Promillegrenze Fußgänger
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Promillegrenze für Fußgänger – welche Regeln gelten?

STAND 21.11.2022 | LESEZEIT 2 MIN

Dass es für Teilnehmer im Straßenverkehr eine Promillegrenze gibt, ist hinreichend bekannt. Autofahrer außerhalb der Probezeit begehen bereits eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Als Fahrradfahrer gilt ein Promillegehalt von 1,6 als Straftat – die Folge ist unter anderem eine zwingende medizinisch-psychologische Untersuchung. Doch wie sind die Regelungen für Fußgänger? Gilt auch hier eine Promillegrenze?

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt keine Promillegrenze für Fußgänger, anders als für Auto- und Radfahrer.
  • Für betrunkene Fußgänger kann es trotzdem rechtliche Konsequenzen geben, wenn sie einen Verkehrsunfall verursachen.
  • Neben einer Schadensersatzpflicht können betrunkene Fußgänger ihren Führerschein verlieren.
  • Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es ratsam, ein Taxi nach Hause zu nehmen, wenn man betrunken ist.

Gibt es eine Promillegrenze für Fußgänger?

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber eine maximale Promillegrenze vorgeschrieben. Gemeint ist damit die sogenannte Intoxikation mit Alkohol. Die Promillegrenze liegt in Deutschland gemäß § 24a Straßenverkehrsgesetz derzeit bei 0,5.

Wer also einen über den Durst getrunken hat und vernünftig handelt, der lässt das Auto stehen und nimmt ein Taxi nach Hause – oder geht zu Fuß. Für Fußgänger gibt es nämlich keine Promillegrenze. Zumindest gibt es kein Gesetz, das einem betrunkenen Fußgänger die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Trotzdem kann es Konsequenzen haben, als Fußgänger betrunken unterwegs zu sein; nämlich dann, wenn ein Fußgänger einen Verkehrsunfall verursacht. Im Falle des Falles ist ein Anwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner.

Warum stellen betrunkene Fußgänger eine Gefahr dar?

Schon kleine Mengen Alkohol senken die menschliche Reaktions- und Wahrnehmungsfähigkeit. Demzufolge ist es natürlich, dass alkoholisierte Menschen Gefahren schlechter einschätzen können sowie risikobereiter und demzufolge auch unvorsichtiger werden.

Betrunkene Fußgänger neigen beispielsweise dazu, Abstände falsch einzuschätzen und die Straße zu überqueren, obwohl sich ein Auto nähert. Sind betrunkene Fußgänger in einen Unfall involviert und tragen nachweislich Schuld oder eine Mitschuld, müssen sie mit Konsequenzen rechnen – obwohl es grundsätzlich keine Promillegrenze für Fußgänger gibt.

Betrunken zu Fuß, Führerschein weg – geht das?

Fußgänger, die betrunken einen Schaden anrichten, sind schadensersatzpflichtig. Das kann unter Umständen ganz schön teuer werden.

Außerdem kann die Polizei auch bei betrunkenen Fußgängern die Fahreignung in Frage stellen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug kann im Einzelfall die Folge sein. Es ist also durchaus möglich, als betrunkener Fußgänger seinen Führerschein zu verlieren.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Wer sich rechtliche Konsequenzen ersparen möchte, sollte in betrunkenem Zustand also weder ins Auto oder aufs Fahrrad steigen noch einen Spaziergang nach Hause unternehmen: Das Taxi oder eine andere Mitfahrgelegenheit sind bessere Alternativen. Wenn es aber doch passiert, dass Sie als betrunkener Fußgänger einen Unfall verursacht haben, raten wir Ihnen, die Hilfe eines erfahrenen Anwalts in Anspruch zu nehmen.

Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Verkehrsrecht sind für Sie da und können Ihnen helfen, wenn Ihnen beispielsweise ein Führerscheinentzug droht. Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren einen Termin für eine Erstberatung.

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