
So bekommst du Hilfe Häusliche Gewalt: Hilfen und Strafen
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Häusliche Gewalt ist ein ernstes gesellschaftliches Problem, das sich quer durch alle sozialen Schichten zieht. Viele Betroffene erleben körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt im eigenen Zuhause – häufig durch Menschen, zu denen eine enge Beziehung besteht. Obwohl häusliche Gewalt strafbar ist, wird sie oft nicht zur Anzeige gebracht. Scham, Angst oder emotionale Abhängigkeiten hindern viele Opfer daran, sich an die Polizei zu wenden.
Doch niemand muss mit dieser Gewalt allein bleiben. Neben der Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten, gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote – von Frauenhäusern über Beratungsstellen bis hin zum Hilfetelefon. Besonders in akuten Situationen kann die Polizei lebenswichtigen Schutz bieten.
Häusliche Gewalt Das Wichtigste in Kürze
Häusliche Gewalt kann physischer oder psychischer Natur sein.
Eine Zwangswirkung ist grundsätzlich strafbar.
Häusliche Gewalt umfasst verschiedene strafbare Handlungen, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geahndet werden können.
Das Strafmaß richtet sich nach dem jeweiligen Tatbestand.
Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht zudem zivilrechtliche Maßnahmen.
Neben der Polizei gibt es weitere Anlaufstellen für die Opfer.
Was versteht man unter häuslicher Gewalt?
Gerade im häuslichen Umfeld wird Gewalt häufig toleriert oder gar nicht als solche erkannt. Zwar ist der Begriff juristisch nicht klar definiert, aber das Recht versteht jede Art von Zwangswirkung innerhalb des Wohnumfeldes als häusliche Gewalt. Sobald die körperliche oder emotionale Unversehrtheit einer Person gefährdet ist, wird die Ausnutzung eines innerfamiliären Machtverhältnisses zur strafbaren Handlung. Häusliche Gewalt ist in ihren verschiedensten Formen im StGB mit Strafe belegt und nicht durch Affekt, Alkohol oder andere Drogen zu entschuldigen. Es handelt sich immer um eine bewusste Entscheidung seitens des Täters, das Mittel der Gewalt einzusetzen.
Die Gewalt beginnt selten mit offensichtlichen körperlichen Angriffen. Vielmehr entwickelt sie sich schleichend: durch gezielte Einschüchterung, emotionale Manipulation und den Aufbau von Abhängigkeiten. Drohungen, finanzielle Kontrolle oder das Ausnutzen gemeinsamer Kinder als Druckmittel verstärken die Dynamik. Betroffene verlieren zunehmend an Selbstbestimmung und geraten oft in soziale Isolation. Um diesem Kreislauf zu entkommen, ist professionelle Hilfe unerlässlich.
Formen häuslicher Gewalt
Häusliche Gewalt kann viele Gesichter haben. Sie äußert sich nicht nur durch körperliche Übergriffe, sondern auch durch seelische Manipulation, Kontrolle und wirtschaftliche Einschränkungen.
Im Folgenden sind die häufigsten Formen häuslicher Gewalt aufgeführt:
Psychische Gewalt: Beleidigungen, Einschüchterungen, Drohungen, emotionale Erpressung, ständiges Kritisieren oder Gaslighting (Manipulation der Wahrnehmung).
Körperliche Gewalt: Schlagen, Treten, Würgen, Schütteln, mit Gegenständen werfen oder gewaltsames Festhalten.
Sexuelle Gewalt: Nötigung zu sexuellen Handlungen, Vergewaltigung innerhalb der Beziehung, sexuelle Erniedrigung oder Missbrauch.
Wirtschaftliche Gewalt: Kontrolle über Geld, Verweigerung von Zugang zu finanziellen Mitteln, Verbot einer Arbeit nachzugehen oder Schulden aufzwingen.
Soziale Gewalt: Isolation von Freunden und Familie, Verbote sozialer Kontakte, Kontrolle über Kommunikation und Bewegungsfreiheit.
Digitale Gewalt: Überwachung durch Apps, Kontrolle von Handy oder Social Media, Bedrohung oder Bloßstellung im Netz.
Jede dieser Gewaltformen kann allein oder in Kombination auftreten und führt langfristig zu schwerwiegenden psychischen und physischen Folgen für die betroffene Person. Frühzeitiges Erkennen und konsequente Unterstützung sind entscheidend, um Betroffenen Schutz und Perspektiven zu bieten.
Was kann ich gegen häusliche Gewalt tun?
Häusliche Gewalt kann jede und jeden treffen – unabhängig von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Herkunft oder Beziehungsform. Sie kann in Partnerschaften, Wohngemeinschaften oder familiären Beziehungen auftreten und umfasst körperliche, psychische, sexualisierte, ökonomische oder digitale Gewalt.
