Progressionsvorbehalt bei Steuern
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Was bewirkt der Progressionsvorbehalt bei Steuern?

Unterstützt Vater Staat seine Bürger mit Sozialleistungen nach § 32b EStG, sind diese steuerfrei. Einkünfte dieser Art unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, sie zählen zum Gesamteinkommen und haben so Auswirkungen auf den Steuersatz. Eine höhere Steuerlast des zu versteuernden Einkommens ist die Folge.

Progressionsvorbehalt: Das sollten Sie über den steuerrechtlichen Grundsatz wissen

Grundlage unseres Steuerrechts ist das Gleichheitsgebot aus Art. 3 Abs.1 GG und der Gerechtigkeitsgedanke. Bürger sollen also nur zahlen, wozu sie im Verhältnis zu ihren Einnahmen in der Lage sind.

Um das absolute Existenzminimum für jeden Bürger zu sichern, existiert der jährliche Grundfreibetrag. Einkommen bis zu dieser Höhe - in 2021 beträgt der Grundfreibetrag 9.744 Euro für Singles. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag - sind für den Staat unantastbar, Bürger müssen auf diesen Sockelbetrag also keine Steuern zahlen.

Sobald der Grundfreibetrag überschritten wird, werden Steuern fällig, die Höhe der Steuerlast richtet sich dabei nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Und der richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens. Wer mehr verdient, muss einen höheren Anteil seines Gehalts als Steuer an den Staat abführen, wer weniger verdient, eben weniger. Dieses Ansteigen des Steuersatzes bei steigendem Einkommen nennt sich Progression.

Und genau dieses steuerrechtliche Instrument der Progression spielt auch beim sogenannten Progressionsvorbehalt eine Rolle. Er bezieht sich auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld, die nach § 32b EStG steuerfrei sind.

Hierunter fallen zum Beispiel die folgenden Leistungen:

  • Arbeitslosengeld
  • Krankengeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Elterngeld
  • Insolvenzgeld
  • Kurzarbeitergeld

All diese Leistungen unterliegen grundsätzlich dem Progressionsvorbehalt, das bedeutet, dass sie selbst zwar steuerfrei sind, trotzdem aber zum Gesamteinkommen gerechnet werden. Über diesen steuerlichen Umweg können die Einkünfte Ihre Steuerlast im Ganzen erhöhen.

Progressionsvorbehalt - So kann er sich auf Ihre Steuerlast auswirken

Grundsätzlich hat der Staat beim Progressionsvorbehalt eine leistungsgerechte Besteuerung im Sinne. Wer mehr Einnahmen hat, und dazu zählen auch Sozialleistungen, ist grundsätzlich in der Lage, auch mehr Steuern abzugeben, so der Gedanke.

Ein Progressionsvorbehalt erfolgt in zwei Schritten:

  • Erhalten Sie steuerfreie Leistungen im Sinne des § 32b EStG, werden diese zu Ihrem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet und ein Gesamteinkommen gebildet.
  • Aus diesem Gesamteinkommen ergibt sich dann Ihr persönlicher Durchschnittssteuersatz, mit dem Ihr Einkommen besteuert wird.

Das Finanzamt addiert die steuerfreien Leistungen dem steuerpflichtigen Einkommen hinzu. Aus beiden Kosten wird das Gesamteinkommen berechnet. Das hat zur Folge, dass nicht das zu versteuernde Einkommen als Maßstab für den Steuersatz genommen wird, sondern die Gesamtkosten. Aus dem Gesamteinkommen wird anschließend der Steuersatz gebildet, der nur auf das zu versteuernde Einkommen angewendet wird. Obwohl die Sozialleistungen selbst nicht besteuert werden, tragen diese Einkünfte also indirekt dazu bei, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen mit einem höheren Steuersatz berechnet wird. Weil sich Ihr Einkommen also dadurch erhöht, kann das insgesamt zu einem höheren Steuersatz und damit mehr Steuern für Sie führen.

Einen ersten Eindruck, wie sich der Progressionsvorbehalt auf Ihre Steuerlast auswirkt, erhalten Sie über den Progressionsrechner des Bayrischen Landesamts für Steuern.

Im schlimmsten Fall kann ein Progressionsvorbehalt auch bewirken, dass Sie Steuern zahlen müssen, obwohl Ihr Einkommen eigentlich noch unterhalb des Grundfreibetrages liegt. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Sie Elterngeld erhalten. Wird diese steuerfreie Leistung nämlich vom Finanzamt zum eigentlichen Einkommen hinzuaddiert und überschreiten Sie so die Grenze des Grundfreibetrags, werden Sie steuerpflichtig.

Die Bedeutung des negativen Progressionsvorbehalts

Der negative Progressionsvorbehalt ist das Spiegelbild des Progressionsvorbehalts. Während der Progressionsvorbehalt Ihren Steuersatz erhöht, kann der negative Steuersatz für Steuererleichterung sorgen. Er tritt immer dann ein, wenn bereits gezahlte Leistungen im Sinne des § 32b EStG wieder von Ihnen zurückverlangt werden. Durch Ihr nunmehr geringeres Gesamteinkommen, können Sie in einen niedrigeren Steuersatz rutschen und müssen weniger Steuern zahlen.

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