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Mietminderung wegen Schimmel: Wie viel ist zulässig?

STAND 06.12.2023 | LESEZEIT 3 MIN

Schimmel in Mietwohnungen kommt häufiger vor, als so mancher denken mag. Die lästigen Schimmelpilze können verschiedene Ursachen haben. Gemein haben sie jedoch, dass sie den Mieter unter bestimmten Umständen zu einer Mietminderung berechtigen. Was Sie beachten müssen, wenn Sie Schimmel in der Wohnung haben, und wie Sie am besten bei einer Mietminderung wegen Schimmel vorgehen sollten, haben wir in diesem Beitrag für Sie aufbereitet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schimmel in der Wohnung ist ein Sachmangel und kann den Mieter zur Mietminderung berechtigen.
  • Damit eine Mietminderung rechtens ist, muss der Schimmel bauliche Ursachen haben und darf nicht vom Mieter selbst verursacht sein.
  • Der Mieter sollte den Vermieter mit einer Mängelanzeige über den Schimmel in Kenntnis setzen und eine Mietminderung ankündigen, sollte der Mangel nicht beseitigt werden.
  • Wie viel Mietminderung bei Schimmel zulässig ist, hängt vom Einzelfall, der Anzahl der befallenen Räume und der Intensität des Schimmels ab.

Wie definiert das Mietrecht Schimmel in der Wohnung?

Schimmel in der Wohnung zählt gemäß § 536 BGB zu den sogenannten Mietmängeln.

Ein Mietmangel liegt dann vor, wenn eine Mietsache einen Fehler aufweist, der dazu führt, dass die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung gemindert wird oder gar nicht mehr gewährleistet ist.

Wann und um wie viel darf ich die Miete wegen Schimmel in der Wohnung mindern?

Schimmel in der Wohnung ist ein Mietmangel. Damit Sie aber eine Mietminderung bei Schimmel vornehmen dürfen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Schimmel darf nicht selbst verursacht sein, beispielsweise durch falsches Lüften. Meist entsteht Schimmel aber nicht, weil Mieter falsch lüften, sondern aufgrund der baulichen Substanz und zu viel Feuchtigkeit bzw. einer zu schlechten Dämmung. Ist das bei Ihnen der Fall, können Sie die Miete mindern.
  2. Sie müssen dem Vermieter die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen, bevor Sie die Miete kürzen.

Wie viel Mietminderung bei Schimmel zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Schimmel im Schlafzimmer kann beispielsweise eine Mietminderung von 15 Prozent rechtfertigen, so das Landgericht Berlin 2014 (Az. 65 S 524/13). Je nach Schwere und Anzahl der Zimmer, die betroffen sind, kann jedoch auch eine wesentlich höhere Mietminderung möglich sein.

Bei Unsicherheiten und Fragen kann Ihnen ein Anwalt für Mietrecht behilflich sein und Sie im Vorfeld beraten.

Wie gehe ich bei Schimmel in der Wohnung vor?

Wenn Sie feststellen, dass Sie Schimmel in der Wohnung haben, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Untersuchen Sie Ihre gesamte Wohnung auf Schimmel und listen Sie auf, an welchen Stellen Sie einen Schimmelbefall feststellen. Versuchen Sie dann herauszufinden, welche Ursache der Schimmel hat. Wenn Sie selbst durch falsches Lüften für die Schimmelbildung gesorgt haben, haben Sie keinen Anspruch auf eine Mietminderung. Es müssen bauliche Mängel vorliegen, damit Sie die Miete mindern können.
  • Im nächsten Schritt sollten Sie gegenüber Ihrem Vermieter eine Mängelanzeige wegen Schimmel machen: Informieren Sie ihn schriftlich über den Mangel. Legen Sie am besten Fotos bei und beschreiben Sie genau, seit wann der Schimmel aufritt. Die Mängelanzeige sollte auch eine Frist enthalten, in der der Vermieter den Mangel beseitigen kann. Kündigen Sie die Kürzung der Miete in der Schimmel-Mängelanzeige für den Fall an, dass der Vermieter den Mangel innerhalb der gesetzten Frist nicht beseitigt.
  • Der Vermieter wird vermutlich die Ursache der Schimmelbildung klären wollen bzw. dem Mieter die Schuld für die Schimmelbildung geben wollen. Bis zur Klärung der Ursache durch ein Gutachten sollten Sie die Miete unter Vorbehalt weiterzahlen.
  • Stellt sich heraus, dass der Schimmel durch einen baulichen Mangel entstanden ist, können Sie die unter Vorbehalt gezahlte Miete zurückfordern und die Miete weiter mindern, bis der Vermieter den Schaden behoben hat.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Sie haben Schimmel oder einen anderen Sachmangel in der Wohnung, der eine Mietminderung rechtfertigt, trauen sich aber nicht, die Sache allein in die Hand zu nehmen?

Dann kontaktieren Sie jetzt einen unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Mietrecht. Bereits im Rahmen einer telefonischen Erstberatung können Sie Ihr Anliegen schildern und eine erste Rechtsberatung erhalten.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.