Wenn du gerade Gewalt erlebst oder Angst davor hast, ist das unglaublich belastend – und du bist nicht allein. Es gibt Wege, dir Schutz zu holen und Unterstützung zu finden, auch wenn der erste Schritt oft schwerfällt.
Im akuten Notfall
Rufe sofort den Polizeinotruf 110 an, wenn du dich in unmittelbarer Gefahr befindest. Die Polizei kann sofort eingreifen, die gewalttätige Person aus der Wohnung verweisen und ein Kontaktverbot aussprechen.
So kannst du vorgehen, wenn du dich für eine Anzeige entscheidest:
📄 Dokumentiere, was passiert ist:
Halte so früh wie möglich schriftlich fest, was dir passiert ist – mit Datum, Uhrzeit, Ort, Ablauf und Beteiligten. Wenn du kannst, mache Fotos von Verletzungen, bewahre Nachrichten oder Sprachnachrichten auf und notiere dir Namen möglicher Zeuginnen oder Zeugen. Diese Dokumentation kann später entscheidend sein.🤝 Suche dir Unterstützung:
Du musst diesen Weg nicht allein gehen. Vertraue dich einer nahestehenden Person an oder wende dich an eine Beratungsstelle. Auch spezialisierte Fachanwältinnen und Fachwanwälte für Straf- oder Familienrecht können dich begleiten – bei der Anzeige, vor Gericht und darüber hinaus.🚔 Wende dich an die Polizei:
Wenn du dich in akuter Gefahr befindest, rufe die 110. Die Polizei kann den Täter oder die Täterin sofort aus der gemeinsamen Wohnung verweisen – unabhängig davon, wem sie gehört oder wer im Mietvertrag steht. Grundlage dafür sind polizeirechtliche Regelungen (z. B. § 34a PolG NRW). Diese Maßnahme kann für bis zu 14 Tage gelten, teilweise auch länger, bis eine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde.🗣 Erzähle so genau wie möglich, was passiert ist:
Schildere deine Erlebnisse möglichst klar – auch wenn es schwerfällt. Du musst dich nicht rechtfertigen. Die Behörden sind verpflichtet, deine Aussage ernst zu nehmen. Je konkreter deine Schilderung ist, desto besser kann dir geholfen werden.⚖️ Stelle neben der Anzeige auch Strafantrag – wenn nötig:
Viele Delikte häuslicher Gewalt – z. B. einfache Körperverletzung oder Stalking – sind sogenannte Antragsdelikte. Das bedeutet: Eine Anzeige allein reicht nicht immer aus. Du musst zusätzlich innerhalb von drei Monaten einen Strafantrag stellen, damit die Staatsanwaltschaft ermitteln kann. Lass dich hierzu unbedingt rechtlich beraten, damit deine Anzeige nicht ins Leere läuft.📜 Beantrage langfristige Schutzmaßnahmen:
Nach dem Gewaltschutzgesetz kannst du beim Familiengericht Schutzanordnungen erwirken. Dazu gehören z. B. ein Kontakt- oder Näherungsverbot, ein Rückkehrverbot zur Wohnung oder andere Schutzregelungen. Diese gelten für längere Zeiträume und können schnell per einstweiliger Verfügung erlassen werden.🧩 Nutze Hilfeangebote – emotional und rechtlich:
Beratungsstellen, Frauenhäuser, Männerberatungen, queere Hilfsangebote und Opferhilfeorganisationen unterstützen dich diskret, kostenfrei und auf Wunsch anonym.
Wenn du (noch) keine Anzeige erstatten möchtest – das kannst du trotzdem tun:
Es ist vollkommen legitim, wenn du dich im Moment (noch) nicht traust, Anzeige zu erstatten. Viele Betroffene zögern – aus Angst vor weiteren Eskalationen, aus Scham oder Sorge um Kinder, Finanzen oder ihre Existenz. Niemand darf dich unter Druck setzen, und du bist trotzdem nicht allein.
