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telefonisch untergeschobene Verträge
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So wehren Sie sich gegen telefonisch untergeschobene Verträge

Es ist fast jedem schon einmal passiert: Man fragt bei seinem Anbieter am Telefon etwas nach oder versucht, ein technisches Problem zu lösen und einige Tage später findet man eine Auftragsbestätigung für einen neuen Vertrag im Briefkasten. Solche Vorkommnisse sind äußerst ärgerlich, lassen sich aber wirksam verhindern, wenn man einige Tipps beachtet. Wir informieren Sie, was Sie tun können, wenn Sie Opfer einer Abofalle am Telefon geworden sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Telefonwerbung ohne Einwilligung ist in Deutschland verboten.
  • Am Telefon geschlossene Verträge sind auch ohne Unterschrift gültig.
  • Wer einer Abofalle am Telefon erliegt, kann den geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
  • Schützen Sie sich, indem Sie Ihre Daten nicht weitergeben und unerwünschte Anrufer bei der Bundesnetzagentur melden.

Worauf sollte man bei telefonischen Vertragsangeboten achten?

Es passiert schnell, dass man am Telefon überrumpelt wird und mit einem „Ja“ auf eine scheinbar harmlose Frage antwortet. Kurz darauf erhält man eine Warensendung mit Rechnung oder eine kostenlose Warenprobe, mit der ein Abo verbunden ist.

Grundsätzlich können Sie sich als Verbraucher gegen solche unerlaubte Telefonwerbung und Abofallen schützen, indem Sie keine Daten weitergeben und auf Fragen entweder gar nicht oder nur sehr sparsam antworten und stattdessen selbst Fragen stellen. Außerdem empfehlenswert ist es, den unerwünschten Anrufer der Bundesnetzagentur zu melden. In Deutschland ist Telefonmarketing ohne die ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers nämlich gar nicht erlaubt, § 7 Abs. 2 UWG.

Abofalle am Telefon widerrufen – wie geht das?

Trotz aller Vorsicht ist es möglich, einer Abofalle am Telefon zu erliegen und versehentlich einen Vertrag abzuschließen. Solche am Telefon geschlossenen Verträge sind auch ohne Unterschrift gültig, wenn es sich nicht um Verträge mit Lotterien oder die Teilnahme an Gewinnspielen handelt. Doch was kann man bei einer Abofalle am Telefon tun und wie kommt man aus dem Vertrag wieder heraus?

Im Grunde ist es ganz einfach, sich gegen untergeschobene Verträge zu wehren. Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Wurden Sie fehlerhaft belehrt, gilt ein 12-monatiges Kündigungsrecht, § 356 Abs. 2 BGB. Sofern Sie einen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abgeschlossen haben, erlischt das Widerrufsrecht, wenn Sie die vertraglich vereinbarte Leistung bereits erhalten haben.

Abo ohne Wissen abschließen – so schützen Sie sich

Wenn Sie sich vor Abofallen und unerlaubter Telefonwerbung schützen wollen, gibt es dazu gute Möglichkeiten. Die wichtigsten Tipps finden Sie hier auf einen Blick:

  • Ihre Telefonnummer sollten Sie nur dann herausgeben, wenn es für eine Vertragsabwicklung unerlässlich ist.
  • Widersprechen Sie der Speicherung und Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken.
  • Jegliche Werbeanrufe, die ohne Ihr Einverständnis erfolgen, sollten Sie der Bundesnetzagentur melden, die den Fall prüft und ggf. ein Bußgeld verhängt.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Wer auf Werbeanrufe hereingefallen ist und versehentlich einen Vertrag abgeschlossen hat, muss schnell handeln, um unbeschadet aus der Sache herauszukommen. Sollten Sie in einem solchen Fall Hilfe benötigen, ist Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt für Vertragsrecht gern behilflich. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt auf und schildern Sie Ihr Problem in einem vertrauensvollen Erstgespräch, in dem das weitere Vorgehen besprochen wird und Sie viele Tipps und Anregungen im Vertragsrecht erhalten.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.