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Mietminderung bei Baulärm: So setzen Sie es durch

STAND 10.04.2023 | LESEZEIT 11 MIN

Mieter sind immer dann berechtigt, die Miete zu mindern, wenn der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnsache nicht mehr möglich ist. Wann dies im Fall von Baulärm allerdings zutrifft, ist stark vom Einzelfall abhängig. Wann Sie eine Mietminderung wegen Baulärms vornehmen können und wie Sie dabei am besten vorgehen, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Mietminderung wegen Baulärms kann gerechtfertigt sein, wenn der Wohnkomfort durch den Baulärm erheblich beeinträchtigt wird.
  • Allerdings müssen Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten in einem bestimmten Umfang von Mietern geduldet werden.
  • Bevor eine Mietminderung wirksam werden kann, muss der Mieter dem Vermieter Zeit geben, den Baulärm zu reduzieren oder zu beheben.
  • Wie hoch eine Mietminderung wegen Baulärms ausfallen kann, ist vom Einzelfall abhängig.
  • Um sicherzugehen, dass Sie das Recht auf Ihrer Seite haben, sollten Sie Kontakt mit einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht aufnehmen und sich beraten lassen.

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Wie muss ich bei einer Mietminderung wegen Baulärms vorgehen?

Wenn Sie eine Mietminderung wegen Baulärms vornehmen möchten, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Zunächst sollten Sie eine Mängelanzeige beim Vermieter aufgeben, in der Sie ihn über den Baulärm und Ihre Absicht, die Miete zu mindern, informieren.
  2. Setzen Sie Ihrem Vermieter eine angemessene Frist, in der er dafür sorgen kann, dass die Beeinträchtigungen durch den Baulärm reduziert bzw. ganz aufgehoben werden.
  3. Sollte der Vermieter dem nicht nachkommen, können Sie dann die Miete mindern.
  4. Es ist wichtig, dass Sie von Ihrem Vermieter eine Bestätigung anfordern, dass er die Mängelanzeige erhalten hat und die Mietminderung gegebenenfalls akzeptiert.

Musterschreiben Mietminderung Baulärm

Folgendes Schreiben dient nur als Orientierungshilfe und sollte im Bedarfsfall an Ihre individuelle Situation angepasst werden:

[Name und Anschrift des Vermieters]
[Ort, Datum]

Betreff: Mängelanzeige und Ankündigung einer Mietminderung wegen Baulärms

Sehr geehrte(r) [Vermieter/in],

ich muss leider feststellen, dass es aufgrund von Baulärm in und um meine Mietwohnung zu erheblichen Beeinträchtigungen kommt. Der Lärm ist so laut und ununterbrochen, dass eine normale Nutzung meiner Wohnung nicht mehr möglich ist.

Ich möchte Sie hiermit über diese Mängel in Kenntnis setzen und Sie auffordern, die Ursache für den Baulärm umgehend zu beseitigen. Gemäß § 536 BGB mindere ich aufgrund dieser Mängel meine Miete. Die Mietminderung beträgt [hier bitte den Prozentsatz einfügen] Prozent der monatlichen Miete und wird ab [hier bitte das Datum einfügen] wirksam.

Bitte lassen Sie mich umgehend wissen, wie Sie gedenken, die Beeinträchtigungen zu beseitigen. Für den Fall, dass Sie keine Maßnahmen ergreifen, behalte ich mir vor, weitere Schritte einzuleiten.

Ich bitte um eine zeitnahe Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

[Name des Mieters]

Wann ist eine Mietminderung wegen Baulärms möglich und wann nicht?

Grundsätzlich kann eine Mietminderung bei Baulärm dann möglich sein, wenn der Lärm so laut ist, dass er die normale Nutzung der Mietwohnung erheblich beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung muss also über das übliche Maß hinausgehen. Ob dies der Fall ist, hängt jedoch von den konkreten Umständen im Einzelfall ab.

In vielen Fällen stellt Baulärm jedoch eine nur vorübergehende Beeinträchtigung dar, die vom Mieter zu dulden ist und nicht zwangsläufig zu einer Mietminderung führen kann. Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen, die zum Erhalt der Wohnimmobilie beitragen, müssen Mieter beispielsweise dulden, sofern der Baulärm werktags zwischen 7 und 22 Uhr erfolgt.

Zudem kommt es für eine Mietminderung wegen Baulärms auch darauf an, ob der Baulärm vorhersehbar war oder nicht. Wenn der Baulärm vor Beginn der Mietzeit angekündigt wurde, kann die Möglichkeit einer Mietminderung ausgeschlossen sein.

Es ist daher empfehlenswert, dass Mieter sich im Falle von Baulärm anwaltlich beraten lassen, um zu klären, ob eine Mietminderung in ihrem speziellen Fall gerechtfertigt ist oder nicht. Ein Anwalt für Mietrecht ist hier der richtige Ansprechpartner für Sie.

Wie hoch kann eine Mietminderung wegen Baulärms ausfallen?

Die Höhe einer Mietminderung wegen Baulärms hängt von der konkreten Situation ab und kann daher nicht pauschal benannt werden. In der Regel orientieren sich Gerichte bei der Festlegung einer angemessenen Mietminderungshöhe an der Schwere der Beeinträchtigung und an der Dauer des Baulärms.

Als grobe Richtlinie kann jedoch gelten, dass bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Mietwohnung durch Baulärm eine Mietminderung von 10 bis 30 % angemessen sein kann. Bei einer weniger schweren Beeinträchtigung kann die Mietminderung auch niedriger ausfallen, bei einer höheren kann sie im Einzelfall bis zu 100 % betragen.

Gerichte haben in der Vergangenheit beispielsweise eine Mietminderung von 15 % als angemessen betrachtet, wenn das Lüften durch die Einrüstung des Wohngebäudes nur eingeschränkt möglich war, der Balkon nicht benutzt werden konnte oder die Wohnung durch Planen verdunkelt wurde. Bei Baulärm vom Nachbargrundstück befanden die Gerichte, je nach Schwere der Beeinträchtigung, eine Mietminderung zwischen 6 und 25 % als angemessen.

Wichtig ist, dass der Vermieter über den Baulärm informiert worden ist und genügend Zeit hatte, um Abhilfe zu schaffen. Eine Mietminderung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Vermieter die Möglichkeit hatte, den Lärm zu reduzieren oder ganz zu beseitigen.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Wenn Baulärm den Gebrauchswert Ihrer Wohnung in erheblichem Maße mindert und den Wohnkomfort beeinträchtigt, können Sie eine Mietminderung vornehmen. Um sicherzugehen, dass Sie alles Wichtige beachten und rechtlich auf der sicheren Seite sind, ist Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte gern behilflich.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches telefonisches Erstgespräch.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.