Es gibt sichere und vertrauliche Wege, um dich zu schützen und Hilfe zu bekommen:
🚪 Wohnungsverweis durch die Polizei:
Wenn du in akuter Gefahr bist, kannst du trotzdem die 110 rufen – auch wenn du keine Anzeige erstatten willst. Die Polizei kann die gewalttätige Person auf Grundlage der Polizeigesetze deines Bundeslandes für mehrere Tage (meist 10–14 Tage) aus der gemeinsamen Wohnung verweisen. Du brauchst dafür keinen Strafantrag – dein Schutz steht im Vordergrund.⚖️ Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz:
Du kannst beim Familiengericht eine zivilrechtliche Schutzanordnung beantragen – z. B. ein Kontaktverbot, ein Näherungsverbot oder ein Rückkehrverbot zur Wohnung. Dafür brauchst du keine Anzeige, aber meist eine kurze schriftliche Schilderung der Situation (eine Anwältin oder Beratungsstelle kann dir dabei helfen). Das Gericht kann im Eilverfahren sofort Maßnahmen erlassen.🏠 Alleinige Wohnungsnutzung:
Auch wenn ihr zusammenlebt, kannst du beim Familiengericht beantragen, dass dir die Wohnung allein zur Nutzung überlassen wird – selbst wenn du nicht im Mietvertrag stehst. Für Ehepartner greift § 1361b BGB; in anderen Konstellationen wird auf das Gewaltschutzgesetz gestützt. Das Ziel: Du sollst in deiner vertrauten Umgebung bleiben können – ohne Angst.
Hilfe, Beratung und emotionale Stabilität
🔐 Beratungsstellen – anonym, kostenfrei und sicher:
Du kannst dich jederzeit an eine spezialisierte Beratungsstelle wenden – auch ohne Anzeige, anonym und unverbindlich. Die Fachkräfte hören dir zu, klären dich über deine Rechte auf, helfen dir beim Ausfüllen von Anträgen oder begleiten dich bei Gesprächen.
📞 Hilfetelefone – rund um die Uhr erreichbar:
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 08000 116 016
Hilfetelefon „Gewalt an Männern“: 0800 123 99 0
👉 Beide Dienste sind anonym, kostenlos, mehrsprachig und auch für trans*, inter* und nicht-binäre Personen da.
💻 Onlineberatung – wenn du nicht reden willst:
Viele Stellen bieten auch Chat- oder E-Mail-Beratungen. So kannst du dich informieren, ohne gleich dein Umfeld zu beunruhigen oder deine Identität preiszugeben.
Vorbereitung – für den Fall, dass du später Anzeige erstatten willst
Beweise sichern:
Auch wenn du noch keine Anzeige stellen willst: Dokumentiere das Erlebte – so gut du kannst. Notiere Vorfälle, sichere Nachrichten, mache Fotos von Verletzungen oder beschädigten Gegenständen. Wenn du dich später entscheidest, Anzeige zu erstatten, können diese Belege wichtig sein.
Informiere dich über deine Rechte – in deinem Tempo:
Fachanwältinnen und Fachanwälte für Straf- oder Familienrecht können dich auch ohne offizielle Schritte beraten. Sie erklären dir deine Möglichkeiten, helfen beim Beantragen von Schutzmaßnahmen oder begleiten dich, falls du dich irgendwann für eine Anzeige entscheidest. Du bestimmst das Tempo.
Wie wird häusliche Gewalt bestraft?
Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn häusliche Gewalt umfasst verschiedene strafbare Handlungen, die jeweils unterschiedlich bewertet und bestraft werden. Es gibt keinen eigenen Straftatbestand „häusliche Gewalt“ im Strafgesetzbuch – stattdessen kommen je nach Tat unterschiedliche Paragraphen zur Anwendung, zum Beispiel:
Körperverletzung (einfach, gefährlich, schwer)
Nötigung
Freiheitsberaubung
Nachstellung (Stalking)
Die Strafe hängt von der Schwere des Tatbestandes ab:
Tatbestand | Strafe |
---|---|
Einfache Körperverletzung | Freiheitstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe |
Gefährliche Körperverletzung | Freiheitstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren |
Nötigung | Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe |
Sexuelle Gewalt | Freiheitstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren |
Stalking | Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe |
So kann dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiterhelfen
Wenn du rechtliche Unterstützung brauchst, stehen dir unsere KLUGO Partner-Anwältinnen und Anwälte gerne zur Seite. Häusliche Gewalt ist ein sehr persönliches und oft belastendes Thema, über das viele schwer sprechen können. Bei KLUGO bekommst du eine vertrauliche Erstberatung von erfahrenen Fachanwältinnen und Fachanwälten im Strafrecht und Familienrecht.
Du kannst uns ganz unkompliziert über das Kontaktformular kontaktieren. Wir setzen uns dann schnell mit dir in Verbindung und bringen dich mit einer passenden Anwältin oder einem passenden Anwalt zusammen – jemand, der dir zuhört und deine Situation versteht. In einem vertraulichen Gespräch könnt ihr gemeinsam klären, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt – ganz in deinem Tempo und so, wie es sich für dich richtig anfühlt. Auch wenn du dir noch unsicher bist, ob du Anzeige erstatten möchtest, hilft dir die Anwältin oder der Anwalt dabei, die Erfolgsaussichten einzuschätzen. So kannst du in Ruhe und gut informiert entscheiden, welchen Weg du gehen möchtest.
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