
Das solltest du wissen Mietminderung bei Baulärm: So setzt du sie durch
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Du kannst die Miete mindern, wenn der vertragsgemäße Gebrauch deiner Wohnung durch Baulärm eingeschränkt ist. Ob das in deinem Fall zutrifft, hängt jedoch stark vom Einzelfall ab. Wann eine Mietminderung wegen Baulärm möglich ist und wie du am besten vorgehst, erfährst du in diesem Beitrag.
Mietminderung bei Baulärm Das Wichtigste in Kürze
Eine Mietminderung wegen Baulärms kann gerechtfertigt sein, wenn der Wohnkomfort durch den Baulärm erheblich beeinträchtigt wird.
Allerdings müssen Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten in einem bestimmten Umfang von Mietern geduldet werden.
Bevor eine Mietminderung wirksam werden kann, muss der Mieter dem Vermieter Zeit geben, den Baulärm zu reduzieren oder zu beheben.
Wie hoch eine Mietminderung wegen Baulärms ausfallen kann, ist vom Einzelfall abhängig.
Wie muss ich bei einer Mietminderung wegen Baulärms vorgehen?
Wenn du eine Mietminderung wegen Baulärms vornehmen möchtest, solltest du diese Schritte beachten:
Mängelanzeige aufgeben: Informiere deinen Vermieter über den Baulärm und deine Absicht, die Miete zu mindern.
Frist setzen: Gib deinem Vermieter eine angemessene Frist, um die Beeinträchtigungen durch den Baulärm zu reduzieren oder zu beheben.
Miete mindern: Falls der Vermieter nicht reagiert, kannst du die Miete mindern.
Bestätigung anfordern: Lass dir vom Vermieter bestätigen, dass er die Mängelanzeige erhalten hat und die Mietminderung gegebenenfalls akzeptiert.
Nutze unsere Muster, um eine Mietminderung wegen Baulärm durchzusetzen:
Wann ist eine Mietminderung wegen Baulärms möglich und wann nicht?
Grundsätzlich kann eine Mietminderung bei Baulärm dann möglich sein, wenn der Lärm so laut ist, dass er die normale Nutzung der Mietwohnung erheblich beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung muss also über das übliche Maß hinausgehen. Ob dies der Fall ist, hängt jedoch von den konkreten Umständen im Einzelfall ab.
In vielen Fällen stellt Baulärm jedoch eine nur vorübergehende Beeinträchtigung dar, die vom Mieter zu dulden ist und nicht zwangsläufig zu einer Mietminderung führen kann. Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen, die zum Erhalt der Wohnimmobilie beitragen, müssen Mieter beispielsweise dulden, sofern der Baulärm werktags zwischen 7 und 22 Uhr erfolgt.
Zudem kommt es für eine Mietminderung wegen Baulärms auch darauf an, ob der Baulärm vorhersehbar war oder nicht. Wenn der Baulärm vor Beginn der Mietzeit angekündigt wurde, kann die Möglichkeit einer Mietminderung ausgeschlossen sein.
Es ist daher empfehlenswert, dass Mieter sich im Falle von Baulärm anwaltlich beraten lassen, um zu klären, ob eine Mietminderung in ihrem speziellen Fall gerechtfertigt ist oder nicht. Ein Anwalt für Mietrecht ist hier der richtige Ansprechpartner für dich.
Wie hoch kann eine Mietminderung wegen Baulärms ausfallen?
Die Höhe einer Mietminderung wegen Baulärms hängt von der konkreten Situation ab und kann daher nicht pauschal benannt werden. In der Regel orientieren sich Gerichte bei der Festlegung einer angemessenen Mietminderungshöhe an der Schwere der Beeinträchtigung und an der Dauer des Baulärms.
Als grobe Richtlinie kann jedoch gelten, dass bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Mietwohnung durch Baulärm eine Mietminderung von 10 bis 30 % angemessen sein kann. Bei einer weniger schweren Beeinträchtigung kann die Mietminderung auch niedriger ausfallen, bei einer höheren kann sie im Einzelfall bis zu 100 % betragen.
Gerichte haben in der Vergangenheit beispielsweise eine Mietminderung von 15 % als angemessen betrachtet, wenn das Lüften durch die Einrüstung des Wohngebäudes nur eingeschränkt möglich war, der Balkon nicht benutzt werden konnte oder die Wohnung durch Planen verdunkelt wurde. Bei Baulärm vom Nachbargrundstück befanden die Gerichte, je nach Schwere der Beeinträchtigung, eine Mietminderung zwischen 6 und 25 % als angemessen.
Wichtig ist, dass der Vermieter über den Baulärm informiert worden ist und genügend Zeit hatte, um Abhilfe zu schaffen. Eine Mietminderung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Vermieter die Möglichkeit hatte, den Lärm zu reduzieren oder ganz zu beseitigen.
So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter
Wenn Baulärm den Gebrauchswert Ihrer Wohnung in erheblichem Maße mindert und den Wohnkomfort beeinträchtigt, kannst du eine Mietminderung vornehmen. Um sicherzugehen, dass du alles Wichtige beachtest und rechtlich auf der sicheren Seite bist, ist dir ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte gern behilflich.
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