Regelungen benachteiligt fühlen, müssen Sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen. Da Sie hierbei jedoch viel mehr Gestaltungsmöglichkeiten als bei einer Kündigung haben, sollten Sie vor der endgültigen Ablehnung mit einem Anwalt über das weitere Vorgehen sprechen. Gibt es dann nur einzelne Punkte, die Sie nachverhandeln möchten, unterschreiben Sie den Aufhebungsvertrag nicht und bitten Sie um Nachbesserungen.

Was passiert, wenn nicht auf einen Aufhebungsvertrag reagiert wird?

Sie haben um eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gebeten, da Sie vielleicht eine neue Arbeitsstelle antreten möchten und die Kündigungsfrist nicht abwarten können. Wenn Ihr Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag verweigert, können Sie ihn auf die daraus resultierenden Konsequenzen hinweisen. Geht er auf Ihre Bitte nämlich nicht ein, müssen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten oder widerrechtlich fristlos kündigen.

Grundsätzlich stehen dem Arbeitgeber bei einer unrechtmäßigen fristlosen Kündigung Schadensersatzansprüche zu. Dazu muss dieser aber beweisen können, welchen Schaden die vorzeitige Kündigung nach sich zog. Das ist in aller Regel sehr schwer, es kommt auf den individuellen Fall an.

Möchte der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag nicht annehmen, wenden Sie sich vor dem Einleiten der nächsten Schritte an einen Anwalt. Auf unserer Online-Plattform KLUGO können Sie Ihre individuelle Situation jederzeit schildern und eine telefonische Erstberatung mit einem unserer Partner-Anwälte bei Aufhebungsvertrag in Anspruch nehmen.

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Darum sollten Sie einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen

"Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis beendet. Hier ist Vorsicht geboten – und die Prüfung der Bedingungen."

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.