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Einstellungszusage: Ist eine mündliche Zusage verbindlich?

Viele Arbeitnehmer kennen es von eigenen Jobinterviews: Einige Tage nach dem Vorstellungsgespräch erhalten sie eine mündliche Einstellungszusage und warten auf den Arbeitsvertrag. Doch was ist, wenn die mündliche Einstellungszusage zurückgezogen wird oder potenzielle Arbeitgeber behaupten, sie nie erteilt zu haben? Erfahren Sie hier, wie Sie in einem solchen Fall vorgehen sollten und welche rechtlichen Mittel Ihnen zur Verfügung stehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine mündliche Einstellungszusage ist rechtlich bindend, wenn die sogenannten notwendigen Vertragsbestandteile besprochen worden sind.
  • Wurde eine Einstellungszusage unter Vorbehalt ausgesprochen, kann sie zurückgenommen werden.
  • Arbeitgeber können einen mündlich geschlossenen Arbeitsvertrag noch vor Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich kündigen oder widerrufen.
  • Wer wegen einer zurückgenommenen mündlichen Einstellungszusage einen finanziellen Schaden erleidet, kann rechtlich dagegen vorgehen.
  • Ein KLUGO Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen jederzeit behilflich sein, wenn Sie sich über mündliche Einstellungszusagen informieren möchten oder ein konkretes arbeitsrechtliches Problem haben.

Wie verbindlich ist eine mündliche Einstellungszusage?

Grundsätzlich ist eine Einstellungszusage auch dann rechtlich bindend, wenn sie mündlich erfolgt. Das ist mit der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit zu erklären, die die sogenannte Formfreiheit umfasst. Soll heißen: Es reicht aus, dass die notwendigen Vertragsbestandteile gem. § 611a BGB mündlich besprochen werden, um eine mündliche Einstellungszusage verbindlich werden zu lassen.

Die notwendigen Vertragsbestandteile umfassen neben der Definition der Vertragsparteien und den Beginn sowie den Zeitraum des Arbeitsverhältnisses die genaue Arbeitsleistung bzw. die Arbeitsdienste. Nicht notwendig hingegen sind Absprachen, die die Vergütung und die Arbeitszeiten betreffen.

Zu beachten ist, dass eine mündliche Einstellungszusage auch unter Vorbehalt ausgesprochen werden kann. In solchen Fällen ist sie nicht rechtlich bindend und kann von dem potenziellen Arbeitgeber ohne Folgen zurückgenommen werden, wenn die Bedingung, unter deren Vorbehalt die Zusage erteilt wird, nicht eintritt. Außerdem kann auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag widerrufen oder gekündigt werden, bevor das Arbeitsverhältnis beginnt. Damit die Kündigung wirksam ist, bedarf es allerdings der Schriftform.

Wie sollte ich mich bei einer mündlichen Einstellungszusage verhalten?

Wenn Sie als Arbeitnehmer bei einer mündlichen Einstellungszusage auf der sicheren Seite sein wollen, ist es ratsam, sich zusätzlich abzusichern.

Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Bitten Sie potenzielle Arbeitgeber um eine schriftliche Bestätigung der mündlichen Einstellungszusage. So sind Sie im Zweifelsfall auf der sicheren Seite.
  • Mit dem Einverständnis der zukünftigen Arbeitgeber dürfen Sie die mündliche Einstellungszusage aufzeichnen. Ohne Einverständnis hat eine solche Aufnahme keinen Wert und ist sogar strafbar.
  • Sorgen Sie dafür, dass jemand die mündliche Einstellungszusage bezeugen kann.

Wer trägt die Beweislast für die Verbindlichkeit einer Einstellungszusage?

Ziehen Arbeitgeber eine mündliche Einstellungszusage plötzlich zurück, können ArbeitnehmerInnen mit der Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht dagegen vorgehen. Beachten Sie, dass Sie als Arbeitnehmer die Beweislast tragen und dementsprechend nachweisen müssen, dass die mündliche Zusage auch tatsächlich erteilt worden ist.

Unter Umständen haben Sie Anspruch auf Schadensersatz, wenn die mündliche Einstellungszusage nicht eingehalten wird. Haben Sie beispielsweise andere Jobangebote wegen der bereits erfolgten Zusage abgelehnt oder tragen durch die Nichterfüllung der Einstellungszusage anderweitig einen finanziellen Schaden davon, können Sie Ihren potenziellen Arbeitgeber wegen einer sogenannten vorvertraglichen Pflichtverletzung verklagen.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Sie möchten wissen, ob Ihre Einstellungszusage verbindlich ist oder wollen gegen potenzielle Arbeitgeber vorgehen, weil Sie wegen einer vorvertraglichen Pflichtverletzung finanziell zu Schaden gekommen sind?

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.